Transportintervalle bei langen Beförderungen:

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1 Merkblatt EQUIDEN Nicht zugerittene Equiden (= nicht an Halfteranbindung gewöhnt): nur in Gruppen zu maximal 4 Tieren nicht auf lange Transporte Equiden älter als 8 Monate müssen beim Transport Halfter tragen. Ausnahme: nicht zugerittene Equiden. Fohlen jünger als 4 Monate benötigen zwingend Einstreu. Equiden dürfen nicht in Multideckfahrzeugen befördert werden. (Bei diesen Fahrzeugen ist der Transport jedoch auf dem unteren Deck möglich, wenn 75 cm über dem Widerrist des größten Tieres Platz bleibt und keine oberen Decks belegt werden.) Tiere im letzten Trächtigkeitsabschnitt sowie neugeborene Tiere gelten als transportunfähig. Hiervon ausgenommen werden trächtige und neugeborene registrierte Equiden (Anhang I, Kapitel I, (7)). Diese dürfen transportiert werden, um zum Zweck der Geburt oder der Aufzucht hygienischere Bedingungen zu schaffen. Die ständige Anwesenheit eines Betreuers ist in diesem Falle für den Transport vorgeschrieben. Transportintervalle bei langen Beförderungen: Fohlen (nicht abgesetzt/noch Milch benötigen): 9 Stunden mindestens 1 Stunde Pause mit tränken und nötigenfalls füttern - 9 Stunden Nichtregistrierte Equiden: Maximal 24 Stunden, dabei alle 8 Stunden tränken und nötigenfalls füttern Registrierte Equiden: sind nach Maßgabe der schriftlichen Fütterungs- und Tränkeanweisungen zu transportieren Lange Beförderungen von Equiden sind nur in Einzelständen zulässig, ausgenommen Stuten mit Fohlen. Nicht registrierte Equiden müssen über 4 Monate alt sein. Alle Tiere müssen halfterführig sein. Raumangebot Anhang I, Kapitel VII, A. Bei langen Beförderungen müssen Fohlen Raum zum Liegen haben Es gelten die Bestimmungen des Anhangs II über das Fahrtenbuch Navigationssystem (Artikel 6 Absatz 9) Kontrolle vor der Abfahrt (Artikel 14) Ausgewachsene Pferde 1,75 m² (0,7 x 2,5 m) Junge Pferde (6-24 Monate) bis 48 Stunden 1,2 m² (0,6 x 2 m) Junge Pferde(6-24Monate) über 48 Stunden 2,4 m² (1,2 x 2 m) Ponys (weniger als 144 cm) 1 m² (0,6 x 1,8 m) Fohlen (0-6 Monate) 1,4 m² ( 1 x 1,4 m)

2 Maximal erlaubte Abweichungen je nach Gewicht und Größe der Tiere sowie entsprechend ihrer körperlichen Verfassung, den Witterungsbedingungen und der voraussichtlichen Beförderungsdauer bis höchstens 10 % bei ausgewachsenen Pferden und Ponys, bis höchstens 20 % bei jungen Pferden und Fohlen.

3 Merkblatt RINDER Kälber jünger als 10 Tage dürfen nicht über eine Strecke von über 100 km transportiert werden. Kälber jünger als 6 Monate benötigen zwingend Einstreu Kälber dürfen keinen Maulkorb tragen Milchgebende Tiere müssen im Abstand von maximal 12 Stunden gemolken werden. Transportintervalle bei langen Beförderungen Kälber (die noch nicht abgesetzt sind und Milch benötigen): 9 Stunden mindestens 1 Stunde Pause mit tränken und nötigenfalls füttern 9 Stunden Rinder: 14 Stunden 1 Stunde Pause mit tränken und nötigenfalls füttern 14 Stunden lange Transporte: Kälber müssen mind. 14 Tage alt sein Raumangebot Anhang I, Kap. VII. B Kategorie Ungefähres Gewicht (in Fläche in m 2 / Tier kg) Zuchtkälber 50 0,30-0,40 Mittelschwere Kälber 110 0,40-0,70 Schwere Kälber 200 0,70-0,95 Mittelgroße Rinder 325 0,95-1,30 Ausgewachsene Rinder 550 1,30-1,60 Sehr große Rinder >700 >1,60 Je nach Gewicht und Größe der Tiere sowie entsprechend ihrer körperlichen Verfassung, den Witterungsbedingungen und der voraussichtlichen Beförderungsdauer sind Abweichungen möglich.

4 Merkblatt SCHWEINE Ferkel jünger als 3 Wochen dürfen nicht über 100 km transportiert werden Ferkel unter 10 kg benötigen zwingend Einstreu. Transportintervalle bei langen Transporten Ferkel: noch nicht abgesetzte Ferkel: 9 Stunden- mindestens 1 Stunde Pause mit tränken und nötigenfalls füttern - 9 Stunden Schweine: 24 Stunden bei ständigem Wasserangebot Bei langen Transporten müssen die Ferkel über 10 kg wiegen. Schweine, die leichter als 10 kg sind, dürfen nicht über 8 Stunden transportiert werden, wenn sie nicht zusammen mit dem Muttertier befördert werden. Raumangebot: Anhang I, Kap. VII. D. Die Verordnung regelt nicht den Platzbedarf nach Altergruppe: Alle Schweine müssen in natürlicher Haltung mindestens liegen oder stehen können Bei durchschnittlich 100 kg schweren Tieren dürfen 235 kg Schwein pro Quadratmeter transportiert werden. (Bei der Berechnung des Platzbedarfs können die Werte angenommen werden, die im Übereinkommen beim internationalen Transport festgelegt sind.) Je nach Beförderungsdauer, Witterung, Rasse, Größe und körperlicher Verfassung können bis zu 20 % mehr Fläche erforderlich sein. (generelle Anwendbarkeit ist nicht möglich) Die Verordnung regelt nicht die Gruppengröße! Für den innerstaatlichen Transport sind ggf. strengere einzelstaatliche Regelungen anzuwenden (s. TierSchTrV).

5 Merkblatt SCHAFE & ZIEGEN Lämmer jünger als 1 Woche sind transportunfähig Milchgebende Tiere müssen im Abstand von maximal 12 Stunden gemolken werden. Lämmer unter 20 kg benötigen zwingend Einstreu. Transportintervalle bei langen Transporten: Lämmer/Zicklein (die noch nicht abgesetzt sind und Milch benötigen): 9 Stunden- mindestens 1 Stunde Pause mit tränken und nötigenfalls füttern - 9 Stunden Schafe/Ziegen: 14 Stunden- mindestens 1 Stunde Pause mit tränken und nötigenfalls füttern - 14 Stunden Raumangebot: Anhang I, Kap. VII. C. Kategorie Gewicht (in kg) Fläche in m 2 / Tier Geschorene Schafe und Lämmer ab 26 kg <55 0,20-0,30 >0,30 Ungeschorene Schafe <55 0,30-0,40 >0,40 Hochträchtige Mutterschafe <55 0,40-0,50 >0,50 Ziegen <35 35 bis 55 0,20-0,30 0,30-0,40 0,40-0,75 Hochträchtige Ziegen <55 0,40-0,50 >0,50 Bei der oben genannten Bodenfläche sind je nach Rasse, Größe, körperlicher Verfassung und Länge des Fells der Tiere sowie entsprechend den Witterungsbedingungen und der Beförderungsdauer Abweichungen möglich. Bei kleinen Lämmern beispielsweise kann eine Fläche von weniger als 0,2 m 2 pro Tier vorgesehen werden.

6 Merkblatt GEFLÜGEL Bei Transporten über 12 Stunden benötigen die Tiere Wasser und Futter Küken können bis zu 24 Stunden ohne Wasser und Futter transportiert werden, sofern die Beförderung innerhalb von 72 Stunden nach dem Schlupf erfolgt. Raumangebot: Anhang I, Kap. VII, Kategorie Fläche in cm 2 Eintagsküken je Küken Geflügel ausgenommen Fläche in cm 2 je kg Eintagsküken: Gewicht in kg < 1, ,6 bis < bis < > Bei diesen Ladedichten sind je nach Gewicht und Größe der Tiere sowie entsprechend der körperlichen Verfassung, den Witterungsbedingungen und der voraussichtlichen Beförderungsdauer Abweichungen möglich. Die Verordnung sieht keine Mindesthöhen für die Transportbehälter für Geflügel mehr vor!

7 Merkblatt ANDERE TIERARTEN Schriftliche Fütterungs- und Tränkeanweisungen und sonstige Pflegebedürfnisse sind mitzuführen und zu befolgen. Ggf. ist ein schriftlicher Hinweis mitzuführen, dass es sich um gefährliche, scheue oder wilde Tiere handelt notwendig (z.b. Vorsicht, bissige Tiere ). KATZEN & HUNDE Welpen jünger als 8 Wochen sind transportunfähig, außer sie werden von den Muttertieren begleitet Hunde und Katzen müssen mindestens alle 24 Stunden gefüttert werden und mindestens alle 8 Stunden getränkt werden. HIRSCHE/WILD Geweihtragende Tiere mit Bast sind transportunfähig WILDTIERE Wildtiere müssen mit dem Hinweis wild, scheu oder gefährliche Tiere sowie mit Fütterungs-, Tränkungs- und Pflegeanweisung transportiert werden.

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