Fördermöglichkeiten bei der energetischen Sanierung. Die EnEV 2014 Anforderungen. Wolfgang Seitz Alexander Schrammek /
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- Benjamin Beck
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1 Fördermöglichkeiten bei der energetischen Sanierung Die EnEV 2014 Anforderungen Wolfgang Seitz Alexander Schrammek /
2 Energieverbrauch private Haushalte Folie: 2
3 Förderprogramme Wohnen Energieeffizient Sanieren - Kreditvariante ( Energieeffizient Sanieren - Zuschussvariante ( Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung ( Zuschussprogramm zur Vor-Ort-Energieberatung ( Marktanreizprogramm für den Ausbau Erneuerbarer Energien ( Folie: 3
4 Energieeffizient Sanieren Kreditvariante ( Gefördert wird die energetische Sanierung an Wohngebäuden einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen, für die vor dem der Bauantrag gestellt wurde, zum: KfW-Effizienzhaus, KfW-Effizienzhaus Denkmal (Programmnummer 151) Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen (Programmnummer 152) Die Konditionen: Maximal je Wohneinheit bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Maximal je Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen Kreditlaufzeiten: 8 / 10 / 20 / 30 Jahre Tilgungsfrei: 2 / 3 / 5 / 8 Jahre 10 Jahre Zinsfestschreibung Zinssätze derzeit (effektiv): ab 1,00 % Antragstellung bei der Hausbank vor Vorhabensbeginn! Folie 4
5 Energieeffizient Sanieren Kreditvariante (Nr. 151) Sanierung zum KfW-Effizienzhaus: Effizienzh. 55 Effizienzh. 70 Effizienzh. 85 Effizienzh. 100 Effizienzh. 115 Effizienzh. Denkmal* Tilgungszuschuss 17,5 % 12,5 % 7,5 % 5,0 % 2,5 % 2,5 % Primärenergiebedarf (Q p ) 55 % 70 % 85 % 100 % 115 % 160 % Transmissionswärmeverluste (H t) 70 % 85 % 100 % 115 % 130 % * Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz. Es sind nachweislich alle mit den Anforderungen des Denkmalschutzes zu vereinbarende Maßnahmen zur Reduzierung von Transmissionswärmeverlusten durchzuführen. Darüber hinaus ist eine energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen durchzuführen bei der Sanierung: zu einem KfW-Effizienzhaus 55 zu einem KfW-Effizienzhaus Denkmal von denkmalgeschützten Wohngebäuden zu einem sonstigen KfW-Effizienzhaus Folie 5
6 Energieeffizient Sanieren Kreditvariante (Nr. 152) Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen: Die KfW schreibt Anforderungen an die Dämmung von Außenbauteilen und Fenstern vor, die die EnEV-Anforderungen deutlich überschreiten! U=W/m²K Bauteile nach EnEV 2014 Referenzgebäude WLG 035 KfW Anforderungen Einzelmaßnahme WLG 035 Wand U=0,28 ; cm U=0,20 ; cm Dach U=0,20 ; cm U=0,14 ; cm Boden/ Kellerdecke Fenster U=0,35 ; 8-12 cm 2-Scheiben WSG U w =1,3 W/m²K U=0,25 ; cm 3-Scheiben WSG U w =0,95 Folie 6
7 Energieeffizient Sanieren Kreditvariante (Nr. 152) Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen: Lüftungsanlagen bedarfsgeregelte Abluftsysteme zentrale, dezentrale Anlagen mit Wärmerückgewinnung Heizungsanlagen Brennwerttechnik mit Erdgas/Heizöl BHKWs mit Erdgas/Heizöl der Erstanschluss an Nah- oder Fernwärme inklusive Wärmeübergabestationen und Hausanschlussleitungen Optimierung der Wärme-Verteilleitungen Für Heizungsanlagen, die ausschließlich mit Erneuerbaren Energien betrieben werden steht der BAFA-Zuschuss und der KfW-Ergänzungskredit zur Verfügung. Folie 7
8 Energieeffizient Sanieren Zuschussvariante ( Gefördert wird die energetische Sanierung an Wohngebäuden, für die vor dem der Bauantrag gestellt wurde (Programmnummer 430), zum: KfW-Effizienzhaus, KfW-Effizienzhaus Denkmal Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen Wer bekommt den Zuschuss: Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften Wohnungseigentümergemeinschaften mit natürlichen Personen als Wohnungseigentümer Antragstellung bei der KfW vor Vorhabensbeginn! Folie 8
9 Energieeffizient Sanieren Zuschussvariante (Nr. 430) Sanierung zum KfW-Effizienzhaus: Effizienzhaus 55 Effizienzhaus 70 Effizienzhaus 85 Effizienzhaus 100 Effizienzhaus 115 Effizienzh. Denkmal Zuschuss 25,0 % 20,0 % 15,0 % 12,5 % 10,0 % 10,0 % max. je Wohneinheit Primärenergiebedarf (Q p ) Transmissions - wärmeverluste (H t) % 70 % 85 % 100 % 115 % 160 % 70 % 85 % 100 % 115 % 130 % Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen: Zuschuss: 10,0 % der förderfähigen Investitionskosten maximal Euro je Wohneinheit Folie 9
10 Energieeffizient Sanieren Baubegleitung (Nr. 431) Zuschuss für die energetische Fachplanung und Baubegleitung : 50 % der förderfähigen Kosten maximal Euro pro Antragsteller und Investitionsvorhaben ein Zuschussbetrag unter 300 Euro wird nicht ausgezahlt Die Kombination des Zuschusses mit dem Programm "Energieeffizient Sanieren" (Kredit- und Zuschussvariante) ist möglich. Folie 10
11 Zuschussprogramm des Bundes zur Energieberatung ( Ingenieurmäßige Vor-Ort-Beratung über baulichen Wärmeschutz sowie Wärmeerzeugung- und Verteilung. Für Wohngebäude, für die vor dem der Bauantrag gestellt wurde. Zuschuss: 400 für Ein- und Zweifamilienhäuser 500 für Wohngebäude mit mind. 3 WE Phase 1: Vor-Ort Erhebung des Ist-Zustandes Phase 2: Der Beratungsbericht Phase 3: Das persönliche Beratungsgespräch Hinweise und Empfehlungen zur Stromeinsparung: zusätzlich 50 Thermografie oder Blower-Door-Test: zusätzlich 100 Zugelassene Energieberater unter: Folie 11
12 Förderprogramme Erneuerbare Energien BAFA ( Marktanreizprogramme: Wärmepumpen Biomasseanlagen Solarthermieanlagen KfW-Programm Erneuerbare Energien Premium : Förderung besonders förderwürdiger Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien u.a. Wärmenetze und Biomasse BAFA Kleinere Anlagen KfW Größere Anlagen KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard : Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom- bzw. Strom und Wärme in Kraft-Wärme-Kopplung Folie: 12
13 Marktanreizprogramm, Biomasseanlagen ( Folie 13
14 Marktanreizprogramm, Wärmepumpen ( Folie 14
15 Marktanreizprogramm, Solarthermieanlagen ( Folie 15
16 Energieeffizient Sanieren Ergänzungskredit (Nr. 167) Mit dem Ergänzungskredit werden gefördert: Thermische Solarkollektoranlagen bis 40 m² Bruttokollektorfläche Biomasseanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 5 kw bis 100 kw Wärmepumpen mit einer Nennwärmeleistung bis 100 kw Eine Kombination mit Zuschüssen der BAFA-Förderung aus dem Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien ist möglich. Folie 16
17 Förderprogramme Kraft-Wärme-Kopplung Zuschuss für Mini-KWK-Anlagen bis 20 kw el o bei 1kW el bis o bei 20 kw el KfW- Effizient Sanieren Investitionszuschuss o 10 % der förderfähigen Investitionskosten o Maximal Euro pro Wohneinheit Die Kombination mit anderen Zuschüssen ist möglich, sofern deren Summe 10 % der förderfähigen Kosten (5.000 )nicht übersteigt. Energiesteuergesetz, Steuerrückerstattung Einspeisevergütung nach KWK-Gesetz Folie 17
18 Gebäudebestand EnEV 2014 Am 01.Mai 2014 tritt die neue EnEV in Kraft. Für den Gebäudebestand sind keine wesentlichen Verschärfungen vorgesehen.
19 Gebäudebestand EnEV Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden Die EnEV stellt Anforderungen an die Qualität von Bauteilen, wenn sie erweitert, ersetzt, erneuert oder erstmalig eingebaut werden: Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten, EnEV Anlage 3 Tabelle 1 (unverändert zu EnEV 2009). Bagatellgrenze bis 10% bei Erneuerung eines Bauteils Oberste Geschossdecken sind zu dämmen, U-Wert 0,24 W/m²K Dämmstoffdicke ca cm Bei Änderungen von Bauteilen, die nach 1984 errichtet oder erneuert worden sind, gibt es keine Anforderungen an die Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften! Folie 19
20 Gebäudebestand EnEV Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden Wird die Gebäudenutzfläche um mind. 15 m² und höchstens 50 m² zusammenhängend erweitert sind die festgelegten U- Werte nach EnEV Anlage 3 Tabelle 1 einzuhalten. Wird die Gebäudenutzfläche um mehr als 50 m² erweitert und ein neuer Wärmeerzeuger eingebaut muss der Gebäudeteil Neubaustandard nach EnEV erfüllen.
21 Gebäudebestand EnEV Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden Eigentümer von Gebäuden dürfen Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1. Januar 1985 eingebaut oder aufgestellt worden sind, ab 2015 nicht mehr betreiben. Dann gilt ein Alter der Anlage von 30 Jahren. Ausnahme: Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel Dämmung von zugänglichen Heizungs- und Warmwasserleitungen (analog EnEV 2009). Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, sind die Pflichten erst im Falle eines Eigentümerwechsels nach dem 1. Februar 2002 von dem neuen Eigentümer zu erfüllen. Folie 21
22 Das Energieberaternetz Mittelfranken berät Sie am Stand Nr. 19 Folie 22
23 Ab dem 01. Mai 2014 ist für die Antragsstellung beim KfW-Programm Energieeffizient sanieren ein Energieberater aus der Energieeffizienz-Expertenliste verpflichtend vorgeschrieben! Folie 23
24 ENERGIEAGENTUR nordbayern Folie 24
25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Energieagentur Nordbayern GmbH Alexander Schrammek Wolfgang Seitz Geschäftsstelle Nürnberg Tel.: 0911 / Landgrabenstraße 94 Fax.: 0911 / Nürnberg schrammek@ea-nb.de seitz@ea-nb.de Ab 24. März 2014: Fürther Str Nürnberg
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