TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN FÜR DEN ANSCHLUSS AN DAS NIEDERSPANNUNGSNETZ
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- Catrin Kohl
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1 TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN FÜR DEN ANSCHLUSS AN DAS NIEDERSPANNUNGSNETZ DER DORTMUNDER NETZ GMBH Gültig ab Als Anlage 1 zu den Ergänzenden Bedingungen zur NAV Dortmunder Netz GmbH Seite 1 von 9
2 Inhaltsverzeichnis I. Geltungsbereich Seite 3 II. Allgemeines Seite 3 III. Bestimmungen und Hinweise zu den TAB 2007 Seite 4 IV. V. Hinweise zur VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4101 Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz Hinweise zur VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz Seite 5 Seite 6 A1. Beispiele für den Aufbau von Wandler-Messungen Seite 7 A2 Beispiele für den Aufbau von Zähleranschlusssäulen Seite 8 Seite 2 von 9
3 I. Geltungsbereich Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB-NS) beinhalten die "Technischen Anschlussbedingungen " des BDEW (TAB 2007 mit Aktualisierungen 2011 kurz TAB 2007). Sie konkretisieren die allgemein anerkannten Regeln der Technik und gelten für Neuanschlüsse und vorhandene Anschlüsse an das Niederspannungsnetz der Dortmunder Netz GmbH sowie für Netzanschlussänderungen. Netzanschlussänderungen umfassen Umbau, Erweiterung, Rückbau oder Demontage einer Kundenanlage sowie die Änderung der Netzanschlusskapazität oder des Schutzkonzeptes. Für die technische Ausführung eines Netzanschlusses wie auch für den umgebauten und erweiterten Teil einer Kundenanlage gelten jeweils die zum Erstellungs- oder Umbauzeitpunkt gültigen TAB-NS. Sie sind Bestandteil der Ergänzenden Bedingungen zur NAV und somit auch Bestandteil von Netzanschlussverträgen und Anschlussnutzungsverhältnissen gemäß NAV. Da die Technik einer laufenden Weiterentwicklung unterliegt, behält sich die Dortmunder Netz GmbH Änderungen und Ergänzungen einzelner Teile ihrer TAB-NS vor. Alle in den TAB 2007 des BDEW in den Fußnoten genannten Dokumente sind zu berücksichtigen. II. Allgemeines Bei der Planung, Errichtung und dem Betrieb der elektrischen Anlage sind die "Technischen Anschlussbedingungen " des BDEW (TAB 2007 mit Aktualisierungen 2011), sowie die jeweils gültigen DIN-VDE-Bestimmungen und Regeln, DIN-Normen, europäischen und internationalen Normen zu beachten. Des Weiteren sind behördliche Vorschriften, wie z. B. die der Baubehörde, der Gewerbeaufsicht und der Berufsgenossenschaft zu berücksichtigen. Daneben gelten die Bestimmungen und Hinweise gemäß Kapitel III. bis V. Fragen zur Anwendung der TAB-NS müssen vor Beginn der Arbeiten mit der Dortmunder Netz GmbH abgestimmt und genehmigt werden. Dies gilt auch für Änderungen, Erweiterungen, sowie für die Errichtung von elektrischen Anlagen. Mit diesen Arbeiten dürfen gem. 13 NAV nur eingetragene Installationsunternehmen beauftragt werden. Seite 3 von 9
4 III. Bestimmungen und Hinweise zu den TAB 2007 Neben den Vorgaben der "Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz" des BDEW (TAB 2007 mit Aktualisierungen 2011) sind die folgenden Bestimmungen und Hinweise bei der Projektierung und Errichtung der elektrischen Anlage zu berücksichtigen. Zu Kapitel 2 (1) Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte Es ist das Formular 'Versorgungsanfrage' zu verwenden. Zu Kapitel 2 (3) Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte Der Anschluss und die Errichtung von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit Bemessungsleistungen 3,6 kva sind bei anzumelden. Der Anschluss und die Errichtung von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, deren Summenbemessungsleistung 12 kva je Kundenanlage überschreitet, bedürfen der vorherigen Zustimmung. Zu Kapitel 3 (1) Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage Es ist das Formular 'Inbetriebsetzung Strom' zu verwenden. Zu Kapitel 5.4 (2) Kabelhausanschluss Kabeltrassen dürfen nicht überbaut werden (außer bei Verlegung in Schutzrohren). Tief wurzelnde Pflanzen sind im Bereich von Kabeltrassen nicht gestattet. Für die Störungsbeseitigung müssen Kabeltrassen jederzeit zugänglich sein. Mehrspartenhauseinführung (MSHE) Im Neubaubereich werden bei nicht unterkellerten Gebäuden bei Kabelquerschnitten bis 4 x 35 mm² und bei unterkellerten Gebäuden bei Kabelquerschnitten bis 4 x 150 mm² grundsätzlich MSHE eingebaut. MSHE sind vom Anschlussnehmer zu stellen und stehen in seinem Eigentum. Die Montage erfolgt nach Herstellerangaben durch den Anschlussnehmer bzw. dessen Beauftragten an der von vorgegeben Stelle. Bei nicht unterkellerten Gebäuden sind die Mantelrohre der MSHE bis außerhalb der Bodenplatte zu verlegen. Die MSHE muss gemäß DVGW-Prüfgrundlage VP601 und VP601- B1 geprüft und zugelassen sein. Aus diesem Grund müssen die Dichtelemente der MSHE aus dem Material Nitrilkautschuk (NBR) sein, da dieses methangasdicht und -beständig ist. Bei nicht unterkellerten Gebäuden ist die Aussparung im Fundament und der Bodenplatte oder die Anordnung der Aufstellvorrichtung der MSHE vor dem Betonieren der Bodenplatte mit abzustimmen. Zu Kapitel (2) Tonfrequenz-Rundsteueranlagen Die Rundsteuerfrequenz im Versorgungsbereich beträgt 183 ⅓ Hz Seite 4 von 9
5 Zu Kapitel 12 (1) Auswahl von Schutzmaßnahmen Das Netz entspricht grundsätzlich der Netzform TN - System. Siehe hierzu auch Kapitel 6.1 (10) der TAB Zu Kapitel 13 Erzeugungsanlagen mit bzw. ohne Parallelbetrieb Für Erzeugungsanlagen gelten die Bestimmungen der VDE-AR-N 4105 Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz" in der jeweils gültigen Form. Die Anschlüsse unterliegen einem netztechnischen Genehmigungsverfahren durch die Dortmunder Netz GmbH. Die jeweilige Ausführungsform ist ebenfalls dort zu erfragen. IV. Hinweise zur VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4101 Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz Zu Kapitel 4.1 Allgemeines Die Aufteilung des PEN-Leiters im Hausanschlusskasten an der Gebäudeaußenwand (Wandvorbaukasten) ist gem. Bild A.1 (Anschlussbeispiele Anhang A der VDE-AR-N 4101) auszuführen. Zu Kapitel 4.2 Allgemeine Ausführung der Zählerplätze Die Installation von NZ-Tafeln ist nicht zulässig. Den Einsatz von Zählerplätzen mit integrierter Befestigungs- und Kontaktiereinrichtung (BKE-I) stimmen Planer und Errichter bereits in der Planungsphase mit der Dortmunder Netz GmbH ab. Zu Kapitel 4.3 Belastungs- und Bestückungsvarianten von Zählerplätzen Direkte Messung und Betriebsströmen bis 63A (Zähler 5(60) A): Hier sind Selektive Haupt-Leitungsschutzschalter (SH/SLS-Schalter) mit einem Nennstrom von max. 50 A einzusetzen und die die Zugangs-/ Verbindungskabelbäume in 10mm² auszuführen. Ab einer Dauerstrombelastung von 44 A sind Wandlermessungen einzusetzen. Beim Einsatz von Wandlermessungen gelten für Zählerplätze die nachfolgenden Anforderungen: Der Aufbau von Wandlermessungen und dessen zugehörige Zählerplätze sind mit abzustimmen und benötigen immer eine vorherige Freigabe. Beispiele sind in der Anlage A1 dieser TAB gegeben. Für Wandlermessungen sind je Kundenanlage Zählerplätze gem. Ziffer 4.2 einzusetzen: o Die Mindestbautiefe für die Zähler muss 165 mm zu betragen. o Ausführung in Schutzklasse II und Schutzart mind. IP43. Seite 5 von 9
6 Für die Wandlerbauteile müssen Befestigungsmöglichkeiten entsprechend den Vorgaben vorhanden sein. Die Schienenwandler und die Wandler-Prüfklemmenleiste werden von der Dortmunder Netz GmbH beigestellt. Absicherung Spannungspfad, hier sind bauseits Leitungsschutzschalter B6A, 25KA 3-polig als Block, unter der plombierbaren Abdeckung, montiert auf die Wandler- Trennklemmenleiste, mit Kurzschlussfester Verdrahtung in NSGAFöu auszuführen. Der Einbau und die Vorverdrahtung aller Wandlerbauteile, einschließlich der Wandler-Prüfklemmenleiste, sowie die Verdrahtungsleitungen bis zum Wandlerzähler erfolgt durch den Schaltschrankbauer. Die Prüfung der Wandlerverdrahtung und der Zählereinbau erfolgt vor Ort durch einen Mitarbeiter. Im Anschluss daran erfolgt die Erst-Inbetriebsetzung durch den Anlagenbetreiber. Anlagenteile, in denen nicht gemessene elektrische Energie fließt, sind mit plombierbaren Abdeckungen zu versehen. Diese Abdeckungen dürfen lediglich von plombierbaren NH-Sicherungs-Lasttrennschaltern unterbrochen werden. Werden Wandlermessungen für mehrere Kundenanlagen erforderlich, so sind die Festlegungen für zwei Kundenanlagen entsprechend weiter anzuwenden. Sollte für die Datenübertragung kein GPRS-Signal zur Verfügung stehen, ist bauseits ein IP-basierter Anschluss vorzuhalten. Zu Kapitel 4.7 Anbindung von Kommunikationseinrichtungen Der Anschlusspunkt Zählerplatz (APZ) kann im Gebäudebestand gem. 4.8 Bild 4 außerhalb des Zählerschrankes installiert werden. Zu Kapitel 5.5 Betriebsmittel Der Spannungsabgriff hat nach der Trennvorrichtung (SLS-Schalter) für die Kundenanlage (im ungezählten Bereich); gem. Bild 14, oder innerhalb des 3.HZ zu erfolgen V. Hinweise zur VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz Zu Kapitel 7 Abrechnungsmessung In Neuanlagen, bei denen die Dortmunder Netz GmbH den Messstellenbetrieb des Zählerplatzes der Messeinrichtung Z2 übernehmen soll, wird eine Anordnung des Zählerschrankes gemäß Punkt 4.4 der VDE-AR-N 4101 Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz gefordert. Seite 6 von 9
7 A1. Beispiele für den Aufbau von Wandlermessungen Beispiel: Verteilungen mit Wandlermessung Ausspeisung Ausspeisung Einspeisung Einspeisung Seite 7 von 9
8 A2. Beispiele für den Aufbau von Zähleranschlusssäulen Beispiel: Zähleranschlusssäule mit Wandlermessung Seite 8 von 9
9 Beispiel: Zähleranschlusssäule als Direktmessung max. 63A Seite 9 von 9
TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN FÜR DEN ANSCHLUSS AN DAS NIEDERSPANNUNGSNETZ
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