Rinderhaltung Quo vadis?

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1 Bewegungsfreiheit Rinderhaltung Quo vadis? Weidehaltung ab 2010 Auslauf ab 2012 Aufstallung mit neuen Maßen ab 2012 H. Grammer 16 TSchG Die Bewegungsfreiheit darf nicht so eingeschränkt sein, dass dem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden oder es in schwere Angst versetzt wird Die dauernde Anbindehaltung ist verboten Verbot der Anbindehaltung Ziegen seit Pferde seit Zuchtsauen Kälber Hunde... Bewegungsfreiheit - Rind Dauernde Anbindehaltung ist verboten An mind. 90 Tage im Jahr geeignete Bewegungsmöglichkeiten (Laufstall) oder Auslauf oder Weidegang Übergangsfrist Weidegang 1. Jänner 2010 Geeigneter Auslauf 1. Jänner 2012 für bestehende Anlagen oder Haltungseinrichtungen 1

2 1.THVO Diese Regelung gilt für Weidegang ab dem 1. Jänner 2010 und wenn Weidegang nicht möglich ist für Auslauf ab dem 1. Jänner Zwingende rechtliche oder technische Gründe, die der Gewährung von geeigneter Bewegungsfreiheit durch Auslauf oder Weidegang entgegenstehen können, sind folgende Gegebenheiten: 1. Nicht-Vorhandensein von geeigneten Weideflächen oder Auslaufflächen oder 2. bauliche Gegebenheiten am Betrieb oder 3. Sicherheitsaspekte für Menschen und Tiere, insbesondere beim Ein- und Austreiben der Tiere Wer stellt die Ausnahme fest? Es gibt kein Bewilligungsverfahren daher auch keinen Antrag Der Tierhalter nimmt die Ausnahme für sich in Anspruch und vertritt sie bei einer Kontrolle gegenüber der Behörde Beweisthemen Keine geeigneten Weide- oder Auslaufflächen Abstandsbestimmungen: - Bauordnung, Bautechnikgesetz - zu Nachbarn - zu öffentlichem Gut (Wege, Straßen...) Keine angrenzenden Weideflächen - Zugang über öffentliches Gut (Wege, Straßen...) Beweisthemen Bauliche Gegebenheiten Emission Luft Lärm Keine vorhandenen Funktionsflächen im Stall oder Hofbereich Niveauunterschiede 2

3 Beweisthemen Sicherheitsaspekte Menschen Ablassen und Anbinden der Tiere (auch Stiere) Behornte Rinder Aggressive Tiere Bauliche Gegebenheiten im Stall - Engstellen, Türdurchgänge, Niveauunterschiede... Beweisthemen Sicherheitsaspekte Tiere TSCHG: Tiere, die vorübergehend oder dauernd nicht in Unterkünften untergebracht sind, sind soweit erforderlich vor widrigen Witterungsbedingungen und soweit möglich vor Raubtieren und sonstigen Gefahren für ihr Wohlbefinden zu schützen Verletzungsgefahr beim Ein - und Austreiben etwa durch bauliche Gegebenheiten wie - ungeeignete Treibwege, Engstellen.. Verletzungsgefahr durch Straßenverkehr... Zwingende rechtliche oder technische Gründe Dr. Hausleitner, BAL Gumpenstein: dem Verbot wird nur dann entsprochen, wenn die Tiere entweder zumindest in der Vegetationsperiode geweidet werden, oder wenigstens einmal wöchentlich für mind. 2 Stunden Auslauf Troxler (Handbuch Rind): über das ganze Jahr verteilt auch im Winter mind. 2 x wöchentlich mehrere Stunden nicht mehrere Wochen ohne Unterbrechung angebunden Vorsicht 12 TSchG Zur Haltung von Tieren ist jeder berechtigt, der zur Einhaltung der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes und der darauf gegründeten Verordnungen in der Lage ist, insbesondere auch über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt 3

4 Selbstevaluierung Rinder haben an mindestens 90 Tagen im Jahr die Möglichkeit zur freien Bewegung (Weide, Auslauf, Laufstall) Kontrolle Erhebung Weide/Auslauf Handbuch Rind anhand des Zustandes des Auslaufes und der Triebwege (Verschmutzung, Grasnarbe usw.) und der Tiere (Verschmutzung, Klauen, Fortbewegungsweise, usw.) freiwillige Eintragungen in ein Auslaufjournal bzw. einen Auslaufkalender nicht als geeignete Bewegungsmöglichkeit gilt freies Laufenlassen der Tiere im Anbindestall Empfehlungen Handbuch Rind geeignete Bewegungsmöglichkeit Laufstallhaltung dauernd zugänglicher Laufhof ist empfehlenswert regelmäßiger Auslauf oder Weide über das ganze Jahr verteilt auch im Winter mind. 2 x wöchentlich mehrere Stunden nicht mehrere Wochen ohne Unterbrechung angebunden ev. Unterteilung der Herde in zeitlich gestaffelte Auslaufgruppen (Kontrolle?) Empfehlung Geeignete Weide Handbuch Rind entsprechender Pflanzenaufwuchs zur bedarfsgerechten Nährstoffversorgung Zusätzliche Fütterung, wenn Weideangebot nicht ausreicht (ebenso bei tiefen Temperaturen) entsprechende Bodengestaltung Befestigung (Verhinderung von Morastbildung) Weidemanagement, angepasste Besatzdichte Zugang zu ausreichend Wasser Geeignete Liegefläche und Witterungsschutz (Bäume, Gebäudeschatten, Überdachung) entsprechende Umzäunung keine verletzungsträchtigen Gerätschaften Tierkontrolle 4

5 Bedarf nach Bedeutung von Auslauf/Weide ausreichender täglicher Bewegung Natürlicher Bewegungsbedarf durchschnittlich 3 bis 6 km / Tag während der Nahrungsaufnahme und gezielte Ortswechsel Weichbodengänger Sozialkontakt Außenklima, Licht (UV-Strahlung, Vit. D3) Bewegung Bewegungsapparat, Herz, Kreislauf und Atmung, körpereigene Infektionsabwehr -> Gesundheit, Kondition, Fruchtbarkeit, Leistung Vorteile: Weide artgerechte Umwelt Bewegungsmöglichkeit Klimareize Klauengesundheit gefördert bei Jungvieh und Trockenstehern: geringer Arbeitsaufwand Landschaftsbereicherung (Tourismus, Werbeeffekt bei Verkauf ab Hof) Nachteile: erhöhter Arbeitsaufwand bei laktierenden Kühen Rationsberechnung schwieriger bei großen Herden oft langer Weideweg Klauenverletzungsgefahr durch Schotterwege Parasiten Entwicklung der Rinderhaltung in Oberösterreich Milchlieferanten in Oberösterreich /08 in % Betriebe 1 Milchkühe 2 Quote/Betrieb (in kg) Kühe , davon Milchkühe , Rinder gesamt Betriebe ,0-3, Quelle: Statistik Austria, Viehzählung 2008 Quelle: 1 LK für OÖ 2 Statistik Austria 5

6 Betroffene Betriebe Ergebnisse 2008 Ca. 80% der Milchlieferanten und einige der Mutterkuhhalter und Mäster mit dauernder Anbindehaltung ergeben in etwa 9500 Betrieben bei 2% Stichprobenkontrolle geschätzte Beanstandungen pro Jahr ca. 200 Rinder Tierart Milchkühe, Mutterkühe und Kälber Zahl der kontrollierten Betriebe Beanstandungen Diese Regelung gilt für Weidegang ab dem 1. Jänner 2010 und wenn Weidegang nicht möglich ist für Auslauf ab dem 1. Jänner 2012 Geeigneter Boden Empfehlungen Geeigneter Auslauf Handbuch Rind Großzügiges Flächenangebot Soziale Auseinandersetzungen Nutzungsdauer des Auslaufes ind. 4 m²/gve (Jungvieh bis 200 kg mind. 4 m²; Kühe mind. 10 m² pro Tier). Ausstattungselemente: Zugang zu Wasser, Futter und einer Liegefläche Heuraufen, Lecksalz Einrichtungen zur Körperpflege (Kratzbürsten oder sonstige Scheuereinrichtungen) Witterungsschutz (Beschattung, Windschutz, Schutz gegen starke Niederschläge) Entsprechende Umzäunung Keine verletzungsträchtigen Gerätschaften 6

7 Laufhof Auslauf kostengünstige Vergrößerung der Bewegungsfläche pro Tier Tiere können sich dem Tageslicht und der Witterung aussetzen bietet Platz für zusätzliche Einrichtungen, wie Tränken, Scheuereinrichtungen, Liegeplätze, evtl. sogar Verlängerung des Futtertischs 44 Übergangsbestimmungen Abweichend gelten die Anforderungen und erlassenen VO für Anbindehaltung - Kurzstand Anlagen und Haltungseinrichtungen zur Haltung v. Rindern...jedenfalls ab 1. Jänner 2012, soweit diese Anlagen & Haltungseinrichtungen jedoch zum In-Kraft-Tretens-Zeitpunkt vorher gültigen Anforderungen entsprechen, jedenfalls mit 1. Jänner

8 Anbindehaltung Standmaße Tiergewicht Bis 300 kg Bis 400 kg Bis 550 kg Bis 700 kg Über 700 kg Standlänge 1 Kurzstand 130 cm 150 cm 165 cm 175 cm 185 cm 1...Gülleroste gelten nicht als Teil der Standlänge Standlänge 1 Mittellangstan 160 d cm 185 cm 200 cm 210 cm 220 cm Standbreite 85 cm 100 cm 115 cm 120 cm 125 cm 13 (3) Tiere sind so zu halten, dass ihre Körperfunktionen und ihr Verhalten nicht gestört werden und ihre Anpassungsfähigkeit nicht überfordert wird 16 Die Bewegungsfreiheit darf nicht so eingeschränkt sein, dass dem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden.. Kurzstand - Liegebereich Aufsteh-, Abliegevorgang harte Liegefläche Liegen auf Güllerost Hautveränderungen, Technopathien Aufstehen und Abliegen des Rindes (Quelle: Fraser und Broom, 1990) Pferdeartiges Aufstehen (Quelle: Kämmer, 1980) 8

9 Platzbedarf - Liegepositionen Einige Ruhepositionen des Rindes (Quelle: Kämmer und Schnitzer, 1975) Anbindehaltung Lokomotion nicht möglich Aufsteh- und Abliegeverhalten erschwert Wahl des Liegeplatzes unmöglich Sozialverhalten extrem eingeschränkt Hautpflege (Lecken, Scheuern) fast unmöglich Verhaltensveränderungen wie pferdeartiges Aufstehen insbesondere im Kurzstand viele Verletzungsträchtigkeiten durch Kotkante Bewegungsfreiheit - Rind Anbindevorrichtungen: Bewegungsfreiheit in der Längsrichtung mind. 60 cm, in der Querrichtung mind. 40 cm, genügend Spiel in der Vertikalen Ungehindertes Stehen, Abliegen, Aufstehen, Ruhen, Fressen und Zurücktreten Selbstevaluierung Sind die neuen Maße noch nicht verpflichtend, weil die Aufstallung schon den landesgesetzlichen Bestimmungen entsprochen hat? Weisen meine Rinder haltungsbedingte Schäden auf? 9

10 O.Ö.. Nutztierhaltungsverordnung In der Anbindehaltung im Kurzstand muss die Standlänge mindestens 0,9 x die diagonale Körperlänge + 30 cm betragen Beim Mittellangstand muss die Standlänge mindestens 0,9 x die diagonale Körperlänge + 58 cm betragen Die Standbreite muss mindestens 0,9 x die Widerristhöhe betragen 2. Anbindevorrichtungen müssen so beschaffen und eingestellt sein, dass sie dem Tier in der Standachse mindestens 30 cm und parallel zum Futterbarren mindestens 20 cm, jeweils vom Anbindepunkt gemessen in beide Richtungen, freien Bewegungsspielraum ermöglichen Selbstevaluierung Bei den zum Kontrollzeitpunkt gehaltenen Tieren sind Widerristhöhe und diagonale Körperlänge zu ermitteln und mit den Standmaßen zu vergleichen Der Bewegungsspielraum ist in Längs - und Querachse zu bestimmen Anbindehaltung Optimierung der Haltungsverhältnisse in den Anbindeställen Standfläche: 120cm bis 125cm breit Möglichkeiten: Abschneiden der Standrohre und Einbetonieren neuer Ständer im entsprechenden Abstand Anbindehaltung Optimierung der Haltungsverhältnisse in den Anbindeställen Standfläche: 180cm bis 185cm lang Möglichkeiten: Anbringen einer Gummimatte (soweit über Gitterrost bis gewünschte Standlänge erreicht) das Betonpodest wird so weit über den Gitterrost betoniert, bis die erwünschte Standlänge erreicht ist 10

11 Liegeboxenlaufstall nach 2.THVO Liegeboxenmaße Tiergewicht Bis 300 kg Bis 400 kg Bis 550 kg Bis 700 kg Über 700 kg Boxenlänge wandständig 190 cm 210 cm 230 cm 240 cm 260 cm Boxenlänge gegenständig 170 cm 190 cm 210 cm 220 cm 240 cm Boxenbreite 85 cm 100 cm 115 cm 120 cm 125 cm Es muss mindestens 1 Liegebox je Tier vorhanden sein. Liegeboxenlaufstall (2.THVO) Lauf- und Fressgangbreiten: Die Fressgangbreite für Kühe und Mutterkühe muss mindestens 320 cm betragen. Die Laufgangbreite muss für Kühe und Mutterkühe mindestens 250 cm betragen. Für übrige Rinder dürfen die Gangbreiten angemessen verkleinert werden. Bei Umbauten dürfen die Fressgangbreite um 40 cm und die Laufgangbreite um 30 cm kleiner ausgeführt werden, wenn keine Sackgassen entstehen, oder der Laufstall einen Zugang zu einem Auslauf aufweist, oder jeweils nach maximal 10 Liegeboxen ein Quergang vorhanden ist, oder einreihige Liegeboxenlaufställe mit Selbstfangfressgittern ausgestattet sind. O.Ö.. Nutztierhaltungsverordnung 2002 Liegeboxen Breite: 1,20 m Länge: 2,20 m (gegenständige Boxen) bzw. 2,40 m (wandständige Boxen) Laufgangbreite: 2,20 m 11

12 Selbstevaluierung Sind die erhobenen Werte kleiner, so sind die neuen Bestimmungen bereits 2012 anzuwenden Die Methode für die Bemessung der Laufgangbreite richtet sich nach der vor dem gültigen Arbeitsanweisung für die Kontrollorgane Ausnahme nach 44 Abs. 5a Soweit gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen nicht berührt werden, können...ausnahmen für zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Tierschutzgesetzes bestehende Haltungsanlagen festgelegt werden, sofern die Abweichungen von den geforderten Maßen und Werten nicht mehr als zehn Prozent betragen, das Wohlbefinden der jeweils betroffenen Tiere nicht eingeschränkt ist und der erforderliche bauliche Anpassungsbedarf unverhältnismäßig ist Danke für Ihre Aufmerksamkeit Fragen? 12

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