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1 TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Prüf- und Zertifizierungsordnung GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) (AT) Prüf- und Zertifizierungsordnung GmbH-Geschäftsführer (TÜV )

2 GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) (AT) Personenzertifizierung Große Bahnstraße Hamburg DEUTSCHLAND Telefon: Telefax: perszert@tuev-nord.de TÜV Inhalt 1. Geltungsbereich 3 2. Prüfer 3 3. Prüfungsgegenstand und Prüfungshilfsmittel 3 4. Zulassung und Anmeldung zur Prüfung 3 5. Prüfungstermin und Prüfungsort 4 6. Rücktritt, Erkrankung, Versäumnis 4 7. Täuschung, Unregelmäßigkeiten 4 8. Bewertung der Prüfungsleistungen 5 9. Wiederholung der Prüfung Prüfungsunterlagen Feststellung der Prüfungsergebnisse Zertifikaterteilung Prüfungsgebühren Revisionsklausel, Inkrafttreten und Gültigkeit Mitgeltende Unterlagen 7 Übersicht der Anlagen 8 Anlage 1: Themen und Prüfungsmodalitäten für die schriftliche Prüfung 9 Anlage 2 10 Übersicht über die verwendeten Formblätter 10 Gem. Liste PerZ-F 10 Rev. 00 Version: 2 Stand: :41 Status:freigegeben Dieses Dokument ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, die Verbreitung, der Nachdruck und die Gesamtwiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege bleiben, auch bei auszugsweiser Verwertung, der vorherigen Zustimmung des Herausgebers vorbehalten. Prüf- und Zertifizierungsordnung GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) (AT) Seite 2 von 10 Seiten

3 1. Geltungsbereich Diese Prüfungsordnung gilt für alle Zertifizierungsverfahren zur Erlangung des Zertifikats GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) (AT) im Rahmen von Schulungen, die von der TÜV NORD Akademie oder in Kooperation mit der TÜV NORD Akademie durchgeführt werden und mit der Erlangung eines Zertifikates abschließen. 2. Prüfer Die Prüfungen werden von benannten Prüfern abgenommen. Die Benennung erfolgt durch die Zertifizierungsstelle für Personal der TÜV NORD Akademie. 3. Prüfungsgegenstand und Prüfungshilfsmittel 3.1 In der Prüfung wird festgestellt, ob der Kandidat das in den fachbezogenen Lehrveranstaltungen für das Qualifikationsgebiet oder in sonstiger Art und Weise erworbene Wissen auf konkrete Fragen des jeweiligen Fachgebiets anwenden kann. 3.2 Die Prüfungsmodalitäten (Anzahl der Aufgabenblöcke, angesprochene Themenkreise, Anzahl der Aufgaben, Prüfungsdauer usw.) sind in der Anlage zu dieser Prüfungsordnung für das Qualifizierungsgebiet festgelegt. 3.3 Schriftliche Prüfung Bei den schriftlichen Prüfungsaufgaben wird zwischen Multiple-Choice-Aufgaben (MC- Aufgaben) und offenen Aufgaben unterschieden. Bei MC-Aufgaben muss unter mehreren vorgegebenen Lösungsvorschlägen durch Ankreuzen jede richtige Lösung ausgewählt werden. Bei offenen Aufgaben sind die Lösungen in freier, knapper Form selbst zu formulieren und niederzuschreiben. 3.4 Zu den Prüfungen für das Qualifikationsgebiet GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) (AT) sind Schulungsunterlagen sowie eigene Aufzeichnungen als Hilfsmittel ebenso zugelassen wie Fachbücher, Fachveröffentlichungen und Taschenrechner. 3.7 Für Aufgaben, die eine rechnerische Lösung erfordern, ist der Lösungsweg nachvollziehbar anzugeben. 4. Zulassung und Anmeldung zur Prüfung 4.1 Zu einer Prüfung wird zugelassen, wer die Teilnahme an den erforderlichen fachbezogenen Lehrveranstaltungen des Qualifikationsgebietes nachweisen kann. Für Inhalt und Dauer gelten die Festlegungen des Merkblatts Personalqualifikation GmbH- Geschäftsführer (TÜV ) ) (AT). 4.2 Für den Zugang zur Prüfung ist der Nachweis des Kenntnisstandes entsprechend des Merkblatts GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) ) (AT) erforderlich. 4.3 Bei Seiteneinstieg in die Prüfung werden Lehrveranstaltungen anderer Bildungsanbieter, die den im Merkblatt Personalqualifikation GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) ) (AT) genannten Anforderung entsprechen, ggf. nach Prüfung durch die Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie, anerkannt. Prüf- und Zertifizierungsordnung GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) (AT) Seite 3 von 10 Seiten

4 5. Prüfungstermin und Prüfungsort 5.1 Der Prüfungstermin und der Prüfungsort werden vom Leiter der durchführenden Geschäftsstelle, der Personenzertifizierungsstelle der TÜV NORD Akademie oder des veranstaltenden Bildungsanbieters festgelegt und rechtzeitig den Kandidaten mitgeteilt. 5.2 Bei Prüfungen, die im Rahmen eines Lehrgangs stattfinden, ist der Prüfungstag in der Regel der letzte Schulungstag oder der Tag nach Ende des letzten Schulungstages. Die Prüfungen finden dann am Ort der Lehrgangsdurchführung statt. 6. Rücktritt, Erkrankung, Versäumnis 6.1 Tritt ein Kandidat vor Beginn der Prüfung von der Prüfung zurück, gilt die Prüfung als nicht durchgeführt. 6.2 Tritt ein Kandidat nach Beginn der Prüfung von der Prüfung zurück, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Der Rücktritt wird anerkannt und die Prüfung gilt als nicht durchgeführt, wenn schwerwiegende, vom Kandidat nicht zu vertretende persönliche Gründe vorliegen, die dem Kandidat die weitere Teilnahme an der Prüfung unzumutbar machen. Der Kandidat hat die Gründe für seinen Rücktritt unverzüglich nachzuweisen. Die Entscheidung trifft der Prüfer. 6.3 Prüfungsleistungen, die der Kandidat aus von ihm zu vertretenden Gründen versäumt, werden mit null Punkten bewertet. 7. Täuschung, Unregelmäßigkeiten 7.1 Täuschungshandlungen werden schriftlich festgehalten. 7.2 Bei Täuschungshandlungen entscheidet der Prüfer, ob der Kandidat die Prüfung fortsetzen darf oder sofort von der weiteren Prüfung auszuschließen ist. Im Falle des Ausschlusses gilt Abschnitt 6.3 entsprechend. 7.3 Werden Täuschungshandlungen erst nach Abschluss der Prüfung festgestellt, so kann die Zertifizierungsstelle innerhalb von 2 Jahren die Prüfung für nicht bestanden und das Zertifikat für ungültig erklären. 7.4 Behindert ein Kandidat durch sein Verhalten die Prüfung so schwerwiegend, dass es nicht möglich ist, seine Prüfung oder die anderer Kandidaten ordnungsgemäß durchzuführen, so kann er von der weiteren Prüfung ausgeschlossen werden. Die Prüfung gilt in diesen Fällen als nicht bestanden. Die Entscheidung trifft der Prüfer. Prüf- und Zertifizierungsordnung GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) (AT) Seite 4 von 10 Seiten

5 8. Bewertung der Prüfungsleistungen 8.1 Die Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgt nach einem Punktesystem. 8.2 Schriftliche Prüfung Unabhängig vom Aufgabentyp gibt es grundsätzlich für eine nicht oder völlig falsch beantwortete Frage Null Punkte. Multiple-Choice-Aufgaben Sind bei einer Aufgabe mehrere Lösungen richtig, so gibt es einen Punkt, wenn alle richtigen Lösungen gegeben sind. Jede fehlende richtige und jede falsche Lösung führt zu null Punkten. Offene Aufgaben Bei den offenen Aufgaben sind die Lösungen in freier, jedoch knapper Form selbst zu formulieren und niederzuschreiben. Für jede vollständig und richtig beantwortete Aufgabe werden zwei Punkte vergeben. Eine nur teilweise richtige Antwort erhält auch nur einen Punktanteil entsprechend ihrem Verhältnis zur richtigen Gesamtantwort. Hierbei ist eine Punktstückelung von halben (0,5) Punkten möglich. Die schriftliche Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 50 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden. 8.3 Feststellung des Ergebnisses der Prüfung GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) (AT). Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden. 9. Wiederholung der Prüfung 9.1 Im Falle des Nichtbestehens kann der Kandidat die Prüfung wiederholen. 9.2 Eine Prüfung kann höchstens zweimal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfungen sind innerhalb von 12 Monaten nach der Erstprüfung durchzuführen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Personenzertifizierung. 9.3 Termine für Wiederholungsprüfungen können bei den durchführenden Geschäftsstellen der TÜV NORD Akademie erfragt werden. 9.4 In Einzelfällen können die Prüfer in Abstimmung mit der Personenzertifizierung zu gesonderten Regelungen kommen. Diese sind zu dokumentieren. Prüf- und Zertifizierungsordnung GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) (AT) Seite 5 von 10 Seiten

6 10. Prüfungsunterlagen 10.1 Alle Prüfungsunterlagen werden in der Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie aufbewahrt Die Aufbewahrungsfrist für alle Prüfungsunterlagen beträgt drei Jahre. 11. Feststellung der Prüfungsergebnisse 11.1 Die Prüfer, beauftragt durch die Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie, bewerten das Ergebnis der Prüfung Die Benachrichtigung der Kandidaten über ihr Prüfungsergebnis erfolgt zeitnah zur Prüfung, spätestens jedoch sechs Wochen nach der Prüfung durch den Veranstalter der Prüfung Bei bestandener Prüfung ist das Zertifikat der TÜV NORD Akademie der Prüfungsbescheid Es werden die Prüfungsprädikate bestanden oder nicht bestanden vergeben. Dem Kandidaten wird nicht die von ihm in der Prüfung erzielte Punktzahl mitgeteilt Dem Kandidaten, der nicht bestanden hat, wird Einsicht in die von ihm abgelegte Prüfung auf Antrag und unter Anerkennung folgender Bedingungen erlaubt: Die Einsicht erfolgt durch ihn persönlich und nur für die von ihm abgelegte Prüfung. Die Einsicht erfolgt ausschließlich im Beisein einer berechtigten Aufsichtsperson. Während der Einsicht gemachte Notizen oder Aufzeichnungen verbleiben bei den Prüfungsunterlagen. Die Einsichtnahme in die Musterlösung ist nicht vorgesehen. Die Zeit zur Einsichtnahme ist begrenzt auf 20 Minuten. Unklarheiten sind ausschließlich mit der Aufsichtsperson zu besprechen. Die Aufsichtsperson kann dieses auf dem vorliegenden Formblatt verzeichnen und der Leitung der Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie zur Entscheidung zuleiten. Die Missachtung einer oder mehrerer der o. g. Bedingungen oder sonstiges Verhalten, welches einen ordnungsgemäßen Ablauf der Einsicht behindert, führen zum sofortigen Abbruch der Einsicht, verbunden mit dem Ausschluss von weiteren Prüfungen für GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) - AT bei der TÜV NORD Akademie. Prüf- und Zertifizierungsordnung GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) (AT) Seite 6 von 10 Seiten

7 12. Zertifikaterteilung 12.1 Den Kandidaten wird bei erfolgreichen Prüfungsleistungen durch die Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie ein Zertifikat ausgestellt Das Zertifikat enthält folgende Angaben: Personalien des Prüfungsteilnehmers (Name, Vorname, Geburtsdatum- und ort), Bezeichnung der Qualifikation, Lehrgangsinhalte, Unterschrift der Zertifizierungsstelle für Personal der TÜV NORD Akademie. Jedes Zertifikat wird folgendermaßen mit einer eindeutigen Nummer versehen: GmbHG (AT)/A60/032567/2011 Die Nummer setzt sich wie folgt zusammen: GmbHG (AT) Qualifikationsbezeichnung: GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) (AT) A60 Kostenstelle der Geschäftsstelle (Kostenstellenbezeichnung) Anmeldenummer des Teilnehmers (ORBIS) 2011 Jahr der Prüfung 13. Prüfungsgebühren 13.1 Jede Prüfung ist gebührenpflichtig Die Höhe der Prüfungsgebühren ist den aktuellen Unterlagen zu entnehmen. 14. Revisionsklausel, Inkrafttreten und Gültigkeit 14.1 Die Prüfungsordnung wird von der Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie in Kraft gesetzt, ebenso wie alle Änderungen Diese Prüfungsordnung ist öffentlich und für jedermann zugänglich. 15. Mitgeltende Unterlagen Allgemein mitgeltende Unterlagen für das Zertifizierungsgebiet: 15.1 Merkblatt GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) (AT) 15.2 Aufgabensammlung zur schriftlichen Prüfung GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) (AT) Prüf- und Zertifizierungsordnung GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) (AT) Seite 7 von 10 Seiten

8 Übersicht der Anlagen Anlage 1: Anlage 2: Themen und Prüfungsmodalitäten für GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) (AT) Übersicht über die verwendeten Formblätter Prüf- und Zertifizierungsordnung GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) (AT) Seite 8 von 10 Seiten

9 Anlage 1: Themen und Prüfungsmodalitäten für die schriftliche Prüfung Anzahl der Aufgaben 1) Dauer Thema I Recht und Haftung (RH) Grundlagen der GmbH Stellung des GmbH-Geschäftsführers Aufgabe und Pflichten des GmbH-Geschäftsführers Beendigung der Geschäftsführerstellung Grundsätze der Haftung Haftung gegenüber Dritten Haftung gegenüber der GmbH Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung Strafrechtliche Haftungsrisiken 15 MC II Betriebswirtschaft (BW) Steuern des Unternehmens Betriebswirtschaftliche Daten auswerten und verstehen Bilanzen lesen und analysieren Bedeutung des Planwesens 15 MC III Personalführung (PF) Begriffe der Führung und ihre Definition Das Rezept einer guten Führungskraft Das Führen einer Organisation Das Führen von Menschen Instrumente der Personalführung Erfolgreiche Personalauswahl Personaleinsatz, Motivation der Mitarbeiter 14 MC/1 o Anzahl der Aufgaben/Dauer der Prüfung 44 MC/1 o 90 Min. 1) MC = Multiple-Choice-Aufgaben (1 Punkt); o = offene Aufgaben (2 Punkte) Prüf- und Zertifizierungsordnung GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) (AT) Seite 9 von 10 Seiten

10 Anlage 2: Gem. Liste PerZ-F Übersicht über die verwendeten Formblätter Formblatt Nr. Fassung Titel/Inhalt GMBH-F Nachweis der fachlichen Eignung zum Prüfer GMBHAT-F Benennungsurkunde zum Prüfer / Zertifizierungspersonal GMBHAT-F Verlängerungsbescheinigung zur Benennung Prüfer GMBHAT-F Liste der benannten Prüfer (Liste im Intranet) GMBHAT-F07E Entgeltordnung für die Prüfung und Zertifizierung GMBHAT-F07H Honorarregelung für Prüfer GMBHAT-F07U Umbuchung GMBHAT-F10-VerlPrüfer Verlängerung der Benennung als Prüfer (Antrag) GMBHAT-F Zertifikat für GMBHAT-Geschäftsführer (AT) (TÜV ) GMBHAT-F Checkliste für die Einweisung vor Beginn einer Prüfung GMBHAT-F Checkliste für die Begutachtung der Prüfungsräume GMBHAT-F Liste der Prüfungsorte GMBHAT-F20Frg Leerformular Prüfungsfragenheft GMBHAT-F20AufP Auftrag zur Prüfung, 1. Prüfer GMBHAT-F Einzelbericht einer Prüfung GMBH-Geschäftsführer (TÜV ) (AT) GMBHAT-F Sammelbericht einer Prüfung GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) GMBHAT-F Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen GMBHAT-F Teilnehmerliste aus Orbis GMBHAT -F Monitoring eines Prüfers GMBHAT-F Bearbeitungsbogen für Beschwerden Prüf- und Zertifizierungsordnung GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) (AT) Seite 10 von 10 Seiten

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