Energieeffizienz in kirchlichen Einrichtungen: Finanzierung und öffentliche Förderung
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- Axel Zimmermann
- vor 8 Jahren
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1 Energieeffizienz in kirchlichen Einrichtungen: Finanzierung und öffentliche Förderung Thomas Zuch, Betreuer Institutionelle Kunden Region Süd-West Wir sind eine Genossenschaftsbank mit christlichen Wurzeln und Werten. Unsere Eigentümer sind Kirche und Diakonie. Leitsatz der Bank für Kirche und Diakonie 2 1
2 Unser Auftrag Wirtschaftliche Förderung unserer Mitglieder und Kunden Privatpersonen, die unsere christlichen Werte teilen, sind herzlich willkommen. Förderung und Unterstützung des kirchlichdiakonischen Geldkreislaufes 3 3 Unsere Bank 4 Gegründet in den 20er-Jahren des 20. Jahrhunderts. Älteste Evangelische Kirchenbank Deutschlands Unter den TOP 20 der rund VR-Banken in Deutschland Hauptsitz: Dortmund Standorte: Duisburg, Dresden, Berlin, Erfurt, Magdeburg, Mainz, München, Nürnberg und Tübingen 2
3 Kredite nach Branchen (inkl. Kreditlinien)* 18,2% 10,5% Kirche 5 8,4% 5,5% 11,7% *Stand , Risikovolumen: 1,909 Mrd. Euro 12,7% 33,0% Krankenhäuser Stationäre Hilfe/Heime Ambulante Hilfe Trägerorganisationen Sonstige NPO Privatkunden Finanzierungsmöglichkeiten Körperschaftsdarlehen der Bank für Kirche und Diakonie eg Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau Zinssicherungselemente der Bausparkasse Schwäbisch-Hall AG 6 3
4 Körperschaftsdarlehen der Bank für Kirche und Diakonie eg 7 Zinsbindung: bis 10 Jahre fest Laufzeit: max. 30 Jahre Auszahlung: 100,00 % Rückzahlung: vierteljährliche Raten oder Annuitäten außerplanmäßige Tilgung: i.d.r. nur bei Vereinbarung eines variablen Zinssatzes (Gleitklausel) Bereitstellungsprovision: 2,00% p.a., auf den noch nicht zur Auszahlung gekommenen Betrag, ab dem 4. Monat nach Zusage Verwaltungsgebühr: fällt nicht an Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Die KfW ist eine der wichtigsten Förderbanken in Deutschland, sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen, Städte, Gemeinden sowie gemeinnützige und soziale Organisationen. Sie fördert unter anderem Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur. Im Fokus der Fördermaßnahmen stehen dabei Investitionen in die kommunale Entwicklung und in soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser, Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen, Schulen, Kindergärten und Sporteinrichtungen. 8 4
5 Auswahl energetischer KfW-Förderung IKU Energieeffizient Sanieren Programm 219 IKU Energieeffizient Bauen Programm 220 Energieeffzient Sanieren Programm 151/ IKU Energieeffizient Sanieren (Prog. 219) Zinsverbilligtes Programm zur Förderung von: Energetischen Sanierungen Antragsberechtigt sind alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen, die Träger der zu sanierenden Gebäude sind. Die Einbeziehung eines zugelassenen Sachverständigen bzw. Energieberaters ist erforderlich. 10 5
6 IKU Energieeffizient Sanieren (Prog. 219) Insgesamt werden vier Förderstufen angeboten: Energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 70 Energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 100 Energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Denkmal (Baudenkmäler und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz) Einzelmaßnahmen 11 IKU Energieeffizient Sanieren (Prog. 219) Die Kreditlaufzeit beträgt 20 oder 30 Jahre. 12 Die Darlehen werden aus Mitteln des Bundes für die Dauer von maximal 10 Jahren im Zins verbilligt. Der maximale Kreditbetrag beträgt bis zu 25 Mio. EUR Bei der Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden und der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Denkmal erforderlich: Die Bestätigung zum Antrag Ausgestellt von einem Sachverständigen für Baudenkmäler für Nichtwohngebäude aus der Expertenliste für die Bundesprogramme ( 6
7 IKU - Energieeffizient Sanieren (Prog. 219) Bei Nachweis des erreichten KfW-Effizienzhaus-Niveaus wird ein Tilgungszuschuss in folgender Höhe gewährt: KfW-Effizienzhaus 70 17,5 % des Zusagebetrages KfW-Effizienzhaus ,0 % des Zusagebetrages KfW-Effizienzhaus Denkmal 7,5 % des Zusagebetrages Einzelmaßnahmen 5,0 % des Zusagebetrages 13 IKU Energieeffizient Sanieren (Prog. 219) Welche Gebäude können saniert werden? Finanziert werden energetische Sanierungen aller Nichtwohngebäude der kommunalen und sozialen Infrastruktur, die bis zum fertig erstellt wurden, sofern sie in den Geltungsbereich der Energieeinsparverordnung (EnEV2014) eingeschlossen sind. z.b. Kultureinrichtungen Krankenhäusern Behinderteneinrichtungen Vereinsgebäude Schulen Schulsport und Schwimmhallen Kindertagesstätten Gebäude der Kinder- und Jugendarbeit Flüchtlingsheime 14 7
8 IKU Energieeffizient Sanieren (Prog. 219) Neben einer Komplettsanierung ist auch von Einzelmaßnahmen (am gesamten Gebäude durchzuführen) möglich: 15 Wärmedämmung der Außenwände Wärmedämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke Wärmedämmung der Kellerdecke zum kalten Keller, von erdberührten Außen- Wand- und Bodenflächen beheizter Räume oder von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen Erneuerung der Fenster und Eingangstüren Ersatz von Sonnenschutzeinrichtungen durch solche mit Tageslichtfunktion oder Einbau dieser Einrichtungen Maßnahmen Lüftungsanlagen Austausch der Beleuchtung Austausch der Heizung IKU Energieeffizient Sanieren (Prog. 219) 16 Finanzierungsanteil Förderhöchstbetrag Zinsfestschreibung Laufzeit tilgungsfreie Anlaufjahre Abruffrist Bereitstellungsprovision Auszahlung Tilgung vorzeitige Rückzahlung Mitteleinsatz Darlehen bis 100,00 % der förderfähigen Kosten 10 Mio. Euro 10 Jahre 10, 20 oder 30 Jahre 1-5 Jahre (laufzeitabhängig) 12 Monate, es ist eine Verlängerung auf max. 36 Monate möglich 0,25% p. M. ca. 12 Monate nach Zusage der KfW 100,00 % vierteljährliche Raten während der ersten Zinsbindungsfrist gegen Vorfälligkeitsentschädigung Die Mittel müssen innerhalb von 6 Monaten vollständig dem festgelegten Verwendungszweck zugeführt sein müssen 8
9 IKU Energieeffizient Bauen (Prog. 220) Das Programm IKU Energieeffizient Bauen und Sanieren richtet sich an alle gemeinnützigen Organisationsformen, einschließlich Kirchen. Gefördert wird die Errichtung oder der Ersterwerb energieeffizienter Nichtwohngebäude, die das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhauses erreichen. Zu den geförderten Standards gehören die KfW-Effizienzhäuser 55 und IKU Energetische Stadtsanierung Energieeffizient Bauen (Prog. 220) 18 Finanzierungsanteil Förderhöchstbetrag Zinsfestschreibung Laufzeit tilgungsfreie Anlaufjahre Abruffrist Bereitstellungsprovision Auszahlung Tilgung vorzeitige Rückzahlung Mitteleinsatz Darlehen bis 100,00 % der förderfähigen Kosten 10 Mio. Euro 10 Jahre 10, 20 oder 30 Jahre 1-5 Jahre (laufzeitabhängig) 12 Monate, es ist eine Verlängerung auf max. 36 Monate möglich 0,25% p. M. ca. 12 Monate nach Zusage der KfW 100,00 % vierteljährliche Raten während der ersten Zinsbindungsfrist gegen Vorfälligkeitsentschädigung Die Mittel müssen innerhalb von 6 Monaten vollständig dem festgelegten Verwendungszweck zugeführt sein müssen 9
10 Energieeffizient Sanieren - Kredit (Prog. 151/152) Förderfähige Immobilien Ein-, Zwei-, und Mehrfamilienhäuser Alten- und Pflegeheime Eigentumswohnungen Wohnheime Rainer Sturm / PIXELIO Fördervoraussetzung: Bauantrag/Bauanzeige vor dem Energieeffizient Sanieren - Kredit (Prog. 151/152) Besonderheiten Umwidmung von bisher beheizter Nicht-Wohnfläche in Wohnfläche auch möglich z.b. vorher Büroeinheit; nachher Wohnung z.b. vorher beheizter Stall; nachher Wohnung seit neue Bemessungsgrundlage: Anzahl der Wohneinheiten nach Sanierung 20 10
11 21 Energieeffizient Sanieren - Kredit (Prog. 151/152) Besonderheiten Einzelmaßnahmen Finanzierungsanteil Förderhöchstbetrag Zinsfestschreibung Laufzeit tilgungsfreie Anlaufjahre Abruffrist Bereitstellungsprovision Auszahlung Tilgung vorzeitige Rückzahlung Kombination Mittelverwendung KfW-Effizienzhaus Darlehen bis 100,00 % der förderfähigen Kosten ,00 Euro ,00 Euro je Wohneinheit 10 Jahre bis 10, 20, 30 Jahre oder 4-10 Jahre endfällig 1-5 Jahre (laufzeitabhängig) max. 36 Monate 0,25% p. M. ca. 13 Monate nach Zusage der KfW 100,00 % monatliche Annuitäten während der ersten Zinsbindungsfrist gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich mit anderen Förderkrediten Innerhalb von 6 Monaten vollständige Zuführung zum Verwendungszweck Energieeffizient Sanieren - Kredit (Prog. 152) Einzelmaßnahmen Dämmung von Wänden Erneuerung der Fenster Dämmung von Dachflächen Dämmung von Geschossdecken Einbau einer Lüftungsanlage Einbau einer modernen Heizung Rainer Sturm / PIXELIO Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen (z. B. Durchführung des hydraulischen Abgleichs, Ersatz bestehender Pumpen durch Hocheffizienzpumpen) 22 11
12 23 Energieeffizient Sanieren - Kredit (Prog. 151) KfW-Effizienzhaus Bei Nachweis des erreichten KfW-Effizienzhaus-Niveaus wird ein Tilgungszuschuss in folgender Höhe gewährt: Tilgungszuschuss 12,5 % der Darlehenssumme, bis zu EUR pro Wohneinheit 12,5 % der Darlehenssumme, bis zu EUR pro Wohneinheit 15,0 % der Darlehenssumme, bis zu EUR pro Wohneinheit 17,5 % der Darlehenssumme, KfW-85 bis zu EUR pro Wohneinheit 22,5 % der Darlehenssumme, KfW-70 bis zu EUR pro Wohneinheit 27,5 % der Darlehenssumme, bis zu EUR pro Wohneinheit Energieeffizient Sanieren - Kredit (Prog. 151/152) Energetische Sanierung - Voraussetzung Durchführung der Maßnahmen durch Fachunternehmen Einhaltung der technischen Mindestanforderungen - Antragsteller Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden Ersterwerber von neu sanierten Wohngebäuden Contracting-Vorhaben 24 12
13 Energieeffizient Sanieren - Kredit (Prog. 151/152) Online Bestätigung Für die Energieberatung sowie energetische Fachplanung und Baubegleitung zum KfW- Effizienzhaus 40 und 55 (inklusive Passivhaus) ist die Expertenliste für die Bundesprogramme unter ab dem verpflichtend Zudem kann die Bestätigung zum Antrag seit dem nur noch Online durch berechtigte Personen der Expertenliste erfolgen 25 Anschlussfinanzierung Heute die Konditionen für morgen sichern Unser Vorschlag für Ihre Anschlussfinanzierung: ein Zinssicherungs-Bausparvertrag im Schwäbisch Hall Tarif Fuchs. Damit sind Sie auf der sicheren Seite für Ihre Anschlussfinanzierung. 1) Aufnahme eines KfW- oder Körperschaftsdarlehens mit einer Zinsbindung von 10 Jahren 2) Zeitgleich: Besparung eines Bausparvertrags, Ablösung des Körperschaftsdarlehens nach 10 Jahren durch den Bausparvertrag Ihre Vorteile: niedriger Darlehenszinssatz fest für die gesamte Laufzeit 26 13
14 Ihre Ansprechpartner in Finanzierungsfragen Ihr Betreuer: Thomas Zuch Ihre Berater: Andreas Mette Veranstaltungshinweise Regionalkonferenzen 01. Oktober 2015 in Köln 02. Oktober 2015 in Bexbach 6. Kirchlicher Stiftungstag 26. Oktober in Duisburg Kundenforum Finanzierungslösungen für energetisches Sanieren und Bauen 12. November 2015 in Essen 17. November 2015 in Mannheim 28 14
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