AM 92/2013. Amtliche Mitteilungen 92/2013

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1 AM 92/2013 Amtliche Mitteilungen 92/2013 Ordnung zur Änderung der Fachprüfungsordnung der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln für das Bachelorstudium mit bildungswissenschaftlichem Anteil mit dem Studienprofil Lehramt an Grundschulen vom 15. November 2013

2 IMRESSUM Herausgeber: Adresse: Erscheinungsdatum: UNIVERSITÄT ZU KÖLN DER REKTOR ALBERTUS-MAGNUS-LATZ KÖLN 31. DEZEMBER 2013

3 Ordnung zur Änderung der Fachprüfungsordnung der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln für das Bachelorstudium mit bildungswissenschaftlichem Anteil mit dem Studienprofil Lehramt an Grundschulen vom 15. November 2013 Aufgrund von 2 Abs. 4 und 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) in der Fassung des Hochschulfreiheitsgesetzes (HFG) vom 31. Oktober 2006 (GV. NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 28. Mai 2013 (GV.NRW. S. 272), erlässt die Humanwissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln die folgende Ordnung: Artikel I Die Fachprüfungsordnung der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln für das Bachelorstudium mit bildungswissenschaftlichem Anteil mit dem Studienprofil Lehramt an Grundschulen vom 16. Dezember 2011 (Amtliche Mitteilungen 16/2013) wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird 14 Erweiterungsfächer ersatzlos gestrichen wird ersatzlos gestrichen. 3. Anhang A 2 erhält folgende Fassung: Siehe Anhang A Anhang A 4 erhält folgende Fassung: Siehe Anhang A 4. Artikel II Artikel I Nr. 3 dieser Ordnung findet Anwendung auf alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2013/2014 erstmalig für den Lernbereich Ästhetische Erziehung im Bachelorstudiengang mit bildungswissenschaftlichem Anteil mit dem Studienprofil Lehramt an Grundschulen eingeschrieben oder als Zweithörerinnen oder Zweithörer zugelassen worden sind. Studierende, die am 30. September 2013 an der Universität zu Köln bereits im Lernbereich Ästhetische Erziehung in dem Bachelorstudiengang mit bildungswissenschaftlichem Anteil mit dem Studienprofil Lehramt für sonderpädagogische Förderung eingeschrieben oder als Zweithörerinnen oder Zweithörer zugelassen waren, schließen das Studium nach den bisherigen Bestimmungen ab. Die Anmeldung zu rüfungsleistungen ist letztmalig im Sommersemester 2017 möglich. Der Anspruch, das Studium nach den bisher geltenden Bestimmungen abzuschließen, erlischt mit Ablauf des Sommersemesters

4 Am 30. September 2013 bereits eingeschriebene oder als Zweithörerin oder Zweithörer zugelassene Studierende können unter Anrechnung bereits erbrachter rüfungsleistungen das Studium nach dieser Ordnung fortsetzen. Der Wechsel ist bei der oder dem Vorsitzenden des Fachprüfungsausschusses der Humanwissenschaftlichen Fakultät schriftlich zu beantragen und kann nicht rückgängig gemacht werden. Vor dem Wechsel in das Studium nach dieser Ordnung wird eine Beratung durch die Modulbeauftragten und hauptamtlich Lehrenden des Lernbereichs Ästhetische Erziehung dringend empfohlen. Artikel III Diese Ordnung tritt am 1. Oktober 2013 in Kraft. Sie wird in den Amtlichen Mitteilungen der Universität zu Köln veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses der Engeren Fakultät der Humanwissenschaftlichen Fakultät vom 25. Juni 2013 sowie nach rüfung der Rechtmäßigkeit durch das Rektorat vom 22. Juli Köln, 15. November 2013 Der Dekan der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln gez. Universitätsprofessor Dr. Hans-Joachim Roth 4

5 Anhang A 2 Fachspezifische Bestimmungen für den Lernbereich Ästhetische Erziehung (Bachelor of Arts; Studienprofil Lehramt an Grundschulen) Studienvoraussetzungen Studienvoraussetzung ist die allgemeine oder einschlägig fachgebundene Hochschulreife oder eine Hochschulzugangsberechtigung nach Maßgabe anderer rechtlicher Regelungen. Darüber hinaus müssen Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau von Stufe B 2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (CEF) vorhanden sein; auf Antrag kann Englisch durch eine andere Sprache ersetzt werden. Die Sprachkenntnisse müssen spätestens bei der Anmeldung zur Bachelorarbeit nachgewiesen werden. Studienaufbau Es sind die im Folgenden aufgelisteten Module zu absolvieren. Aufgeführt sind die jeweils zu erbringenden rüfungsleistungen, die Anzahl der zu erreichenden Leistungspunkte sowie die Gewichtung der Modulnoten bei der Berechnung der Fachnote des Lernbereichs. Der Lernbereich Ästhetische Erziehung kann ohne und mit Vertiefung studiert werden. Ohne Vertiefung: Modul Titel /W BM 1 BM 2 BM 3 BM 4 Multidisziplinäre ästhetische raxis Grundlagen der Ästhetischen Bildung und Erziehung raxis Ästhetischer Bildung und Erziehung und ihre didaktische Reflexion rojekt I lanung, Entwicklung und Reflexion interdisziplinärer Handlungs- und Werkprozesse (rüfungs-) Leistungen* Σ L Gewichtung für Studienbereichsnote (%) Aktive Teilnahme 12 0% Referat mit schriftlicher Ausarbeitung nach 8 FO ortfolio Mündliche rüfung 7 20% 9 40% % Σ % *Siehe ergänzende Erläuterungen im Modulhandbuch in den jeweiligen Modulbeschreibungen und übersichten 5

6 Mit Vertiefung: Modul Titel /W BM 1 BM 2 BM 3 BM 4 BM 5 Multidisziplinäre ästhetische raxis Grundlagen der Ästhetischen Bildung und Erziehung raxis Ästhetischer Bildung und Erziehung und ihre didaktische Reflexion rojekt I lanung, Entwicklung und Reflexion interdisziplinärer Handlungs- und Werkprozesse Fachspezifische Vertiefung Bewegung Fachspezifische Vertiefung Kunst Fachspezifische Vertiefung Musik (rüfungs-) Leistungen* Σ L Gewichtung für Studienbereichsnote (%) Aktive Teilnahme 12 0% Referat mit schriftlicher Ausarbeitung nach 8 FO ortfolio Mündliche rüfung 7 20% 9 40% % W Aktive Teilnahme 6 0% Σ % *Siehe ergänzende Erläuterungen im Modulhandbuch in den jeweiligen Modulbeschreibungen und -übersichten Modulbezogene Voraussetzungen BM 1: formal/inhaltlich: keine; BM 2: formal/inhaltlich: keine; BM 3: formal/inhaltlich: keine; BM 4: formal/inhaltlich: erfolgreicher Abschluss des BM 1 und des BM 2 BM 5: formal/inhaltlich: erfolgreicher Abschluss des BM 2 und des BM 3 Bachelorarbeit Die Bachelorarbeit kann thematisch in Verbindung mit einem der Module BM 1, BM 2, BM 3 oder BM 4 geschrieben werden. Zur Bachelorarbeit kann zugelassen werden, wer die Module BM 1, BM 2 und BM 3 erfolgreich abgeschlossen und die Studienvoraussetzungen nachgewiesen hat. Das Thema der Bachelorarbeit darf nicht mit dem Thema einer im 6

7 betreffenden Modul erbrachten schriftlichen rüfungsleistung übereinstimmen. Ihre Bearbeitungszeit beträgt 10 Wochen; sie wird mit 12 L kreditiert. Wird die Bachelorarbeit im Lernbereich geschrieben, ist es sinnvoll, aber nicht zwingend, den Lernbereich mit dem Vertiefungsanteil in BM 5 zu studieren. Anhang A 4 Fachspezifische Bestimmungen für das Unterrichtsfach Musik (Bachelor of Arts; Studienprofil Lehramt an Grundschulen) Studienvoraussetzungen Vor Aufnahme des Studiums ist die studiengangsbezogene musikalische Eignung durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Eignungsfeststellungsverfahren der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln nachzuweisen. Gegenstand der Eignungsprüfung sind: Hörfähigkeit, Allgemeine Musiklehre (Klausur), Angewandte Musiktheorie, Nachweis einer bildungsfähigen Stimme, Instrumentalspiel und Gesang sowie Kommunikations- und Darstellungsfähigkeit (Einzelprüfung). Studienaufbau Es sind die im Folgenden aufgelisteten Module zu absolvieren. Aufgeführt sind die jeweils zu erbringenden rüfungsleistungen, die Anzahl der zu erreichenden Leistungspunkte sowie die Gewichtung der Modulnoten bei der Berechnung der Unterrichtsfachnote. Das Unterrichtfach Musik kann ohne und mit Vertiefung studiert werden. Ohne Vertiefung: Modul Titel /W BM 1 raxis I BM 2 Musikwissenschaft und Musikpädagogik AM 1 raxis II AM 2 Musikkulturen und ädagogik AM 3 raxis III rüfungsleistungen* rüfungsleistung rüfungsleistung fachpraktische rüfung rüfungsleistung fachpraktische rüfung nach 8 FO Σ L Gewichtung für Studienbereichsnote (%) 8 20% 6 20% 8 20% 8 20% 10 20% 7

8 Σ % *Siehe ergänzende Erläuterungen im Modulhandbuch in den jeweiligen Modulbeschreibungen und -übersichten Mit Vertiefung: Modul Titel /W BM 1 raxis I BM 2 Musikwissenschaft und Musikpädagogik AM 1 raxis II AM 2 Musikkulturen und ädagogik AM 3 raxis III VBA Vertiefungsmodul rüfungsleistungen* rüfungsleistung rüfungsleistung fachpraktische rüfung rüfungsleistung fachpraktische rüfung nach 8 FO rüfungsleistung Σ L Gewichtung für Studienbereichsnote (%) 8 16,66% 6 16,66% 8 16,66% 8 16,66% 10 16,66% 6 16,66% Σ % *Siehe ergänzende Erläuterungen im Modulhandbuch in den jeweiligen Modulbeschreibungen und -übersichten Modulbezogene Voraussetzungen BM 1: formal/inhaltlich: keine; BM 2: formal/inhaltlich: keine; AM 1: formal/inhaltlich: keine; AM 2: formal/inhaltlich: keine; AM 3: formal/inhaltlich: erfolgreicher Abschluss des BM 1 und des AM 1 VBA: formal/inhaltlich: keine; Fachpraktische rüfungen Die vorgesehenen rüfungsvorspiele dauern im künstlerischen Hauptfach 20 bis 25 Minuten und im künstlerischen Nebenfach 10 bis 15 Minuten. 8

9 Bachelorarbeit Die Bachelorarbeit kann thematisch in Verbindung mit einem der Module BM 1, BM 2, AM 1, AM 2, AM 3 oder VBA geschrieben werden. Zur Bachelorarbeit kann zugelassen werden, wer die Module BM 1, BM 2, AM 1 und AM 2 erfolgreich abgeschlossen und die Studienvoraussetzungen nachgewiesen hat. Das Thema der Bachelorarbeit darf nicht mit dem Thema einer im betreffenden Modul erbrachten schriftlichen rüfungsleistung übereinstimmen. Ihre Bearbeitungszeit beträgt 10 Wochen; sie wird mit 12 L kreditiert. Wird die Bachelorarbeit im Unterrichtsfach Musik geschrieben, ist es sinnvoll, aber nicht zwingend, das Vertiefungsmodul VBA zu studieren. 9

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