Ermittlung des für den Betrieb zulässigen Bilanzwertes für Stickstoff
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- Bernd Falk
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1 Formblatt Bilanzwertberechnung Stoffstrombilanz Ermittlung des für den Betrieb zulässigen Bilanzwertes für Stickstoff Tabelle Berechnung des zulässigen Bilanzwertes für Stickstoff. Landwirtschaftlich genutzte Fläche aus der jährlichen betrieblichen Stoffstrombilanz in Hektar Tierart / Produktionsverfahren Zulässiger Stickstoffüberschuss je Hektar nach der Düngeverordnung Aufstallungsart² Anzahl Tiere /Stallplätze Stickstoffausscheidung der Tierhaltung nach Anlage Tab. DüV² /Tier bzw. Stallplatz 0 kg N/ha Summe Zeile. Tabelle ² = = = =. Stickstoffverluste im Stall und bei der Lagerung von Wirtschaftsdüngern in tierhaltenden Betrieben hier: ohne Weidehaltung = = = = = = = = Kontrollwerte nach 9 Absatz der Düngeverordnung oder einer Verordnung nach 3 Absatz der Düngeverordnung. Summe Zeile. Seite von
2 Fortsetzung Tabelle Berechnung des zulässigen Bilanzwertes für Stickstoff Stickstoffzufuhr über Substrate pflanzlicher Herkunft in die Biogasanlage³ Substrat pflanzlicher Herkunft in die Biogasanlage Menge in dt N-Gehalt nach Kennzeichnung, Analyse, Tab. StoffBilV oder Richtwert LLG /dt Frischmasse = 3. der Lagerung von Gärsubstraten pflanzlicher Herkunft in Biogasanlagen = = = = = Summe Zeile 3. = Stickstoffzufuhr über Substrate in die Biogasanlage³ Substrat in die Biogasanlage Menge in dt N-Gehalt nach Kennzeichnung, Analyse, Tab. StoffBilV oder Richtwert LLG /dt Frischmasse Tabelle ² 4. der Lagerung von Gärrückständen in Biogasbetrieben hier: ohne Weidehaltung = = = = = = Summe Zeile 4. = 3 Angabe nur bei Biogasbetrieben; alle Substrate in die Biogasanlage sind zu berücksichtigen, jedoch nicht für im Betrieb angefallenen Wirtschaftsdünger. Seite von
3 Fortsetzung Tabelle Berechnung des zulässigen Bilanzwertes für Stickstoff Stickstoffaufbringung mit betriebseigenen organischen Düngemitteln 4 aufgebrachtes betriebseigenes organisches Düngemittel 4 Menge in t oder m³ N-Gehalt nach Kennzeichnung, Analyse oder Richtwert der LLG /t oder m³. der Aufbringung von betriebseigenen organischen Düngemitteln = = = = = = Summe Zeile. = Stickstoffaufbringung mit aufgenommenen organischen Düngemitteln 4 aufgebrachtes aufgenommenes organisches Düngemittel 4 Menge in t oder m³ N-Gehalt nach Kennzeichnung, Analyse oder Richtwert der LLG /t oder m³ 6. der Aufbringung von aufgenommenen organischen Düngemitteln = = = = = = 4 Jedes organische Düngemittel ist getrennt zu berechnen; die Stall- und Lagerverluste werden dem abgebenden Betrieb, die Aufbringverluste dem aufnehmenden Betrieb zugerechnet. Summe Zeile 6. = Seite 3 von
4 Fortsetzung Tabelle 7. der Lagerung von Grobfutter Berechnung des zulässigen Bilanzwertes für Stickstoff Grobfutter (Stickstoffabfuhr von Grobfutterflächen) nach 8 Absatz 3 Satz DüV in kg 0 = 0 = Summe Zeile 7. = Stickstoffausscheidung der Tierhaltung nach DüV² Tierart / Produktionsverfahren Anzahl Tiere Stickstoffausscheidung der Tierhaltung nach Anlage Tab. DüV² in kg N/Tier bzw. Stallplatz Anzahl der Weidetage 7 7 = 7 = 7 = 8. der Weidehaltung hier: nur Weidehaltung 7 = 7 = 7 = 7 = 7 = 7 = 7 = 7 = 9. Bilanzwert (Summe der e aus den Zeilen bis 8) Summe Zeile 8. Seite 4 von
5 Tabelle Kennzahlen für die Berechnung des zulässigen Bilanzwertes für Stickstoff bei der tierischen Erzeugung und bei Biogasbetrieben Unvermeidbare Stickstoffverluste im Stall und bei der Lagerung von Wirtschaftsdüngern in % der Stickstoffausscheidungen der Nutztiere bzw. der Stickstoffzufuhr in Biogasanlagen Tierart/Verfahren Gülle, Gärrückstände Festmist, Jauche. Rinder 30. Schweine Geflügel Andere Tierarten - 4. Betrieb einer Biogasanlage - Kennzahlen für die Berechnung des zulässigen Bilanzwertes für Stickstoff bei der Aufbringung von organischen Düngemitteln Unvermeidbare der Aufbringung in % des nach 4 Absatz ermittelten es oder in % der aufgenommenen Stickstoffmenge Tierart/Verfahren Gülle, Gärrückstände Festmist, Jauche. Rinder. Schweine ab..00: 0 0 ab..00: 3. Geflügel Andere Tierarten -. Betrieb einer Biogasanlage 0-6. Sonstige organische Düngemittel Seite von
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