Pflegehilfe- Ausbildung
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- Nikolas Linden
- vor 8 Jahren
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1 Pflegehilfe- Ausbildung nach Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes 1997 INHALT: Dauer Ausbildungsstandorte Voraussetzungen / Aufnahmebedingungen Kosten Berufsbild Aufgabenbereich Ziele der Ausbildung Ausbildung
2 1 Jahr, 1600 Stunden Theorie und Praxis Dauer Ausbildungsstandorte Schule für Gesundheits- und Krankenpflege: Amstetten Hollabrunn Horn Mistelbach Neunkirchen St. Pölten Scheibbs Stockerau Zwettl An oben angeführten Ausbildungsstätten werden frei zugängliche Pflegehilfelehrgänge ohne Teilnahmegebühren angeboten. InteressentInnen, die mit Unterstützung des AMS an den Pflegehilfelehrgängen teilnehmen möchten, müssen sich direkt am gewünschten Schulstandort zeitgerecht bewerben. Die Bewerbungsfristen und Termine für das Auswahlverfahren sind ebenfalls direkt am Schulstandort zu erfragen. Eine mögliche AMS-Förderung ist durch die InteressentInnen selbst bereits im Vorfeld direkt mit dem zuständigen AMS abzustimmen. Die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung und eine Zusage für einen Ausbildungsplatz bzw. ein positives Ergebnis beim Auswahlverfahren bedeuten nicht, dass automatisch auch eine Förderung des AMS gewährt wird. Die Entscheidung, ob die Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung durch das AMS vorliegen, trifft ausschließlich das AMS selbst. Voraussetzungen / Aufnahmebedingungen Personen, die sich um die Aufnahme in die Pflegehilfe-Ausbildung an einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege bewerben, haben nachzuweisen: Die erfolgreiche Absolvierung von neun Schulstufen. Gesundheitliche und geistige Eignung Unbescholtenheit Mindestalter 17 Jahre Interesse an dieser Tätigkeit Teamfähigkeit positiv absolviertes Aufnahmeverfahren Seite 2 von 5
3 Kosten Einschreibgebühr: 26,-- (entfällt für Teilnehmer, die durch das AMS unterstützt werden) Teilnahmegebühren: keine Kosten für Lehrbücher, Lehrmaterialien, Exkursionen, etc. (Kosten für Lehrbücher werden für Teilnehmer, die vom AMS unterstützt werden, vom AMS übernommen) Berufsbild Das Berufsbild der Pflegehilfe umfasst die Betreuung pflegebedürftiger Menschen zur Unterstützung von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege, sowie von Ärzten. Der Tätigkeitsbereich der Pflegehilfe umfasst die Durchführung von pflegerischen Maßnahmen nach Anordnung und Aufsicht von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege und die Mitarbeit bei therapeutischen und diagnostischen Verrichtungen einschließlich der sozialen Betreuung der Patienten oder Klienten und der Durchführung hauswirtschaftlicher Tätigkeiten. Aufgabenbereich Durchführung pflegerischer Maßnahmen wie: o Grundtechniken der Pflege o Grundtechniken der Mobilisation o Körperpflege und Ernährung o Krankenbeobachtung o Prophylaktische Pflegemaßnahmen o Dokumentation o Pflegereinigung und Desinfektion von Behelfen Mitarbeit bei therapeutischen und diagnostischen Verrichtungen, wie: o Verabreichung von Arzneimitteln o Anlegen von Bandagen und Verbänden, o Verabreichung von subkutanen Insulininjektionen und subkutanen Injektionen von blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln einschließlich Blutentnahme aus der Kapillare zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels mittels Teststreifens, o Durchführung von Sondenernährung bei liegenden Magensonden o Maßnahmen der Krankenbeobachtung aus medizinischer Indikation, wie Messen von Blutdruck, Puls, Temperatur, Gewicht und Ausscheidungen sowie Beobachtung der Bewusstseinslage und der Atmung o Einfache Wärme- und Lichtanwendungen Seite 3 von 5
4 Ziele der Ausbildung Ziele der Ausbildung in der Pflegehilfe sind: die Befähigung zur Übernahme und Durchführung sämtlicher Tätigkeiten, die in das Berufsbild der Pflegehilfe fallen, die Vermittlung von grundlegenden Kenntnissen über den Aufbau, die Entwicklung und die Funktionen des menschlichen Körpers und der menschlichen Psyche im sozialen Umfeld, die Vermittlung einer geistigen Grundhaltung der Achtung vor dem Leben, der Würde und den Grundrechten jedes Menschen, ungeachtet der Nationalität, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, der Hautfarbe, des Alters, des Geschlechts, der Sprache, der politischen Einstellung und der sozialen Zugehörigkeit und eines verantwortungsbewussten, selbständigen und humanen Umganges mit gesunden, behinderten, kranken und sterbenden Menschen, die Vermittlung von Kenntnissen und der Anwendung von Methoden zur Erhaltung des eigenen physischen, psychischen und sozialen Gesundheitspotentials, die Orientierung der Pflegehilfe an einem unter Aufsicht des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege wahrzunehmenden Tätigkeitsbereich, der nach einer wissenschaftlich anerkannten Pflegetheorie und der Pflege als einem analytischen, problemlösenden Vorgang ausgerichtet ist, die Vermittlung von für die Dokumentation erforderlichen Kenntnissen und die Leistung eines Beitrages zur Sicherung der Pflegequalität durch kreative Arbeit, Kommunikation und Kooperation in persönlichen, fachspezifischen und anderen gesellschaftlich relevanten Bereichen. Seite 4 von 5
5 Ausbildung Die theoretische Ausbildung (800 UE) umfasst Berufsethik und Berufskunde Gesundheits- und Krankenpflege Pflege von alten Menschen Palliativpflege Hauskrankenpflege Hygiene und Infektionslehre Ernährung, Kranken- und Diätkost Grundzüge der Somatologie und Pathologie Gerontologie, Geriatrie und Gerontopsychiatrie Grundzüge der Pharmakologie Erste Hilfe Animation und Motivation zur Freizeitgestaltung Grundzüge der Rehabilitation und Mobilisation Berufe und Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen, einschließlich Betriebsführung Einführung in die Psychologie, Soziologie und Sozialhygiene Kommunikation und Konfliktbewältigung Berufsspezifische Rechtsgrundlagen Die praktische Ausbildung (800 Stunden) umfasst folgende Ausbildungseinrichtungen Fachabteilungen einer Krankenanstalt Einrichtungen, die der stationären Betreuung pflegebedürftiger Menschen dienen Einrichtungen, die Hauskrankenpflege, andere Gesundheitsdienste oder soziale Dienste anbieten Im Rahmen der praktischen Ausbildung wird Dienstkleidung zur Verfügung gestellt. UE = Unterrichtseinheit Seite 5 von 5
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