Freigabe durch Name Datum Unterschrift Paul J. Zimmermann Paul J. Zimmermann
|
|
- Inge Scholz
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Certified Senior Project Manager erstellt/revidiert VZPM Geschäftsstelle, Martha Muntwiler, Jean-Pierre Widmann geprüft VZPM Geschäftsleitung Klassifikation VZPM, public Status Version Released Elektronische Ablage VZPM_PMLB_Leitfaden_V6.3_DE Freigabe durch Name Datum Unterschrift Geschäftsleitung VZPM Paul J. Zimmermann Paul J. Zimmermann In diesem Dokument wird die männliche Schreibweise wie Kandidat, Zertifizierter, etc. verwendet, wobei immer auch die entsprechende weibliche Form darunter verstanden wird. VZPM Seite 1 von 12
2 INHALTSVERZEICHNIS 1. Einleitung Zielsetzung der Zertifizierung Zulassungsbedingungen Zertifizierungsprozess Zertifizierungsschritte Erstzertifizierung Höherzertifizierung Zertifikat Rekurse und Reklamationen Rechte und Pflichten des Zertifizierten ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1: Zertifizierungsablauf... 6 TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 1: Funktion des Senior Project Manager und Anforderungen an... 4 Tabelle 2: Zertifizierungsschritte... 5 Tabelle 3: Inhalt Projektbeschreibung... 7 Tabelle 4: Merkmale des Projektberichts Mitgeltende Dokumente Die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Dokumente sind entweder für die Vorbereitung auf die Zertifizierung oder für die Anmeldung zur Zertifizierung erforderlich und aus diesen Grund als mitgeltende Dokumente zu verstehen. Der Inhalt dieser Dokumente ergänzt die mit diesem Leitfaden beabsichtigte umfassende Information. Dokumentenbezeichnung 1 Swiss National Competence Baseline 2 Reglement für die Zertifizierung 3 Anmeldung zu den Projektmanagement-Zertifizierungen 4 Selbstbeurteilung 5 Template Projektbeschreibung 6 Template Projektbericht VZPM VZPM_PMLB_Leitfaden_V6.3_DE Seite 2 von 12
3 1. Einleitung Der Leitfaden für die Zertifizierung 'Certified Senior Project Manager' () erläutert die Voraussetzungen für Kandidaten sowie den Zertifizierungsablauf. Grundlage der Zertifizierung sind die europäische Norm ISO/IEC für die Zertifizierung von Personen; die Swiss National Competence Baseline als Beurteilungsstruktur für das Projekt-, Programm- und Portfoliomanagement gemäss IPMA-Kompetenzen; das Reglement für die Zertifizierung. Für das richtige Verständnis der Zertifizierung müssen diese Dokumente mitberücksichtigt werden. Das Zertifizierungssystem nach den Regularien des VZPM beruht auf der Beurteilungsstruktur NCB 4.0 des VZPM und ist von der IPMA (International Project Management Association) anerkannt. Mit dem vorliegenden Dokument sollen Kandidaten, Vorgesetzte, Personalverantwortliche und weitere interessierte Stellen in geraffter Form über die Zertifizierung der 'Certified Senior Project Manager ' informiert werden Vertraulichkeit Alle Angaben und Dokumente, welche der Kandidat einreicht, werden von der Zertifizierungsstelle streng vertrauchlich behandelt. Die Unterlagen des Kandidaten und des Assessments sind nur autorisierten Personen der Zertifizierungsstelle, den zugeteilten Assessoren und im Rekursfall den Rekursinstanzen und dem Kandidaten zugänglich Unterschrift Mit der Unterschrift bestätigt der Kandidat, dass alle Angaben wahrheitsgetreu ausgefüllt sind und er sich mit den allgemeinen Bestimmungen einverstanden erklärt Administratives Alle Unterlagen sind bis zum festgelegten Datum im Doppel bei der Geschäftsstelle des VZPM einzureichen Zertifizierungstermine Die Termine für die Zertifizierung werden von der Zertifizierungsstelle festgelegt. In der Regel werden pro Jahr zwei öffentliche Zertifizierungsrunden durchgeführt. 2. Zielsetzung der Zertifizierung Mit der erfolgreichen Zertifizierung auf hat der Kandidat die erfolgreiche Anwendung der Kompetenzelemente in komplexen Projektsituationen nachgewiesen. Das Zertifikat wird von der Zertifizierungsstelle ausgestellt. Es hat eine internationale Anerkennung. VZPM VZPM_PMLB_Leitfaden_V6.3_DE Seite 3 von 12
4 3. Zulassungsbedingungen Bei der Antragsstellung zur Zertifizierung belegt der Kandidat, dass er die geforderten Zulassungsbedingungen erfüllt. Certified Senior Project Manager Mindestens fünf Jahre Erfahrung 1 im Projektmanagement davon drei Jahre in verantwortlicher Führungsfunktion bei komplexen Projekten Zulassungsvoraussetzung sowie mindestens zwei weitere Jahre praktische Erfahrung in anderen Projektmanagementfunktionen Der Kandidat muss in der Lage sein, komplexe Projekte zu managen. Ist fähig, ein komplexes Projekt mit allen Projektparametern in allen Projektmanagement-Bereichen zu leiten (Kernkompetenz) Kernkompetenz Zusätzliche Anforderungen Ist für alle Kompetenzelemente des Projektmanagements komplexer Projekte verantwortlich Nimmt als Manager eines grossen Projektteams die allgemeinen Managementfunktionen wahr Bedient sich angemessener Projektmanagement-Prozesse, -Methoden, -Techniken und -Instrumente Tabelle 1: Funktion des Senior Project Manager und Anforderungen an Dies bedeutet, dass der Kandidat über das erforderliche Projektmanagement-Wissen und die entsprechende Erfahrung verfügt, um ein komplexes Projekt erfolgreich zu managen. 1 Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass der Antragsteller im Betrachtungszeitraum der letzten 10 Jahre und zeitnah vor seinem Zertifizierungsantrag die levelbezogene Tätigkeit ausgeübt hat. Ist dies nicht der Fall, ist eine Begründung einzureichen. VZPM VZPM_PMLB_Leitfaden_V6.3_DE Seite 4 von 12
5 4. Zertifizierungsprozess 4.1. Grundlagen für die Zertifizierung Die Dokumentationen sind auf der Website des VZPM unentgeltlich zum Herunterladen bereitgestellt Rechte und Pflichten des Kandidaten Rechte Der Kandidat kann ihm zugeteilte Assessoren mit einer schriftlichen Begründung ablehnen (Reglement), nach jedem Zertifizierungsschritt gegen den Entscheid der Zertifizierungsstelle Rekurs einlegen (Reglement), jederzeit Reklamationen gegen die administrative Abwicklung des Zertifizerungsprozesses durch die Zertifizierungsstelle einreichen (Reglement). Pflichten Der Kandidat autorisiert die Zertifizierungsstelle bzw. die Assessoren über gemachte Angaben bei den aufgeführten Referenzen (Arbeitgeber, Auftraggeber, Projektmitarbeiter, etc.) ergänzende Informationen einholen zu können, ist bezüglich seinem Projekt und den verwendeten Dokumenten selber für alle Benutzungs-, Veröffentlichungs- und Urheberrechte verantwortlich Zertifizierungsschritte Der Zertifizierungsprozess dauert in der Regel sieben bis acht Monate. Für die einzelnen Zertifizierungsschritte sind folgende Zeitdauern vorgesehen: Schritt Zertifizierungsschritte Dauer Kandidat Dauer VZPM 1 Antrag zur Erlangung des Zertifikats, Abgabetermin Selbstbeurteilung Feedback auf Antrag 2 Projektbeschreibung Abgabetermin Feedback auf Projektbeschreibung 3a Projektbericht ca. 2 Monate Feedback auf Projektbericht 3b Interview ca. 1 ½ Monate Gesamtbeurteilung Tabelle 2: Zertifizierungsschritte ca. 1 Monat ca. 1 Monat ca. 1 Monat ca. ½ Monat 4.4. Verspätungen und Terminverschiebungen Wenn ein Kandidat die von der Geschäftsstelle vorgegebenen Termine für die Abgabe von Dokumenten (Antrag und Selbstbeurteilung, Projektbeschreibung, Projektbericht) um mehr als 5 Arbeitstage überschreitet, wird er zurückgewiesen bzw. in eine spätere Zertifizierungsrunde umgeteilt. In Absprache mit den zugeteilten Assessoren kann der Leiter des Zertifizierungsbereichs eine im Voraus eingereichte begründete Terminverschiebung bewilligen. VZPM VZPM_PMLB_Leitfaden_V6.3_DE Seite 5 von 12
6 4.5. Überblick über den Zertifizierungsprozess Der Zertifizierungsprozess führt über 3 Zertifizierungsschritte: Schritt 1: Antrag zur Erlangung des Zertifikats, Selbstbeurteilung Schritt 2: Projektbeschreibung Schritt 3a: Projektbericht Schritt 3b: Interview Schritt 3b Schritt 3a Schritt 2 Schritt 1 Abbildung 1: Zertifizierungsablauf 5. Zertifizierungsschritte Erstzertifizierung 5.1. Schritt 1 - Antrag zur Erlangung des Zertifikats und Selbstbeurteilung Mit dem Antrag zur Erlangung des Zertifikats lässt sich der Kandidat offiziell registrieren. Die Angaben im Antrag dienen der Geschäftsstelle und dem Leiter des Zertifizierungsbereichs zur Überprüfung der Zulassungsbedingungen. VZPM VZPM_PMLB_Leitfaden_V6.3_DE Seite 6 von 12
7 Die Antragsunterlagen umfassen: a) Das vollständig ausgefüllte Antragsformular, mit welchem der Kandidat alle Regelungen des Zertifizierungsverfahrens und die mit dem Zertifikat verbundenen Rechte und Pflichten durch seine Unterschrift anerkennt. b) Zwei Referenzen c) Lebenslauf mit folgendem Inhalt (belegt mit Kopien/Bestätigungen) - Schulbildung, Studium, Zusatzausbildung - Aus- und Weiterbildung im Projektmanagement - beruflicher Werdegang d) Erfahrung in Projekten (belegt mit Zeugnissen/Bestätigungen) e) Ausgefülltes Selbstbeurteilungsformular Der Entscheid über die Zulassung erfolgt aufgrund des Antrags zur Zertifizierung und wird dem Kandidaten schriftlich mitgeteilt. Kandidaten, welche die Zulassungsbedingungen erfüllen, werden zum 2. Schritt im Zertifizierungsprozess zugelassen und erhalten von der Zertifizierungsstelle folgende Dokumente: Bestätigung der Zulassung mit oder ohne Auflage Rechnung für den 2. Zertifizierungsschritt Falls ein Kandidat die Zulassungsbedingungen nicht erfüllt, wird ihm dies mit einer Begründung schriftlich mitgeteilt. Ein ablehnender Entscheid nennt die Gründe und enthält eine Rechtsmittelbelehrung, welche die Rekursinstanz und die Rekursfrist nennt Schritt 2 Projektbeschreibung Die Projektbeschreibung dient dazu, dass die Assessoren beurteilen können, ob das Projekt, das der Kandidat in seinem Projektbericht behandeln will, genügend komplex, fortgeschritten und aktuell ist; der Kandidat bei diesem Projekt in einer verantwortlichen Leitungsfunktion gewirkt hat. Projektbeschreibung IMPA Level B Anzahl Assessoren 2 Länge Variabel Hauptteil (Text Beschreibung) 8 bis 10 Seiten Anhang/Beilagen 5 bis 6 Seiten Referenzen 2 Tabelle 3: Inhalt Projektbeschreibung Zur Einreichung der Projektbeschreibung wird dem Kandidaten ein Template zur Verfügung gestellt, welches zwingend zu verwenden ist. VZPM VZPM_PMLB_Leitfaden_V6.3_DE Seite 7 von 12
8 Wahl des Zertifizierungsprojekts Bei der Wahl des Projekts sind folgende Punkte zu beachten: Das bearbeitete Projekt darf weder für eine Kompetenzzertifizierung anderweitig vorgelegt noch bereits in dieser Form veröffentlicht worden sein. Es muss sich um ein reales Projekt handeln, in welchem der Kandidat in einer verantwortlichen Leitungsfunktion gewirkt hat. Das Projekt muss aktuell sein, d.h. nicht länger als vor 4 Jahren abgeschlossen worden sein. Das Projekt muss den Projektkriterien nach DIN und weiteren Anforderungen bezüglich Projektgrösse und Projektkomplexität genügen: Projektlaufzeit 9 Monate (unter Führung des Kandidaten) Personeller Aufwand 700 Personentage (ohne Projektleitung) Anzahl direkt unterstellte Sub-/Teilprojekte 3 beteiligte Fachdisziplinen 3 abgeschlossenes Projekt oder mindestens 700 Personentage bis zur Einreichung der Projektbeschreibung abgewickelt, davon mindestens 2 Monate in der Phase Realisierung; Bei Projekten mit Laufzeiten 2 Jahren können Realisierungselemente aus einem anderen, ähnlichen Projekt beschrieben werden (bedingt die Genehmigung durch die Bereichsleitung) Projekte ohne Realisierungsphase wie beispielsweise Studien-/ Forschungsprojekte als Referenzprojekt müssen vom Bereichsleiter genehmigt werden. Pensum des Kandidaten in der geforderten Rolle 50%. Das Projekt muss eine hohe Projektmanagement-Komplexität aufweisen, welche sich über eine Reihe von Indikatoren definiert, die in ihrer Gesamtheit betrachtet werden. Die Grössenordnung eines Projekts ist lediglich ein Indiz für die Komplexität. Spezifische Indikatoren zu den oben genannten Kriterien: a) Komplexe Projekte erfordern typischerweise das Management von einer grossen Anzahl von Schnittstellen sowie einigen Phasen und Arbeitspaketen, die nicht vom Kandidaten des Projekts, sondern von seinen Durchführungsverantwortlichen gemanagt werden. b) In komplexen Projekten arbeitet der Projektmanager (Kandidat) mit Subteams- oder Teilprojektleitern, zahlreichen Einzelpersonen, verschiedenen Einheiten und Fachdisziplinen innerhalb der Organisation und manchmal auch mit anderen Organisation zusammen. Anhand der Projektbeschreibung werden folgende Aspekte bezüglich Projektmanagement-Komplexität beurteilt: Ziele, Ergebnisbeurteilung Stakeholder, Integration kulturelles und soziales Umfeld Innovationsgrad, Rahmenbedingungen Projektstruktur, Koordinationsaufwand VZPM VZPM_PMLB_Leitfaden_V6.3_DE Seite 8 von 12
9 Projektorganisation Führung, Teamarbeit, Entscheidungen Ressourcen inkl. Finanzen Risiken und Chancen Projektmanagement-Methoden, -Tools und -Techniken Die Beurteilung dieser Kriterien erfolgt mittels Subkriterien. Diese sind im Template aufgeführt und wo notwenig erläutert Referenzen Der Kandidat gibt mindestens 2 Referenzpersonen mit folgenden Angaben an: Name, Vorname Firma aktuelle Telefonnummer und/oder Mailadresse Stellung/Rolle der Referenzperson im Zertifizierungsprojekt Kandidaten, welche die Bedingungen erfüllen, werden zum 3. Schritt im Zertifizierungsprozess zugelassen und erhalten von der Zertifizierungsstelle folgende Dokumente: Bestätigung der Zulassung mit oder ohne Auflagen Rechnung für den 3. Zertifizierungsschritt Falls ein Kandidat die Bedingungen nicht erfüllt, wird ihm dies mit einer Begründung schriftlich mitgeteilt. Ein ablehnender Entscheid nennt die Gründe und enthält eine Rechtsmittelbelehrung, welche die Rekursinstanz und die Rekursfrist nennt Schritt 3a Projektbericht Im Projektbericht wird die Anwendung des Projektmanagements bei einer grossen Zahl von Kompetenzelementen aus den drei Kompetenzbereichen der Swiss National Competence Baseline nachgewiesen. VZPM VZPM_PMLB_Leitfaden_V6.3_DE Seite 9 von 12
10 Inhalt des Projektberichts Der Projektbericht wird bewertet und bildet eine wichtige Grundlage für das Interview. Im Projektbericht muss die Anwendung des Projektmanagements bei einer grösseren Zahl von Kompetenzelementen aus den drei Kompetenzbereichen der Swiss National Competence Baseline nachgewiesen werden. Dabei gelten die folgenden Merkmale als Richtlinien: Projektbericht IMPA Level B Anzahl Assessoren 2 Länge Variabel Hauptteil (Text Bericht) 15 bis 25 Seiten Anhang/Beilagen 10 bis 15 Seiten Umfang (Mindestanzahl von Kompetenzelementen pro Bereich) PM-Technische Kompetenzelemente 14 PM-Verhaltenskompetenzelemente 8 PM-Kontextkompetenzelemente 6 Gesamtanzahl (Mindestanzahl) 28 Tabelle 4: Merkmale des Projektberichts Die Anzahl der Seiten bezieht sich auf einen Bericht mit der Schriftgrösse von 10 Punkten (Referenzschrift Verdana). Projektberichte, die den Umfang des Hauptteils wesentlich überschreiten, werden zur Überarbeitung zurückgewiesen. Die Anhänge sollten die im Bericht gemachten Aussagen, z.b. mit einem Terminplan, illustrieren. Es müssen im Text entsprechende Querverweise gesetzt werden. Grundsätzlich hat der Kandidat seine ganz persönliche Einflussnahme zur Sicherstellung des Projekterfolgs transparent darzulegen. Zur Einreichung des Projektberichts wird dem Kandidaten ein Template zur Verfügung gestellt, welches zwingend zu verwenden ist Bewertung des Projektberichts Der Projektbericht wird von zwei Assessoren unabhängig voneinander geprüft und bewertet. Grundlage für die Bewertung sind die Anforderungen gemäss der Swiss National Competence Baseline bezüglich einer Zertifizierung auf. Die Assessoren können den Kandidaten zum Interview zulassen ohne Auflagen zulassen mit Auflagen (ergänzende Angaben notwendig) Das Ergebnis wird dem Kandidaten schriftlich mitgeteilt Schritt 3b - Interview Der Kandidat wird von zwei Assessoren einem ca. 2-stündigen Interview unterzogen. Dabei wird der Kandidat als Verfasser des Projektberichts verifiziert. Er hat die Möglichkeit, sein Wissen und seine Erfahrung vertieft darzustellen. VZPM VZPM_PMLB_Leitfaden_V6.3_DE Seite 10 von 12
11 Bei positivem Ergebnis der Gesamtbeurteilung empfehlen die Assessoren dem Bereichsleiter die Zertifikatserteilung. Das Ergebnis wird dem Kandidaten schriftlich mitgeteilt. Bei negativem Ergebnis der Gesamtbeurteilung wird dies dem Kandidaten mit einer Begründung schriftlich mitgeteilt. Ein ablehnender Entscheid nennt die Gründe und enthält eine Rechtsmittelbelehrung, welche die Rekursinstanz und die Rekursfrist nennt Abschluss des Zertifizierungsprozesses Nach erfolgreich bestandenem Zertifizierungsverfahren des zutreffenden Levels und Zustimmung durch die Geschäftsleitung des VZPM erhält der Kandidat das entsprechende Zertifikat. Der Zertifizierungsprozess wird mit der Übergabe des Zertifikats an den Kandidaten abgeschlossen. In Ausnahmefällen wird das Zertifikat per Post zugestellt. 6. Höherzertifizierung Kandidaten, welche zum Zeitpunkt des Antrages ein gültiges IPMA Zertifikat Level C besitzen, können von folgenden Erleichterungen profitieren: Preisreduktion maximal Fr (gemässgebührenordnung) Kandidaten, welche zum Zeitpunkt des Antrages ein gültiges IPMA Zertifikat Level D besitzen, können von folgenden Erleichterungen profitieren: Preisreduktion max. Fr (gemäss Gebührenordnung) 7. Zertifikat Das Zertifikat ist während 5 Jahren gültig. Für die Verlängerung des Zertifikats um jeweils weitere 5 Jahre ist der 'Certified Senior Project Manager ' selber verantwortlich. Er wird ca. 3 Monate vor dem Verfall des Zertifikats von der Geschäftsstelle des VZPM über die Bedingungen für die Rezertifizierung schriftlich informiert. 'Certified Senior Project Manager ' sind angehalten, Adressänderungen an die Geschäftsstelle zu melden Missbrauch von Zertifikaten Zertifikate dürfen nicht missbraucht werden, indem falsche oder irreführende Angaben zum Inhalt, zur Person, zum Gültigkeitsbereich, zur Gültigkeitsdauer oder über die Zertifizierungsstelle gemacht werden. Ernsthafte Beanstandungen und Missbräuche führen zum sofortigen Entzug des Zertifikats. Nicht zu Recht erteilte Zertifikate können annulliert werden. 8. Rekurse und Reklamationen Nach jedem Zertifizierungsschritt kann der Kandidat Rekurs gegen den Entscheid der Zertifizierungsstelle bzw. Reklamationen gegen die administrative Abwicklung des Zertifizierungsprozesses einreichen (siehe Reglement). VZPM VZPM_PMLB_Leitfaden_V6.3_DE Seite 11 von 12
12 9. Rechte und Pflichten des Zertifizierten Rechte Der zertifizierte Project Manager ist berechtigt, während der Gültigkeitsdauer des Zertifikates den Titel Certified Senior Project Manager IMPA Level B zu führen. Pflichten Der 'Certified Senior Project Manager' verpflichtet sich, die mit dem Zertifikat verbundenen Auflagen einzuhalten, insbesondere: 1. Überwachung: Jeder 'Certified Senior Project Manager' kann von der Zertifizierungsstelle jederzeit zu einer ausserordentlichen Rezertifizierung aufgeboten werden, wenn begründete Beanstanduungen dies erforderlich machen. 2. Meldung: Beanstandungen, die gegen die eigene Person gerichtet sind und das zertifizierte Fachgebiet betreffen, müssen umgehend in schriftlicher Form und mit einer persönlichen Stellungnahme an die Zertifizierungsstelle gemeldet werden. VZPM VZPM_PMLB_Leitfaden_V6.3_DE Seite 12 von 12
Certified Project Management Associate IPMA Level D
Level D Certified Project Management Associate erstellt/revidiert geprüft Klassifikation Status Elektronische Ablage VZPM Geschäftsstelle, Martha Muntwiler VZPM Geschäftsleitung VZPM, public Version 6.3.0
MehrLeitfaden für die Re-Zertifizierung
Certified Projects Director IPMA Level A Certified Senior Project Manager IPMA Level B Certified Project Manager IPMA Level C Certified Project Management Associate IPMA Level D erstellt/revidiert VZPM
MehrFreigabe durch Name Datum Unterschrift Paul J. Zimmermann 31.03.2010 Paul J. Zimmermann
Level A Certified Projects Director erstellt/revidiert geprüft Klassifikation Status Elektronische Ablage VZPM Geschäftsstelle, Martha Muntwiler VZPM Geschäftsleitung VZPM, public Version 6.2.0 Released
MehrGebührenordnung. gültig ab 1. April 2015. VZPM VZPM_alle_Gebuehren_V7.0_DE Seite 1 von 12
Gebührenordnung VZPM VZPM_alle_Gebuehren_V7.0_DE Seite 1 von 12 WICHTIGSTE ABKÜRZUNGEN CBPA CBPP IPMA IPMA PMC IPMA PPMC VZPM Certified Business Process Associate Certified Business Process Professional
MehrLeitfaden für die Zertifizierung. Certified Project Manager IPMA Level C. Version Version VZPM_PMLC_Leitfaden_V6.4.2_DE
Certified Project Manager erstellt Martha Muntwiler angepasst Maja Schütz geprüft Geschäftsleitung Klassifikation VZPM, öffentlich Version Version 6.4.2 Dateiname VZPM_PMLC_Leitfaden_V6.4.2_DE Freigabe
MehrLeitfaden zur Zertifizierung Certified Programme and Portfolio Management Consultant (IPMA PPMC)
Leitfaden zur Zertifizierung Certified Programme and Portfolio Management Consultant (IPMA PPMC) INHALT 1. Einleitung... 4 1.1. Administration... 4 2. Zulassung zur Zertifizierung... 4 2.1. Zulassungsbedingungen...
MehrKathodischer Korrosionsschutz Qualifikationsgrade und Zertifizierung von für den kathodischen Korrosionsschutz geschultem Personal
Kathodischer Korrosionsschutz Qualifikationsgrade und Zertifizierung von für den kathodischen Korrosionsschutz geschultem Personal Prüfungsreglement für Grad-1 und Grad-2 Kandidaten Freigegeben am 19.08.2014
MehrReglement für die Zertifizierung (IPMA Level A, B, C und D)
() Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Bestimmungen... 3 2. Zertifizierungsorganisation und -organe... 5 3. Ausschreibung und Anmeldung... 5 4. Gebühren, Kosten zu Lasten des Kandidaten... 5 5. Gebiete Wissen
MehrGW 103. Reglement zur Auftragsabwicklung bei der Zertifizierung der Fachkundigkeit von Personen. GW 103 d Ausgabe Januar 2007 REGELWERK
Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches Société Suisse de l Industrie du Gaz et des Eaux Società Svizzera dell Industria del Gas e delle Acque Swiss Gas and Water Industry Association SVGW SSIGE
MehrTÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Informationen zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal
TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Informationen zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal Informationen zur Zertifizierung von QM-Fachpersonal Personenzertifizierung Große Bahnstraße 31 22525
MehrReglement zur Zertifizierung als Certified Business Process Professional CBPP Stand: 5.10.2010
Reglement zur Zertifizierung als Certified Business Process Professional CBPP Stand: 5.10.2010 INHALT 1. Einleitung...3 2. Zertifizierungsorganisation und -organe...3 3. Ausschreibung und Anmeldung...3
MehrHöherzertifizierung von Level D auf Level C (IPMA) zeigen Sie Ihre Projektmanagement-Kompetenz!
Höherzertifizierung von Level D auf Level C (IPMA) zeigen Sie Ihre Projektmanagement-Kompetenz! Wir bereiten Sie vor auf Ihre Höherzertifizierung zum Certified Project Manager (IPMA), Level C Projektmanagement-Kompetenz
MehrZertifizierungsprogramm
Zertifizierungsprogramm DIN-Geprüfter privater Finanzplaner nach DIN ISO 22222 (Stand: November 2009) DIN CERTCO Alboinstraße 56 12103 Berlin Tel: +49 30 7562-1131 Fax: +49 30 7562-1141 E-Mail: info@dincertco.de
MehrLeitfaden für Zertifizierung als Certified Business Process Professional CBPP
Leitfaden für Zertifizierung als Certified Business Process Professional CBPP INHALT Stand: 5.10.2010 1. Einleitung...3 1.1. Vertraulichkeit... 3 1.2. Unterschrift... 3 1.3. Administratives... 3 1.4. Zertifizierungstermine...
MehrDURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNG SENIOR TEAM MANAGER
Schellerdamm 18 D-21079 Hamburg-Harburg Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Prüfungsgegenstand 3 Zulassung und Anmeldung zur Prüfung 4 Anforderungen an die Prüfungsräume 5 Inhalt und Durchführung der Prüfung 6
MehrIPMA Level B / Certified Senior Project Manager
IPMA Level C / Certified Project Manager Zertifizierter Projektmanager GPM IPMA Level B / Certified Senior Project Manager Zertifizierter Senior Projektmanager GPM IPMA_Level_CB_Beschreibung_V080.docx
MehrI. Gegenstand und Wirkung... 3. II. Zertifizierungsvoraussetzungen... 3. III. Zuständigkeit und Verfahren... 4
REGLEMENT DES VEREINS RESQ über das Verfahren der Kompetenzzertifizierung für Ausbilderinnen / Ausbilder Nothilfe für Führerausweisbewerbende Reglement Kompetenzzertifizierung Nothilfe 2 Inhaltsverzeichnis
MehrPrüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz
Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Vom 10. April 2008 Az.: C/5B III.3.2.1 163/08 El I. Verfahren Der Prüfungsausschuss (im Folgenden: Ausschuss)
MehrPRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag
1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten
MehrZertifikat CBPP der international anerkannte Kompetenznachweis. Prozessmanagement CBPP
Zertifikat CBPP der international anerkannte Kompetenznachweis Information über die Zertifizierung von Personen im Management Prozessmanagement CBPP Jean-Pierre Widmann Agenda Grundlagen der Zertifizierung
MehrAnhang V zur Weiterbildungsordnung SSO
Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO Reglement über die Erlangung eines eidgenössischen oder von der SSO anerkannten Weiterbildungstitels und betreffend die Anerkennung vergleichbarer ausländischer Titel
MehrReglement. über die Mitgliedschaft für PR-Agenturen (Aufnahmereglement)
Reglement über die Mitgliedschaft für PR-Agenturen (Aufnahmereglement) I. Allgemeines 1. Voraussetzungen Art. 1 Grundsätze Das Mitglied von LEADING SWISS AGENCIES muss: a) in der Schweiz domiziliert sein,
MehrECCCO Contact Centre Certification
www.cc-certification.org ECCCO Contact Centre Certification Zertifizierungsschema Interner Qualitäts Auditor für Contact Center EN 15838 ECCCO Contact Centre Certification Ausgabedatum: V1.0, 2011-03-01
MehrGeschäftsordnung zur Zertifizierung von Fachunternehmen für die Wartung von Kleinkläranlagen
DWA-Landesverband Sachsen/Thüringen Geschäftsordnung zur Zertifizierung von Fachunternehmen 1 Geltungsbereich Diese Geschäftsordnung gilt für das Verfahren zur Zertifizierung von Fachunternehmen für die
MehrREKOLE. zertifiziert certifié certificato. Karin Alexandra Salzmann REKOLE. Reglement der Garantiemarke
REKOLE zertifiziert certifié certificato Karin Alexandra Salzmann REKOLE Reglement der Garantiemarke H+ Die Spitäler der Schweiz Geschäftsstelle Lorrainestrasse 4 A 3013 Bern Karin Alexandra Salzmann REKOLE
MehrTÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Zertifizierungsprogramm: Prüf- und Zertifizierungsordnung Projektmanager (TÜV )
TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Zertifizierungsprogramm: Prüf- und Zertifizierungsordnung Projektmanager (TÜV ) Projektmanager (TÜV ) Personenzertifizierung Große Bahnstraße 31 22525 Hamburg
MehrAntrag für die Übertragung von Softwarelizenzen, Wartungsverträgen oder Abonnements
Antrag für die Übertragung von Softwarelizenzen, Wartungsverträgen oder Abonnements Dieses Antragsformular muss immer dann vollständig ausgefüllt und an Autodesk geschickt werden, wenn Sie eine Autodesk-Softwarelizenz
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrDURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNG TEAM MANAGER INBOUND
Schellerdamm 18 D-21079 Hamburg-Harburg Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Prüfungsgegenstand 3 Zulassung und Anmeldung zur Prüfung 4 Anforderungen an die Prüfungsräume 5 Inhalt und Durchführung der Prüfung 6
MehrZertifizierungsverfahren für Träger und Maßnahmen nach der AZWV. Beantragung, Schritte, Dauer, Kosten
Zertifizierungsverfahren für Träger und Maßnahmen nach der AZWV Beantragung, Schritte, Dauer, Kosten AgenturQZert Ist die Zertifizierungsstelle der AgenturQ. Wir sind seit 2007 unter dem Dach des DAR akkreditiert.
MehrRegistrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE)
ABSCHLUSSPRÜFERAUFSICHTSKOMMISSION AUDITOROVERSIGHTC OMMISSION Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE) Formular zur Registrierung von Prüfungsunternehmen aus einem Drittland
MehrErläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen
Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion
MehrALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE ZERTIFIZIERUNG VON MANAGEMENTSYSTEMEN
1. Allgemeines Die Zertifizierungsstelle der ALL-CERT bietet interessierten Unternehmen ihre Dienste zur Zertifizierung von Managementsystemen entsprechend einschlägiger Normen und Spezifikationen an.
MehrSchweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin SVK. Ordnung für die Bezeichnung "Spezialtierarzt FVH für Kleintiere"
Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin SVK Ordnung für die Bezeichnung "Spezialtierarzt FVH für Kleintiere" 1 Spezialtierarztbezeichnung Für das Gebiet der Kleintiermedizin wird die Bezeichnung
MehrReglement und Leitfaden zur Zertifizierung als Certified Business Process Associate CBPA
Reglement und Leitfaden zur Zertifizierung als Certified Business Process Associate CBPA INHALT 1. Allgemeine Bestimmungen... 3 2. Zertifizierungsorganisation und -organe... 4 3. Zertifizierungsablauf...
MehrWir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des
Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)
MehrProjektstart für Auftraggeber und Entscheider. Bern, 27. August 2013
Projektstart für Auftraggeber und Entscheider Bern, 27. August 2013 Wir machen Wir machen Sie sicherer. Sie sicherer. Agenda 01 Wie beschreibe ich die Ziele des Projektes 02 Was ist in der Startphase wichtig
MehrAblauf & Kriterien für eine VAGA Personen-Zertifizierung
Ablauf & Kriterien für eine VAGA Personen-Zertifizierung VAGA-Vereinigung für Aromapflege & Seite 1 von 7 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 2. Zertifizierung Einzelpersonen Je nach absolvierter Ausbildung
MehrBeschwerde- und Schlichtungsverfahren der Regionalen PEFC-Arbeitsgruppen
Leitfaden PEFC D 3003:2014 Beschwerde- und Schlichtungsverfahren der Regionalen PEFC-Arbeitsgruppen PEFC Deutschland e.v. Tübinger Str. 15, D-70178 Stuttgart Tel: +49 (0)711 24 840 06, Fax: +49 (0)711
MehrBewerbungsantrag Qualitätszertifikat der Fachgruppe Agenturen im Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.v.
Bewerbungsantrag Qualitätszertifikat der Fachgruppe Agenturen im Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.v. Webseite/URL: Voraussetzung Um das Zertifikat können sich Full-Service-Internetagenturen bewerben.
MehrZypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)
Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen
MehrMitglieder des Fakultäts-Graduiertenzentrums Maschinenwesen können die Finanzierung
Antrag auf Förderung durch den Initiativfonds Mitglieder des Fakultäts-Graduiertenzentrums Maschinenwesen können die Finanzierung beliebiger Projekte beim Graduiertenzentrum beantragen, soweit sie den
MehrWeisung 1: Zulassung von Teilnehmern
SIX Swiss Exchange AG Weisung : Zulassung von Teilnehmern vom 7.07.04 Datum des Inkrafttretens: 5.0.04 Weisung : Zulassung von Teilnehmern 5.0.04 Inhalt. Zweck und Grundlage.... Zulassung als Teilnehmer....
MehrBÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie
BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Paradiesstraße 208 12526 Berlin Tel.: 030/616957-0 Fax: 030/616957-40 ANTRAG AUF AUDITIERUNG
MehrStudienplanmäßig ist die Praxisphase im 4. Semester angesiedelt mit einer Laufzeit von 10 Wochen als Vollzeitpraktikum.
Beuth Hochschule Fachbereich IV Luxemburger Straße 9 13353 Berlin Informationen für Studierende zur Praxisphase Studiengang Facility Management Der Praxisbeauftragte Haus Beuth, Zimmer A 122A Luxemburger
MehrDE 1 DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN
DE DE DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN Der vorliegende Verhaltenskodex stellt Grundsätze auf, zu deren Einhaltung einzelne Mediatoren sich freiwillig und eigenverantwortlich verpflichten
MehrKundeninformation zur Meldungserfassung mit dem SAP Solution Manager der CPRO Industry Project and Solutions GmbH
Kundeninformation zur Meldungserfassung mit dem SAP Solution Manager der CPRO Industry Project and Solutions GmbH (im Folgenden: Cpro INDUSTRY) Version 1.3 11.07.2014 1 Inhaltsverzeichnis 1.0 Einleitung...3
MehrEUROCERT. Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal, Trainer in der Aus- und Weiterbildung nach DVWO-Qualitätsmodell und nach PAS 1052 Personalzertifizierung vom Tag/Monat 2006 zwischen DVWO Dachverband
MehrVerlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail:
Verlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail: 1. VERANSTALTER UND IDEE DES WETTBEWERBES 1.1 FIT-Z ist ein Vertriebsbereich der Jako-o GmbH; Bahnstraße 10; 96476 Bad Rodach, nachfolgend
MehrAblauf einer Managementzertifizierung
Kundeninformation siczert Zertifizierungen GmbH Lotzbeckstraße 22-77933 Lahr - (+49) 7821-920868-0 - (+49) 7821-920868-16 - info@siczert.de SEITE 1 VON 7 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Ablauf
MehrGUT. Für die Gemeinschaft. 30.000,00 Euro.
GUT. Für die Gemeinschaft. Wir fördern Vereine, Verbände, soziale Einrichtungen, Schulen, Kindergärten, Jugendstätten, Hilfsorganisationen und sonstige Institutionen, die sich mit ihrem Vorhaben für die
Mehrvon Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung
Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung
MehrAblauf einer Managementzertifizierung
Kundeninformation siczert Zertifizierungen GmbH Lotzbeckstraße 22-77933 Lahr - (+49) 7821-920868-0 - (+49) 7821-920868-16 - info@siczert.de SEITE 1 VON 7 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Ablauf
MehrIASA Certified Sustainability
IASA Certified Sustainability mit Zertifizierungssystem Sustainability. Now. Stand Oktober2014 1. Einleitung Im zunehmenden Maß erkennen Organisationen und deren Anspruchsgruppen weltweit die Notwendigkeit
MehrFÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*)
SCTA/Malmedy/N:/Elections/Formules/2010/AB-Chambre&Sénat/10-0739/FS-AH FORMULAR AB/19 FÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*) Anlage: eine Bescheinigung Unterzeichnete(r),... (Name und Vornamen),
MehrDer Weg zum bekannten Versender STRENGE FORUM - Gütersloh, 25. April 2013 Referat S 4 Zulassung bekannte Versender Referent: Bernd Pickahn
Der Weg zum bekannten Versender STRENGE FORUM - Gütersloh, 25. April 2013 Referat S 4 Zulassung bekannte Versender Referent: Bernd Pickahn 05.03.2012 Folie 0 Themen Luftfahrt-Bundesamt 1. Verfahren der
MehrSubventionen im Rahmen der Weiterbildung MAS Nachhaltiges Bauen (MAS, DAS, CAS)
ANTRAGSFORMULAR Subventionen im Rahmen der Weiterbildung MAS Nachhaltiges Bauen (MAS, DAS, CAS) Hochschule für Technik und Architektur Freiburg Nathalie Bachmann Boulevard de Pérolles 80 CP 32 1705 Freiburg
MehrDie Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den
MehrErwin Fromme Stiftung des privaten Landhandels
Erwin Fromme Stiftung des privaten Landhandels An der Burg 3, 38378 Warberg Wenn Sie sich für ein Stipendium interessieren... - Kurzinformation für Bewerber -...Förderberechtigt ist, wer folgende Kriterien
MehrIHR PATIENTENDOSSIER IHRE RECHTE
IHR PATIENTENDOSSIER IHRE RECHTE Im Spital, in der Klinik bestimmen Sie, wie Sie über Ihre Krankheit und deren Behandlung informiert werden wollen und wer informiert werden darf Information Patientendossier
MehrFRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können
Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die
MehrE-Learning ICW/TÜV-Seminare
E-Learning ICW/TÜV-Seminare Fernlehrgänge stellen eine zeitgemäße Ergänzung zu der konventionellen Anwesenheitsschulung dar. Sie sind insbesondere durch hohe Flexibilität bezogen auf Zeit und Ort sehr
MehrInformationen zur Mitgliedschaft
Informationen zur Mitgliedschaft 1 Vorteile einer Mitgliedschaft 2 2 Voraussetzungen einer Mitgliedschaft 2 3 Mitgliedschaft im TDM 3 3.1 Formloser Antrag 3 3.2 Prüfung der Unterlagen 3 3.3 Ablehnung des
MehrInformationen zur Erstellung des Projektantrags in den IT-Berufen und zum AbschlussPrüfungOnlineSystem (CIC-APrOS)
Informationen zur Erstellung des Projektantrags in den IT-Berufen und zum AbschlussPrüfungOnlineSystem (CIC-APrOS) Allgemeine Hinweise zum Projektantrag Den Prüferinnen und Prüfern der Industrie- und Handelskammer
MehrM I T T E I L U N G. an alle Pächter und Verpächter von Milchquoten
M I T T E I L U N G an alle Pächter und Verpächter von Milchquoten Folgende Mitteilung soll dazu dienen, alle Pächter und Verpächter von Milchquoten über die in Artikel 13 des großherzoglichen Reglementes
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. der
Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle
MehrLeitfaden zur Rezertifizierung. Certified Programme and Portfolio Management Consultant IPMA PPMC Certified Project Management Consultant IPMA PMC
Leitfaden zur Rezertifizierung Certified Programme and Portfolio Management Consultant IPMA PPMC Certified Project Management Consultant IPMA PMC INHALT 1. Einleitung... 4 1.1. Gültigkeit des Zertifikats...
MehrBeratungskompetenz Existenzgründung
Weiterbildung Beratungskompetenz Existenzgründung 11.-12.05.2015 Hoffmanns Höfe, Frankfurt, Heinrich-Hoffmann-Str. 3 Entscheidung zur Selbständigkeit Für MigrantInnen, die in ihre Heimatländer zurückkehren
MehrDatenschutzbeauftragter (TÜV )
TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Zertifizierungsprogramm: Prüf- und Zertifizierungsordnung Datenschutzbeauftragter (TÜV ) Prüf- und Zertifizierungsordnung Datenschutzbeauftragter (TÜV ) Datenschutzbeauftragter
MehrFact Sheet 22 Berichterstattung
Fact Sheet 22 Berichterstattung V er Gültig ab 27.04.201 5 Gültig bis Zusammenfassung: Für den Förderzeitraum 2014-2020 wurde die Zahl der einzureichenden Berichte gesenkt, um den Verwaltungsaufwand der
MehrDie vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante
ISO 9001:2015 Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante Prozesse. Die ISO 9001 wurde grundlegend überarbeitet und modernisiert. Die neue Fassung ist seit dem
Mehr27001 im Kundendialog. ISO Wertschätzungsmanagement. Wie Wertschätzung profitabel macht und den Kunden glücklich
ISO 27001 im Kundendialog Informationssicherheit intern und extern organisieren Juni 2014 Was steckt hinter der ISO/IEC 27001:2005? Die internationale Norm ISO/IEC 27001:2005 beschreibt ein Modell für
MehrÖFB-BESTIMMUNGEN FÜR FREUNDSCHAFTSSPIELE MIT BETEILIGUNG AUSLÄNDISCHER MANNSCHAFTEN
ÖFB-BESTIMMUNGEN FÜR FREUNDSCHAFTSSPIELE MIT BETEILIGUNG AUSLÄNDISCHER MANNSCHAFTEN Diese Bestimmungen regeln 1 Regelungsbereich a) die Veranstaltung eines Spieles mit Beteiligung ausländischer Vereins-
MehrANMELDUNG FÜR BVDW tools Lounge Berlin, 16.-17. Juni 2015
ANMELDUNG FÜR BVDW tools Lounge Berlin, 16.-17. Juni 2015 Ihr Kontakt: BVDW Jennifer N. Morgan Leiterin Messen und Kooperationen T: 0211-600-456-22 E: morgan@bvdw.org Messe Berlin Rita Schönberg Project
MehrFragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung)
Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) 1. Welche Investitionen können geprüft werden? Einer Prüfung
MehrReglement Mediator SAV / Mediatorin SAV
Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Der Vorstand des Schweizerischen Anwaltsverbandes SAV erlässt nachfolgendes Reglement. A. Grundsatz zum Titel Mediator SAV / Mediatorin SAV 1. Der Schweizerische
MehrALLGEMEINE BEDINGUNGEN LIZENZBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN LIZENZBEDINGUNGEN Stand Dezember 2012 GRINTEC GmbH I Anzengrubergasse 6 I 8010 Graz, Austria I Tel +43 316 38 37 06-0 I E-Mail office@grintec.com I www.grintec.com Der Inhalt dieses
MehrSanktionsreglement zu den Richtlinien für Regionalmarken. Eigentümer: IG Regionalprodukte Letzte Aktualisierung: 20.11.2014 Version: 4.
Sanktionsreglement zu den Richtlinien für Regionalmarken Eigentümer: IG Regionalprodukte Letzte Aktualisierung: 20.11.2014 Version: 4.00 INHALT 1 Zielsetzung / Geltungsbereich... 3 2 Erläuterungen und
MehrGrundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen
Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut
MehrNewsletter: Februar 2016
1 ASR GmbH www.asr-security.de Newsletter: Februar 2016 Neue behördliche Vorgaben für Onlineschulungen Seit dem 01. Februar 2016 gelten neue behördliche Anforderungen an Online- Luftsicherheitsschulungen.
MehrVertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden "DKTIG"
Talstraße 30 D-66119 Saarbrücken Tel.: (0681) 588161-0 Fax: (0681) 58 96 909 Internet: www.dktig.de e-mail: mail@dktig.de Vertragsnummer: TrrusttCentterr--Verrttrrag zwischen der im folgenden "DKTIG" und
MehrVorläufige Regeln für die Zuteilung von Herstellerkennungen für Telematikprotokolle
Vorläufige Regeln für die Zuteilung von Herstellerkennungen für Telematikprotokolle Verfügung 030/2000 vom 22.03.00 (Reg TP Amtsbl. 6/2000) 1. Nummernart Gegenstand dieser Regeln ist die Zuteilung von
MehrAufnahmereglement Mitgliedschaften SGfB
Aufnahmereglement Mitgliedschaften SGfB I. Grundsätzliches Art. 1 Mitgliedschaften Mitglieder können werden: 1. Kollektivmitglieder (Verbände, Vereinigungen und Institutionen) 2. Aktivmitglieder (praktizierende
MehrInformation zur Revision der ISO 9001. Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Dokument möchten wir Sie über die anstehende Revision der ISO 9001 und die sich auf die Zertifizierung ergebenden Auswirkungen informieren. Die folgenden Informationen
MehrProjektmanagement. Studienplan SS 2016 FERNSTUDIUM INFORMATIK. Inhalt
FERNSTUDIUM INFORMATIK an Fachhochschulen Studienplan SS 2016 Inhalt Der Modulablauf im Überblick... 1 Ihr Kursbetreuer... 1 Wo finde ich das Lehrmaterial?... 3 Termine... 3 Praxisprojekt... 4 Prüfung,
MehrPB QMS-Umstellungsverfahren
1 Ziel Die Prozessbeschreibung ist Bestandteil des Auditprogramms der Apothekerkammer Berlin und beschreibt die Umstellung von Qualitätsmanagementsystemen in Apotheken nach QMS-Satzung der Apothekerkammer
MehrTARIFE FÜR DIE QUALITÄTSZERTIFIZIERUNG KLIMAHAUS IN DER AUTONOMEN PROVINZ BOZEN In Kraft ab 01.01.2014
TARIFE FÜR DIE QUALITÄTSZERTIFIZIERUNG KLIMAHAUS IN DER AUTONOMEN PROVINZ BOZEN In Kraft ab 01.01.2014 INHALT: 1) Tarife Zertifizierung innerhalb der Provinz Bozen, Klasse Gold, A, B, C Neubau oder Sanierung
MehrSVEB-Zertifikat. Leitfaden zur Erlangung des SVEB-Zertifikats für bisherige und angehende Expertinnen und Experten J+S/esa
SVEB-Zertifikat Leitfaden zur Erlangung des SVEB-Zertifikats für bisherige und angehende Expertinnen und Experten J+S/esa Dokument der Ausbildung 1.12.2015 Inhaltsverzeichnis Einleitung 3 1. Zulassungsbedingungen
MehrDas Berufsregister wird von der Geschäftsstelle SW geführt.
REGLEMENT über das BERUFSREGISTER DER SCHWEIZER WERBUNG SW/PS BR/SW vom 20. August 2003 I. Allgemeine Bestimmungen Zweck Art. 1 Register Art. 2 Titel Art. 3 Mit dem Berufsregister der Schweizer Werbung
MehrLEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH EN 16001
LEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH EN 16001 ALLGEMEIN Eine Zertifizierung nach EN 16001 erfolgt prinzipiell in 2 Schritten: Prüfung der Managementdokumentation auf Übereinstimmung mit der Norm Umsetzungsprüfung
MehrErfolgreiches Management der Betriebsratsarbeit
Erfolgreiches Management der Betriebsratsarbeit Grundlagen - Organisationsmittel - Arbeitshilfen Bearbeitet von Christian Kergl, Elisabeth Mauritz, Janine Schlichte, Judith Schneider-Hezel Grundwerk mit
MehrZertifikate Swiss Government SSL CA 01
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT Kommunikation BIT Daniel Stich, 01. Mai 2014 Zertifikate Swiss Government SSL CA 01 Antrag erstellen Projektname:
MehrBGG 924 (bisher ZH 1/518) Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen
BGG 924 (bisher ZH 1/518) Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen Oktober 1997 Vorbemerkung Nach 28 der Unfallverhütungsvorschrift "Krane" (VBG 9) werden für die
MehrZertifizierungsordnung. International Certification Management GmbH
Zertifizierungsordnung der (ICM) Allgemeines Diese Zertifizierungsordnung gilt für die Auditierung, die Zertifizierung und die Aufrechterhaltung der Zertifizierung von Managementsystemen. Sie regelt das
MehrWeiterbildung Banking & Finance. CYP Prüfungsreglement. CYP Prüfungsreglement Weiterbildung Banking & Finance
CYP Prüfungsreglement Die nachfolgend verwendete männliche Form bezieht selbstverständlich die weibliche Form mit ein. Auf die Verwendung beider Geschlechtsformen wird lediglich mit Blick auf die bessere
MehrPrivatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz
Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit
MehrAnleitung für Lehramtsstudierende. Anmeldung von Abschlussarbeiten
Anleitung für Lehramtsstudierende Anmeldung von Abschlussarbeiten Stand: Februar 2014 1 Liebe Studentinnen und Studenten, ab dem SoSe 2013 gibt es für alle Studiengänge ein Web basiertes Antragsverfahren
MehrEin Leitfaden für hochschulexterne Betreuer von Bachelor- und Masterarbeiten aus Unternehmen und anderen Organisationen
Ein Leitfaden für hochschulexterne Betreuer von Bachelor- und Masterarbeiten aus Unternehmen und anderen Organisationen von Prof.Dr. Michael Anders, Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen, Fachhochschule
MehrSchadenversicherung Zulassung von Forderungen gegen Rückversicherer zur Bestellung des gebundenen Vermögens
CH-3003 Bern An alle beaufsichtigten Schadenversicherungsunternehmen und Krankenkassen, welche Zusatzversicherungen anbieten Referenz: A177012/GB-V/V-MKS Kontakt: Truffer Beat Bern, 23. Dezember 2011 FINMA-Mitteilung
Mehr