c~åüüçåüëåüìäé açêíãìåç
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- Helene Neumann
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1 c~åüüçåüëåüìäé açêíãìåç Seite 1 Stand: An den Prüfungsausschuss des Fachbereichs Wirtschaft Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen BA-Studiengang FACT Gilt für Prüfungsleistungen aus nichtverwandten und nichtvergleichbaren Studiengängen sowie aus vorherigem Auslandsstudium Hinweis: Die Antragstellung muss im Immatrikulationssemester erfolgen! Spätere Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden! Keine Anrechnung von Prüfungsleistungen, wenn im Studiengang FACT an der FH Dortmund bereits ein Fehlversuch stattgefunden hat. Auch die nachträgliche Anerkennung einer notenmäßig besseren Prüfungsleistung ist nicht möglich, wenn die hier erzielte Note schlechter ist. Ich beantrage die Anrechnung der umseitig aufgeführten Prüfungsleistungen. Die entsprechenden Nachweise zur Prüfung der Gleichwertigkeit von Prüfungsleistungen (Studienordnung, Prüfungsordnung, Beschreibung der Lehrveranstaltungen, Notenspiegel), sind beigefügt. Die Belege habe ich durch Nummerierung gekennzeichnet und im Antrag eingetragen! Matrikel-Nr: Bitte leserlich schreiben! Name: Vorname: Vorherige Hochschule: Studiengang: Ort, Datum Unterschrift Wird vom Prüfungsausschuss ausgefüllt Anzurechnende Hochschule: Es kann eine Einstufung in das Fachsemester erfolgen. Datum/Unterschrift Prüfungsausschuss:
2 Seite 2 Stand: Studienmodul P-Nr. ECTS Modulbezeichnung laut Nachweis/Note (vom Antragsteller/in auszufüllen) Grundlagen der Finanz- und Rechnungswesens Buchhaltung Einführung in das Finanz- und Rechnungswesen ,5 DV-gestützte Buchhaltung Finanz-/Rechnungswesen und Steuern I Kostenarten- und Kostenstellenrechnung Einführung Investition und Finanzierung Grundlagen der Besteuerung , , ,5 Grundlagen der Rechnungslegung nach HGB ,5 Finanz-/Rechnungswesen und Steuern II Kostenträger- und Teilkostenrechnung Investition und Finanzierung Ertragssteuern Besondere Fragen der Rechnungslegung nach HGB Finanz-/Rechnungswesen und Steuern III , , , ,5 Deckungsbeitrags- und ,5 Plankostenrechnung Unternehmensbewertung ,5 Verkehrssteuern ,5 Rechnungslegung nach IFRS Controlling Wirtschaftswissenschaften I Betriebswirtschaftslehre Personal und Organisation Volkswirtschaftslehre Wirtschaftswissenschaften II Supply Chain Management Marketing Unternehmensführung Planspiel Quantitative Grundlagen I Finanzmathematik Lineare Algebra , , , , , , ,5
3 Seite 3 Stand: Quantitative Grundlagen II Infinitesimalrechnung Grundlagen der Wirtschaftsinformatik Statistik Wirtschaftsinformatik Datenbankgestützte Informationstechniken Integrative ERP-Systeme Volkswirtschaftslehre , , Wirtschaftsrecht Wirtschaftsrecht I Wirtschaftsrecht II Englisch I Englisch A Englisch B , , ,5 Englisch II Englisch C ,5 Englisch D ,5 Methodenkompetenz Projektmanagement Arbeits- und Präsentationstechniken/wissenschaftliches Arbeiten Quantitatives Management mit Excel Mentoring 1. Semester 2. Semester 4. Semester 6. Semester , , , ,5 Auslandsstudiensemester inkl. Bericht ,5 Praxissemester inkl. Bericht Ausland ,5 Inland ,5
4 Seite 4 Stand: Wahlpflichtmodule der Intensivierungsbereiche Bereich FACT Studienmodul P-Nr. ECTS Modulbezeichnung laut Nachweis/Note (vom Antragsteller/in auszufüllen) Externes Rechnungswesen Internationale Rechnungslegung Konzernabschluss und JA-Analyse Controlling und Kostenmanagement Controlling mit Business Intelligence Kostenmanagement Finanzwirtschaft Finanzmanagement Portfoliomanagement Unternehmsbesteuerung Steuerbilanzpolitik und anwendungsorientierte Unternehmebesteuerung Steuerplanung im Unternehmen
5 c~åüüçåüëåüìäé= açêíãìåç= University of Applied Sciences and Arts c_=táêíëåü~ñí= mêωñìåöë~ìëëåüìëë= Merkblatt Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Prüfungsleistungen, die Sie in einem nichtverwandten oder nichtvergleichbaren Studiengang oder in einem vorherigen Auslandsstudium erworben haben, für Ihr Studium an der Fachhochschule Dortmund durch Gleichwertigkeitsprüfung anrechnen lassen. Bitte beachten Sie hierzu die folgenden Hinweise: 1. Der Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen ist direkt im Immatrikulationssemester zu stellen. Spätere Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Aus organisatorischen Gründen sollte die Gleichwertigkeitsprüfung innerhalb von vier Wochen ab März/April bzw. ab September/Oktober des jeweiligen Semesters durchgeführt werden. - Für die Gleichwertigkeitsprüfung sind folgende Unterlagen erforderlich: - Beschreibung der Lehrveranstaltung (Auszug aus dem Modulhandbuch) und - Studien- und Prüfungsordnung - Notenübersicht im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie - der Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen (bitte komplett ausfüllen) Für Anrechnungen von Prüfungsleistungen aus einem vorherigen Auslandsstudium ist zusätzlich noch folgendes zu beachten: - Notenübersichten bzw. bescheinigungen sowie Inhaltsbeschreibungen sind von einem anerkannten Übersetzungsbüro in die deutsche Sprache zu übersetzen 2. Sämtliche Nachweise/Belege sind unbedingt zu nummerieren und entsprechend im Antrag einzutragen! 3. Die vollständigen Unterlagen sind ausschließlich im Studienbüro einzureichen. 4. Das Ergebnis Ihres Anrechnungsverfahrens wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Bitte sehen Sie daher von zwischenzeitlichen Nachfragen ab. 5. Eine angerechnete Prüfungsleistung kann nicht abgelegt werden! 6. Hinweis: eine angerechnete Prüfungsleistung kann nicht abgelegt werden (keine Notenverbesserung)!
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