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1 Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Schießgartenstr Mainz Frau Marianne Mustermann Musterstraße Musterhausen Schießgartenstr Mainz Telefon (06131) Telefax (06131) Poststelle-mz@lsjv.rlp.de Mein Aktenzeichen Bitte immer angeben! Ihr Schreiben vom Ansprechpartner/-in / Telefon / Fax (06131) (06131) Sehr geehrte Frau Mustermann, auf Ihren am eingegangenen Antrag ergeht nach 69 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) folgender B E S C H E I D : A) Der Grad der Behinderung (GdB) beträgt: 100 (einhundert) B) Gesundheitliche Merkmale für Nachteilsausgleiche: Es liegt vor: Merkzeichen G, B und RF Das Merkzeichen RF wird festgestellt wegen Sehbehinderung. * * * * * * * * * * Es liegt nicht vor: Merkzeichen ag, H, 1.Kl., Bl. und Gl Näheres über die Voraussetzungen und Bedeutung dieser Merkzeichen können Sie in der Anlage 1 zu diesem Bescheid nachlesen. Gründe: Nach 2 Absatz 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) vom (BGBl. I, S. 1046) sind Menschen behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. 1/6 Blinden und sehbehinderten Menschen werden Schriftstücke in diesem Verfahren auf Wunsch in einer für sie wahrnehmbaren Form übermittelt. Kernarbeitszeiten 09:00-12:00 Uhr 14:00-16:00 Uhr Freitag 09:00-13:00 Uhr Bürgerservicebüro (06131)

2 Beeinträchtigungen, die keinen Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 10 bedingen (z.b. Verlust der Gallenblase ohne wesentliche Funktionsstörungen) oder die nicht länger als sechs Monate bestanden bzw. bestehen werden (z.b. unkomplizierter Handgelenks- oder Beinbruch), gelten nicht als Behinderung. Die Auswirkungen der Behinderung auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft werden nach 69 Absatz 1 SGB IX als Grad der Behinderung (GdB), nach Zehnergraden abgestuft, festgestellt. Zur Klärung, welche Beeinträchtigung bei Ihnen vorliegt, wurden ärztliche Unterlagen beigezogen/beigebracht (z.b. von behandelnden Ärzten). Die Auswertung dieser Unterlagen unter Einschaltung unseres ärztlichen Sachverständigen hat ergeben, dass bei Ihnen folgende Beeinträchtigungen vorliegen: 1. Leberzirrhose 2. Sehminderung beidseits 3. Erkrankung des rheumatischen Formenkreises 4. Degenerative Lendenwirbelsäulenveränderungen mit Ausstrahlungen 5. Aortenvitium Von diesen Beeinträchtigungen bin ich bei der Entscheidung ausgegangen. Nicht berücksichtigt werden konnten: Diabetes mellitus, weil hierdurch kein GdB von mindestens 10 bedingt wird und dies deshalb nicht als Behinderung i. S. des SGB IX gilt. Anämie, weil diese Gesundheitsstörung nur vorübergehend, also nicht mehr als sechs Monate aufgetreten ist. Die in Teil A) und B) getroffenen Entscheidungen erfolgten auf der Grundlage der Versorgungsmedizinischen Grundsätze (Anlage 1 zu 2 Versorgungsmedizin-Verordnung VersMedV). Bei der Feststellung des GdB ist zu beachten, dass es grundsätzlich nicht darauf ankommt, ob und ggf. wie viel und welch schwere Operationen wegen der Behinderung erforderlich waren, sondern darauf, welche Beeinträchtigungen nunmehr bestehen. 2/6

3 Nachweise: Beiliegend übersende ich Ihnen den unbefristet gültigen Schwerbehindertenausweis. Wenn Sie die Freifahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder die 50%-ige Kfz.- Steuerermäßigung in Anspruch nehmen möchten, füllen Sie bitte das beiliegende Formular aus. Zum Nachweis der Voraussetzungen für die Befreiung bzw. Ermäßigung von der Rundfunkgebührenpflicht erhalten Sie anliegend eine Bescheinigung zur Vorlage bei dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Anschriftenverzeichnis/Informationsbroschüre: Wenn Sie es wünschen, können wir Ihnen auf Anforderung ein Verzeichnis mit den Anschriften von Verbänden, Organisationen und Interessenvertretungen übersenden, die sich um die Belange behinderter Menschen kümmern und an die Sie sich mit Ihren Fragen wenden können. Ebenso können wir Ihnen auf Wunsch eine Informationsbroschüre übersenden, die umfassend über die Rechte und Nachteilsausgleiche für behinderte und schwerbehinderte Menschen informiert. Die Informationsbroschüre können Sie aber auch im Internet einsehen, wobei Sie bitte wie folgt vorgehen: Adresse: anklicken: Service Downloads Recht der behinderten Menschen (unmittelbar unter dem Punkt Versorgung ) Informationen für behinderte Menschen Anzeigepflicht: Nach 60 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn in den Verhältnissen, die für die Entscheidung erheblich waren, eine wesentliche Änderung eintritt: Hierzu gehört insbesondere: - die Aufgabe des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland, - die Änderung eines evtl. von der Berufsgenossenschaft oder von einem öffentlichrechtlichen Dienstherrn festgestellten Erwerbsminderungsgrades (MdE-Grad), - bei Grenzarbeitnehmern/innen: die Aufgabe der Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz in der Bundesrepublik Deutschland. 3/6

4 Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Mainz, Schießgartenstr. 6, Mainz zu erheben. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag: Anlagen: Anlage 1 zum Bescheid Anlage 2 zum Bescheid mit Antragsformular Zahlschein für evtl. Überweisung des Eigenbeteiligungsbetrages Schwerbehindertenausweis Bescheinigung zur Vorlage bei dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio 4/6

5 Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Bescheinigung zur Vorlage bei dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio Unbefristet gültig von Name: Mustermann Vorname: Marianne Geburtsdatum: Wohnanschrift: Musterhausen Es wird bestätigt, dass die oben Genannte die Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht erfüllt, da sie zu folgendem Personenkreis gehört: ( ) Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des 27e Bundesversorgungsgesetz ( ) Taubblinde Menschen (Merkzeichen Bl und Gl) Es wird bestätigt, dass die oben Genannte die Voraussetzungen für die Ermäßigung von der Rundfunkbeitragspflicht erfüllt, da sie zu folgendem Personenkreis gehört: (x) Blinde oder nicht vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem GdB von 60 allein wegen der Sehbehinderung ( ) Hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist ( ) Behinderte Menschen, deren GdB nicht nur vorübergehend wenigstens 80 beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können Im Auftrag (Dienstsiegel) 5/6

6 6/6

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