Preisübersicht der gängigsten Tarife gültig ab 1. Januar 2015

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1 Preisübersicht der gängigsten Tarife gültig ab 1. Januar 2015 Allgemeine Preise der Grund- und Ersatzversorgung im Niederspannungsnetz der Energiewerke Lottstetten Weitere Tarife / Sonderabkommen sind bei den Energiewerken auf Anfrage erhältlich. Eintarifzähler Haushalt, Landwirtschaft, Gewerbe, sonstiger Bedarf Tarifsystem ohne Leistungsmessung Netto ohne Netto inkl. Bruttopreis Bruttopreis ohne Schwachlastregelung Stromsteuer Stromsteuer Verbrauchspreis 19,92 21,97 26,14 27,86 Eintarifzähler 56,00 33,00 66,64 39,27 66,64 39,27 47,80 Doppeltarifzähler Haushalt, Landwirtschaft, Gewerbe, sonstiger Bedarf Tarifsystem ohne Leistungsmessung Netto ohne Netto inkl. Bruttopreis Bruttopreis mit Schwachlastregelung Stromsteuer Stromsteuer ,02 18,67 22,07 20,72 26,26 24,66 28,95 25,52 47,80 Sonderabkommen Wärmepumpe Netto ohne Netto inkl. Bruttopreis mit separater Messung Stromsteuer Stromsteuer ,02 14,31 17,07 16,36 20,31 19,47 Sonderabkommen elektrische Raumheizung Netto ohne Netto inkl. Bruttopreis ohne separate Messung Stromsteuer Stromsteuer ,17 14,61 22,22 16,66 26,44 19,83 Schwachlastzeit: Montag - Freitag 20:00 Uhr - 7:00 Uhr und Freitag ab 20:00 bis Montag 7:00 Uhr sowie an allen gesetzlichen Feiertagen

2 Sonderabkommen elektrische Raumheizung Netto ohne Netto inkl. Bruttopreis mit separater Messung Stromsteuer Stromsteuer ,65 12,94 15,70 14,99 18,68 17,84 Schwachlastzeit: Montag - Freitag 20:00 Uhr - 7:00 Uhr und Freitag ab 20:00 bis Montag 7:00 Uhr sowie an allen gesetzlichen Feiertagen für zusätzlich benötigte Mess- und Steuereinrichtungen Netto Brutto Eintarifzähler /Jahr 33,00 39,27 Zweitarifzähler /Jahr inkl. Tarifschaltung Zweitarifzähler 92,00 109,48 /Jahr inkl. Tarifschaltung und Leistungsmessung Stromwandlersatz /Jahr 32,50 38,68 Tarifschaltgerät /Jahr 22,50 26,78 für elektronische Haushaltszähler (ehz) - Smart Metering Netto Brutto Eintarifzähler ehz /Jahr 52,00 61,88 Mehrfach-Tarifzähler ehz inkl. Tarifschaltung /Jahr 79,00 94,01 "Smart-Metering": Gemäß 21 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) müssen ab dem in Neubauten und bei größeren Renovierungen Messeinrichtungen installiert werden, die dem Verbraucher den tatsächlichen Energieverbrauch und die Nutzungszeit anzeigen. Eine Umstellung auf den elektronischen Haushaltszähler (ehz) für alle übrigen Kunden sowie der Einbau weiterer Zusatzeinrichtungen ist auf Anfrage gegen Kostenübernahme möglich. Preiskomponenten - der Strompreis setzt sich wie folgt zusammen: Preiskomponenten Einfachtarif Hochtarif Niedertarif Strompreis (Energie + Netz) 11,982 12,082 11,442 Konzessionsabgabe 1,320 1,320 0,610 Umlage nach EEG 6,170 6,170 6,170 Umlage nach 19 Absatz 2 der StromNEV 0,237 0,237 0,237 Aufschlag nach KWKG 0,254 0,254 0,254 Umlagen nach 17f Absatz 5 des EnWG -0,051-0,051-0,051 Umlage nach 18 der AbLaV 0,006 0,006 0,006 Stromsteuer 2,050 2,050 2,050 Umsatzsteuer 19 % 4,174 4,193 3,936 Bruttopreis inkl. Steuern und Abgaben 26,142 26,261 24,654 Konzessionsabgabe Die in den Stromentgelten enthaltenen Konzessionsabgaben werden an die Gemeinde abgeführt. Die Höchstbeträge der Konzessionsabgabe betragen für die Stromlieferung: bei Stromlieferung im Rahmen der Schwachlastregelung 0,61 Ct/kWh bei sonstigen Stromlieferungen in Gemeinden bis Einwohner 1,32 Ct/kWh Umlage nach EEG Gemäß dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) Umlage nach 19 Absatz 2 der StromNEV Gemäß 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), Sonderkundenumlage 6,170 Ct/kWh 0,237 Ct/kWh

3 Aufschlag nach KWKG Nachholungen aus früheren Jahren vorbehalten. Umlage nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) Umlagen nach 17f Absatz 5 des EnWG Umlage nach 17 Energiewirtschaftsgesetz, auch Offshore-Haftungsumlage Umlage nach 18 der AbLaV Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 AbLaV (Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten) Stromsteuer (nach derzeitigem Gesetzesstand) Stromsteuer gemäß dem Gesetz zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform vom 23. Dezember 2002 mit den entsprechenden Änderungen. 0,254 Ct/kWh -0,051 Ct/kWh 0,006 Ct/kWh 2,050 Ct/kWh Umsatzsteuer Brutto: Die Bruttopreise (gerundet) für Stromlieferungen an Endverbraucher enthalten die Umsatzsteuer in der ab gesetzlich festgelegten Höhe von 19 %. Bei einer Änderung der Umsatzsteuer oder der Stromsteuer ändern sich die Preise entsprechend. In den vorstehenden Preisen sind Abgaben, Steuern und Umlagen nach heutigem Stand enthalten. Neue oder geänderte Ansätze für Abgaben, Steuern und Umlagen können jederzeit überwälzt werden. Dies gilt auch bei künftigen unmittelbaren Kosten, die durch Neueinführung, Veränderung oder Wegfall per Gesetz oder behördliche Maßnahmen entstehen. Zugleich treten die bisherigen allgemeinen Tarife außer Kraft. Netzentgelte In den vorstehenden Verbrauchspreisen sind die Netznutzungsentgelte enthalten. Die Netzentgelte liegen zur Genehmigung bei der Regulierungsbehörde, dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg vor. Bei unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen / Niedertarif sind im Arbeitspreis die geminderten Netzentgelte enthalten. Grundversorgung / Ersatzversorgung Die Preise und Bedingungen der vorstehenden Allgemeinen Tarife gelten für die Versorgung von Haushaltskunden im Rahmen der Grundversorgung und für die Belieferung im Wege der Ersatzversorgung nach 38 EnWG entsprechend. Mahngebühren und sonstige Gebühren Für jede Mahnung werden 4,00 Mahngebühren fällig. Das Sperren der Stromzufuhr kostet 50,00 ; die Wiederinbetriebnahme 37,00 inkl. geltender Umsatzsteuer (derzeit 19 %). Energieträgermix der Energiewerke Lottstetten Energieträgermix EW Lottstetten Anteil Deutschland Anteil Kernkraft 10,37 % 16,6 % Kohle 27,90 % 46,4 % Erdgas 0,74 % 8,1 % Sonstige fossile Energieträger 11,67 % 3,0 % Erneuerbare Energien nach dem EEG 30,39 % 21,9 % Sonstige erneuerbare Energien 18,93 % 4,0 % Umweltauswirkungen je kwh: - radioaktiver Abfall 0,00004 g/kwh 0,0004 g/kwh - CO 2 -Emissionen 528 g/kwh 511 g/kwh Falls Sie Fragen zu den einzelnen Tarifen oder zu Ihrer Energieversorgung haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter der Energiewerke Lottstetten bzw. der Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns unter Tel.: / Fax: oder per matthias.spitznagel@evkr.net

4 Preisübersicht Eintarif 2015 Allgemeiner Preis der Grundversorgung (Eintarif) 105,91 Euro 26,14 Cent 89,00 Euro 21,97 Cent Euro/Jahr Stromsteuer 2,050 Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) 1,320 Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz 6,170 Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 0,254 Umlage nach 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung 0,237 Umlagen nach 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes -0,051 Umlage nach 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten 0,006 Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde 6,840 Verbrauchsunabhängiger Grund- und Abrechnungspreis Netz 23,00 Messstellenbetrieb (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt) 7,00 Messung (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt) 4,00 Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen: 34,00 16,826 am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr 55,00 am 5,144 Gegenüberstellung 2014 Allgemeiner Preis der Grundversorgung (Eintarif) 105,91 Euro 27,86 Cent 89,00 Euro 23,41 Cent Euro/Jahr Stromsteuer 2,050 Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) 1,320 Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz 6,240 Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 0,178 Umlage nach 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung 0,092 Umlagen nach 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes 0,250 Umlage nach 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten 0,009 Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde 7,170 Verbrauchsunabhängiger Grund- und Abrechnungspreis Netz 20,80 Messstellenbetrieb (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt) 5,00 Messung (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt) 3,00 Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen: 28,80 17,309 am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr 60,20 am 6,101

5 Preisübersicht Doppeltarif 2015 Allgemeiner Preis der Grundversorgung 2015 (Doppeltarif) Hochtarif (HT) Niedertarif (NT) 142,80 Euro 26,26 Cent 24,66 Cent 120,00 Euro 22,07 Cent 20,72 Cent Euro/Jahr Stromsteuer 2,050 2,050 Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) 1,320 0,610 Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz 6,170 6,170 Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 0,254 0,254 Umlage nach 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung 0,237 0,237 Umlagen nach 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes -0,051-0,051 Umlage nach 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten 0,006 0,006 Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde 6,840 6,840 Verbrauchsunabhängiger Grund- und Abrechnungspreis Netz 23,00 Messstellenbetrieb (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt) 16,36 Messung (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt) 4,00 Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen: 43,36 16,826 16,116 am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr 76,64 am 5,244 4,604 Gegenüberstellung 2014 Allgemeiner Preis der Grundversorgung 2014 (Doppeltarif) Hochtarif (HT) Niedertarif (NT) 142,80 Euro 28,95 Cent 25,52 Cent 120,00 Euro 24,32 Cent 21,44 Cent Euro/Jahr Stromsteuer 2,050 2,050 Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) 1,320 0,610 Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz 6,240 6,240 Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 0,178 0,178 Umlage nach 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung 0,092 0,092 Umlagen nach 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes 0,250 0,250 Umlage nach 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten 0,009 0,009 Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde 7,170 7,170 Verbrauchsunabhängiger Grund- und Abrechnungspreis Netz 20,80 Messstellenbetrieb (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt) 11,69 Messung (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt) 3,00 Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen: 35,49 17,309 16,599 am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr 84,51 am 7,011 4,841

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