Katzenhilfe Bleckede e.v.

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1 Katzenhilfe Bleckede e.v. Verein zum Schutz der Katze und zur Wahrung des Tierschutzgedankens An Herrn Carsten Pasemann Tierschutzverein Lüneburg Und Umgebung e.v. Bockelmannstr Lüneburg HAUSANSCHRIFT BANKVERBINDUNG Katzenhilfe Bleckede e.v. Horndorfer Weg Bleckede TEL 0151/ FAX 05854/ 1521 MOBIL 0151/ WEB info@katzenhilfe-bleckede.de Volksbank Lüneburger Heide e.g. BLZ KontoNr H. Hagen Schatzmeister / D. Ruhnke ZEICHEN Kreiszuwendung 2013 BEARBEITER BLECKEDE DEN Konzept frei lebende Hauskatze Landkreis Lüneburg Sitzung der Hauptveraltungsbeamten am in Dahlenburg Sehr geehrter Herr Pasemann, nachdem die Samtgemeinde Gellersen aus aktuellem Anlass und unseren Ausführungen die Problematik auf Tagesordnung der Sitzung der Hauptverwaltungsbeamten setzen konnte, hatten wir die Möglichkeit zur Problematik der frei lebenden Hauskatze vorzutragen. Wir haben den Umfang, die Ursache, die Auswirkungen und die aktuelle Rechtslage zur Thematik Fundtier vorgestellt. Im Ergebnis wurde die Problematik anerkannt und festgestellt, dass für die frei lebende Hauskatze keine Regelung im Landkreis Lüneburg vorliegt. Aus diesem Grund wurde seitens der Sitzungsteilnehmer angefragt, ob man eine Konzept zur Bewältigung der Problematik erarbeiten und vorlegen könnte. Frau Martens war in dieser Sitzung ebenfalls anwesend und hat das Gelände des Tierheimes für den Aufbau einer entsprechenden Infrastruktur vorgeschlagen. Als Anlage haben wir nun unser Vorschlag für ein Konzept mit dem dazugehörigen Anschreiben mit der Bitte um Ergänzung und Weiterleitung an die Kommunen und Landkreisverwaltung beigefügt. Dieses Konzept bietet die einmalige Chance eine auf Jahre verbindliche Regelung für die frei lebende Hauskatzen im Landkreis Lüneburg zu erreichen. Dies zur Entlastung des Tierheimbetriebes, zur Entlastung der Kommunen und als Unterstützung für betroffene Bürger. Mit freundlichen Grüßen Im Original gezeichnet Dieter Ruhnke Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Seite 1 von 5

2 Anlage zum Anschreiben Katzenhilfe Bleckede e.v. vom Sehr geehrter Herr Völker, wir bedanken uns für die Einladung zur HVB Sitzung am in Dahlenburg. Aus beruflichen Gründen war es uns leider nicht möglich an dieser Sitzung teilzunehmen. Stellvertretend für das Thema Unterbringung von Fundkatzen (frei lebende Hauskatzen) waren anwesend Frau Selina Martens (Tierheim Lüneburg) und Herr Dieter Ruhnke (Vorstand Katzenhilfe Bleckede e.v.). Herr Ruhnke von der Katzenhilfe Bleckede e.v. war so freundlich und hat zur aktuellen Situation der frei lebenden Hauskatzen im Landkreis Lüneburg vorgetragen. Es wurde zunächst auf die aktuelle Rechtslage eingegangen. Im Ergebnis können ehemalige nicht herrenlos werden. Sie sind als Fundtiere im Zweifel als Anscheinsfundsache- zu behandeln, weil das TSchG keinen Unterschied zwischen entlaufenen, verlorenen, ausgesetzten und zurückgelassenen Haustieren macht. Im Weiteren wurde auf Entwicklung der Anzahl von aufgenommenen/kastrierten Hauskatzen durch die Tierschutzorganisationen eingegangen. Damit verbunden wurden die dabei entstehenden Gesamtkosten für die Hauskatzen im Landkreis Lüneburg erläutert. Es wurde auf die fehlenden Aufnahmekapazitäten des Tierheimes, den Infektions- und Seuchendruck, die Schwierigkeiten frei lebende Hauskatzen zu sozialisieren und auf den laufenden "Fundtiervertrag" hingewiesen. Dieser enthält derzeit keine Regelung für die frei lebenden Hauskatzen, so dass eine Aktualisierung der aktuellen Rechtsprechung aus den Jahren 2010 bis 2014 erfolgen sollte. Die Sitzungsteilnehmer kamen überein, dass eine Regelungslücke für diese Tiere besteht und dass entsprechende Kapazitäten geschaffen werden müssten. Dies aber einheitlich für den gesamten Landkreis. In diesem Zusammenhang wurde durch Herrn Ruhnke vorgeschlagen, diese Tiere wie bisher einzufangen, tierärztlich zu behandeln und kastrieren zu lassen, sowie diese Tiere wieder am Einfangort auszusetzen und eine Anschlussversorgung zu gewährleisten. Dazu sollte für die Kommunen eine zentrale Anlaufstelle geschaffen werden, da die derzeitige ehrenamtliche Arbeit durch die Katzenhilfe Bleckede e.v. auf Dauer im Ehrenamt nicht zu leisten ist und durch das Ehrenamt für die Kommunen kein direkt verfügbarer Ansprechpartner vorhanden ist. Dazu müssten entsprechende Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Zum einen eine Infrastruktur, die auf Vorschlag von Frau Martens, auf dem Gelände des jetzigen Tierheimes geschaffen werden könnte und zum anderen sollte für die Kommunen dann eine hauptamtliche Kraft als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um unmittelbar auf Probleme mit frei lebenden Hauskatzen in der jeweiligen Kommune zu reagieren. Als flankierende Maßnahme sollte auch noch einmal darüber nachgedacht werden, eine landkreisweite Verordnung zur Kastrationspflicht für so genannte Freigängerkatzen einzuführen. Da alle Kommunen betroffen sind, wäre gem. NKomVG eine Landkreisregelung möglich. Durch eine solche Verordnung besteht die Chance, eine Reduzierung der Anzahl frei lebender Hauskatzen zu erreichen und dadurch mittel- bis langfristig die entstehenden Kosten zu "deckeln". Seite 2 von 5

3 Diese Vorschläge wurden als Grundlage für die weiteren Gespräche der Hauptverwaltungsbeamten aufgenommen. Sie haben in der o. g. Sitzung vorgeschlagen eine gemeinsame Lösung mit dem Landkreis zu erarbeiten und ein erstes Gespräch am mit dem Landrat darüber zu führen. Durch die Sitzungsteilnehmer wurde angeregt, dass die Katzenhilfe Bleckede e.v. und der Tierschutzverein Lüneburg e.v. dazu ein Konzept erstellen, auf dessen Grundlage die weiteren Gespräche geführt werden sollen. Gerne tragen wir unter Beteiligung der Katzenhilfe Bleckede e.v. mit folgendem Konzept zur Lösung des o. g. Themas bei. Nach ersten Überlegungen unsererseits wäre eine Komplettlösung durch den Tierschutzverein Lüneburg u.u.e.v. unter Einbindung des Tierheimgeländes möglich. Hierbei ist beabsichtigt eine eigenständige Organisationsstruktur zu schaffen, die getrennt von der Aufnahmekapazität der zahmen Fund- und Aufnahmekatzen eingerichtet wird. Dadurch ergeben sich infrastrukturelle und personelle Maßnahmen. Seitens Herrn Ruhnke wurde der Ablauf von Fang- und Kastrationsaktionen beschrieben. Dazu wurde ergänzt, dass dies eine amtlich bestätigte Maßnahme ist, die auch ihren Niederschlag in der Novellierung des TSchG gefunden hat. Mit den nachfolgenden Maßnahmen würde man der Zuständigkeit der Kommunen für frei lebende Hauskatzen im Rahmen des TSchG Rechnung tragen können. Mit u. g. Maßnahmen wäre der Tierschutzverein Lüneburg u.u.e.v. in der Lage die Kastration, Kennzeichnung und vorübergehende Versorgung der frei lebenden Hauskatzen des gesamten Landkreises Lüneburg zu gewährleisten. Dadurch können die Kommunen in ihrer Amtsaufgabe im Rahmen des Fundtierrechts unterstützt, entlastet und eine tierschutzgerechte Versorgung nach den Vorgaben des TSchG gewährleistet werden. Nach Rücksprache mit der Katzenhilfe Bleckede e.v. wird diese, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, eine mögliche hauptamtliche Kraft unterstützen. Wir würden uns freuen, wenn wir die bisher die aus unserer Sicht sehr gute und erfreuliche Zusammenarbeit mit den Kommunen des Landkreises und auch mit der Katzenhilfe Bleckede e.v. für den Bereich der frei lebenden Hauskatzen auf ein solides Fundament stellen könnten, um eine für alle Seiten ausgleichende Regelung auch im Sinne des Tierschutzes zu ermöglichen. Für weitere Gespräche und Rückfragen stehen wir zur Verfügung und bitten darum auch die Katzenhilfe Bleckede e.v. weiterhin zu beteiligen. Mit freundlichen Grüßen Karsten Pasemann (1.Vorsitzender Tierschutzverein Lüneburg u.u.e.v.) Stefanie Bachert (2.Vorsitzender Tierschutzverein Lüneburg u.u.e.v.) Seite 3 von 5

4 1. Infrastrukturelle Maßnahmen auf dem Grundstück der Tierheimes Lüneburg a.) Ausgangsituation: Nachdem frei lebende Hauskatzen eingefangen worden sind, werden sie einem Tierarzt zur Untersuchung, Behandlung und Kastration vorgestellt. Hierzu muss eine Aufnahmekapazität geschaffen werden, um diese Tiere kurzfristig aufzunehmen, damit Erkrankungen, Verletzungen und die Kastration ausheilen können, bevor die Tiere wieder am Einfangort ausgesetzt werden. Für eingefangene trächtige Muttertiere wird eine Aufnahmekapazität benötigt die es ermöglicht, dass die Welpen unter menschlicher Obhut sozialisiert werden können, damit diese Welpen vermittelt und nicht wieder am Einfangort ausgesetzt werden müssen. Dies ist auch eine Maßnahme der Populationsreduzierung vor Ort. Die Katzenhilfe Bleckede e.v. hat keinen eigenen tierheimähnlichen Betrieb. Die eingefangenen Tiere werden und wurden vorübergehend bei Ehrenamtlichen des Vereins privat betreut. Aufgrund der Ehrenamtlichkeit dieser Aufgabe kann daraus keine dauerhafte Lösung generiert werden. Die Ehrenamtlichen der Katzenhilfe Bleckede e.v. sind mit dieser Aufgabe alleine überlastet. Ergänzend muss eine Aufnahmekapazität geschaffen werden, um frei lebende Hauskatzen vorübergehend aufzunehmen, wenn die Tiere am Ort ihrer Versorgung, aus den unterschiedlichsten Gründen, nicht verbleiben können. Dadurch entsteht die Möglichkeit auf eine Situation zu reagieren, die ein sofortiges Handeln erforderlich macht. Somit kann dann in Ruhe eine neue Örtlichkeit gesucht werden, an der die Tiere wieder freigesetzt werden können. b.) Erforderliche Infrastrukturmaßnahmen: Die erforderlichen Maßnahmen könnten in Form einer Containerlösung und einem Freigehege umgesetzt werden: - Aufstellung von Containern mit der notwendigen Versorgungstechnik und dem erforderlichen Inventar, einschließlich Behandlungsraum und Quarantäne, um erkrankte, verletzte und kastrierte Hauskatzen zur Genesung und eingefangene Muttertiere mit ihren Welpen unterzubringen. Die Aufteilung und Einrichtung müsste dann in Abstimmung mit dem Veterinäramt erfolgen. - Installation einer Zaunanlage für ein einzurichtendes Freigehege mit isolierten Schutzhütten. 2. Personelle Maßnahmen a.) Ausgangssituation Der Tierschutzverein Lüneburg e.v. hat derzeit mit seinem Tierheim keine Möglichkeit auf die Problematik der frei lebenden Hauskatze zu reagieren, weil die entsprechenden Kapazitäten nicht zur Verfügung stehen und diese Thematik auch mit dem Fundtiervertrag aus dem Jahre 2009 nicht betrachtet worden ist. Die Katzenhilfe Bleckede e.v. leistet ihre Arbeit rein ehrenamtlich, so dass hier eine kontinuierliche Arbeit nicht gewährleistet werden kann. Für die Kommunen besteht derzeit das Defizit nicht auf einen zentralen Ansprechpartner zurückgreifen zu können. Für zu organisierende Fangaktionen stehen derzeit nur ehrenamtliche Mitarbeiter zur Verfügung die keine Kontinuität der Maßnahme gewährleisten können, da häufig nur unregelmäßig in den Abendstunden und am Wochenende gefangen werden kann. Eine kontinuierliche Arbeit an den Werktagen ist nicht zu leisten. Zusätzlich bestehen Transportprobleme für die Tiere vom Einfangort zur Behandlung und zurück. Seite 4 von 5

5 Nach der Genesung werden die eingefangenen Tiere wieder am Einfangort ausgesetzt und dort eine Futterstelle eingerichtet. Ziel hierbei ist es, dass die Tiere weiter unter Beobachtung stehen und bei Krankheit/Verletzung sowie bei der Zuwanderung neuer Tiere rechtzeitig gehandelt werden kann. Dazu gehören regelmäßige Kontrollen der Futterstellen und die Betreuung der Personen, die ehrenamtlich die Versorgung der Tiere vor Ort übernommen haben. b.) Erforderliche personelle Maßnahmen: Schaffung einer hauptamtlichen Tierpflegestelle für die Organisationsstruktur frei lebende Hauskatzen. Diese hauptamtliche Kraft stände als zentraler Ansprechpartner für die Kommunen aber auch für den Bürger zur Verfügung. Dazu ist folgende Aufgabenbeschreibung geplant: - Organisation von Fang- und Kastrationsaktionen mit allen dazu notwendigen Maßnahmen. - Betreuung und Versorgung aufgenommener Tiere. - Sozialisierung der Welpen eingefangener Muttertiere für die Vermittlung. - Einrichten und Überwachung von kontrollierten Futterstellen. - Unterstützung von Ehrenamtlichen, die eine Futterstelle betreuen. 3. Kosten a.) Voraussichtliche einmalige Kosten Räumlichkeiten/Container Inventar Einmalige Kosten b.) Voraussichtliche laufende Kosten pro Jahr: Personalkosten / Jahr Tierarzt / Jahr Medikamente / Jahr Futtermittel + Streu / Jahr Betriebskosten / Jahr zus. Fahrzeugkosten / Jahr Laufende Kosten / Jahr Seite 5 von 5

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