Online Vorlesung. Externes Rechnungswesen
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- Catrin Gerda Armbruster
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1 Manuela Ruck Online Vorlesung Externes Rechnungswesen Jahresabschluss Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Jegliche unzulässige Form der Entnahme, des Nachdrucks, der Vervielfältigung, Veröffentlichung oder sonstiger Verwertung ist untersagt und wird strafrechtlich verfolgt. Alle Rechte vorbehalten.
2 Externes Rechnungswesen - Jahresabschluss 1. Grundlagen zum Jahresabschluss 1.1 Kaufleute / Kapitalgesellschaften Kapitalgesellschaften: Größenklassen bestimmte Personengesellschaften Pflicht zur Aufstellung Aufstellungsgrundsätze 9 2. Die Bilanz und die GuV 2.1 Bilanzierungsgebote Bilanzierungsverbote und -wahlrechte Gliederung der Bilanz Allgemeine Bewertungsgrundsätze weitere Angaben zur Bilanz Gliederung der GuV Anhang und Lagebericht 4.1 Aufstellung und Funktionen des Anhangs Inhalte des Anhangs Funktionen des Lageberichts Inhalte des Lageberichts Prüfung und Offenlegung 5.1 Jahresabschlussprüfung Offenlegung Jahresabschlussanalyse Erfolgswirtschaftliche Analyse Finanzwirtschaftliche Analyse Bewertung der Bilanzposten 3.1 Anlagevermögen Umlaufvermögen Eigenkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten 36 Anhang A Aufgaben und Lösungen 54 2
3 1.1 Kaufleute / Kapitalgesellschaften Die handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften sind im dritten Buch des HGB geregelt. Hier werden im ersten Abschnitt ( 238 bis 263) die Vorschriften für alle Kaufleute geregelt und im zweiten Abschnitt ( 264 bis 335b) spezielle Vorschriften für Kapitalgesellschaften sowie für bestimmte Personengesellschaften. Kaufleute sind: der Istkaufmann, der ein Handelsgewerbe nach 1 HGB betreibt der Kannkaufmann, dessen Gewerbebetrieb keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, aber in das Handelsregister eingetragen ist der Formkaufmann, also alle Personenhandelsgesellschaften offene Handelsgesellschaft (OHG) Kommanditgesellschaft (KG) und Kapitalgesellschaften Aktiengesellschaft (AG) Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Unternehmergesellschaft (UG, haftungsbeschränkt) 3
4 1.2 Kapitalgesellschaften: Größenklassen Die Vorschriften für Kapitalgesellschaften gelten v.a. für große Kapitalgesellschaften. Für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften gibt es Erleichterungsvorschriften. Unter welche Größenklasse eine Kapitalgesellschaft fällt, ist in 267 HGB geregelt: Größenmerkmal klein mittelgroß groß Bilanzsumme Umsatzerlöse > und > und > > durchschnittliche Arbeitnehmerzahl 50 > 50 und 250 > 250 Die Zuordnung in die Größenklassen klein, mittelgroß oder groß greift dann, wenn mindestens zwei der Größenmerkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen zutreffen. Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften sind stets große Kapitalgesellschaften ( 267 Abs. 3 HGB). 4
5 1.2 Kapitalgesellschaften: Größenklassen 267a HGB: Kleinstkapitalgesellschaften Durch das MicroBilG wurden im Jahr 2012 die sog. Kleinstkapitalgesellschaften in das HGB eingeführt. Das Gesetz enthält im Wesentlichen Erleichterungen für Kapitalgesellschaften, die in diese Größenkategorie fallen. Es gilt für Jahresabschlüsse, deren Bilanzstichtag nach dem 30. Dezember 2012 liegen. Eine Kapitalgesellschaft gilt als Kleinstkapitalgesellschaft, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen zwei von folgenden drei Merkmalen zutreffen: Bilanzsumme Umsatzerlöse durchschnittliche Arbeitnehmerzahl 10 5
6 1.3 bestimmte Personengesellschaften Die in dieser Vorlesung behandelten Vorschriften für Kapitalgesellschaften gelten auch für bestimmte Personengesellschaften. Gemäß 264a HGB sind das: offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften, bei denen nicht wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter 1. eine natürliche Person oder 2. eine offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder andere Personengesellschaft mit einer natürlichen Person als persönlich haftendem Gesellschafter ist oder sich die Verbindung von Gesellschaften in dieser Art fortsetzt. Unter den Begriff bestimmte Personengesellschaften zählen GmbH & Co. KG`s: der persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) ist eine GmbH eine GmbH ist eine juristische Person, keine natürliche Person Die speziellen Vorschriften gelten also für Kapitalgesellschaften und andere haftungsbeschränkte Gesellschaften, wie beispielsweise die GmbH & Co. KG. 6
Externes Rechnungswesen. Jahresabschluss
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