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1 Ordnungsgemäß äße Kassenführung in der Plankstetten Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD) Bareinnahmen und ausgaben sowie Geldtransfers müssen täglich verbucht werden. Es besteht die Pflicht zur Einzelaufzeichnung der Bareinnahmen Ausnahme nur im Einzelhandel, wenn: Waren von geringem Wert An unbestimmte Vielzahl nicht bekannter Personen verkauft wird Bis Umsatz pro Jahr und Kunden Vereinfachung gilt nicht: im Hotel und Gaststättengewerbe Bei Freiberuflern und Handwerkern Bei Durchführung von Dienstleistungen 2

2 Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD) Aufzeichnungen von Bareinnahmen müssen so sein, dass ein sachverständiger Dritter in angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle erlangen kann. Ausgaben müssen immer einzeln aufgezeichnet werden Keine Buchung ohne Beleg (z.b. Kassenbericht) Fortlaufend nummeriert und chronologisch abgelegt Unveränderbar aufgezeichnet oder abgespeichert Nachträgliche Änderungen müssen nachvollziehbar dokumentiert werden. 3 Begriffe zur Kassenführung Die Art der Kassenführung darf der Unternehmer entscheiden. Zum Einsatz kommen kann: - Offene Ladenkasse - Mechanische Registrierkasse - - Moderne Scanner EDV-Kasse 4

3 Offene Ladenkasse Keine Aufzeichnung der einzelnen Geschäftsvorfälle Vereinnahmtes Geld landet in Geldbörse oder Schublade Quittungen oder Bons werden nicht regelmäßig erstellt 5 Mechanische Registrierkasse Ähnlich wie offene Ladenkasse: Vereinnahmtes Geld landet in Geldbörse oder Schublade Kassenkontrollstreifen ist als Beweisunterlage vorhanden 8

4 Kassenbericht Tägliche Kassenberichte können als Belege dienen, wenn Kassenkontrollstreifen einer mechanischen Registrierkasse als Beweisunterlage nicht vorhanden sind. Kassenkontrollstreifen: Abweichung vom tatsächlichen Kassenendbestand plausibel darstellen Kassenberichte sind handschriftlich auszufüllen Zur Prüfung der Vollständigkeit sollten Kassenberichte eine fortlaufende Nummerierung aufweisen 9 Kassenbericht Gezählter Kassenendbestand bei Geschäftsschluss + Wareneinkäufe/Nebenkosten (mit Beleg) + Geschäftsausgaben (mit Beleg) + Privatentnahmen + Sonstige Ausgaben (z. B. Geldtransit)./. Kassenanfangsbestand = Kasseneingang./. Sonstige Einnahmen (z.b. Geldtransit)./. Privateinlagen = Bar- oder Tageseinnahmen Formular siehe Zweckform Nr

5 Kassenbuch Kassenbuch erfasst alle baren Geschäftsvorfälle des Betriebs in chronologischer Form Es ersetzt nicht den Kassenbericht Kassenbuch kann als Excel-Tabelle, Loseblattsystem oder als aneinander gereihte Kassenberichte geführt werden 12 Jede Registrierkasse verfügt über einen Speicher, der die Geschäftsvorfälle verdichtet auf einen Bon ausdrucken kann (Tagesendsummenbon oder Z-Bon) Problem: Speicher wird durch diesen Ausdruck gelöscht (Z-Zero). Dies entspricht nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung, da die einzelnen Buchungen nicht mehr nachvollziehbar sind. 13

6 Neue Kassenrichtlinie laut Bundesfinanzministerium: Schreiben vom Datenzugriffsrecht: Unterlagen sind jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufzubewahren ( 147 Abs. 2 AO) Dies gilt auch für Waagen mit Registrierkassenfunktionen 14 Datenformat: Neue Kassenrichtlinie laut BMF Unterlagen in ausgedruckter Form nicht mehr ausreichend Alle steuerlich relevanten Daten müssen innerhalb der Registrierkasse oder einem externen Datenträger gespeichert werden: - unverdichtete Journaldaten mit Stornoeingaben und Trainingsspeicher - Programmier- und Bedienungsanleitung - Stammdatenänderungen 15

7 Übergangsregelung für Altgeräte Wenn eine Registrierkasse den Anforderungen des BMF nicht genügt, kann es längstens bis zum weiter eingesetzt werden. Voraussetzung: Z-Bon plus Führung eines Kassenbuches (zeitnah) Ist eine Nachrüstung möglich, dann bis zum modernisieren. 16 Neue Kassenrichtlinie laut BMF Ausblick: Spätestens 2017 muss bei Verwendung von EDV- Registrierkassen ein elektronisches System genutzt werden, das alle digitalen Einzeldaten speichert. Diese dürfen nicht mehr gelöscht werden. Besonders bargeldintensive Betriebe werden unter Anwendung der neuen Richtlinie zu den GoBD und Kassenführung in den Fokus der Betriebsprüfung geraten. Bei offener Ladenkasse wird vermutlich die Forderung nach Kassenbericht plus Zählprotokoll kommen. 17

8 Ordnungsgemäße Kassenführung Zusammenfassung: Die offene Ladenkasse bzw. mechanische Registrierkasse wird es weiterhin geben Kassenbericht und Kassenbuch müssen zeitnah geführt werden und ordnungsgemäß sein n müssen den Richtlinien entsprechen und dem Betriebsleiter einen Teil der zusätzlichen Bürokratie abnehmen 18 Ordnungsgemäße Kassenführung Ich wünsche Ihnen und euch weiterhin viel Erfolg in der! Vielen Dank für die Aufmerksamkeit Kontakt: Tel: srettner@bioland-beratung.de 19

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