Stadt Steinheim. Fördermöglichkeiten im Stadtumbau West. Steinheim baut um!

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1 Stadt Steinheim Fördermöglichkeiten im Stadtumbau West Steinheim baut um!

2 Liebe Bürgerinnen und Bürger, die Stadt Steinheim erhält im Rahmen des Städtebauförderprogramms umfangreiche finanzielle Mittel von Bund und Land. So konnten bereits erhebliche positive Effekte erzielt werden. Beispiele dafür sind die Umgestaltung des öffentlichen Raumes sowie der Rückbau der ehemaligen Möbelfabrik InCasa oder das sanierte Bahnhofsgebäude. Wir sind allerdings noch lange nicht am Ende unserer Bemühungen. Zudem besteht auch für Sie die Möglichkeit, Fördermittel im Stadtumbau- und Sanierungsgebiet zu nutzen. Insbesondere falls Sie eine Modernisierung Ihrer Immobilie beabsichtigen, sollten Sie die Verfügbarkeit von Zuschüssen erfragen. Darüber hinaus können private Feste oder Aktionen im öffentlichen Raum, die zur Steigerung der Attraktivität des Stadtkerns beitragen, über den so genannten Verfügungsfonds erheblich unterstützt werden. Die Stadt Steinheim wird durch die DSK bei der Durchführung und Umsetzung von Stadtumbau West begleitet. Nehmen Sie die Möglichkeit der individuellen Beratung durch die DSK in Anspruch und nutzen Sie die Chance die Qualität unseres Stadtkerns zu steigern. Ich freue mich auf Ihren Beitrag! Die Broschüre gibt einen Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten. Sie ist im Bürgerbüro erhältlich und wird Ihnen auch online zur Verfügung gestellt. Gerne beantworten wir und die DSK Ihre Fragen und nehmen Anregungen entgegen. Ihr Bürgermeister Joachim Franzke Foto: Stadt Steinheim

3 Fassaden- und Hofflächenprogramm Was wird gefördert? Herrichtung und Gestaltung von öffentlich sichtbaren Außenfassaden von Gebäuden Herrichtung und Gestaltung von öffentlich sichtbaren Dachflächen Herrichtung und Gestaltung von öffentlich sichtbaren historischen Einfriedungen und Stützmauern Herrichtung und Gestaltung von Hofflächen in Verbindung mit dem Rückbau von untergeordneten Nebengebäuden (z. B. Garagen und Schuppen) und Mauern sowie der Entsiegelung vormals befestigter Flächen Schaffung oder Verbesserung der Zugänglichkeit des Gebäudes Begrünung von öffentlich sichtbaren Dachflächen Maßnahmen zur Schaffung von nicht-öffentlichen Grünund Gartenflächen aufgrund der Entsiegelung vormals befestigter Flächen Kosten von max. 48,- pro m² und ist je nach Maßnahme auf eine Höchstsumme begrenzt. Der höchstmögliche Zuschuss je Quadratmeter umgestaltete Fläche beläuft sich auf 24,-. Bei einem Zuschuss von bis zu 5.000,- erhalten Sie einen Förderbescheid. Ab einem Zuschuss von über 5.000,- erfolgt der Abschluss eines städtebaulichen Vertrags zwischen Ihnen und der Stadt. Weitere Informationen können Sie der Vergaberichtlinie der Stadt für die Umgestaltung von Außenfassaden, Dächern und privaten Hofflächen im Stadtumbau- und Sanierungsgebiet und der Checkliste zum Verfahrensablauf entnehmen, die Ihnen die DSK oder die Stadt Steinheim gerne zur Verfügung stellen. Außerdem erhalten Sie Informationen auf der Internetseite der Stadt: Neben Baukosten sind Ausgaben für vorbereitende Maßnahmen wie fachliche Planungen, Beratung und Betreuung ebenfalls anteilig förderfähig. Die Förderung erfolgt in Form eines verlorenen Zuschusses. Er beträgt 50 % der förderfähigen

4 Durchgreifende Modernisierung und Instandsetzung besonders ortsbildprägender Gebäude Was wird gefördert? Beispiele: Anpassung von Grundrissen Erneuerung von Elektroinstallationen Austausch sanitärer Einrichtungen Verbesserung der Zugänglichkeit von Gebäuden Herstellung der Barrierefreiheit Maßnahmen, die über das Fassaden- und Hofflächenprogramm gefördert werden, falls sie im Zuge einer durchgreifenden Modernisierung stattfinden Ziel der Maßnahme ist die Sicherung, Modernisierung und Instandsetzung von stadtbildprägenden Gebäuden und sonstigen Anlagen. Im Zuge der Modernisierung erfolgt eine Verbesserung bzw. Neuschaffung des Gebrauchswertes. Instandsetzungsmaßnahmen dienen der Behebung von baulichen Missständen. Reine Instandsetzungsmaßnahmen werden nicht gefördert. Die Förderung erfolgt in Form eines verlorenen Zuschusses in Höhe von bis zu 25 % der förderfähigen Kosten. Bei der Ermittlung der Förderhöhe werden die sich aus der Gebäudenutzung zu erwartenden Einnahmen berücksichtigt. Fördermöglichkeiten im Stadtumbau- und sanierungsgebiet vom Geltungsbereich ausgenommene Grundstücke Stadtumbau- und Sanierungsgebiet Innenstadt und Industriegebiet Steinheim

5 Rückbau von Gebäuden - Neue Werte schaffen Im Stadtkern von Steinheim existieren Immobilien, die aufgrund der Bausubstanz oder schlechten Ausstattung nicht mehr zeitgemäß sind. Teilweise stehen diese Immobilien leer, die Wahrscheinlichkeit einer langfristig rentablen Nutzung ist im derzeitigen Zustand gering. Diese Gebäude verursachen oft ausschließlich Kosten bezüglich Steuern, Verkehrssicherungspflicht und Unterhaltungsmaßnahmen. In manchen Fällen handelt es sich um keine erhaltenswerten Gebäude und eine Modernisierung ist sogar im Vergleich mit den Kosten eines Neubaus teurer. Dann können Sie durch einen Rückbau mit anschließendem Neubau oder Veräußerung eines freigeräumten Grundstückes eine Wertschöpfung wieder ermöglichen. Investoren sind in der Regel eher am Kauf von Grundstücken interessiert, wenn nicht erst zurückgebaut werden muss. Auch für benachbarte Immobilieneigentümer können freigeräumte Grundstücke von Interesse sein, da dies zu einer besseren Belichtung und Fläche für eigene Bedürfnisse (z. B. Garten) führt. Der Rückbau von Gebäuden kann im Stadtumbau- und Sanierungsgebiet bezuschusst werden. Im Regelfall beläuft sich der verlorene Zuschuss auf 50 % der Rückbaukosten. Falls auf der Immobilie noch Restbuchwerte liegen, können diese unter Umständen zu einer noch höheren Förderung führen. Der Rückbau von Nebengebäuden, wie Scheunen oder Garagen, ist ebenfalls förderfähig. Dies erfolgt über das Haus- und Hofflächenprogramm. Fördervoraussetzung ist die Vereinbarung eines verbindlichen Nachnutzungskonzeptes und der Abschluss eines städtebaulichen Vertrags zwischen dem Eigentümer und der Stadt Steinheim. Nähere Informationen erhalten Sie bei der DSK und bei Bedarf auch eine detaillierte Beratung. Allgemeine hinweise Ablauf privater ModernisierungsmaSSnahmen Welche Bedingungen sind bei der Städtebauförderung zu beachten? IDEE INFORMATION UND BERATUNG DURCHFÜHRUNG PLANUNG / EINHOLUNG KOSTENVORANSCHLÄGE / GGF. PRÜFUNG KFW-FÖRDERUNG BEANTRAGUNG FÖRDERUNG PRÜFUNG UND BEWILLIGUNG DURCHFÜHRUNG MAßNAHMEN ABRECHNUNG KOSTEN Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Förderung Antragsberechtigt sind Eigentümer, Erbbauberechtigte und Personen mit eigentümergleicher Rechtsstellung Die Förderung erfolgt nur im Stadtumbau- und Sanierungsgebiet Innenstadt und Industriegebiet Steinheim Mit der Durchführung der Maßnahme darf vor Antragstellung nicht begonnen werden Zur Ermittlung der Förderhöhe sind drei Vergleichsangebote unterschiedlicher Unternehmen je Gewerk vorzulegen Die Maßnahme muss von einem Fachbetrieb ausgeführt werden Erforderliche Genehmigungen müssen vorliegen Die Farbwahl und das Material sind mit der Stadt abzustimmen Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Abschluss der Baumaßnahme AUSZAHLUNG ZUSCHUSS

6 Wohnraum mit der KfW zukunftsfähig modernisieren Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine bundeseigene Förderbank. Die Förderprogramme können grundsätzlich im ganzen Bundesgebiet und somit außerhalb des Sanierungsgebietes genutzt werden. Da die Förderinhalte und -voraussetzungen der KfW regelmäßig aktualisiert werden, sind an dieser Stelle exemplarische Fördergegenstände genannt: Kauf oder Bau eines besonders energieeffizienten Hauses oder einer Eigentumswohnung zur Selbstnutzung (zinsgünstiges Darlehen) Energetische Sanierung (z. B. Wärmedämmung, Erneuerung Fenster und Türen, Austausch Heizung) (Zuschuss oder zinsgünstiges Darlehen) Energetische Sanierung von denkmalgeschützten oder besonders erhaltenswerten Wohngebäuden (Zuschuss oder zinsgünstiges Darlehen) Baubegleitung durch einen Sachverständigen bei einer energetischen Sanierung (Zuschuss) Altersgerechter Umbau von Wohnraum (z. B. barrierefreie Zugänge, Bau von Aufzügen, Anpassung von Grundrissen) (zinsgünstiges Darlehen) Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (z. B. aus Sonne, Biomasse, Wasser, Wind, Erdwärme) (zinsgünstiges Darlehen) Anlagen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung (zinsgünstiges Darlehen) Ein Antrag ist vor Beginn der Arbeiten zu stellen. Bei Krediten ist die Hausbank und bei Zuschüssen die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) direkt anzusprechen. Detaillierte Informationen zu den KfW-Förderprogrammen erhalten Sie im KfW-Infocenter telefonisch unter der Telefonnummer oder im Internet unter sowie Für eine Erstberatung können Sie sich gerne an die Ansprechpartner der DSK wenden. KfW-Förderung WOHNUNGSNEUBAU Energieeffizient bauen WohnungsBestand Energieeffizient sanieren WohnungsBestand Altersgerecht umbauen Erreichung KfW-Effizienzhaus- Standard zinsgünstiges Darlehen Tilgungszuschuss Antrag über Hausbank Erreichung KfW-Effizienzhaus- Standard (durchgreifende Sanierung) oder Durchführung von Einzelmaßnahmen zinsgünstiges Darlehen oder Zuschuss Zuschuss zur Baubegleitung Antrag direkt an KfW Durchführung von barrierereduzierenden Maßnahmen in der Wohnung und im Wohnumfeld Bau von Aufzügen, Liften zinsgünstiges Darlehen Zuschuss zur Baubegleitung Antrag über Hausbank Nachweis über Energieeinsparung durch Sachverständigen erforderlich

7 Foto: Stadt Steinheim Foto: Petra Saggel Erhöhte steuerliche Begünstigung in Sanierungsgebieten Der Staat räumt Eigentümern bei umfassenden Modernisierungsmaßnahmen in Sanierungsgebieten erhöhte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten ein. Die Modernisierungskosten können durch diese Unterstützung bereits in kurzer Zeit vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Instandhaltungsmaßnahmen sind davon ausgenommen. Maßgebend sind die 7 h, 10 f und 11 a Einkommensteuergesetz (EStG) sowie die Bescheinigungsrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen. Gemäß des 7 h EStG können Sie beispielsweise im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren jeweils bis zu 9 Prozent und in den folgenden vier Jahren jeweils bis zu 7 Prozent der Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen absetzen. Die Gewähr der erhöhten steuerlichen Begünstigung ist nur bei Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen im Stadtumbau- und Sanierungsgebiet Innenstadt und Industriegebiet Steinheim möglich. Zur Anerkennung beim Finanzamt benötigen Sie einen Nachweis der Stadt Steinheim über die umgesetzten Maßnahmen. Voraussetzung für die Ausstellung einer Bescheinigung ist die Schließung einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Eigentümer und Stadt vor Beginn der Baumaßnahme. Die Prüfung und eine verbindliche Auskunft über die voraussichtliche Höhe der Steuervergünstigung obliegen dem zuständigen Finanzamt. Bei steuerlichen Fragestellungen nehmen Sie bitte Kontakt zu einem Steuerberater auf. entwicklung gewerblicher brachflächen Die Stadt Steinheim unterstützt die Neuordnung und zukunftsfähige Ausrichtung des Industriegebiets in der Weststadt und weiterer Brachflächen. Großflächige Produktionshallen konnten bereits zurückgebaut werden. So wird als ein Beispiel die Fläche der ehemaligen Möbelfabrik InCasa neuen Nutzern zur Verfügung gestellt. In den kommenden Jahren stehen weiterhin Fördermittel zur Umstrukturierung von gewerblichen Brachen zur Verfügung. Zusätzlich kann auch die erhöhte steuerliche Begünstigung bei Modernisierungsvorhaben Anreize für Investitionen schaffen. Somit können interessierten Unternehmen attraktive Bedingungen zur Ansiedlung geboten werden. Für Ihre Fragen können Sie sich gerne an die zuständigen Mitarbeiter der Stadt und der DSK wenden.

8 Förderung öffentlichkeitswirksamer MaSSnahmen in der Innenstadt Verfügungsfonds Sprechen Sie uns an wir beraten Sie gerne! Was wird gefördert? Beispiele: Stadtfeste Mitmachaktionen Kunstausstellungen Workshops Imagekampagnen Wettbewerbe Maßnahmen zur Gestaltung des öffentlichen Raumes, wie z. B. Kunstobjekte DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbh & Co. KG Mittelstraße 55, Bielefeld Andre Wagner Telefon: 0521/ An jedem ersten und dritten Dienstagnachmittag im Monat hat das Stadtumbaubüro, Detmolder Straße 3, nach Terminvereinbarung für Sie geöffnet. Weitere Informationen zum Förderprogramm Stadtumbau West finden Sie auf der Internetpräsenz der Stadt Steinheim unter Die Förderung erfolgt in Form eines verlorenen Zuschusses und beläuft sich auf 85 % der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss ist je Maßnahme auf eine Höchstsumme von 2.000,- begrenzt. Die Höchstgrenze im Fall von Honorarkosten liegt bei 18,- /Std. (zzgl. USt.). Antragsberechtigt sind Bewohner, Unternehmen mit Sitz im Stadtumbauund Sanierungsgebiet, Vereine und Bürgerinitiativen, gemeinnützige Träger sowie öffentliche Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. Weitere Informationen finden Sie in der Vergaberichtlinie zum Verfügungsfonds, die Ihnen die DSK oder die Stadt Steinheim gerne zur Verfügung stellen sowie auf der Internetseite der Stadt. Stadt Steinheim Marktstraße Steinheim Therese Meier Tel.: 05233/ Fax: 05233/ t.meier@steinheim.de Stand 01/2013 Steinheim baut um! Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

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