Geschäftsprozesse als Wertströme erfassen, dokumentieren und auswerten
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- Kristin Otto
- vor 7 Jahren
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1 Lerngebiet 4: Geschäftsprozesse als Wertströme erfassen, dokumentieren und auswerten 5. Exkurs: Buchungen im Beschaffungs- und Absatzbereich 5.1 Grundlagen Personalaufwendungen sind die Gegenleistung eines Unternehmens () für die Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers (). Der Arbeiter erhält Lohn, der Angestellte Gehalt und der Azubi eine Vergütung. Diese Bezüge stellen Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit dar und unterliegen grundsätzlich der Lohnsteuer (LSt). Der hat neben der Lohn- und Gehaltszahlung an den besondere gesetzliche Verpflichtungen, die einerseits in der Entrichtung von s- und ähnlichen Beiträgen und anderseits in der Abführung bzw. Weiterleitung von Beiträgen, die vom einbehalten wurden, bestehen. Zum Arbeitslohn gehören alle Einnahmen, die dem aus seinem Dienstverhältnis zufließen. Sie werden wie folgt unterschieden: Bezüge eines Arbeitnehmers Arbeitsentgelt (steuerbar) Nicht steuerbare Zuwendungen Steuerpflichtiges Arbeitsentgelt Steuerfreies Arbeitsentgelt 3 Gelegenheitsgeschenke Annehmlichkeiten Laufendes Arbeitsentgelt 1 Sonstige Bezüge 2 Bspe zu 1): - Löhne; - Gehälter; - Zuschläge und Zulagen (Sonntags-, Feiertags-, Nachtzuschläge); - Mehrarbeitsvergütungen Bspe zu 2): - 13., 14. Gehalt; - einmalige Abfindungen und Gratifikationen; - Urlaubs- und Weihnachtsgeld Bspe zu 3): - Aufwendungen des Arbeitgebers für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen; - Sport-, Duscheinrichtungen Die Lohnsteuer (LSt) bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit wird durch Abzug vom Arbeitsentgeltlohn erhoben. Ferner ist der gesetzlich verpflichtet, die Beiträge seines Arbeitnehmers zu Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Rentenversicherung (-Anteil) sowie im Saarland den Arbeitskammerbeitrag einzubehalten und gemeinsam mit dem -Anteil zur an das Finanzamt bzw. die zuständige Krankenkasse abzuführen. Änderung!!! - ab muss jeder gesetzlich versicherte zusätzlich zum Krankenkassenbeitrag einen Zuschlag von 0,9 % vom Bruttoarbeitsentgelt zahlen. - Kinderlose zw. 23 und 64 Jahren zahlen einen um 0,25 % erhöhten Beitrag zur Pflegeversicherung. 1
2 Übung für die Zuordnung der Arbeitnehmer in Lohnsteuerklassen: Buch S. 179, Nr. 200 Name Gehalt Steuerklasse Lohnsteuer SolZ KiSt (9%) 1. Beyer 2.990,00 III / 1,0 267,50 0,00 13,43 2. Fellner 2.970,00 I 548,33 30,15 49,34 3. Hübner 2.985,00 II / 0,5 517,50 24,23 39,65 4. Lamper 3.000,00 IV 558,00 30,69 50,22 5. Schmidt 2.975,00 I 549,33 30,21 49,43 6. Steiner 2.995,00 III 269,33 14,81 24,23 7. Winter 2.980,00 I 551,25 30,31 49,61 Beispiel 1: Personalabrechnung des Angestellten Herbert Till (s. Buch, S. 179 ff.): Personalabrechnung Arbeitnehmer Betrag in Name: Till, Herbert Steuerklasse: III Kinderfreibetrag: 1 Konfession: rk Bruttoarbeitentgelt (Bruttolohn/-gehalt gem. Vertrag) 2.985,00 + sonstige lohnsteuerpflichtige Entgelte/Leistungen 0,00 = steuerpflichtiger Arbeitsentgelt 2.985,00 (= sozialversicherungspflichtiger Arbeitsentgelt) + sonstige lohnsteuerfreie Entgelte/Leistungen 0,00 = gesamtes Arbeitsengelt 2.985,00 - Steuerabzüge Lohnsteuer (LSt) 266,66 Solidaritätszuschlag (Solz) 0 Kirchensteuer (KiSt) 13,36-280,02 - sbeiträge Arbeitnehmer Krankenversicherung (KV) 243,28 Pflegeversicherung (PflegeV) 25,37 Rentenversicherung (RV) 291,04 Arbeitslosenversicherung (AV) 97,01-656,70 - Sonstige Abzüge Arbeitskammerbeitrag 0,15% von 2.985,00-4,48 Finanzamt (1910 Verb. aus Steuern) (1170 SV-Vorauszahlung = Nettogehalt 2.043,80 - Sonstige Einbehaltungen bzw. Verrechnungen 0,00 z.b. Vorschuss, Pfändungen, Erwerb von Sachgüter = Auszahlungs- bzw. Überweisungsbetrag 2.043,80 Arbeitnehmer (1310 Bank 2
3 5.2 Buchung der Löhne und Gehälter Beispiel 2: Buch S. 182, Nr. 203 A 201 Personalabrechnung Arbeitnehmer Betrag in Name: Steuerklasse: Kinderfreibetrag: Konfession: R. Hemmerle III 1,0 rk Bruttoarbeitentgelt (Bruttolohn/-gehalt gem. Vertrag) + sonstige lohnsteuerpflichtige Entgelte/Leistungen 2.975,00 30,00 = gesamtes Arbeitsengelt 3.005,00 - Steuerabzüge Lohnsteuer (LSt) Solidaritätszuschlag (Solz) Kirchensteuer (KiSt) 271,83 0,00 13,79-285,62 Finanzamt - sbeiträge Arbeitnehmer Krankenversicherung (KV) Pflegeversicherung (PflegeV) Rentenversicherung (RV) Arbeitslosenversicherung (AV) 229,88 25,54 292,99 97,66 646,07 - Sonstige Abzüge Arbeitskammerbeitrag = Nettoentgelt (Nettogehalt, lohn) - Sonstige Einbehaltungen bzw. Verrechnungen z.b. Vorschuss, Pfändungen, Erwerb von Sachgüter - 4,51 = 2.068,80 0,00 = 2.068,80 = Auszahlungs- bzw. Überweisungsbetrag Arbeitnehmer 3
4 Die Personalkosten (je ) setzen sich für das Unternehmen wie folgt zusammen: Arbeitgeber Betrag in Name: Steuerklasse Kinderfreibetrag Konfession: Bruttoarbeitsentgelt (Bruttolohn/-gehalt) + sonstige lohnsteuerpflichtige Entgelte/Leistungen (nicht steuerbare Zuwendungen) = gesamtes Arbeitsengelt + sbeiträge Arbeitgeberanteil KV PflegeV (P) RV AV = Personalkosten fallen für alle insgesamt an 4
5 Erläuterungen und Lösungen zu Aufgabe 203: Berechnung der sbeiträge und des Arbeitskammerbeitrages: Krankenversicherung: 13,5% von = 405,68 202,84 202,84 + 0,9 % von = 27,05 229,88 Pflegeversicherung: 1,7% von = 51,09 25,54 25,54 wenn kinderlos und zwischen 23 und 64 Jahren: + 0,25 % von Rentenversicherung: 19,5% von = 585,98 292,99 292,99 Arbeitslosenversicherung: 6,5% von = 195,33 97,66 97,66 Arbeitskammerbeitrag: 0,15% von = 4,51 5
6 Zur Buchung des Gehalts: 1. Buchung des Bankeinzugs der sbeiträge an die zust. Krankenkasse (bis zum drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats): 1170 (SV- Vorauszahlung) an 1310 (Bank) 1.265,10 -Anteil SV 646,07 + -Anteil SV 619,03 = SV-Beitrag: 1.265,10 2. Buchung der Gehaltszahlung und Einbehaltung der Steuern (inkl. SolZ) des, des AK- Beitrags und der SV-Beiträge des : (am Monatsende) 4010 (Lö)/ 4020 (Gehälter) 3.005,00 an 1910 (Verb. aus Steuern) 290, (SV-Vorauszahlung) 646, (Bank) 2.068,80 3. Buchung des -Anteils zur SV: 4040 (gesetzliche soz. Aufwendgen) bzw. an 1170 (SV-Vorauszahlung) 619,07 4. Überweisung der einbehaltenen und noch abzuführenden Steuerabzüge (bis zum 10. des Folgemonats): 1910 (Verb. aus Steuern) an 1310 (Bank) 290,13 6
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