Liebe Leserin, lieber Leser,

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Liebe Leserin, lieber Leser,"

Transkript

1 Liebe Leserin, lieber Leser, wenn ein naher Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird, muss schnell gehandelt werden. Hilfe und Pflege sind zu organisieren, der Alltag des Pflegebedürftigen muss häufig neu gestaltet oder gar der Umzug in eine Pflegeeinrichtung bewältigt werden. Das alles kostet viel Zeit. Wenn Sie Arbeitnehmer oder Auszubildender sind, können Sie sich in einer solchen Situation für bis zu zehn Arbeitstage von der Arbeit freistellen lassen. Einen Einkommensausgleich für diese Zeit bietet Ihnen das Pflegeunterstützungsgeld. Die Einzelheiten dazu und weitere Möglichkeiten der Vereinbarung von Pflege und Beruf erläutert Ihnen dieses Merkblatt.

2 Wie kann ich mich im Pflegefall freistellen lassen? Wird ein naher Angehöriger von Ihnen plötzlich pflegebedürftig und brauchen Sie Zeit, um sich zunächst selbst um ihn zu kümmern und die weitere Pflege zu organisieren, dürfen Sie für bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben. Voraussetzung dafür ist, dass die Pflegesituation akut aufgetreten ist und dass Ihre Freistellung erforderlich ist, dass für diese Hilfestellung also keine andere Person in Frage kommt. Als nahe Angehörige gelten Eltern, Großeltern und Schwiegerelten, Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Geschwister und Kinder, Schwieger- und Enkelkinder. Den Freistellungsanspruch haben Arbeitnehmer und Auszubildende, auch geringfügig Beschäftigte. Grundlage ist das Pflegezeitgesetz. Die Möglichkeit zur Freistellung soll Ihnen in einer einmaligen akuten Notsituation helfen und besteht daher nur einmal für jeden pflegebedürftigen Angehörigen. Darauf müssen Sie achten: Wenn Sie in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine Auszeit von der Arbeit nehmen, müssen Sie unverzüglich Ihren Arbeitgeber darüber informieren und ihm die voraussichtliche Dauer der Freistellung mitteilen. Unverzüglich bedeutet: spätestens am ers ten Arbeitstag der Freistellung am frühen Morgen. bb bb Ihr Arbeitgeber kann von Ihnen verlangen, dass Sie eine Bescheinigung des Arztes vorlegen, aus der die Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen und die Notwendigkeit Ihrer Freistellung hervorgeht. Diese Bescheinigung können Sie aber nachreichen.

3 Was ist das Pflegeunterstützungsgeld? Wenn Sie wegen einer akuten Pflegesituation der Arbeit fernbleiben, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen im Regelfall das Entgelt für diese Zeit nicht fortzahlen, es sei denn, es besteht eine besondere tarifliche oder betriebliche Vereinbarung darüber. Damit Ihr Einkommens ausfall für diese Zeit ausgeglichen wird, gibt es seit Anfang 2015 das Pflegeunterstützungsgeld. Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Ansprechpartner dafür sind die Pflegekassen der jeweiligen Krankenkassen. Zuständig für das Pflegeunterstützungsgeld, das Sie erhalten, ist die Pflegekasse Ihres pflegebedürftigen Angehörigen. Sie erhalten kein Pflegeunterstützungsgeld, wenn Sie für die Ausfallzeit Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber oder Kinderkrankengeld oder eine vergleichbare Leistung der Unfallversicherung erhalten.

4 Wie lange erhalte ich Pflegeunterstützungsgeld? Der Anspruch besteht für die Zeit der Freistellung von der Arbeit wegen einer plötzlich eingetretenen Pflegesituation, jedoch für höchstens zehn Arbeitstage. Selbstverständlich können Sie auch für einen kürzeren Zeitraum der Arbeit fernbleiben und erhalten dann für diesen kürzeren Zeitraum Pflegeunterstützungsgeld. Die maximale Anspruchsdauer von zehn Arbeitstagen gilt für Vollzeitkräfte wie für Teilzeitbeschäftigte, die an weniger als fünf Tagen in der Woche arbeiten. beispiel: Aufgrund eines Unfalls im Haushalt muss Eva Schröder sich ab Sonntag, dem 1. Februar, um ihre nun pflegebedürftige Mutter kümmern. Eva Schröder arbeitet als Verkäuferin im Einzelhandel jeweils montags bis donnerstags. Am Montag, dem 2. Februar, teilt sie ihrem Arbeitgeber mit, dass sie die nächsten beiden Wochen freigestellt werden möchte, um die Pflege zu organisieren. Frau Schröder macht damit gegenüber ihrem Arbeitgeber einen Anspruch auf Freistellung für acht Arbeitstage geltend. Gegenüber der Pflegekasse ihrer Mutter hat sie Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für den Zeitraum dieser beiden Wochen, in denen ihr Entgelt ausfällt.

5 Wie hoch ist das Pflegeunterstützungsgeld? Das Pflegeunterstützungsgeld beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Wenn Sie in den letzten zwölf Monaten vor der Freistellung eine Einmalzahlung wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld erhalten haben, beträgt es 100 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts. Allerdings gibt es eine Obergrenze: Das Pflegeunterstützungsgeld wird höchstens bis zu einem Betrag von 96,25 Euro pro Tag gezahlt (2015). Vom Pflegeunterstützungsgeld werden noch Beiträge zur Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Das Pflegeunterstützungsgeld wird nach Kalendertagen berechnet. beispiel: Eva Schröder arbeitet vier Tage in der Woche für ein Monatsentgelt von 1.900,00 Euro brutto. Im Februar 2015 lässt sie sich wegen einer akuten Pflegesituation für acht Arbeitstage freistellen. Ihr Entgeltausfall beträgt 950,00 Euro brutto und 634,37 Euro netto. Im Dezember 2014 hat sie Weihnachtsgeld erhalten. Frau Schröder hat gegenüber der Pflegekasse ihrer Mutter einen Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld von 100 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts, also 634,37 Euro. (Der kalendertägliche Höchstbetrag von 96,25 Euro wird nicht überschritten.) Von diesem Betrag werden noch Beiträge zur Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung abgezogen, aber keine Lohnsteuer.

6 Wie beantrage ich Pflegeunterstützungsgeld? Zuständig für Pflegeunterstützungsgeld ist die Pflegekasse des Angehörigen, um den Sie sich während der Freistellung kümmern. Dort stellen Sie bitte den Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld und reichen die ärztliche Bescheinigung des behandelnden Arztes Ihres pflegebedürftigen Angehörigen ein. Das sollten Sie spätestens am ersten Tag der Freistellung tun, denn der Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld so steht es im Gesetz ist unverzüglich zu stellen. Bei der Pflegekasse wird man Sie zum weiteren Verfahren beraten. Auf jeden Fall benötigt die Pflegekasse eine Bescheinigung des Arbeitgebers über den Entgeltausfall. Diese müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber anfordern und an die Pflegekasse weiterreichen. Sie müssen die Bescheinigung nicht unmittelbar bei der ersten Antragstellung beifügen, sondern können sie nachreichen.

7 Was muss ich sonst noch beachten? Wenn Ihr Antrag bearbeitet ist, erhalten Sie von der Pflegekasse Ihres Angehörigen eine Bescheinigung über den Zeitraum und die Höhe des bewilligten Pflegeunterstützungsgeldes. Diese Bescheinigung übermitteln Sie bitte Ihrem Arbeitgeber. Er benötigt sie für die Entgeltunterlagen, um nachweisen zu können, warum Ihnen für diesen Zeitraum kein Entgelt gezahlt worden ist. Bescheinigung für den Arbeitgeber nicht vergessen!

8 Wie geht es weiter? Die Pflegeberatung Die Pflegeversicherung unterstützt Sie nicht nur finanziell, sondern bietet Ihnen auch eine kurzfristige Beratung zu allen Aspekten der Pflegesituation an. Wenden Sie sich dazu bitte an die Pflegekasse Ihres Angehörigen. Sie vereinbart mit Ihnen dann einen Termin, zu dem ein Pflegeberater zu Ihrem Angehörigen kommt. An diesem Gespräch können Sie selbstverständlich auch teilnehmen, wenn Ihr Angehöriger es wünscht. Pflegeberater beraten Sie zu allen Fragen der Organisation der Pflege, der verschiedenen Dienste und Hilfen und zu möglichen Leistungen der Pflegeversicherung. Leistungen der Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung erbringt Leistungen bb zur häuslichen Pflege. Das kann eine finanzielle Unterstützung der pflegenden Angehörigen sein (Pflegegeld) oder die Übernahme von Kosten eines professionellen Pflegedienstes (Pflegesachleistung) bb zur stationären Pflege. Die stationäre Pflege findet in eigenen Pflegeeinrichtungen (Heimen) statt. Die Leistungen der Pflegeversicherung decken nur die pflegerischen Kosten ab, nicht jedoch die Kosten für Unterbringung und Verpflegung. Wie hoch die Leistungen sind, hängt vom Pflegebedarf ab. Dabei wird zwischen den Pflegestufen 1 (geringer Bedarf), 2 (höherer Bedarf) und 3 (größter Bedarf) unterschieden. Darüber hinaus gibt es ergänzende Leistungen für Hilfen im Alltag, bei Verhinderung von pflegenden Angehörigen und weitere.

9 Die Pflegezeit Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihren Angehörigen für längere Zeit selbst zu pflegen, kommt dafür eine Pflegezeit oder eine Familienpflegezeit in Frage. Bei einer Pflegezeit können Sie sich für bis zu sechs Monate vollständig oder teilweise freistellen lassen. Diese Möglichkeit besteht jedoch nur in Betrieben, die mindestens 15 Beschäftigte haben. Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht während dieser Zeit nicht. Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis während der Pflegezeit nicht kündigen. Eine Pflegezeit müssen Sie spätestens zehn Tage vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber ankündigen und dabei angeben, wie lange sie dauern soll und wenn Sie in Teilzeit arbeiten wollen auf welche wöchentliche Stundenzahl Sie die Arbeitszeit verringern wollen. Der Arbeitgeber kann dem nur widersprechen, wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen.

10 Die Familienpflegezeit Die Familienpflegezeit kann bis zu 24 Monate dauern. Bei der Familienpflegezeit kommt nur eine Reduzierung der Arbeitszeit in Frage; sie muss weiter mindestens 15 Stunden in der Woche betragen. Auch dafür muss der Betrieb, in dem Sie beschäftigt sind, mindestens 15 Beschäftigte haben, damit Sie einen gesetzlichen Anspruch darauf haben. Anders als bei der Pflegezeit gibt es hierbei die Möglichkeit eines Einkommensausgleichs. Dieser wird allerdings als Darlehen gewährt und muss von Ihnen nach Ende der Familienpflegezeit zurückgezahlt werden. Zuständig ist das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Eine Familienpflegezeit müssen Sie Ihrem Arbeitgeber spätestens acht Wochen vor deren Beginn schriftlich ankündigen. Über die Teilzeitregelung wird dann eine schriftliche Vereinbarung getroffen. Einkommensausgleich bei Pflegezeit und Familienpflegezeit bb Während einer Pflegezeit oder Familienpflegezeit arbeiten Sie in Teilzeit. Für diese Zeit können Sie vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ein zinsloses Darlehen bekommen. Es wird monatlich ausgezahlt und beträgt die Hälfte der Differenz, die zwischen Ihrem Nettoentgelt vor der Pflegezeit/Familienpflegezeit und dem während der Pflegezeit/Familienpflegezeit besteht. bb Nach der Pflegezeit/Familienpflegezeit ist das Darlehen innerhalb von 48 Monaten zurückzuzahlen.

11 MBO Verlag GmbH Münster Artikel-Nr.: /15 Rechtsstand: Diese Übersicht gibt nur kurze Hinweise auf unsere vielseitigen Leistungen. Maßgebend sind Gesetz und Satzung. Bildnachweis: Titel und Seite 9: Robert Kneschke/Fotolia.com, Seite 1: Lighthaunter/Thinkstock, Seite 3: alexandro900/fotolia.com, Seite 6: Falko Matte/Fotolia.com, Seite 7: Jeanette Dietl/Fotolia.com, Seite

12 Pflegeversicherung IKK-Information Das Pflegeunterstützungsgeld Freistellung bei plötzlichen Pflegefällen Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin

Häufige Fragen und Antworten zu den gesetzlichen Neuerungen seit 1. Januar 2015: Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Häufige Fragen und Antworten zu den gesetzlichen Neuerungen seit 1. Januar 2015: Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf Familienpflege Zeit für Pflege und Beruf Häufige Fragen und Antworten zu den gesetzlichen Neuerungen seit 1. Januar 2015: Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf 10- tätige Auszeit im Akutfall

Mehr

Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG)

Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG) Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG) Pflegende Mitarbeiter durch gesetzliche Leistungen der Pflegekasse entlasten Vortrag von Wiebke

Mehr

Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG)

Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG) Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG) vom 28.05.2008 (BGBl. I Seite 874) zuletzt geändert durch: Artikel 3 des Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-

Mehr

Thema kompakt Familienpflegezeit und Pflegezeitgesetz

Thema kompakt Familienpflegezeit und Pflegezeitgesetz Thema kompakt Familienpflegezeit und Pflegezeitgesetz Zentrum Kommunikation Pressestelle Caroline-Michaelis-Straße 1 10115 Berlin Telefon: +49 30 65211-1780 Telefax: +49 30 65211-3780 pressestelle@diakonie.de

Mehr

kranken- und pflegeversicherung Sie pflegen Wir sind für Sie da! Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung

kranken- und pflegeversicherung Sie pflegen Wir sind für Sie da! Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung kranken- und pflegeversicherung Sie pflegen Wir sind für Sie da! Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit 3 Die Leistungen der zum

Mehr

MERKBLATT. FAMILIENPFLEGEZEITGESETZ (FPfZG) Zeit für Pflege durch Arbeitszeitreduzierung. Recht und Steuern

MERKBLATT. FAMILIENPFLEGEZEITGESETZ (FPfZG) Zeit für Pflege durch Arbeitszeitreduzierung. Recht und Steuern MERKBLATT Recht und Steuern FAMILIENPFLEGEZEITGESETZ (FPfZG) Seit dem 1. Januar 2012 ist das Familienpflegezeitgesetz in Kraft, das eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege ermöglichen und dem Wunsch

Mehr

Mehr Unterstützung für pflegende Angehörige

Mehr Unterstützung für pflegende Angehörige Mehr Unterstützung für pflegende Angehörige Pflegegeld, Pflegezeit, Familienpflegezeit & Co.: Welche Leistungsverbesserungen gibt es für pflegende Angehörige? Worum geht es? Tritt der Pflegefall ein und

Mehr

Dadurch soll die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege verbessert werden.

Dadurch soll die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege verbessert werden. Pflegezeitgesetz - Arbeits- und Sozialrechtsinfo, Stand 01/2009 Was regelt das Gesetz? Das am 01.07.2008 in Kraft getretene Pflegezeitgesetz ermöglicht es dem Beschäftigten sich von der Arbeit freistellen

Mehr

Familienpflegezeitgesetz. Was ist das eigentlich?

Familienpflegezeitgesetz. Was ist das eigentlich? Familienpflegezeitgesetz Was ist das eigentlich? Was ist das Ziel des Gesetzes? Bessere Vereinbarkeit von Betreuung (Pflege) naher Angehöriger in häuslicher Umgebung und Beruf Weiterer Schritt zu einer

Mehr

Delegiertenver- sammlung. 28. Oktober 2008

Delegiertenver- sammlung. 28. Oktober 2008 Delegiertenver- sammlung 28. Oktober 2008 Gesetz zur strukturellen Weiterent- wicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) vom 28. Mai 2008 2 Pflege-Weiterentwicklungsgesetz Verabschiedung

Mehr

Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf(1)

Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf(1) Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf(1) Kurzzeitige Arbeitsverhinung, Pflegezeit, Familienpflegezeit Das ist neu seit dem 1.1.2015 ein Überblick(2): Kurzzeitige Arbeitsverhinung:

Mehr

April 2008. Pflegereform 2008. Pflege. Die Pflegezeit

April 2008. Pflegereform 2008. Pflege. Die Pflegezeit April 2008 Pflegereform 2008 Die Pflegezeit Am 1. Juli 2008 tritt das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) in Kraft. Teil der damit verabschiedeten

Mehr

Der Pflegefall tritt ein was tun?

Der Pflegefall tritt ein was tun? 6 Die ersten Schritte Beispiel Die Mutter der Familie liegt mit einem schweren Schlaganfall im Krankenhaus. Vom dortigen behandelnden Arzt erfahren die Angehörigen, der verheiratete Sohn und die ledige

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Merkblatt zu den Ansprüchen aus Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz für Tarifbeschäftigte

Merkblatt zu den Ansprüchen aus Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz für Tarifbeschäftigte Merkblatt zu den Ansprüchen aus Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz für Tarifbeschäftigte Durch das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf vom 23. Dezember 2014 (BGBl.

Mehr

Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. 14. Oktober 2014

Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. 14. Oktober 2014 Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf 14. Oktober 2014 Familienpflegezeit Die Anforderungen an die Familien sind hoch: Eltern kümmern sich um ihre Kinder, müssen im Beruf Leistung

Mehr

Der Personalrat der Universität Freiburg Sie fragen wir antworten! Informationen zum Arbeits- und Tarifrecht aus erster Hand

Der Personalrat der Universität Freiburg Sie fragen wir antworten! Informationen zum Arbeits- und Tarifrecht aus erster Hand Der Personalrat der Universität Freiburg Sie fragen wir antworten! Informationen zum Arbeits- und Tarifrecht aus erster Hand Donnerstag, 07. April 2011 9.00 Uhr, Rektorat, Senatssaal Teilzeit und Elternzeit:

Mehr

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung) P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus

Mehr

Zu Hause pflegen: Vorbereitungen

Zu Hause pflegen: Vorbereitungen k o m p a k t Zu Hause pflegen: Vorbereitungen Pflegedienst, Wohnraumanpassung, Hilfsmittel Dieses E-Book kompakt ist ein Auszug aus dem Ratgeber Pflege zu Hause organisieren. Zu Hause pflegen: Vorbereitungen

Mehr

Arbeitsblatt Verdienstabrechnung

Arbeitsblatt Verdienstabrechnung Arbeitsblatt Verdienstabrechnung Bitte finden Sie sich in Gruppen zusammen und lesen Sie sich zunächst die Begriffe auf dem Arbeitsblatt Erklärungen zur Verdienstabrechnung durch. Sie sollten sich innerhalb

Mehr

Vereinbarkeit von Beruf und Pflege arbeitsrechtliche Bedingungen LH Kiel und IHK Kiel. 18. April 2013 Birgitt Becker Arbeitsgericht Kiel

Vereinbarkeit von Beruf und Pflege arbeitsrechtliche Bedingungen LH Kiel und IHK Kiel. 18. April 2013 Birgitt Becker Arbeitsgericht Kiel Vereinbarkeit von Beruf und Pflege arbeitsrechtliche Bedingungen LH Kiel und IHK Kiel 18. April 2013 Birgitt Becker Arbeitsgericht Kiel I. Pflegezeitgesetz v. 1.7.2008 1. Sinn und Zweck des Gesetzes Stärkung

Mehr

Pflege ein großes Thema...

Pflege ein großes Thema... Pflege ein großes Thema... Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen Im Alter möchte jeder gerne gesund und unabhängig sein. Doch die Realität sieht anders auch: Immer mehr Deutsche brauchen in späteren Jahren

Mehr

Stand der Umsetzung des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Stand der Umsetzung des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf Deutscher Bundestag Drucksache 18/7322 18. Wahlperiode 21.01.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche, Maria Klein-Schmeink,

Mehr

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, ein krankes Kind zu versorgen bedeutet eine enorme Herausforderung. Hinzu kommen viele Fragen zu Hilfen und Leistungen der Kranken- und Pflegekassen. Im Folgenden

Mehr

JUDITH AHREND. Rechtsanwältin Fachanwältin für Sozialrecht Diplom - Gerontologin. Rechtsanwältin Judith Ahrend Oldenburg

JUDITH AHREND. Rechtsanwältin Fachanwältin für Sozialrecht Diplom - Gerontologin. Rechtsanwältin Judith Ahrend Oldenburg JUDITH AHREND Rechtsanwältin Fachanwältin für Sozialrecht Diplom - Gerontologin 1 Ohne Familie geht es nicht Vereinbarkeit von Beruf/ Studium und Pflegeaufgaben an der Hochschule Hannover 11.06.2015: Alles,

Mehr

Pflegezeit und Familienpflegezeit

Pflegezeit und Familienpflegezeit Pflegezeit und Familienpflegezeit Am 1. Januar 2015 trat das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in Kraft. Das Gesetz sieht vier verschiedene Freistellungsmöglichkeiten für

Mehr

Leistungen für Demenzpatienten

Leistungen für Demenzpatienten Leistungen für Demenzpatienten Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 123,00 Pflegestufe I (mit Demenz) 316,00 Pflegestufe II (mit Demenz)

Mehr

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH micura Pflegedienste München/Dachau GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste München/ Dachau schließt die Lücke einer eingeschränkten

Mehr

Die wichtigsten Inhalte im Überblick von Marco Röder, Landratsamt Schweinfurt

Die wichtigsten Inhalte im Überblick von Marco Röder, Landratsamt Schweinfurt Die wichtigsten Inhalte im Überblick von Marco Röder, Landratsamt Schweinfurt Der Landkreis Schweinfurt als Arbeitgeber Wir haben aktuell ca. 400 eigene Beschäftigte im Landratsamt und den kreiseigenen

Mehr

Die Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar 2015. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Die Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar 2015. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Stufe der Pflegebedürftigkeit Leistungen 2014 pro Monat Leistungen ab

Mehr

Freizeiten und Reisen mit Begleitung

Freizeiten und Reisen mit Begleitung Belegung der Ferienanlage mit eigenen Gruppen: Infos 022 33 93 24 54 1 Haus Hammerstein www.lebenshilfe-nrw.de www.facebook.com/lebenshilfenrw Freizeiten und Reisen mit Begleitung Bei der Lebenshilfe NRW

Mehr

Ein Aufhebungsvertrag ist grundsätzlich auch dann wirksam, wenn Gründe aus dem Kündigungsschutzgesetz keine Kündigung rechtfertigen würden.

Ein Aufhebungsvertrag ist grundsätzlich auch dann wirksam, wenn Gründe aus dem Kündigungsschutzgesetz keine Kündigung rechtfertigen würden. Der Aufhebungsvertrag Was zu beachten ist Wie jeder Vertrag kommt auch der Auflösungsvertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Voraussetzung ist immer der beiderseitige rechtsgeschäftliche

Mehr

INFORMATIONEN ZUM FAMILIENPFLEGEZEITGESETZ (FPFZG)

INFORMATIONEN ZUM FAMILIENPFLEGEZEITGESETZ (FPFZG) INFORMATIONEN ZUM FAMILIENPFLEGEZEITGESETZ (FPFZG) So können Sie Job und Betreuung kombinieren GLIEDERUNG Allgemeines zum FPfZG Unterschied zwischen der Familienpflegezeit und der Pflegezeit Video Rechtliche

Mehr

Soziale Sicherung der Pflegeperson

Soziale Sicherung der Pflegeperson Soziale Sicherung der Pflegeperson ( 44 SGB XI) Pflegepersonen, die zu Gunsten der Pflege eines Angehörigen, Nachbarn oder Freundes ihre Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben, haben Einbußen in Bezug

Mehr

Pflegezeit/Familienpflegezeit Rechtliche Rahmenbedingungen, Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Pflegezeit/Familienpflegezeit Rechtliche Rahmenbedingungen, Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf Rechtliche Rahmenbedingungen, Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf Kolloquium zur Praxis des Unternehmensrechts, Universität Tübingen 12. Mai 2015 Rechtsanwältin Dr. Ursula Strauss, Südwestmetall

Mehr

Die Seite "Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz" ist in folgende Abschnitte gegliedert:

Die Seite Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz ist in folgende Abschnitte gegliedert: Dieses Dokument finden Sie auf www.aachen.ihk.de unter der Dok-Nr. 80526 RECHTSINFORMATION Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz Mit dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) will der Gesetzgeber die arbeitsrechtlichen

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

LEISTUNGEN DER GESETZLICHEN PFLEGEVERSICHERUNG

LEISTUNGEN DER GESETZLICHEN PFLEGEVERSICHERUNG LEISTUNGEN DER GESETZLICHEN PFLEGEVERSICHERUNG Häusliche Pflege von rein körperlich hilfebedürftigen Häusliche Pflege von Versicherten mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf Verhinderungspflege 3)

Mehr

Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe 2001 2007 I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136

Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe 2001 2007 I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136 Millionen Menschen anerkannt pflegebedürftig und im Jahr 2007 2,1 Millionen. In beiden Jahren wurden jeweils 1,4 Millionen anerkannt Pflegebedürftige ambulant versorgt. Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger

Mehr

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen

Mehr

Unterstützungsangebote. für Seniorinnen und Senioren. - Allgemeiner Überblick - 05.06.2012

Unterstützungsangebote. für Seniorinnen und Senioren. - Allgemeiner Überblick - 05.06.2012 Unterstützungsangebote für Seniorinnen und Senioren - Allgemeiner Überblick - 05.06.2012 Barbara Scheffner-Schwarze 1/9 Einige Eckdaten zur Pflegestatistik des Landes Baden Württemberg Stand: 2009 Insgesamt

Mehr

Merkblatt für pflegende Angehörige

Merkblatt für pflegende Angehörige Merkblatt für pflegende Angehörige (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit -http://www.bmg.bund.de/ ) Pflegezeit Wird ein Angehöriger pflegebedürftig, möchten Sie sich vielleicht auch als berufstätige

Mehr

Altersvorsorge Berufsunfähigkeitsschutz. Pflege-Schutzbrief. BU + OLGA die lebenslange Vermögenssicherung bei Berufsunfähigkeit

Altersvorsorge Berufsunfähigkeitsschutz. Pflege-Schutzbrief. BU + OLGA die lebenslange Vermögenssicherung bei Berufsunfähigkeit Altersvorsorge Berufsunfähigkeitsschutz Pflege-Schutzbrief BU + OLGA die lebenslange Vermögenssicherung bei Berufsunfähigkeit und im Pflegefall! Neu: BU + OLGA. Finanzielle Absicherung lebenslang! Ihr

Mehr

Gesetz zur Vereinbarkeit Familie, Pflege und Beruf

Gesetz zur Vereinbarkeit Familie, Pflege und Beruf Ergebnisorientiertes Qualitätsmodell Münster EQ MS Gesetz zur Vereinbarkeit Familie, Pflege und Beruf Dr. Elisabeth Fix, Referentin Rehabilitation, Alten- und Gesundheitspolitik im Berliner Büro des Deutschen

Mehr

Schritt für Schritt zur häuslichen Pflege

Schritt für Schritt zur häuslichen Pflege Schritt für Schritt zur häuslichen Pflege Was sollten Sie wissen? Wen können Sie fragen? Was müssen Sie tun? LANDESSTELLE PFLEGENDE ANGEHÖRIGE Schritt für Schritt zur häuslichen Pflege Die absehbare oder

Mehr

Berufsausbildungsbeihilfe Die finanziellen Hilfen der Agentur für Arbeit

Berufsausbildungsbeihilfe Die finanziellen Hilfen der Agentur für Arbeit Informationen für Jugendliche Berufsausbildungsbeihilfe Die finanziellen Hilfen der Agentur für Arbeit Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) Um eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016)

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016) Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016) Pflegegeld Pflegegeld wird im Rahmen der häuslichen Pflege von der Pflegekasse an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, damit dieser eine selbst

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Kommentierung 9 Teil 1: Pflegeversicherung. Kommentierung 49 Teil 2: Pflegezeitgesetze. Gesetzliche Grundlagen zur Pflegeversicherung 59

Kommentierung 9 Teil 1: Pflegeversicherung. Kommentierung 49 Teil 2: Pflegezeitgesetze. Gesetzliche Grundlagen zur Pflegeversicherung 59 Schnellübersicht Seite Kommentierung 9 Teil 1: Pflegeversicherung Kommentierung 49 Gesetzliche Grundlagen zur Pflegeversicherung 59 Gesetzliche Grundlagen zur Pflegezeit 145 Stichwortverzeichnis 155 1

Mehr

micura Pflegedienste Köln

micura Pflegedienste Köln micura Pflegedienste Köln 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste schließt die Lücke einer eingeschränkten Lebensführung. Viele Alltäglichkeiten

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Änderungen zum Jahreswechsel 2010

Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen

Mehr

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten

Mehr

Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland

Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland Inhalt Wer bekommt eine Arbeitslosenleistung? 2 Kündigung in gegenseitigem Einvernehmen 2 Welche Arbeitslosenleistung bekommen Sie? 2 Wie

Mehr

Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen 2005

Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen 2005 290 Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen Petra Meister Personal der Frankfurter Pflegedienste Anteil der Teilzeitbeschäftigten lag deutlich über 50 % Ende des Jahres gab es 117 Pflegedienste in

Mehr

Einleitung. Einleitung

Einleitung. Einleitung Einleitung Unsere Gesellschaft wird insgesamt älter. Das wirkt sich auf uns alle aus. Immer mehr Menschen haben in ihrer Familie oder ihrem unmittelbaren Umfeld mit der Pflege und Versorgung von Angehörigen

Mehr

Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen

Was Sie über kleine Jobs wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen Euro-Geldscheine und Münzen Minijob - 450 Euro Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Einklinker DIN lang Logo Minijob - Chancen und Risiken Minijob -

Mehr

IKK-INFORMATIV. Leistungen für Pflegepersonen

IKK-INFORMATIV. Leistungen für Pflegepersonen IKK-INFORMATIV Leistungen für Pflegepersonen LEISTUNGEN FÜR PFLEGEPERSONEN Vorwort Wir leben in unserer Gesellschaft im ständigen Wandel. Dazu gehört auch eine stetig steigende Anzahl pflegebedürftiger

Mehr

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Pflegereform 2013 Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Die Situation für Menschen, die z. B. wegen einer dementiellen Erkrankung eine

Mehr

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich

Mehr

Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz

Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz Inhalt: 1. Begriffsbestimmungen welche Personen sind umfasst? 2. Leistungsverweigerungsrecht / kurzzeitige Arbeitsverhinderung 3. Wann besteht der Pflegezeitanspruch?

Mehr

Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache

Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen - Wittgenstein/ Olpe 1 Diese Information hat geschrieben: Arbeiterwohlfahrt Stephanie Schür Koblenzer

Mehr

Informationsbroschüre für werdende Eltern

Informationsbroschüre für werdende Eltern Informationsbroschüre für werdende Eltern erstellt von GLOBUS SB-Warenhaus Holding GmbH & Co. KG Mai 2009 Mutterschutz Bitte legen Sie uns eine ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin

Mehr

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung BVK Bayerische Versorgungskammer Die gesetzliche Rentenversicherung allein kann in Zukunft Ihre Altersversorgung

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Ulrike Gebelein Erika Stempfle Diakonie Deutschland

Entwurf eines Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Ulrike Gebelein Erika Stempfle Diakonie Deutschland Ulrike Gebelein Erika Stempfle Diakonie Deutschland Entwurf eines Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf Entwurf der Präsentation Derzeit sind in Deutschland rund 2,63 Millionen

Mehr

Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld

Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld Neben der professionellen Pflege in Form von Sachleistungen durch eine gewählte (ambulante) Pflegeeinrichtung

Mehr

ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG. Zeitarbeit? Leiharbeit?

ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG. Zeitarbeit? Leiharbeit? ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG Zeitarbeit? Leiharbeit? Warum Zeitarbeit? Machen Sie sich zunächst frei von Vorurteilen! So mancher nimmt das Wort Zeitarbeit allzu wörtlich Kleine Jobs für kurze Zeit Schlechter

Mehr

Pflegebedürftigkeit ist Definitionssache

Pflegebedürftigkeit ist Definitionssache 8 Pflegebedürftig? Vom Antrag bis zur Leistung Pflegebedürftigkeit ist Definitionssache Die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung. Im elften Sozialgesetzbuch (häufig abgekürzt als SGB XI) und in

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Es gibt nur eine Bilanz die zählt: Ihre Zufriedenheit.

Es gibt nur eine Bilanz die zählt: Ihre Zufriedenheit. Es gibt nur eine Bilanz die zählt: Inhalt Im August 2013 führte die Packenius, Mademann & Partner GmbH eine Online-Kurzbefragung zum Thema Pflege durch. Die Ergebnisse sind auf ganze Zahlen gerundet. Untersuchungsdesign

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

SVcompact. SVcompact. Die Pflegereform und die Neuerungen für Arbeitgeber Das gilt ab 1. Juli 2008! Information/ Beratung

SVcompact. SVcompact. Die Pflegereform und die Neuerungen für Arbeitgeber Das gilt ab 1. Juli 2008! Information/ Beratung SVcompact Bisher erschienen: n Schnell und sicher durch die Sozialversicherung 120 Begriffe und ihre Erklärung n Maschinelles Melde- und Beitragsverfahren n Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen Die Umlageversicherung

Mehr

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit

Mehr

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015.

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind zum 1. Januar 2015 einige Änderungen in Kraft getreten. Neu ist

Mehr

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Lösungen: Fall 1: (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Fall 2: 13 Verhalten während der Berufsausbildung (BBiG)

Mehr

Was bin ich wert? Veranstaltung 01.12.2014. Rechtsanwalt Michael PietschRechtsanwalt Michael Pietsch

Was bin ich wert? Veranstaltung 01.12.2014. Rechtsanwalt Michael PietschRechtsanwalt Michael Pietsch Was bin ich wert? Veranstaltung 01.12.2014 1 Allgemeines Rund 43 Millionen Menschen in Deutschland stehen in einem Beschäftigungsverhältnis 23 bis 25 % dieser Beschäftigungsverhältnisse sind im Niedriglohnsektor

Mehr

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es

Mehr

Regelung Nr. 9 a der Arbeitsrechtlichen Kommission

Regelung Nr. 9 a der Arbeitsrechtlichen Kommission Regelung Nr. 9 a der Arbeitsrechtlichen Kommission Zweite Ordnung zum gleitenden Übergang in den Ruhestand (Altersteilzeitordnung 2 ATZO 2) Vom 12. November 2015 (ABl. 2015 S. A 261) Die Arbeitsrechtliche

Mehr

Stellungnahme. zum. Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9.

Stellungnahme. zum. Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9. Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9. September 2014) 19. September 2014 Die nachfolgenden Anmerkungen sollen verdeutlichen,

Mehr

ZUMUTBARE BESCHÄFTIGUNGEN, 140 SGB III

ZUMUTBARE BESCHÄFTIGUNGEN, 140 SGB III 3 Sozialversicherungsrecht, Entgeltfindung sowie Arbeitsförderung Der Leistungsfall ist in 136 ff SGB III geregelt. Anspruch auf Arbeitslosengeld hat gemäß 137 SGB III, wer 1. arbeitslos im Sinne des 138

Mehr

24 Stunden (rundum) Pflege und Betreuung im eigenen Haus. Erhaltung der eigenen Autonomie und Umgebung

24 Stunden (rundum) Pflege und Betreuung im eigenen Haus. Erhaltung der eigenen Autonomie und Umgebung 24 Stunden (rundum) Pflege und Betreuung im eigenen Haus Erhaltung der eigenen Autonomie und Umgebung vorgestellt durch: AnnaHilf24 Anna Lewandowski Heinrich-Pesch-Straße 59 41239 Mönchengladbach T: +49(0)2166

Mehr

Vorname, Nachname. Geburtsdatum. Anschrift. Telefonnummer

Vorname, Nachname. Geburtsdatum. Anschrift. Telefonnummer Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld Daten zum pflegebedürftigen nahen Angehörigen Name: Versichertennummer: Daten zum Antragsteller Vorname, Nachname Geburtsdatum Anschrift Telefonnummer Ich muss die Pflege

Mehr

Pflege zu Hause organisieren

Pflege zu Hause organisieren Pflege zu Hause organisieren Aktualisierung des Ratgebers, 1. Auflage 2013 Änderungen Pflegereform, Stand: Januar 2015 Am 1. Januar 2015 ist der erste Teil des Pflegestärkungsgesetzes in Kraft getreten.

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Vereinbarkeit von Beruf und Pflege.» Rahmenbedingungen und Lösungswege www.aok-business.de

Vereinbarkeit von Beruf und Pflege.» Rahmenbedingungen und Lösungswege www.aok-business.de Vereinbarkeit von Beruf und Pflege» Rahmenbedingungen und Lösungswege www.aok-business.de UNSERE THEMEN» Daten und Fakten» Pflege und Familienpflegezeit» Betriebliche Lösungsansätze»... und nun? www.aok-business.de

Mehr

Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler

Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler Die erste gute Nachricht: Die Leistungen der Pflegeversicherung für die stationäre Pflege bleiben stabil Ursprünglich

Mehr

Ihr Zeitwertkonto. Ihre Absicherung und Zukunftsvorsorge Wir arbeiten für Ihre Sicherheit

Ihr Zeitwertkonto. Ihre Absicherung und Zukunftsvorsorge Wir arbeiten für Ihre Sicherheit Ihr Zeitwertkonto Ihre Absicherung und Zukunftsvorsorge Wir arbeiten für Ihre Sicherheit Liebe Mitarbeiterin, lieber Mitarbeiter, die Entscheidung, aus dem aktiven Berufsleben auszu steigen, kann verschiedene

Mehr

Merkblatt zum Pflegezeitgesetz

Merkblatt zum Pflegezeitgesetz Merkblatt zum Pflegezeitgesetz Informationsschrift für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Bearbeitet von Olaf Müller, Wolfgang Stuhlmann 1. Auflage 2008. Taschenbuch. 20 S. Paperback ISBN 978 3 8073 0062

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

3. Was muss ich tun, um Elternzeit in Anspruch zu nehmen? 4. Wie lange kann Elternzeit genommen werden?

3. Was muss ich tun, um Elternzeit in Anspruch zu nehmen? 4. Wie lange kann Elternzeit genommen werden? 1. Was ist eigentlich Elternzeit? Elternzeit ist der Anspruch von Arbeitnehmern auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit aus Anlass der Geburt und zum Zweck der Betreuung ihres Kindes. 2. Wer hat Anspruch

Mehr

1. Weniger Steuern zahlen

1. Weniger Steuern zahlen 1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn

Mehr

Sonderbeitrag ab 01.07.2005

Sonderbeitrag ab 01.07.2005 SECURVITA INFORMIERT Stand: 02.06.09 Infoblatt A001: Sonderbeitrag ab 01.07.2005 Am 1. Juli 2005 wurde der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Gleichzeitig werden

Mehr

Der DSTG -Tarifausschuss informiert zur

Der DSTG -Tarifausschuss informiert zur Der DSTG -Tarifausschuss informiert zur 1 Informieren Sie frühzeitig Ihre Krankenkasse, bei einer zu erwartenden längeren Krankheit. Konkret : Ist zu erwarten, dass Sie länger als 6 Wochen krank sein werden,

Mehr

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld

Mehr

Pädagogische Hinweise B2 / 12

Pädagogische Hinweise B2 / 12 übergreifendes Lernziel Pädagogische Hinweise B2 / 12 B: Sich informieren / Unterlagen sammeln Schwierigkeitsgrad 2 Lernbereich 1: Unterlagen recherchieren konkretes Lernziel 2 : Lernen, das Material je

Mehr

Das ändert sich ab 1. Januar 2015

Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 120,00 123,00 Pflegestufe I 235,00 244,00 Pflegestufe

Mehr

Denken und Träumen - Selbstreflexion zum Jahreswechsel

Denken und Träumen - Selbstreflexion zum Jahreswechsel 1 Denken und Träumen - Selbstreflexion zum Jahreswechsel Welches sinnvolle Wort springt Ihnen zuerst ins Auge? Was lesen Sie? Welche Bedeutung verbinden Sie jeweils damit? 2 Wenn Sie an das neue Jahr denken

Mehr

K u n d e n. F r a g e b o g e n. für die Gütesiegel- verleihung. - ambulante Dienste -

K u n d e n. F r a g e b o g e n. für die Gütesiegel- verleihung. - ambulante Dienste - K u n d e n F r a g e b o g e n für die Gütesiegel- verleihung - ambulante Dienste - Der ambulante Dienst, durch den Sie betreut werden, hat bei mir die Verleihung eines Gütesiegels beantragt. Hierbei

Mehr

Die Reform der Pflegeversicherung. Gewinner sind die Pflegebedürftigen!

Die Reform der Pflegeversicherung. Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die Reform der Pflegeversicherung Gewinner sind die Pflegebedürftigen! (Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.08 in Kraft) Seite 1 Die erste gute Nachricht: Durch Beitragserhebung bessere

Mehr