Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2013
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- Marie Morgenstern
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1 Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2013 Grundsätzlich setzt sich der Strompreis aus drei Bestandteilen zusammen: a) Den Kosten für die Erzeugung, Beschaffung, den Vertrieb sowie Service und Dienstleistungen: Dies sind die vom Energieversorger grundsätzlich zu beeinflussenden Preisbestandteile. Der durchschnittliche Anteil am Strompreis für Haushaltskunden liegt bei rund 30 Prozent. b) Den regulierten Netzentgelten (inkl. Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung): Die Kosten für die Netzinfrastruktur werden über die Netzentgelte auf die Netznutzer und damit die Letztverbraucher im jeweiligen Versorgungsgebiet verteilt. Die Regulierungsbehörden von Bund (Bundesnetzagentur) und Ländern stellen sicher, dass die Netzentgelte angemessen und diskriminierungsfrei sind. Von 2006 bis 2011 sind die Netzentgelte aufgrund der gesetzlichen Vorgaben der Netzregulierung deutlich gesunken. Der zunehmende Ausbau der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien verursacht in vielen Regionen Deutschlands jedoch einen erheblichen Investitionsbedarf in den Übertragungs- und Verteilnetzen, da neue Regenerativanlagen ans Netz angeschlossen und technisch integriert werden müssen. Dies führt u.a. dazu, dass seit 2012 in vielen Regionen Deutschlands steigende Netzentgelte zu verzeichnen sind. Dieser Anteil am Strompreis für Haushaltskunden liegt im Durchschnitt bei 20 Prozent, kann aber regional stark variieren. c) Steuern, Abgaben und Umlagen (v.a. EEG-Umlage, 19 StromNEV-Umlage, KWK-Aufschlag, Offshore-Haftungs- Umlage, Stromsteuer, Konzessionsabgabe und Mehrwertsteuer): Diese staatlich veranlassten Preisbestandteile sind für 2013 noch einmal deutlich gestiegen. So beträgt 2013 die EEG-Umlage 5,277 ct/kwh und damit rund die Hälfte mehr als in 2012 (3,592 ct/kwh). Die 19-StromNEV-Umlage beträgt 0,329 ct/kwh und hat sich damit gegenüber 2012 (0,151 ct/kwh) mehr als verdoppelt. Und auch der KWK-Aufschlag ist von 0,002 ct/kwh im vergangenen Jahr auf aktuell 0,126 ct/kwh gestiegen. Demzufolge wird auch der Mehrwertsteuerbetrag deutlich ansteigen. Des Weiteren wurde durch die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes mit Wirkung zum eine neue Umlage eingeführt, die sog. Offshore-Haftungs-Umlage. Diese beträgt für 2013 Haushaltskunden 0,25 ct/kwh. Insgesamt machen die staatlich bzw. gesetzlich veranlassten Preisbestandteile (Steuern, Abgaben und Umlagen) 2013 damit rund 50 % des Strompreises für Haushaltskunden aus (2012: ca. 45 %). Seite 1 von 5
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4 Bekanntgabe der Umlagenhöhe für das Jahr 2014 EEG-Umlage 15. Oktober 2013 Umlage Abschaltbare Lasten 15. Oktober 2013 Offshore-Haftungsumlage 15. Oktober 2013 Netzentgelte Strom/Gas 15. Oktober StromNEV-Umlage voraussichtlich20. Oktober 2013 KWK-Aufschlag voraussichtlich 25. Oktober 2013 Erläuterungen zu den staatlich induzierten Preisbestandteilen: Konzessionsabgabe (Höhe individuell je nach Netzgebiet) Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune dafür, dass Straßen und Wege für den Betrieb von Stromleitungen benutzt werden können. Ihre Höhe variiert in Abhängigkeit von der Gemeindegröße zwischen 1,32 und 2,39 ct/kwh ( 2 Konzessionsabgabenverordnung (KAV)). Stromsteuer/Energiesteuer EEG-Umlage Die Stromsteuer/Energiesteuer ist eine durch das Stromsteuergesetz/Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch. Sie gilt seit April Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien gesetzlich gefördert. Die aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entstehenden Mehrbelastungen werden bundesweit an die Letztverbraucher weitergegeben, seit April 2000 als EEG-bedingte Mehrkosten (vorher Stromeinspeisungsgesetz), seit Januar 2010 als EEG-Umlage. Seite 4 von 5
5 KWK-Aufschlag 19 StromNEV-Umlage Offshore-Haftungsumlage Mehrwertsteuer (i.h.v. 19%) Umlage Abschaltbare Lasten (ab ) Mit dem KWK-Aufschlag wird die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme gesetzlich gefördert. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) entstehenden Belastungen werden bundesweit an die Letztverbraucher weitergegeben. Die Umlage gibt es seit Mai 2000, neu seit April Mit der 19 StromNEV-Umlage wird die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten gesetzlich finanziert. Die aus diesen Entlastungen der Strom- Netzentgeltverordnung (StromNEV) entstehenden Kosten werden bundesweit an die Letztverbraucher weitergegeben. Stromintensive Industriebetriebe können seit dem 1. Januar 2012 eine vollständige Befreiung von den Netzentgelten beantragen. Seit Jahresbeginn 2012 wird die Entlastung als bundesweite Umlage direkt von allen Endverbrauchern getragen. Im Jahr 2013 macht die Umlage insgesamt rund 440 Millionen Euro aus. Mit der Offshore-Haftungsumlage nach 17 f des Energiewirtschaftsgesetzes werden Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz abgesichert. Die aus der Offshore- Haftungsumlage entstehenden Belastungen werden bundesweit an die Verbraucher weitergegeben. Diese Umlage wurde zum 1. Januar 2013 eingeführt und hat 2013 eine Höhe von 0,25 ct/kwh. Die Mehrwertsteuer wird auf den gesamten Strompreis mit all seinen Bestandteilen erhoben. Durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer am um drei Prozentpunkte ist der Staatsanteil am Strompreis weiter gestiegen. Umlage zur Vorhaltung von Abschaltleistung nach der Verordnung zu abschaltbaren Lasten. Die Übertragungsnetzbetreiber werden die neue Umlage voraussichtlich zum 15. Oktober 2013 bekannt geben. Die Umlage wird höchstwahrscheinlich zum 1. Januar 2014 wirksam. Die Kostenwälzung erfolgt analog zu den Vorgaben des KWK-G. Die Umlage ist bundesweit einheitlich und ist für alle Kunden gleich hoch. Seite 5 von 5
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