Fakt ist: Es ist äußerst schwierig, ausgewachsene Katzen zu vermitteln; bei verwilderten Tieren ist es aussichtslos.

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1 Die WIN beantragt, folgenden Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung des Bau- und Umweltausschusses setzen zu lassen und stellt den Antrag zur Erstellung einer Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen im Gebiet der Stadt Nordenham, die sich außerhalb der Wohnungen ihrer Halter frei bewegen. Die Stadt selbst übernimmt entsprechend dem geltenden Tierschutzgesetz dieselbe Verantwortung für die streunenden verwilderten Katzen, die in den einzelnen Stadtteilen an bestimmt Plätzen anzufinden sind und dort leben. Sachstand: Trotz erheblicher Kastrationsbemühungen von Tierschützern hat die Zahl der in der Stadt Nordenham ausgesetzten, herrenlosen und verwilderten Katzen und die damit einhergehenden Probleme stark zugenommen. Die betroffenen Tiere pflanzen sich unkontrolliert fort und müssen teilweise unter erbärmlichen und tierschutzwidrigen Umständen ihr Leben fristen. Das Tierheim verfügt nur über eine begrenzte Aufnahmekapazität, ebenso der Tierschutzverein der Region, dessen dringender Bedarf nach Pflegestellen regelmäßig in der Zeitung thematisiert wird. Fakt ist: Es ist äußerst schwierig, ausgewachsene Katzen zu vermitteln; bei verwilderten Tieren ist es aussichtslos. Viele Fundtiere sitzen über lange Zeit im Tierheim. Die Unterbringung und die tierärztliche Versorgung dieser Tiere verursachen erhebliche Kosten, für die auch die Stadt eine nicht unerhebliche Summe bereitstellen muss. Eine große Zahl dieser Fundtiere könnte umgehend den eigentlichen Haltern zugeordnet werden, wenn die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht umgesetzt würde. Die streunenden Katzen innerhalb des Stadtgebietes müssen kontinuierlich eingefangen und einer Kontrolle dahingehend unterzogen werden, ob diese bereits kastriert bzw. auch einer Kennzeichnung (gechipt) unterzogen und registriert worden sind. Bei Katzen ohne Kennzeichnung und/oder Kastration muss dies nachgeholt werden, damit eine weitere Vermehrung ausgeschlossen bleibt. Sie sollten dann aber wieder an ihren Fundort zurückgebracht werden, da diese scheuen und auch verwilderten Tiere nicht in normalen Hausgemeinschaften integriert werden können. Etliche Tiere wurden bereits in der Vergangenheit eingefangen und kastriert, doch aus Kostengründen ist eine flächendeckende Aktion für Vereine nicht möglich. Außerdem verpaaren sich unkontrolliert immer wieder unkastrierte Katzen aus privater Haltung mit den Streunerkatzen, somit bleiben alle Bemühungen lediglich der berühmte Tropfen auf dem heißen Stein, das heißt: die Population wächst weiter stetig an. Anders als bei Wildtieren regelt sich die Populationsdichte bei wildlebenden Katzen nicht auf natürliche Weise. Ihre steigende Anzahl erhöht massiv die Gefahr der Ausbreitung von Katzenkrankheiten und damit von kranken und leidenden Tieren erheblich.

2 Hieraus resultieren insbesondere: 1. Gesundheitliche Gefahren für Menschen und für Haustiere (Gefährdung des Straßenverkehrs, Gefährdung der Katzen im Straßenverkehr, gesundheitliche Beeinträchtigungen der von Menschen gehaltenen Haustieren) 2. Moralische und hygienische Belästigung der Bevölkerung (Belästigung durch streunende Katzen, Ruhestörung, Markierung des Reviers usw.) 3. Dezimierung frei lebender, teilweise bestandsbedrohter Tiere 4. Qualen verletzter und/oder kranker Katzen Zu 1) Lokal tätige Tierschützer registrieren nicht nur den Anstieg an zu versorgenden Katzen, sondern gleichzeitig einen Anstieg erkrankter Tiere (Leukose, Katzenschnupfen, Pilzinfektionen). Erkrankte Katzen scheiden im Vergleich zu nicht erkrankten Katzen ein Vielfaches an Krankheitserregern aus. Es ist unstrittig, dass mit Anstieg der Populationsdichte und der Zahl vorhandener Erreger die Infektionsgefahr steigt für die in menschlicher Obhut, aber mit Freigang gehaltenen Katzen und sie einer erhöhten Gesundheitsgefährdung ausgesetzt. Im Stadtgebiet Nordenham tot aufgefundene oder überfahrene Katzen sind für die Stadt kostenpflichtig abzuholen und zu beseitigen mit Kennzeichnung und Registrierung wären Halter von Freigängerkatzen einfach zu ermitteln, die dann die Kosten zu tragen hätten. Zu 2) Es gibt immer wieder Beschwerden aus der Bevölkerung. Dabei ist häufig die große Anzahl von Streunern, das Leiden und Sterben der Tiere oder auch tote Tiere im menschlichen Wirkungskreis Thema der Beschwerden. Hierbei ist nicht nur der Schutz dieser Tiere Haupttenor, sondern auch die Bewahrung der Bürger vor moralischen und hygienischen Zumutungen. Darüber hinaus stellt diese Situation einen tierschutzwidrigen Zustand dar. Zu 3) Fakt ist auch: Kleinsäuger, Bodenbrüter und insbesondere Singvögel verlieren regelmäßig einen Teil ihrer Brut. Nach Verlust adäquater Nistmöglichkeiten durch menschliches Wirken werden dafür als Hauptursache Beutegreifer angesehen. Neben Elstern, Krähen usw. hat dabei die Katze ihren Anteil, weil diese hier die höchste Populationsdichte aufweist. Die Fachwelt erklärt, dass die unkontrolliert hohe Katzendichte in städtischen und dörflichen Randbereichen bei bestandsgefährdeten Vogelarten mit zum Erlöschen lokaler Singvogel-Populationen beiträgt. Hohe Streunerpopulation = großer Nahrungsbedarf = starke Bejagung. Zu 4) Je höher die Populationsdichte, desto knapper wird das Nahrungsangebot für die einzelne Katze und desto größer wird der soziale Stress. Beides begünstigt erhöhte Krankheitsanfälligkeit. - Leider wirkt sich Sozialstress und Nahrungsmangel kaum auf die Vermehrungsrate aus. Ein weiterer Anstieg der Population frei lebender Katzen in Nordenham wird mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem überproportionalen Anstieg erkrankter Katzen führen. Die

3 erkrankten Tiere erleiden oft große Qualen und gefährden die menschliche und tierische Gesundheit. - Erheblich erkrankte Tiere sind zu versorgen, unabhängig von ihrer Eigenschaft als Fundtiere oder herrenlose Tiere, zumal deren Unterscheidung ohne eine verordnete Kennzeichnungspflicht nicht immer deutlich gelingt. - Eine Akzeptanz des Populationsanstieges verwilderter Katzen verstößt gegen 1 des Tierschutzgesetzes. - Neben den genannten Problemen führt der Anstieg der Katzenpopulation auch zu steigenden Ausgaben für Fundtiere, die Versorgung erkrankter Tiere und den Überprüfungsaufwand bei Bürgerbeschwerden. - Es hat sich gezeigt, dass die bisher betriebenen und weiterhin laufenden Kastrationen herrenloser Katzen durch Tierschützer und Tierheim für sich allein gesehen nicht ausreichen, wirkungsvoll und dauerhaft eine Stabilisierung der Population auf niedrigen Stand zu gewährleisten. Zum Zwecke der Gefahrenabwehr müssen deshalb weitergehende ordnungsrechtliche Maßnahmen in der Stadt Nordenham getroffen werden. Diese Maßnahmen erfüllen die folgenden Kriterien: - rechtmäßig - verhältnismäßig - angemessen - zulässig - und vom öffentlichen Interesse - Der Bestand verwilderter unkastrierter Katzen als auch der Bestand nur locker über Futterangebote an den Menschen gewohnter unkastrierter Katzen ergänzt sich ständig aus den vorhandenen Freigängerkatzen, deren Nachkommen nicht in menschlicher Obhut aufgenommen werden. - Durch das Kastrations- und Kennzeichnungsgebot für freilaufende, in Obhut des Menschen gehaltene Katzen, können die geschilderten Probleme deutlich abgeschwächt werden. - Eine flächendeckende Kastration auf freiwilliger Basis ist nicht ebenso effektiv. Dies zeigt sich daran, dass Angebote in der Vergangenheit oftmals ignoriert wurden. - Soweit Hauskatzen so gehalten werden, dass sie nicht ins Freie gelangen können, bedarf es keiner Kastration. Die Katzenhalter/Innen können somit bereits durch entsprechende Haltung dem Gebot, die Katze kastrieren zu lassen, entgehen. Die Formulierung der Verordnung ermöglicht es zudem, über den Fall der Zuchtkatzen hinaus in weiteren besonderen Fällen Katzenhalter/Innen von der Pflicht zur Kastration zu befreien. Dies könnte beispielsweise für einen Landwirtschaftsbetrieb gelten, der auf Katzennachwuchs im gewissen Rahmen angewiesen ist. Davon unberührt bleibt in jedem Fall die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht. Wichtig sei noch einmal zu erwähnen: Das Kastrations- und Kennzeichnungsgebot verstößt nicht gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen, es steht im Einklang mit dem Tierschutzgesetz (vgl. 1)!

4 Aus veterinärmedizinischer Sicht ist eine Kastration ab dem Ende des 4. Lebensmonats möglich. Die Geschlechtsreife kann ab dem 5. Lebensmonat eintreten, so dass ab diesem Zeitpunkt eine Kastration erfolgen soll. Die Frühkastrationen befürworten u.a. - Die Bundestierärztekammer - Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.v. - Die Tierärztekammer Niedersachsen - Der deutsche Tierschutzbund e.v. - Der Bundesverband Praktizierender Tierärzte Landesverband Nieders. und Bremen e.v. - Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Der Niedersächsische Städtetag - Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund - Der Niedersächsische Landkreistag - Der Landesverband Niedersachsen des Deutschen Tierschutzbundes e.v. - Der Verband Niedersächsischer Tierschutzvereine - Der Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen - Das LAVES Und nach Anfrage der WIN auch die Nordenhamer Tierärzteschaft. Insbesondere wird die Aufnahme der genannten Gebote in die ordnungsbehördlichen Verordnungen der Kommunen favorisiert und gefordert. Es wird nicht verkannt, dass aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen die Durchsetzung der Verordnung möglicherweise nicht ohne Einwände bleiben wird. Dennoch gibt es keine taugliche Alternative. Es gilt zu erwägen, das Anlegen eines Verzeichnisses bei der Durchführung von Kastration und Kennzeichnung der betroffenen Katzen durch den jeweiligen Tierarzt als Pflicht erfolgen zu lassen. Somit wäre ein wesentlicher Teil der Tiere im Stadtgebiet registriert. - Überdies muss grundsätzlich auch in Erwägung gezogen werden, dass aufgegriffene Katzen ausnahmsweise entlaufen und damit keine Freigänger im eigentlichen Sinne sein könnten. Durch eine verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung ließe sich auch das umgehend feststellen, bevor eine evtl. unnötige Kastration nachgeholt würde. - Weiter ist anzunehmen, dass die Personen, die Katzen regelmäßig füttern oder Futter regelmäßig im Freien bereit stellen, sich nicht die Mühe machen werden zu kontrollieren, ob die Tiere kastriert sind, geschweige denn, diese kastrieren zu lassen. - Die einzelnen Tierärzte im Stadtgebiet und der Umgebung sollten z.b. durch die Tierärztekammer Niedersachsen, welche sich auch für die Frühkastration ausspricht, aufgefordert werden, jeden Katzenhalter auf das Verordnungsgebot der Stadt Nordenham zu verweisen und dass bei nicht Einhaltung das Ordnungswesen der Stadt kontaktiert wird. Entsprechende Aufklärungs-Flyer sollten den Praxen zur Verfügung gestellt werden. - Weitere Kosten entstehen für die Verwaltung nicht, da die Kastrationen und die damit verbundene Kennzeichnung und Registrierung der Katzen vom jeweiligen Katzenhalter übernommen wird. - Bei den streunenden und verwilderten Katzen sollte ein entsprechendes verbindliches Kostenübernahmemodell zwischen der Stadt, den Tierschutzorganisationen und den Tierärzten im Stadtgebiet entwickelt werden.

5 Die WIN fordert die Verwaltung auf, eine Verordnung über die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Katzen im Stadtgebiet Nordenham, die sich außerhalb der Wohnungen ihrer Halter frei bewegen, zu entwickeln. (In Anlehnung der Verordnung z.b. der Stadt Delmenhorst, der Stadt Paderborn, etc. siehe Gemeindeliste)

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