RPL Workshop, Innsbruck RPL-Erfahrungen an einer Fachhochschule. Johannes Lüthi FH KUFSTEIN TIROL University of Applied Sciences

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1 RPL Workshop, Innsbruck RPL-Erfahrungen an einer Fachhochschule Johannes Lüthi FH KUFSTEIN TIROL University of Applied Sciences

2 Recognition of Prior Learning» Vergleich FH / Uni Zugang zum FH-Studium Anerkennung bzgl. Teilen des Studiums» RPL Projekt Universität Innsbruck / Tiroler Hochschulkonferenz» Resümee

3 Zugang zum Bachelorstudium» Universität, 64, 64a UG» Zulassungsvoraussetzung Allgemeine Universitätsreife bzw. Studienberechtigungsprüfung» FHs, 4, 11 FHStG» Zugangsvoraussetzungen Allgemeine Universitätsreife bzw. Studienberechtigungsprüfung Einschlägige berufliche Qualifikation ggf. mit Zusatzprüfungen (gem. Erläuterungen zur Regierungsvorlage: mind. dreijährige berufsbildende mittlere Schule oder Ausbildung im dualen System:

4 Anerkennung im Studium Universität, 78 UG» Anerkennung positiv beurteilter Prüfungen, soweit sie den im Curriculum vorgeschriebenen Prüfungen gleichwertig sind.» Universitäten (Inland bzw. EU) Gleiches Fach im weiteren Studium desselben Studiums, wenn die ECTS Anrechnungspunkte gleich sind oder nur geringfügig abweichen. Fachhochschulen, 12 FHStG» Anerkennung nachgewiesener Kenntnisse, Lehrveranstaltungsbezogen Die Gleichwertigkeit der erworbenen Kenntnisse mit dem Anforderungsprofil hinsichtlich Inhalt und Umfang der zu erlassenden Lehrveranstaltung ist auf Antrag der oder des Studierenden festzustellen» Keine spezielle Regelung für ECTS

5 Anerkennung im Studium Universität, 78 UG» Taxative Aufzählung von Bildungseinrichtungsarten, u.a. Anerkannte inländische oder ausländische postsekundäre Bildungseinrichtungen Berufsbildende höhere Schulen Höhere Anstalt für Lehrer- und Erzieherbildung Anerkannte inländische Bildungseinrichtungen, deren Zugang die allgemeine Universitätsreife erfordert Lehrgang universitären Charakters Fachhochschulen, 12 FHStG» Keine taxative Aufzählung von Bildungseinrichtungsarten D.h., das Gesetz regelt nicht, wo und wie anzuerkennende Kenntnisse ggf. erworben wurden Hoher Freiheitsgrad Gleichwertigkeit in Inhalt und Umfang!

6 Anerkennung im Studium Universität, 78 UG» Anerkennung beruflich erworbener Kenntnisse im Rahmen wissenschaftlicher Tätigkeit in Betrieben oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die eine wissenschaftliche Berufsvorbildung vermitteln können Im Rahmen künstlerischer Tätigkeit an Institutionen außerhalb der Universität, die eine künstlerische Berufsvorbildung vermitteln können» Anerkennung mittels Bescheid Fachhochschulen, 12 FHStG» Anerkennung beruflich erworbene Kenntnisse Besondere Kenntnisse oder Erfahrungen aus der beruflichen Praxis sind bei der Anerkennung von Lehrveranstaltungen oder des Berufspraktikums zu berücksichtigen Gilt insbesondere für berufsbegleitend organisierte Studiengänge und Studiengangsanteile» Anerkennung durch Studiengangsleitung (kein Bescheid)

7 Anerkennung von Kenntnissen aus der beruflichen Praxis» Beispiel Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung FH Kufstein Tirol: Für eine Anerkennung besonderer Kenntnisse oder Erfahrungen aus der beruflichen Praxis gemäß 12 (2) FHStG ist ein dokumentierter Nachweis für die Gleichwertigkeit der durch die berufliche Praxis erworbenen Kenntnisse mit dem Inhalt und Umfang der betroffenen Lehrveranstaltung erforderlich, eine Berufstätigkeit im Themenbereich der Lehrveranstaltung allein ist nicht ausreichend.» In der Praxis: Perspektive wissenschaftlicher Modelle als Fundament des praktischen Handelns oft nicht vertieft vorhanden Hauptsächlich Anerkennung als Berufspraktikum Eher selten auch für Lehrveranstaltungen

8 Einschub: FH Kufstein Spezialfall Auslandssemester Mehrstufiger Prozess, um Anerkennungssicherheit á priori herzustellen» Vor Dem Auslandssemester Auswahl von LV der Gasthochschule von Heimathochschule aus Prüfung und Genehmigung durch IRO und Studiengangsleitung (STGL)» Im Auslandssemester Bestätigung der LV-Auswahl durch Gasthochschule Bestätigung ergeht auch an Heimathochschule Änderungen bedürfen der Genehmigung durch Gasthochschule und Heimathochschule» Nach Rückkehr Positiv absolvierte, vorher zugelassene LVen werden problemlos anerkannt Wh-Möglichkeiten für (noch) nicht positiv abgeschlossene LVen

9 RPL Projekt der Tiroler Hochschulkonferenz» Projekt der Universität Innsbruck in Kooperation mit der Tiroler Hochschulkonferenz» Transparenz für RPL aus berufsbildenden höheren Schulen

10 RPL Projekt der Universität Innsbruck / der Tiroler Hochschulkonferenz» Ansatz / Vorgehen Spezialisierungen aus berufsbildenden höheren Schulen bei Anerkennung im Studium berücksichtigen Einbindung zuständiger ExpertInnen der BHS und der Hochschulen Gegenüberstellung von Schullehrplänen und Hochschulcurricula Berücksichtigung der eingesetzten Literatur Beispielhafte Gegenüberstellung von Klausuren bzw. Instrumenten zur Leistungsbeurteilung Informationscharakter: Finale Entscheidungshoheit bleibt bei den zuständigen Organen

11 RPL Projekt der Universität Innsbruck / der Tiroler Hochschulkonferenz» (Zwischen)-Ergebnis am Bsp. FH Kufstein Tirol HAK-AbsolventInnen:» Einführung in die BWL» Einführung Rechnungswesen» BA-Studiengänge Europäische Energiewirtschaft International Business Studies Unternehmensführung HTL-AbsolventInnen mit den Schwerpunkten Maschinenbau, Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbau bzw. verwandten Schwerpunkten» Einstieg ins 2. Semester im BA-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen

12 Erfahrungen / Zusammenfassung Pro» Mehr Konzentration auf die tatsächlich neuen Studieninhalte» Attraktivität des Studiums für BHS AbsolventInnen erhöht» Respektieren von im Beruf auch durch non-formale Lernerfahrungen erlangten Kenntnissen» Transparenzerhöhung durch Abgleich á priori (RPL-Projekt Univ. Innsbruck/THK)» Scheinbar kein heißes Eisen für Studierende Contra» Moderate Inanspruchnahme» Einstiegs-/Anknüpfungspunkt nicht versäumen!» Wiss. Modelle vs. Praxiserfahrung» Studierende mit Vorwissen können wertvoll für die Lehrveranstaltung sein! Fachlicher Input Verknüpfung Theorie/Praxis Hilfe für AnfängerInnen Fallen im Falle der Anerkennung weg

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