Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.)
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- Werner Dominic Koch
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1 Vom 1. August 010 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 1, Nr. 7, S. 0150) in der Fassung vom 1. Dezember 015 (Amtliche Bekanntmachungen Jg., Nr. 7, S. 7) Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) Anlage B. Fachspezifische Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) B II. Fachspezifische Bestimmungen für Hauptfächer ohne fachfremde Wahlmodule 1 Profil des Studiengangs (1) Im Bachelorstudiengang sind insgesamt 10 ECTS-Punkte zu erwerben. Das Hauptfach hat einen Leistungsumfang von 10 ECTS- Punkten. Auf den Bereich Berufsfeldorientierte Kompetenzen (BOK) entfallen 0 ECTS-Punkte. Ein ECTS-Punkt entspricht einem durchschnittlichen Arbeitsaufwand von 0 Stunden. () Der Bachelorstudiengang vermittelt Kenntnisse in Technologien der Mikrosystemtechnik und Methoden der Informatik. Aufbauend auf den Grundlagen der Mathematik, der Physik, der Informatik und der Mikrosystemtechnik bietet der Studiengang die Möglichkeit individueller Schwerpunktsetzung in verschiedenen Bereichen, wie etwa Technik für die Entwicklung und Nutzung von Hard- und Software, algorithmische Methoden für die Signalaufbereitung, Sensor- und Aktornetze sowie deren Einbindung in übergeordnete Systeme. Sprache Soweit im Vorlesungsverzeichnis nicht anders angekündigt, werden die Lehrveranstaltungen und Prüfungen in deutscher oder englischer Sprache abgehalten. Mentoren Jedem/Jeder Studierenden wird ein Hochschullehrer/eine Hochschullehrerin oder ein akademischer Mitarbeiter/eine akademische Mitarbeiterin als Mentor/Mentorin zugeteilt. Studieninhalte (1) Der Bachelorstudiengang gliedert sich in einen Pflichtbereich und einen Wahlpflichtbereich. Die belegbaren Lehrveranstaltungen sind im jeweils geltenden Modulhandbuch aufgeführt. Soweit für einzelne Lehrveranstaltungen besondere Zulassungsvoraussetzungen gelten, sind diese ebenfalls im Modulhandbuch aufgeführt und werden den Studierenden darüber hinaus rechtzeitig in geeigneter Form bekanntgegeben. () Im Pflichtbereich sind alle in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Module zu absolvieren. Module im Pflichtbereich (1 ECTS-Punkte) Modul Lehrveranstaltung Art SWS ECTS- Punkte Semester Prüfungsleistung/ Studienleistung Technische Informatik 1 System Design Project Pr 1 Mathematik Mathematik I für Studierende der Informatik und des Ingenieurwesens 1 Mathematik II für Studierende des Ingenieurwesens
2 Experimentalphysik Experimentalphysik I Experimentalphysik II 1 Elektrotechnik Einführung in die Elektrotechnik + Pr 7 9 Mikrosystemtechnik-Bauelemente, Sensorik, Aktorik V Informatik Grundlagen I Einführung in die Informatik Systeme I: Betriebssysteme Differentialgleichungen Informatik Grundlagen II Algorithmen und Datenstrukturen für Studierende im Fach Embedded Systems Engineering Proseminar Informatik S Fortgeschrittene Programmierung Pr Grundlagen Einführung in Embedded Systems Praktikum Embedded Systems (Hardware/Software) Pr Messtechnik V + Pr 5 Systemtheorie und Regelungstechnik 5 PL: Protokoll und Klausur Konstruktion Werkstoffe und Mechanik Entwurf, Konstruktionsmechanik, Simulation 5 Integrierte Schaltungen 5 Embedded-Systems-Engineering- Projekt V + Pr 5 5 Abschlussmodul Bachelorarbeit Kolloquium 1 PL: schriftlich : Abkürzungen in der Tabelle: Art = Art der Veranstaltung; SWS = vorgesehene Semesterwochenstunden; Semester = empfohlenes Fachsemester; V = Vorlesung; Ü = Übung; Pr = Praktikum; S = Seminar; PL: Prüfungsleistung; = Studienleistung () Im Wahlpflichtbereich sind ab dem dritten Fachsemester fünf Wahlpflichtmodule mit einem Leistungsumfang von insgesamt 0 ECTS-Punkten zu absolvieren. Die Wahlpflichtmodule haben einen Leistungsumfang von bis 9 ECTS-Punkten; jedes Wahlpflichtmodul wird mit einer schriftlichen oder
3 en Prüfungsleistung abgeschlossen. Die im Rahmen der Wahlpflichtmodule belegbaren Lehrveranstaltungen können nach Maßgabe der Sätze bis aus folgenden Bereichen gewählt werden: Grundlagen Kursvorlesungen der Informatik Lehrveranstaltungen der Mikrosystemtechnik Rechnerarchitektur Elektronik Softwaretechnik Stochastik Datenbanken- und Informationssysteme Mikrocomputertechnik Algorithmentheorie Mikrosystemtechnik: Technologien und Prozesse Grundlagen der Künstlichen Intelligenz Praktische Übungen Chemie Bildverarbeitung und Computergraphik Produktionstechniken Biomaterialien Biologie für Ingenieure Qualitätsmanagement Vertiefung Spezialvorlesungen der Informatik Concentrations Microsystems Engineering Im Bereich Grundlagen müssen die Kursvorlesung Softwaretechnik oder die Kursvorlesung Rechnerarchitektur sowie die Lehrveranstaltung Elektronik oder die Lehrveranstaltung Mikrosystemtechnik: Technologien und Prozesse belegt werden. Darüber hinaus ist entweder eine weitere Kursvorlesung der Informatik oder eine Spezialvorlesung der Informatik zu belegen. Insgesamt können höchstens 1 ECTS-Punkte durch die Belegung von Spezialvorlesungen der Informatik abgedeckt werden. Die in den Wahlpflichtmodulen im Einzelnen belegbaren Lehrveranstaltungen sind im jeweils geltenden Modulhandbuch aufgeführt und näher beschrieben. () Darüber hinaus sind im Bereich Berufsfeldorientierte Kompetenzen Lehrveranstaltungen mit einem Leistungsumfang von insgesamt ECTS-Punkten am Zentrum für Schlüsselqualifikationen der Albert- Ludwigs-Universität (ZfS) oder am Sprachlehrinstitut der Philologischen Fakultät der Albert-Ludwigs- Universität (I) zu absolvieren. Die Einzelheiten hierzu sind in den fachspezifischen Bestimmungen in Anlage C dieser Prüfungsordnung geregelt. 5 Studienleistungen In jedem Modul können Studienleistungen gefordert werden, deren erfolgreiche Absolvierung Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung ist. Studienleistungen können beispielsweise in der regelmäßigen Teilnahme an den Lehrveranstaltungen, in Klausuren, Protokollen, Testaten, Referaten oder der Bearbeitung von Übungsblättern bestehen. Art und Umfang der Studienleistungen sind im jeweils geltenden Modulhandbuch festgelegt und werden den Studierenden zu Beginn der zum jeweiligen Modul gehörenden Lehrveranstaltungen bekanntgegeben. Studienbegleitende Prüfungsleistungen (1) Die Module werden in der Regel studienbegleitend geprüft. Schriftliche Prüfungsleistungen sind in der Regel Klausuren (schriftliche Aufsichtsarbeiten), Hausarbeiten und Protokolle. Mündliche Prüfungsleistungen sind in der Regel e Prüfungen (Prüfungsgespräche) und Vorträge (Referate). Art und Umfang der studienbegleitenden Prüfungsleistungen sind im jeweils geltenden Modulhandbuch festgelegt und werden den Studierenden zu Beginn der zum jeweiligen Modul gehörenden Lehrveranstaltungen bekanntgegeben. () Klausuren haben eine maximale Dauer von 0 Minuten pro ECTS-Punkt. Sie können ganz oder teilweise auch aus Aufgaben nach dem Antwortwahlverfahren (Multiple-Choice-Aufgaben) bestehen; hierfür gelten die Regelungen des 17a des Allgemeinen Teils dieser Prüfungsordnung. () Mündliche Prüfungen haben eine maximale Dauer von 10 Minuten pro ECTS-Punkt. 7 Wiederholung studienbegleitender Prüfungsleistungen (1) Studienbegleitende Prüfungsleistungen, die mit nicht ausreichend (5,0) bewertet wurden oder als nicht bestanden gelten, können einmal wiederholt werden. Darüber hinaus können drei nicht bestandene Prüfungsleistungen nach eigener Wahl ein zweites Mal wiederholt werden; hiervon ausgenommen sind Prüfungsleistungen in Form von Referaten, Hausarbeiten und Protokollen. Absatz Satz 1 und
4 sowie Absatz und des Allgemeinen Teils dieser Prüfungsordnung gelten für die zweite Wiederholungsprüfung entsprechend. () Bis zu drei bestandene Prüfungsleistungen, die innerhalb der ersten fünf Fachsemester spätestens in dem nach dem Studienplan dafür vorgesehenen Prüfungstermin erfolgreich absolviert wurden, können zum Zwecke der Notenverbesserung jeweils einmal wiederholt werden. Hiervon ausgenommen sind Referate, Hausarbeiten und Protokolle. Die Wiederholungsprüfung ist jeweils im nächsten regulären Prüfungstermin abzulegen. Gewertet wird jeweils die Prüfungsleistung mit der besseren Note. (aufgehoben) 9 Orientierungsprüfung Die Orientierungsprüfung ist bestanden, wenn die studienbegleitenden Prüfungsleistungen in den Modulen Technische Informatik und Elektrotechnik erbracht sind. 10 Zulassung zur Bachelorarbeit Zur Bachelorarbeit kann nur zugelassen werden, wer im Bachelorstudiengang mindestens 110 ECTS-Punkte erworben hat. 11 Bachelorarbeit (1) Die Bachelorarbeit ist innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten anzufertigen und hat einen Leistungsumfang von 1 ECTS-Punkten. Sie ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. () Die Bachelorarbeit ist in zweifacher Ausfertigung beim Prüfungsamt einzureichen. () Den Bestimmungen des 1 Absatz 9 des Allgemeinen Teils dieser Prüfungsordnung entsprechend ist die Bachelorarbeit von einem Gutachter/einer Gutachterin zu bewerten. Wird von dem Gutachter/der Gutachterin die Note nicht ausreichend (5,0) vergeben, so wird die Bachelorarbeit von einem/einer zweiten Gutachter/Gutachterin bewertet. In diesem Fall ergibt sich die Note der Bachelorarbeit aus dem arithmetischen Mittel der beiden Einzelbewertungen. 1 Bildung der Modulnote Sind in einem Modul mehrere Modulteilprüfungen abzulegen, so errechnet sich die Modulnote aus dem nach ECTS-Punkten gewichteten Durchschnitt (gewichtetes arithmetisches Mittel) der Modulteilprüfungsnoten. 1 Bildung der Gesamtnote (1) Die Gesamtnote der Bachelorprüfung errechnet sich aus dem nach ECTS-Punkten gewichteten Durchschnitt (gewichtetes arithmetisches Mittel) der Modulnoten. Hierbei werden die Noten der Module Technische Informatik, Mathematik, Experimentalphysik, Elektrotechnik, Informatik Grundlagen I und Differentialgleichungen jeweils einfach gewichtet. Alle übrigen Modulnoten gehen jeweils dreifach gewichtet in die Gesamtnote ein. () Sind alle Prüfungsleistungen jeweils sehr gut 1, oder besser oder beträgt die Gesamtnote 1,0, wird das Prädikat mit Auszeichnung vergeben.
5 Anlage C. Fachspezifische Bestimmungen für den Bereich Berufsfeldorientierte Kompetenzen 1 Studienumfang Im Bachelorstudiengang sind im Bereich Berufsfeldorientierte Kompetenzen insgesamt 0 ECTS-Punkte zu erwerben. Studieninhalte (1) Durch die erfolgreiche Absolvierung der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Lehrveranstaltungen mit berufspraktischer Relevanz aus dem Pflichtbereich des Hauptfachs (interne Berufsfeldorientierte Kompetenzen) sind bereits 1 ECTS-Punkte abgedeckt. Modul Lehrveranstaltung Art ECTS- Punkte Semester Studienleistung System Design Project P 1 Protokoll Embedded-Systems-Engineering-Projekt V + P 5 5 Hausarbeit und Referat Abschlussmodul Kolloquium Abkürzungen: Art = Art der Veranstaltung; Semester = empfohlenes Fachsemester; P = Praktikum; V = Vorlesung () Darüber hinaus sind im Bereich Berufsfeldorientierte Kompetenzen frei wählbare Lehrveranstaltungen der Kompetenzfelder Management, Kommunikation, Medien und EDV am Zentrum für Schlüsselqualifikationen der Albert-Ludwigs-Universität (ZfS) oder des Kompetenzfeldes Fremdsprachen am Sprachlehrinstitut der Philologischen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität (I) beziehungsweise an den Seminaren und Instituten der Philologischen und der Philosophischen Fakultät (Kurse für Hörer/Hörerinnen aller Fakultäten) mit einem Leistungsumfang von insgesamt ECTS-Punkten zu absolvieren (externe Berufsfeldorientierte Kompetenzen). In diesen Lehrveranstaltungen sind jeweils nur Studienleistungen zu erbringen. 5
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