Swen Profendiener Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Südliche Hauptstraße/Schlossberg

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1 Swen Profendiener Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Südliche Hauptstraße/Schlossberg

2 Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Südliche Hauptstraße/Schlossberg Seite 2

3 Übersicht I Allgemeines I 1. Formales I 2. Abgrenzung Sanierungsgebiet II II 1. II 2. II 3. III IV V VI Durchgeführte Maßnahmen Umfeld Schlossgaststätte Henne Nest Der Schlossberg Die südliche Hauptstraße Fazit Finanzielle Abwicklung Verfahren Beschlussantrag Aufhebung der Satzung Seite 3

4 I Allgemeines I 1. Formales 2004 Aufnahme in das Landessanierungsprogramm Beschluss des Gemeinderats über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Südliche Hauptstraße / Schlossberg Beschluss des Gemeinderats über die Erweiterung des Sanierungsgebiets um zwei Grundstücke in der südlichen Hauptstraße und weitere Flächen des Schlossbergs Durchführungszeitraum Förderrahmen: ,00 Finanzhilfe: , Seite 4

5 I Allgemeines I 2. Abgrenzung des Sanierungsgebiets Seite 5

6 II Durchgeführte Maßnahmen II 1. Umfeld Schlossgaststätte Henne Nest - Abbruch Henne Nest sowie 2 Wohngebäude - Freilegung Umfeld Henne Nest - Neubau Stadthalle und Hotel Blick aus Richtung Schloss auf das Henne Nest Blick aus Richtung Schloss auf Hotel und Stadthalle Seite 6

7 II Durchgeführte Maßnahmen II 2. Der Schlossberg - Rekultivierung ehemaliges Henne Nest Rückbau der Parkflächen und gärtnerischen Anlagen Neubau von Wegen, Grünflächen und Aufenthaltsflächen - Schlosspark (nördlich von Schloss Hellenstein) Sanierung und Neuanlegung von Wegen und Treppen Aufwertung von Plätzen Zusätzliche Bepflanzung Platz mit Burg Wege im Schlosspark Seite 7

8 II Durchgeführte Maßnahmen II 3. Die südliche Hauptstraße 16 Modernisierungsverträge und 3 Ordnungsmaßnahmenverträgemit privaten Eigentümern wurden abgeschlossen Hauptstraße 79 vor Abbruch Hauptstraße 79 Neubau Seite 8

9 II Durchgeführte Maßnahmen II 3. Die südliche Hauptstraße 16 Modernisierungsverträge und 3 Ordnungsmaßnahmenverträgemit privaten Eigentümern wurden abgeschlossen Hauptstraße 60 nach Modernisierung Hauptstraße 36 nach Modernisierung Seite 9

10 III Fazit Die vorgegebenen Sanierungsziele im Erneuerungsgebiet Südliche Hauptstraße / Schlossberg wurden erreicht Seite 10

11 IV Finanzielle Abwicklung Sanierungsbedingte Einnahmen: ,00 Sanierungsbedingte Ausgaben: ,00 Fehlbetrag , Seite 11

12 IV Finanzielle Abwicklung Mit dem Abrechnungsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom wurden die im Rahmen der Sanierung an die Stadt ausbezahlten Finanzhilfen in Höhe von ,00 zum Zuschuss erklärt Seite 12

13 V Verfahren Das Sanierungsgebiet Südliche Hauptstraße/Schlossberg wurde im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Ausgleichsbeträge sind nicht zu erheben Seite 13

14 VI Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt die beigefügte Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Südliche Hauptstraße/Schlossberg Seite 14

15 Stadt Heidenheim an der Brenz Satzung Zur Aufhebung der Satzung Über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Südliche Hauptstraße/Schlossberg Aufgrund von 162 des Baugesetzbuches (BauGB) und in Verbindung mit 4 Abs. 1 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), in der jeweils gültigen Fassung, beschließt der Gemeinderat der Stadt Heidenheim an der Brenz in seiner Sitzung am folgende Satzung: Seite 15

16 Artikel 1 Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes Südliche Hauptstraße/Schlossberg Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Südliche Hauptstraße/Schlossberg, beschlossen in den Gemeinderatssitzungen am / / und öffentlich bekannt gemacht am / / , wird aufgehoben. Artikel 2 Inkrafttreten Die Satzung tritt gemäß 162, Abs. 2 BauGB am in Kraft Seite 16

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