Gemeinde Tuningen. Informationsveranstaltung Sanierung Kalkhofstraße. 13. März Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme Ortskern II
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- Emilia Morgenstern
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1 Gemeinde Tuningen Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme Ortskern II Informationsveranstaltung Sanierung Kalkhofstraße 13. März 2018 Ingo Neumann Hannes Munk
2 Agenda 1. Sanierungsgebiet Ortskern II 2. Sanierung Kalkhofstraße 3. Förderung privater Maßnahmen 4. Beispiele aus dem Sanierungsgebiet Ortskern I 5. Informationen / Ansprechpartner
3 1 Sanierungsgebiet Ortskern II Abgrenzung des Bereichs Ortskern II ca. 11,5 ha Förderrahmen Bund/Land Gemeinde Bewilligungszeitraum:
4 1 Sanierungsgebiet Ortskern II Wesentliche Sanierungsziele Modernisierung der Gebäude Verbesserung der Wohnqualität, Verbesserung der energetischen Effizienz Innenentwicklung: Abbruch und Neubebauung, Nachverdichtung und Umnutzung Ökologische Aufwertung von Flächen innerhalb des bebauten Bereichs Verbesserung des Wohnumfeldes / Straßenraumgestaltung / Geschwindigkeitsreduzierung Attraktivierung und Stärkung des Ortskerns
5 Agenda 1. Sanierungsgebiet Ortskern II 2. Sanierung Kalkhofstraße 3. Förderung privater Maßnahmen 4. Beispiele aus dem Sanierungsgebiet Ortskern I 5. Informationen / Ansprechpartner
6 2 Sanierung Kalkhofstraße Sanierungsziele Städtebauliche Aufwertung und Wohnumfeldverbesserung Straßenraumgestaltung / Geschwindigkeitsreduzierung Ökologische Aufwertung von Flächen innerhalb des bebauten Bereichs Kanalsanierung / Austausch Wasserleitung Private Modernisierungen
7 Agenda 1. Sanierungsgebiet Ortskern II 2. Sanierung Kalkhofstraße 3. Förderung privater Maßnahmen 4. Beispiele aus dem Sanierungsgebiet Ortskern I 5. Informationen / Ansprechpartner
8 3 Förderung von privaten Maßnahmen Voraussetzung für eine evtl. Förderung Grundstück liegt im Sanierungsgebiet Die Maßnahme wurde mit der Gemeinde und der STEG abgestimmt. Nach Durchführung der Maßnahme muss das Gebäude eine Restnutzungsdauer von mind. 30 Jahren aufweisen. Die Kosten müssen im Hinblick auf die Erhöhung des Gebrauchswerts und die Nutzungsdauer des Gebäudes wirtschaftlich vertretbar sein. Der Bauherr trägt das Bauherren- und das Finanzierungsrisiko und muss das Projekt vorfinanzieren Belange des Ortsbildes und ggf. des Denkmalschutzes sind zu beachten. Vor Baubeginn bzw. vor Abbruch ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Eigentümer und der Gemeinde abzuschließen
9 3 Förderung von privaten Maßnahmen Förderfähige Maßnahmen Bautechnische Verbesserungen Verbesserung im Sanitärbereich (WC, Bäder) Alten- bzw. behindertengerechter Ausbau Erhöhung der Wärmedämmung Haustechnische Verbesserungen Heizungs-, Sanitär-, Elektroinstallation Wohnungstechnische Verbesserungen Grundrissanpassung und -erweiterung Verbesserung der Belichtung und Belüftung Wohnungsabschlüsse Abbruchmaßnahmen Die Voraussetzung für eine Förderung ist die umfassende Sanierung des Gebäudes und die gestalterische Einbindung auch von Neubauten in das Ortsbild.
10 3 Förderung von privaten Maßnahmen Förderfähig im Zusammenhang mit Erneuerungsmaßnahmen Trockenlegung von Wänden und Böden Ausbesserung und Ersatz von Dachbelägen und die Verbesserung der Dachkonstruktion Erneuerung des schadhaften Außenputzes und Regenrinnen, Fallrohre und Verwahrungen Ersatz schadhafter Fenster- und Rollläden Ersatz und Ausbesserung schadhafter Wand- und Deckenbeschichtungen und Bodenbeläge Verlegung Stromzähler Hausanschlüsse Wasser / Abwasser Hofgestaltung / Außenanlagen
11 3 Förderung von privaten Maßnahmen Förderfähig im Zusammenhang mit Erneuerungsmaßnahmen Trockenlegung von Wänden und Böden Ausbesserung und Ersatz von Dachbelägen und die Verbesserung der Dachkonstruktion Erneuerung des schadhaften Außenputzes und Regenrinnen, Fallrohre und Verwahrungen Ersatz schadhafter Fenster- und Rollläden Ersatz und Ausbesserung schadhafter Wand- und Deckenbeschichtungen und Bodenbeläge Verlegung Stromzähler Hausanschlüsse Wasser / Abwasser Hofgestaltung / Außenanlagen
12 3 Förderung von privaten Maßnahmen Fördersätze Förderquote: max. Kostenerstattung: Private Gebäudemodernisierung 25 % max Erhöhung für Kulturdenkmale/ bis 15 % max ortsbildprägende Gebäude Private Ordnungsmaßnahme 100% max Für Neubauten gibt es keine Förderung. Abweichungen bei der Förderung sind im Einzelfall mit Zustimmung des Gemeinderates zulässig. Die Bagatellgrenze für Baumaßnahmen liegt bei Euro Mindestinvestitionsvolumen. Hierunter werden keine Zuschüsse gewährt. Für private Ordnungsmaßnahmen muss in Übereinstimmung mit den Sanierungszielen eine Nachnutzungskonzeption vorhanden sein.
13 3 Förderung von privaten Maßnahmen Rechenbeispiel ERNEUERUNG max. 25% der berück. Kosten Obergrenze: Eigenanteil (Abschreibung EStG) 40 % 60 % Förderung Eigentümer 100% Tuningen 40% Bund / Land 60%
14 3 Förderung von privaten Maßnahmen Rechenbeispiel ABBRUCH % Förderrahmen Obergrenze: Eigenanteil Förderung Eigentümer 100% Tuningen 40% Bund / Land 60%
15 3 Förderung von privaten Maßnahmen Eigenleistungen Eigenleistungen können angerechnet werden, wenn sie schriftlich nachgewiesen sind (Auflistung, Excel-Tabelle usw.). Der Wert der Eigenleistung wird mit 8,- pro Stunde berechnet und kann bis maximal zu 15 % der sonstigen berücksichtigungsfähigen Kosten anerkannt werden. Zu den Eigenleistungen gehören die Arbeitsleistungen, die zur Durchführung der Erneuerungsarbeiten vom Eigentümer selbst oder von seinen Angehörigen erbracht werden.
16 3 Förderung von privaten Maßnahmen Steuerliche Begünstigungen Das Einkommensteuergesetz bietet Ihnen für die Herstellungskosten eine jährliche erhöhte Steuerabschreibung. vermietete Gebäude und Gewerbeeinheiten ( 7h EStG) jährlich bis zu 9% über 8 Jahre, danach 7% über 4 Jahre. vermietete Baudenkmale ( 7i EStG) jährlich bis zu 9% über 8 Jahre, danach 7% über 4 Jahre. Aufwendungen für selbstgenutzte Wohngebäude oder Baudenkmale ( 10f EStG) jährliche Abschreibung zu 9% über 10 Jahre. Voraussetzung: Objekt liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet! Schriftliche Sanierungsvereinbarung!
17 3 Förderung von privaten Maßnahmen In sieben Schritten zum sanierten Objekt 1) Vereinbarung eines kostenlosen Beratungsgesprächs 2) Kostenlose Modernisierungserhebung durch unseren Bautechniker und Erhalt des Berichts 3) Gestalterische Abstimmung sowie Abstimmung der geplanten Maßnahmen und Einholen von Kostenvoranschlägen bei Handwerkern Ihres Vertrauens 4) Feinabstimmung der umzusetzenden Maßnahmen und Berechnung der Förderhöhe zusammen mit der Gemeinde und der STEG
18 3 Förderung von privaten Maßnahmen In sieben Schritten zum sanierten Objekt 5) Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Ihnen und der Gemeinde. Jetzt kann die Baumaßnahme beginnen! 6) Durchführung der Bauarbeiten und Sammlung aller bezahlten Rechnungen zur Einreichung bei der STEG für die Ausbezahlung der Förderraten 7) Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt die Schlussabrechnung. Ausbezahlung der Schlussrate und Beantragung einer Steuerbescheinigung.
19 Agenda 1. Sanierungsgebiet Ortskern II 2. Sanierung Kalkhofstraße 3. Förderung privater Maßnahmen 4. Beispiele aus dem Sanierungsgebiet Ortskern I 5. Informationen / Ansprechpartner
20 6 Beispiele Erneuerung
21 6 Beispiele Erneuerung
22 6 Beispiele Erneuerung
23 6 Beispiele Erneuerung Vorher Nachher
24 6 Beispiele Erneuerung
25 6 Beispiele Erneuerung
26 6 Beispiele Erneuerung
27 6 Beispiele Erneuerung
28 6 Beispiele Erneuerung
29 7 Weiteres Vorgehen Weitere Informationen und Beratungen zu Ihrem Sanierungsvorhaben erhalten Sie im Faltblatt, den Gestaltungsrichtlinien Tuningen für den Bereich Ortskern II, und in einer unverbindlichen Beratung durch die STEG. Ansprechpartner sind Herr Ingo Neumann Herr Hannes Munk
30 Gemeinde Tuningen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Die STEG Stadtentwicklung GmbH Ingo Neumann Stadterneuerung 0711 / Hannes Munk Städtebauliche Planung hannes.munk@steg.de 0711 /
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