für Schulen aller Stufen, Museen, Amtsstellen

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1 N A TU R K U N D LIC H E S A M M LU N G MERKBLATT AUSLEIHE für Schulen aller Stufen, Museen, Amtsstellen 1. Die Ausleihe ist gratis. 2. Die Reservation muss mindestens 1 Woche vor Ausleihbeginn erfolgen. 3. Pro Ausleihe werden maximal 10 Präparate zur Verfügung gestellt. 4. Ausleihe und Rückgabe erfolgen nach telefonischer Vereinbarung. Der verantwortliche Entleiher muss bei der Ausleihe persönlich anwesend sein. 5. Die Ausleihdauer beträgt maximal 3 Wochen. Einmalige Verlängerungen können auf rechtzeitiges telefonisches Ersuchen hin gewährt werden, sofern die Präparate nicht anderweitig verlangt werden. Bei Versäumnis der 7-tägigen Rückgabefrist erfolgt eine Mahnung. Bei Nichtbeachtung erfolgt eine 2. Mahnung. Diese und jede weitere Mahnung werden mit Fr für Umtriebe in Rechnung gestellt. 6. Die Präparate sind in ihrem Zustand zu belassen (keine Demontage oder Montage). Die Präparate dürfen nicht berührt und angefasst werden (nur am Podest anfassen!). Bei Gestaltungen von Ausstellungen dürfen weder die Präparate selber noch die Podeste in irgendeiner Weise mit Stäuben, Erde, Laub, Nadeläste oder Feuchtigkeit in Kontakt kommen. 7. Beschädigte, zerstörte und verlorene Präparate werden durch die Naturkundliche Sammlung zu Lasten des Benützers repariert oder ersetzt. Für Reparaturen von Beschädigungen an Präparaten und Podesten aller Art wird von der Naturkundlichen Sammlung ein Stundenansatz von Fr (Arbeit inkl. Administration) verrechnet. 8. Die Präparate werden zum Transport auf Brettern oder Airex- Platten befestigt und sind nur mit dem Auto transportierbar. Für den Rücktransport müssen die Objekte genau gleich verpackt und fixiert werden und durch den verantwortlichen Entleiher zurückgebracht werden. Es findet kein Versand von Präparaten statt. 9. Der Transport und die Versicherung sind Sache des Entleihers. Triesen, Januar 2014, nipe

2 MERKBLATT AUSLEIHE für Vereine des Natur- und Umweltschutzes sowie der Jagd 1. Es wird eine Ausleihpauschale von Fr erhoben, Barzahlung bei Rückgabe. 2. Die Reservation muss mindestens 1 Woche vor Ausleihbeginn erfolgen. 3. Pro Ausleihe werden maximal 10 Präparate zur Verfügung gestellt. 4. Ausleihe und Rückgabe erfolgen nach telefonischer Vereinbarung. Der verantwortliche Entleiher muss bei der Ausleihe persönlich anwesend sein. 5. Die Ausleihdauer beträgt maximal 3 Wochen. Einmalige Verlängerungen können auf rechtzeitiges telefonisches Ersuchen hin gewährt werden, sofern die Präparate nicht anderweitig verlangt werden. Bei Versäumnis der 7-tägigen Rückgabefrist erfolgt eine Mahnung. Bei Nichtbeachtung erfolgt eine 2. Mahnung. Diese und jede weitere Mahnung werden mit Fr für Umtriebe in Rechnung gestellt. 6. Die Präparate sind in ihrem Zustand zu belassen (keine Demontage oder Montage). Die Präparate dürfen nicht berührt und angefasst werden (nur am Podest anfassen!). Bei Gestaltungen von Ausstellungen dürfen weder die Präparate selber noch die Podeste in irgendeiner Weise mit Stäuben, Erde, Laub, Nadeläste oder Feuchtigkeit in Kontakt kommen. 7. Beschädigte, zerstörte und verlorene Präparate werden durch die Naturkundliche Sammlung zu Lasten des Benützers repariert oder ersetzt. Für Reparaturen von Beschädigungen an Präparaten und Podesten aller Art wird von der Naturkundlichen Sammlung ein Stundenansatz von Fr (Arbeit inkl. Administration) verrechnet. 8. Die Präparate werden zum Transport auf Brettern oder Airex- Platten befestigt und sind nur mit dem Auto transportierbar. Für den Rücktransport müssen die Objekte genau gleich verpackt und fixiert werden und durch den verantwortlichen Entleiher zurückgebracht werden. Es findet kein Versand von Präparaten statt. 9. Der Transport und die Versicherung sind Sache des Entleihers. Triesen, Januar 2014, nipe

3 N A TU R K U N D LIC H E S A M M LU N G MERKBLATT AUSLEIHE für Dekorationszwecke, Werbung, Fotografie, Film, usw. 1. Die Ausleihgebühren pro Präparat pro Woche: Kleine Trophäen (Gämse, Reh) und kleine Schädel (Fuchs, Dachs) Fr Grosse Trophäen (Steinbock) grosse Schädel (Kuh, Pferd) Fr Kleinere Präparate (Eichelhäher, Hermelin, usw.) Fr Mittlere Präparate (Krähen, Iltis, usw.) Fr Grosse Präparate (Fuchs, Fasan, Steinmarder, usw.) Fr Dermoplastiken (Reh) Fr Die Reservation muss mindestens 1 Woche vor Ausleihbeginn erfolgen. 3. Pro Ausleihe werden maximal 10 Präparate zur Verfügung gestellt. 4. Ausleihe und Rückgabe erfolgen nach telefonischer Vereinbarung. Der verantwortliche Entleiher muss bei der Ausleihe persönlich anwesend sein. 5. Die Ausleihdauer beträgt maximal 3 Wochen. Einmalige Verlängerungen können auf rechtzeitiges telefonisches Ersuchen hin gewährt werden, sofern die Präparate nicht anderweitig verlangt werden. Bei Versäumnis der 7-tägigen Rückgabefrist erfolgt eine Mahnung. Bei Nichtbeachtung erfolgt eine 2. Mahnung. Diese und jede weitere Mahnung werden mit Fr für Umtriebe in Rechnung gestellt. 6. Die Präparate sind in ihrem Zustand zu belassen (keine Demontage oder Montage). Die Präparate dürfen nicht berührt und angefasst werden (nur am Podest anfassen!). Bei Gestaltungen von Ausstellungen dürfen weder die Präparate selber noch die Podeste in irgendeiner Weise mit Staub, Erde, Laub, Nadelästen oder Feuchtigkeit in Kontakt kommen. 7. Beschädigte, zerstörte und verlorene Präparate werden durch die Naturkundliche Sammlung zu Lasten des Benützers repariert oder ersetzt. Für Reparaturen von Beschädigungen an Präparaten und Podesten aller Art wird von der Naturkundlichen Sammlung ein Stundenansatz von Fr (Arbeit inkl. Administration) verrechnet. 8. Die Präparate werden zum Transport auf Brettern oder Airex- Platten befestigt und sind nur mit dem Auto transportierbar. Für den Rücktransport müssen die Objekte genau gleich verpackt und fixiert werden und durch den verantwortlichen Entleiher zurückgebracht werden. Es findet kein Versand von Präparaten statt. 9. Der Transport und die Versicherung sind Sache des Entleihers. Triesen, Januar 2014, nipe

4 Säugetiere Dachs Versicherungswert CHF Mauswiesel Hermelin Sommer Rotfuchs Versicherungswert CHF Steinmarder Versicherungswert CHF Edelmarder Versicherungswert CHF Iltis Versicherungswert CHF Rehbock Versicherungswert CHF Fussabdrücke Diverse Tiere auf Anfrage Fussabdrücke (Gips) Versicherungswert CHF Steinbock Rehbock Rothirsch Gämse Rothirsch / Reh Abwurfstangen Versicherungswert / CHF

5 Vögel Tannenhäher Versicherungswert CHF 2 Eichelhäher Versicherungswert je CHF Waldkauz Mäusebussard Versicherungswert CHF 2 Turmfalken w + m Versicherungswert je CHF Waldohreule Birkhuhn Haselhahn Auerhuhn Versicherungswert CHF

6 Rebhuhn Versicherungswert CHF Alpenschneehuhn Fasan m 2 Buntspechte w + m Versicherungswert je CHF 3 Grünspechte w + m + Jungvogel Versicherungswert je CHF Bachstelze Versicherungswert CHF Elster Versicherungswert CHF Saatkrähe Dohle Rabenkrähe Versicherungswert CHF Nebelkrähe Kolkrabe

7 Amphibien / Reptilien Europäische Sumpfschildkröte Feuersalamander Versicherungswert CHF Geburtshelferkröte Versicherungswert CHF Erdkröte Laubfrosch Versicherungswert CHF Grasfrosch Blindschleiche Versicherungswert CHF Zauneidechse Versicherungswert CHF Mauereidechse Versicherungswert CHF Schlingnatter Versicherungswert CHF Kreuzotter Versicherungswert CHF Ringelnatter Versicherungswert CHF Triesen, Januar 2014, frho

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