Gründungszuschuss 93 SGB III

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1 Gründungszuschuss 93 SGB III Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit Wichtige Tipps für Existenzgründer Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, Schwerin Telefon , Telefax: Ansprechpartner: Ulrike Fahden IHK zu Schwerin 2014

2 Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Existenzgründung und Unternehmensförderung Gründungszuschuss - 93 SGB III Eine wichtige Aufgabe der Industrie- und Handelskammern ist die umfassende Beratung der Unternehmen und Existenzgründer. Inhalte der Beratung sind u. a. die Möglichkeiten der öffentlichen Finanzierungshilfen, Fragen des Gewerberechts, allgemeine Rechtsfragen, Markt- und Wettbewerbschancen, Standortfragen. Die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin bietet daher angehenden und bestehenden Unternehmen vertiefende Beratungsgespräche an. Außerdem halten wir ein umfangreiches Informations- und Seminarangebot vor. Das Spektrum reicht dabei von Gründerseminaren bis hin zu fachspezifischen Veranstaltungen. Wir danken der IHK Chemnitz für die Nutzungsüberlassung der Inhalte dieses Merkblattes. Dieses Merkblatt wurde sorgfältig erarbeitet. Dennoch übernimmt die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin keine Haftung für die Richtigkeit von Angaben, Hinweisen und Ratschlägen sowie für eventuelle Druckfehler. Dieses Merkblatt erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, es dient dem Überblick. Dieses Merkblatt ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin unzulässig und strafbar. IHK zu Schwerin, März

3 Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Existenzgründung und Unternehmensförderung Gründungszuschuss - 93 SGB III Gründungszuschuss nach 93 SGB III (Bundesagentur für Arbeit) Existenzgründer/innen, die durch Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, können zur Sicherung des Lebensunterhaltes und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung einen Gründungszuschuss erhalten. Ein Gründungszuschuss kann geleistet werden, wenn der Antragsteller bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit a) einen Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach SGB III (ALG I) hat oder b) eine Beschäftigung ausgeübt hat, die als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach dem SGB III gefördert worden ist und c) bei Aufnahme der Selbständigkeit noch über einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen verfügt. d) der Agentur für Arbeit die Tragfähigkeit der Existenzgründung nachweist und e) seine Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit darlegt. Es besteht kein Rechtsanspruch! Der Agentur für Arbeit müssen die Tragfähigkeit der Existenzgründung und die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit durch den/die Existenzgründer/in nachgewiesen werden. Zum Nachweis der Tragfähigkeit der Gründung ist der Agentur für Arbeit eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorzulegen (als fachkundige Stellen gelten insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände, Kreditinstitute). Die Industrie- und Handelskammer fertigt Ihnen die Stellungnahme zur Beantragung Ihres Gründungszuschusses kostenfrei an (Gewerbetreibende außer Handwerk). Bitte beachten Sie folgende Schritte: Schritt 1: Schritt 2: Schritt 3: Abholung der Unterlagen/Formulare bei der am Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeit Erarbeitung des Existenzgründerkonzeptes durch den/die Gründer/in. Nutzen Sie zur Information bitte die umfassenden Seminar- und Lehrgangsangebote! Gespräch bei der IHK mit Vorlage folgender Unterlagen: Unternehmenskonzept/Vorhabensbeschreibung Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan Umsatz und Ertragsvorschau für 3 Jahre Lebenslauf (tabellarisch) Nachweis der kaufmännischen, fachlichen und unternehmerischen Eignung (Qualifizierungsnachweise, Zertifikate, Berufserfahrung) Formular von der Agentur für Arbeit zur Anfertigung der Stellungnahme Vorlage der Gewerbeanmeldung (soweit vorhanden) im Einzelfall sind weitere Unterlagen, wie Erlaubnisse, Begründungen zu vorangegangenen Geschäftsaufgaben notwendig - 3 -

4 Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Existenzgründung und Unternehmensförderung Gründungszuschuss - 93 SGB III Diese aufgeführten Schritte berücksichtigen nicht Ihre individuellen Maßnahmen, die Sie im Vorfeld der Existenzgründung umsetzen sollten (Kranken-, Plfege-, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Berufsgenossenschaft, ggf. erforderliche Genehmigungen/Erlaubnisse)! Die Agentur für Arbeit kann vom Antragsteller die Teilnahme an Maßnahmen zur Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung der Existenzgründung verlangen. Anspruchsvoraussetzungen Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn nach Beendigung einer Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nach SGB III noch nicht 24 Monate vergangen sind. Von dieser Frist kann wegen besonderer in der Person des Arbeitnehmers liegender Gründe abgesehen werden. Geförderte Personen haben ab dem Monat, in dem sie das Lebensjahr für den Anspruch auf Regelaltersrente im Sinne des Sechsten Buches vollenden, keinen Anspruch auf einen Gründungszuschuss. Eine Förderung mit dem Gründungszuschuss erfolgt auf Grundlage des im Profiling abgeleiteten Handlungsbedarfs, der Handlungsstrategie, dem Integrationsfahrplan sowie der individuell abgeschlossenen Eingliederungsvereinbarung. Alternativen zur Selbständigkeit sind im Rahmen des Beratungsgespräches zu klären. Grundsätzlich gilt der Vorrang der Vermittlung nach 4 Abs. 2 SGB III zu berücksichtigen. Folgende Kriterien sind zu prüfen: - Ist eine möglichst nachhaltige Integration innerhalb des ALG-Bezugszeitraums realistisch? - Können sofort oder in absehbarer Zeit Stellenangebote unterbreitet werden? - Bestehen andere Hemmnisse, die den Integrationserfolg behindern? Im Rahmen der Ermessensausübung ist auch zu berücksichtigen, dass eine Förderung nur dann erfolgen kann, wenn Sie zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung erforderlich ist. Konditionen der Förderung Gründungszuschuss Der Gründungszuschuss kann in 2 Teilen gewährt werden: Phase 1: 6 Monate Phase 2: 9 Monate Ermessensleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes Zuschuss in Höhe des persönlichen ALG I + monatliche Pauschale von 300,- Euro Ermessensleistung zur sozialen Absicherung Zuschuss in Höhe von monatlich 300,- Euro pauschal), sofern Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen nachgewiesen wird Für die zweite Förderphase verlangt die Agentur für Arbeit im Zweifel eine erneute Stellungnahme einer fachkundigen Stelle

5 Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Existenzgründung und Unternehmensförderung Gründungszuschuss - 93 SGB III Ansprechpartner Existenzgründung Die IHK-Gründungsberater beantworten Ihnen gern alle Fragen rund um den Schritt in die Selbständigkeit Ulrike Fahden Telefon: fahden@schwerin.ihk.de Angret Mans Telefon: mans@schwerin.ihk.de Frank Witt Telefon: witt@schwerin.ihk.de - 5 -

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