Betreuungsfonds in der Welschschweiz

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1 Betreuungsfonds in der Welschschweiz Von Niklaus Scherr, Mitglied des Initiativkomitees Als Pionierkanton hat die Waadt 2006 eine Mitfinanzierung der Kinderbetreuung über Lohnbeiträge der Arbeitgeber eingeführt. Diese zahlen zurzeit 0.08% der Lohnsumme, pro Jahr gut 22 Mio Franken, in die Stiftung Fondation pour l accueil de jour des enfants (FAJE) ein und 2012 folgten die Kantone Freiburg und Neuenburg mit ähnlichen Modellen. In Neuenburg zahlen die Arbeitgeber zurzeit 0.17% oder gut 10 Mio Franken pro Jahr in einen entsprechenden Fonds ein. Eingezogen werden die Lohnbeiträge über das bestehende System der Familienausgleichskassen, über das die Kinderzulagen finanziert werden steuerten die Unternehmen in der Waadt 42%, in Neuenburg 59% an die Einnahmen der Stiftung resp. des Fonds bei (Details Folie 1). Dank der Impulsfunktion der FAJE hat sich die Zahl der Betreuungsplätze in der Waadt von 2006 bis 2014 von 10'916 auf 19'841 annähernd verdoppelt (Folie 2). In der Waadt kamen % der Fondsmittel von den Unternehmen, 48% vom Kanton und 7% von der Loterie Romande. 90% der Ausgaben fliessen als Subventionen in die regional organisierten Betreuungsverbünde, 6% werden als Starthilfen eingesetzt (Folien 3 und 4). Die Stiftung FAJE ist ein partnerschaftliches Projekt von Kanton und Wirtschaft, in ihrem Stiftungsrat sitzen Vertreter von Kanton, Gemeinden und Unternehmen. Präsidiert wurde sie von 2006 bis 2015 durch eine der Mitinitiantinnen des Waadtländer Modells, der freisinnigen Kantons- und Stadträtin Doris Cohen-Dumani (Folie 5). Im September 2009 haben im Kanton Waadt 70% einer Verfassungsänderung zugestimmt, welche alle Gemeinden verpflichtet, eine freiwillige schulergänzende Betreuung anzubieten (Folien 6 und 7). Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die Lohnbeiträge der Unternehmen in zwei Schritten von 0.08% auf 0.12% (2017) und 0.16% (2019) erhöht werden und sich damit von rund 20 auf rund 40 Mio Franken verdoppeln. Parallel dazu wird der Kanton seine Beiträge erhöhen. Die Erhöhung der Unternehmensbeiträge wurde im September 2015 vom Parlament bereits beschlossen und ist Teil der Kompensationsmassnahmen für die ebenfalls im September beschlossene massive Senkung der kantonalen Unternehmenssteuern im Zusammenhang mit der beim Bund anstehenden Unternehmenssteuerreform III (RIE III). Bis 2022 sollen sich damit die Beiträge von Unternehmen und Kanton von 48 Mio auf 107 Mio mehr als verdoppeln, wobei die Unternehmen 38% beisteuern (Folien 8 9). Ab 2023 verpflichtet sich der Kanton, mit seinen Beiträgen 17.5% der Lohnsumme der Betreuungseinrichtungen zu refinanzieren (Folie 10). Mit diesem Finanzierungsschub soll die Zahl der Betreuungsplätze nochmals von 19'841 (2014) um drei Viertel auf 34'768 (2022) gesteigert werden; vor allem die Zahl der schulergänzenden Betreuungsplätze soll sich von 8'177 (2014) auf 18'993 (2022) mehr als verdoppeln (Folie 11). Auch im Kanton Neuenburg wird der Fonds pour les structures d accueil extrafamilial paritätisch von Vertretern von Kanton, Gemeinden und Arbeitgebern verwaltet (Folie 12). Mehr Hintergrund-Informationen zur aktuellen Struktur und Finanzierung der Kinderbetreuung in der Romandie enthält die im Mai 2013 publizierte Studie des Netzwerks Kinderbetreuung Schweiz «Qualität in der Kinderbetreuung - gemeinsame Verantwortung von öffentlicher Hand und Wirtschaft»:

2 Betreuungsfonds in der Welschschweiz Waadt Neuenburg Freiburg Gesetz in Kraft seit 20. Juni Januar Juni 2011 Organisationsform Stiftung: Fondation pour l accueil de jour des enfants Fonds Konsultativgremium Beteiligung der Wirtschaft Mindestens 0.08% der Lohnsumme (0.16% ab 2019) 2014: Mio 0.17% der Lohnsumme (2014) 2014: Mio 0.04% der Lohnsumme Beitragsaufteilung Unternehmen: 42% Kanton: 48% Gemeinden: 9% Loterie Romande: 3% Unternehmen: 59% Kanton: 41% Impulsfonds Einmalige Alimentierung über das reguläre Budget

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14 Netzwerk Kinderbetreuung Schweiz: Qualität in der Kinderbetreuung - gemeinsame Verantwortung von öffentlicher Hand und Wirtschaft (Mai 2013)

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