Bürgerenergieanlagen ein Modell für jeden?
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- Ruth Baum
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Bürgerenergieanlagen ein Modell für jeden? Carola Schubbel - Fotolia Christina Wallraf / Referentin Energie
2 Agenda Was ist eine Bürgerenergieanlage? Grundsätzliche Überlegungen vor einem Beitritt Verschiedene Organisationsformen bei Bürgerenergieanlagen Gründung einer Bürgerenergieanlage 2
3 Was ist eine Bürgerenergieanlage? Zusammenschluss von Bürgern, um den Bau einer Anlage vor Ort zur Erzeugung von erneuerbaren Energien zu fördern Bürger können verschiedene Aktivitäten übernehmen: Sich bei einem bestehenden Projekt beteiligen: Ausschließlich als Geldgeber Zusätzlich Mitspracherechte beim Projekt Selbst ein Projekt gründen 3
4 Ein typisches Beispiel......eine Photovoltaikanlage auf einem kommunalem Dach, z.b. einer Schule Quelle: Solargenossenschaft Essen eg 4
5 Vorteile einer Bürgerenergieanlage Für den Einzelnen: Sie können selbst aktiv werden Jeder kann mitmachen: Beteiligung ab 500 bis 1000 Euro Prognostizierbare Rendite Für die Allgemeinheit: Energie wird dezentral vor Ort erzeugt Energie wird erneuerbar erzeugt Stärkung der lokalen Wirtschaft 5
6 Mitmachen: Sinnvolle Überlegungen vor einem Beitritt Warum möchten Sie sich an einem Projekt beteiligen? Geldanlage / Rendite als Hauptgrund? Anlagedauer: Wie lange wollen Sie Ihr Geld (fest) anlegen? Risiko: Wie sicher wollen Sie Ihr Geld anlegen? Mitgestaltung bei der Energiewende Ökologische Beweggründe? Passen Bürgerenergieanlagen zu mir? 6
7 Mitmachen: Die grundsätzlichen Möglichkeiten Gesellschafter werden LUKAS / Kommunikation_Fotolia.com 7
8 Mitmachen: Die grundsätzlichen Möglichkeiten Gesellschafter werden Ein Projekt nur finanziell unterstützen LUKAS / Kommunikation_Fotolia.com Akhodi / Fotolia.de 8
9 Mitmachen: Gesellschafter werden Unternehmer werden durch den Kauf eines Anteils an einer Gesellschaft Chance: Grundsätzliche Mitbestimmungs- & Gestaltungsmöglichkeiten Beteiligung an Gewinnen der Gesellschaft Risiko: Haftung mindestens mit eingezahltem Kapital Verlustbeteiligung 9
10 Mitmachen: Gesellschafter werden Anlagedauer und Bürgerenergieanlagen: Photovoltaikanlage = langfristiges Projekt (+20 Jahre) In der Regel stellen Sie Ihr Geld längerfristig zur Verfügung (z. B. 5 Jahre) 10
11 Mitmachen: Fazit: Gesellschafter werden heißt Sie legen Ihr Geld mittelfristig bis langfristig an Sie können auf das eingezahlte Geld notfalls auch verzichten Sie haben ein grundsätzliches Interesse an der Projektmitgestaltung 11
12 Gesellschafter werden Bei welcher Gesellschaftsform? Bürgerenergieanlagen brauchen eine vertragliche Grundlage Bürgerenergieanlagen sind meist organisiert als: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Eingetragene Genossenschaft (eg) GmbH & Co. KG Jede Gesellschaftsform hat Vor- und Nachteile Es gibt nicht DIE Gesellschaftsform für Bürgerenergieanlagen! 12
13 Gesellschafter werden Kriterien zur Unterscheidung verschiedener Gesellschaftsformen Haftung Mitbestimmung Kündigung Gründungs-und Verwaltungsaufwand Beitritt Notwendiges Gründungskapital 13 Gründung
14 Gesellschafter werden Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Die unkomplizierte Lösung für kleine Projekte Haftung: alle Gesellschafter haften mit ihrem Privatvermögen Sehr riskant! Mitbestimmung: alle Gesellschafter entscheiden gemeinsam, abweichende Regelung im Vertrag möglich (Geschäftsführung) Kündigung: alle Gesellschafter müssen Kündigung zustimmen! Gründungsaufwand: formlos, einfach Verwaltungsaufwand: gering 14
15 GbR Projektbeispiel Solargemeinschaft Biohof Deiters GbR (seit 2007) 16 Personen beteiligen sich an Anlage auf dem Biohof der Nachbarschaft mit Anteilen von bis Euro Investitionssumme: Euro Installierte Leistung: 15 kwp Kleines, überschaubares Projekt; GbR als Rechtsform ausreichend! Quelle: Biohof Deiters GbR 15
16 Gesellschafter werden Die eingetragene Genossenschaft (eg) Entwicklung der Energiegenossenschaften in Deutschland 16
17 Gesellschafter werden Die eingetragene Genossenschaft (eg) Mitbestimmung: jeder Gesellschafter hat bei der Gesellschafterversammlung genau eine Stimme, unabhängig von seiner Beteiligung Haftung: nur in Höhe der Einlage! (keine Nachschusspflicht) Kündigung: unter Einhaltung der Kündigungsfrist problemlos möglich Vorsicht: eine fünfjährige Kündigungsfrist ist gesetzlich zulässig und nicht unüblich! Angenehme Beitrittsvoraussetzungen! 17
18 Gesellschafter werden Die eingetragene Genossenschaft (eg) Gründungsaufwand: hoch Organe: Vorstand, Generalversammlung, ggf. Aufsichtsrat Verwaltungsaufwand: Jahresabschluss, Lagebericht Prüfung durch den Genossenschaftsverband Kein Gründungskapital notwendig 18
19 Gesellschafter werden Die eingetragene Genossenschaft (eg) Fazit Genossenschaften: Aufgrund von Bürgernähe und Demokratie sehr beliebt Geringe Insolvenzquote Gründungs- und Verwaltungsaufwand: verlangt KnowHow! Geeignet für Projekte ab bestimmter Größe 19
20 Genossenschaft Projektbeispiel Solargenossenschaft Essen eg (seit 2009) Über 100 Personen sind Mitglied Sieben Solarstromanlagen mit insgesamt 200 kwp installierter Leistung Anteile sind ab 250 Euro erwerbbar Quelle: Solargenossenschaft Essen eg 20
21 Gesellschafter werden Die GmbH & Co. KG GmbH & Co. G GmbH: Komplementär der KG GmbH-Gründung: Mindesteinlage: Gesellschaftsvertrag, notarielle Beurkundung, Handelsregistereintragung Kommanditisten der KG normale Bürgerbeteiligung Haftung in Höhe der Einlage Mitbestimmungsrechte: GmbH-Gesellschafter: meist Geschäftsführung Haftung in Höhe ihrer Einlage beschränken sich oft auf Einsichts- und Kontrollrechte Stimmrecht bei Generalversammlung anteilig der Beteiligung keine Haftung mit Privatvermögen 21
22 Gesellschafter werden Die GmbH & Co. KG Kündigung (Kommanditist): Je nach Gesellschaftsvertrag individuell geregelt (Kündigung oder Weitergabe) Häufig ist nur die Weitergabe möglich Verwaltungsaufwand sehr hoch: Erstellung von Jahresabschluss (für GmbH und GmbH & Co. KG), ggf. Prüfungspflicht 22
23 Gesellschafter werden Die GmbH & Co. KG Fazit: Beschränkte Haftung aller Beteiligten Hauptberufliche Geschäftsführung empfehlenswert (Gründungs- und Verwaltungsaufwand) Bürger erfüllen hauptsächlich die Rolle eines Kapitalgebers Geeignete Gesellschaftsform bei großen, komplexen Projekten! 23
24 GmbH & Co. KG Projektbeispiel Windpark Hollich (seit 2001) Größter Windpark des Münsterlands mit 18 Windkraftanlagen Investitionssumme: ca. 33 Mio. Euro 325 Anwohner der Region sind als Kommanditisten beteiligt. Quelle: BMU / Brigitte Hiss Das Prinzip: Akzeptanz durch Beteiligung! 24
25 Mitmachen: Ausschließlich finanzielle Beteiligung Der Klimasparbrief Häufig: Gemeinschaftsprojekt von Stadtwerk und Bank Verbraucher können das Projekt über die Bank bei festen Konditionen mitfinanzieren: feste Zinsen mittelfristige Laufzeit meist gesetzliche Einlagensicherung (bis mindestens ) keine Projektmitspracherechte Projekte mitfinanzieren und eine festgelegte Verzinsung erhalten! 25
26 Mitmachen bei Projekten Klimasparbrief GbR Genossenschaft Keine GmbH & Co.KG Meist gering Durch alle Garantiert durch Gesellschafter genau eine StimMitbestimoder Geme mung schäftsführung Nicht vor Lauf- Schwierig, ver- Nach 3 60 Mo- VertragsKündigung zeitende tragspezifisch naten möglich spezifisch Keins Beteiligung + Beteiligung Beteiligung (gesetzliche Privatvermögen (wenn keine Verlustrisiko EinlagensicheNachschussrung) pflicht) 26
27 Gründung einer Bürgerenergieanlage Einige Tipps für Gründer Profitieren Sie von den Erfahrungen anderer Die Größe Ihres geplanten Projekts ist ein wichtiger Anhaltspunkt für die Wahl Ihrer Gesellschaftsform Die Gründung einer Genossenschaft oder GmbH & Co. KG kann mehrere Monate in Anspruch nehmen Lassen Sie sich von einem Steuerberater und Juristen beraten Wenn die Genossenschaft Ihre Gesellschaftsform werden soll: Sie können die Beratung durch einen Genossenschaftsverband in Anspruch nehmen. 27
28 Gründung einer Bürgerenergieanlage Photovoltaik - Bürgerenergieanlagen Aktuelle Photovoltaik Vergütung durch das EEG in Cent / kwh Anlagen bis 10 kw p Anlagen bis 40 kw p Anlagen bis 1 MW p Ab ,64 15,97 14,08 Ab ,28 15,44 13,77 Ab ,92 15,1 13,47 Zum Vergleich: der aktuelle Haushaltsstrompreis beträgt ca. 27 Cent / kwh Strom selbst nutzen lohnt sich! 28
29 Gründung einer Bürgerenergieanlage Photovoltaik - Bürgerenergieanlagen Früher: 100 % des erzeugten Stroms ließ sich über das EEG vergüten Neu: Marktintegrationsmodell Anlagen, die heute gebaut werden, bekommen ab dem nur 90 % des erzeugten Stroms fest vergütet Gilt für Anlagen ab 10 kwp bis 1000 kwp Eigenverbrauch des Stroms Direktverbrauch durch Dritte (Gebäudenutzer) 29
30 Nützliche Links / Adressen Rheinisch Westfälischer Genossenschaftsverband Energieagentur.NRW Verbraucherzentrale NRW Windcomm Schleswig-Holstein Leitfaden Bürgerwindpark Weiterbildung zum Projektentwickler für Energiegenossenschaften 30
31 Vielen Dank!
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