Sie wollen einen Baum fällen? Eine Hecke zurückschneiden? Das müssen sie dabei beachten
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- Margarethe Hartmann
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1 Sie wollen einen Baum fällen? Eine Hecke zurückschneiden? Das müssen sie dabei beachten U M W E L T A M T
2 Warum muss das überhaupt geregelt werden? Wie grün eine Stadt ist, wirkt sich ganz entscheidend auf ihre Lebensqualität aus. Grünanlagen, Straßengrün, Vorgärten sind gut für das Stadtklima und für das Wohlbefinden der Menschen, die hier leben. Ganz besonders und für alle deutlich sichtbar prägen dabei Bäume und Gehölze das Stadtbild. Wichtig für den Artenschutz Bäume, Sträucher und Büsche sind auch für den Artenschutz enorm wichtig. Sie sind Rückzugsraum, Nahrungsquelle, Brut- und Schlafplatz für Vögel und andere Tiere. Unser aller Verantwortung Verantwortlich für die Grünbestände in unserer Stadt sind wir alle: Behörden, Unternehmen und jede Privatperson, die ein Haus, eine Wohnung oder einen Garten besitzen.
3 Die Frankfurter Baumschutzsatzung Um wertvolle Baumbestände auch auf Privatgrundstücken zu erhalten, führte die Stadt Frankfurt am Main daher die Satzung Schutz der Grünbestände im baurechtlichen Innenbereich ein. Nur mit Genehmigung fällen Das heißt, ab einer bestimmten Größe sind Bäume auf Privat - grundstücken im bebauten Stadtgebiet besonders geschützt und dürfen ohne Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde nicht gefällt werden. Achtung Landschaftsschutzgebiet Das gilt übrigens auch, wenn Ihr Baum auf freiem Feld oder in einem Freizeitgarten, auf landwirtschaftlichen Flächen oder in einem Waldstück steht, die zum Landschaftsschutzgebiet GrünGürtel und Grünzüge gehören. Hier greift zwar nicht die Baumschutzsatzung der Stadt Frankfurt am Main, dafür aber die Landschaftsschutzverordnung.
4 Sie wollen ein Baum fällen? Geschützte Bäume: Nur mit Genehmigung Sie haben einen Problem-Baum, der Ihnen Licht wegnimmt, am Hausputz kratzt oder unfallträchtig ist? Bevor Sie ihn fällen können, müssen Sie zuerst klären, ob es sich dabei um einen geschützten Baum handelt. Wenn ja, dann müssen Sie bei der Unteren Naturschutzbehörde eine Genehmigung beantragen. Geschützte Bäume sind: Alle Laub-, Ginkgo- und Walnussbäume mit einem Stammumfang von mehr als 60 Zentimeter (gemessen in einem Meter Höhe) Alle Nadelbäume mit einem Stammumfang von mehr als 90 Zentimeter (gemessen in einem Meter Höhe) Obstbäume, außer Walnussbäume, dürfen Sie ohne Genehmigung im baurechtlichen Innenbereich fällen. Selbst mit Genehmigung gilt jedoch: Nicht vom 15. März bis zum 15. Juli In der Haupt-Vogelbrutzeit ist das Fällen nicht erlaubt, außer es besteht akute Unfallgefahr.
5 Sie wollen einen Baum nur zurückschneiden? Immer erlaubt: Schonender Form- und Pflegeschnitt Die Baumschutzsatzung greift nicht, wenn Sie lediglich abgestorbenes oder krankes Holz beseitigen wollen. Verändern Sie dabei allerdings das charakteristische Aussehen des Baumes, gilt das als Fällung. Dann brauchen Sie eine Genehmigung. Dennoch: Artenschutz beachten Aus Rücksicht auf die Tierwelt, empfehlen wir jedoch, in der Zeit vom 1. März bis 30. September auf Rückschnitte zu verzichten und dies lieber in den Herbst oder Winter zu verlegen.
6 Sie wollen Hecken und Sträucher schneiden? Nur erlaubt vom 1. Oktober bis zum 28. Februar Hecken, Büsche und Sträucher dürfen nur im Herbst und Winter, vom 1. Oktober bis zum 28. Februar, gerodet, zurückgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind das ganze Jahr über möglich. Weiterhin möglich sind jedoch auch dann schonende Formund Pflegeschnitte, um Zuwachs oder trockenes Holz zu entfernen. Sie dürfen die Tiere allerdings nicht stören. Das ist bundesweit einheitlich vom Bundesnaturschutzgesetz geregelt. Warum? Ausdrücklich nicht erlaubt sind also Arbeiten an Hecken und Sträuchern in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September. Grund für dieses zeitlich begrenzte Schnittverbot ist der Schutz aller Tierarten, die hier nisten, schlafen oder sich später im Jahr von den Früchten der Gehölze ernähren.
7 Egal zu welcher Zeit: Artenschutz geht vor Vor den Arbeiten an Baum oder Strauch gilt es immer zu prüfen, ob dadurch wild lebende Tiere beunruhigt, verletzt oder getötet würden. Wenn Sie also entdecken, dass dort Fledermäuse wohnen oder Vögel brüten, müssen Sie die Arbeiten sofort einstellen. Auch Hirschkäfer oder Heldbockkäfer sind besonders geschützt. Sollte das zu Problemen führen, können Sie sich an uns wenden. Wir stimmen dann das weitere Vorgehen mit Ihnen ab. Auch Ämter brauchen Genehmigung Auch wenn die Baumschutzsatzung nicht für öffentliche Flächen, wie Straßen, Grünanlagen oder Friedhöfe, gilt: Soll ein Baum, z.b. wegen Baumaßnahmen gefällt werden, muss erst einmal die Stadtverordnetenversammlung zustimmen. Freie Hand hat das Grünflächenamt nur bei kranken Bäumen oder wenn die Sicherheit gefährdet ist.
8 Sie haben Fragen? Dann rufen Sie uns an oder mailen Sie: Umwelttelefon Telefon: Fax: Sie brauchen eine Genehmigung? Das Formular für Ihren Antrag können Sie unter Suchbegriff Baumschutzsatzung / Baumfällantrag / Formular herunterladen. Ihren Antrag schicken Sie bitte an die Untere Naturschutzbehörde im Umweltamt: Galvanistraße Frankfurt Herausgeber: Stadt Frankfurt am Main Umweltamt / Untere Naturschutzbehörde Galvanistraße Frankfurt am Main info.unb@stadt-frankfurt.de
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