Kinder mit chronischen Erkrankungen in KITA und Schule. Kinder mit chronischen Erkrankungen in KITA und Schule. Fachtagung 2015_03_10
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- Johanna Bieber
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1 Folie 1 Kinder mit chronischen Erkrankungen in KITA und Schule Fachtagung am in der Fachhochschule Kiel Deutsche Rentenversicherung Nord Dr. med. Cornelia Schäfer 1
2 Kinder mit chronischen Erkrankungen in KITA und Schule Leistungen für chronisch kranke Kinder und Jugendliche durch die Deutsche Rentenversicherung Dr. med. Cornelia Schäfer Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für Kinder und Jugendliche 1. Zahlen, Daten, 2. Gesetzliche Grundlage 3. Stationäre Leistungen für Kinder und Jugendliche 1. Antragstellung 2. Zuständigkeit 3. Voraussetzungen Folie 4 Deutsche Rentenversicherung Nord Dr. med. Cornelia Schäfer 2
3 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für Kinder und Jugendliche Geburten in Deutschland Folie 5 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für Kinder und Jugendliche Geburten in Deutschland Folie 6 Deutsche Rentenversicherung Nord Dr. med. Cornelia Schäfer 3
4 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für Kinder und Jugendliche Anträge Bewilligungen Abgeschlossene Leistungen Folie 7 Medizinische Rehabilitation für Versicherte in der Deutschen Rentenversicherung 9 Sozialgesetzbuch VI: Die gesetzliche Rentenversicherung erbringt Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, um den Auswirkungen einer Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung auf die Erwerbsfähigkeit der Versicherten entgegenzuwirken oder sie zu überwinden und dadurch Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit der Versicherten oder ihr vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verhindern oder sie möglichst dauerhaft in das Erwerbsleben wiedereinzugliedern Folie 8 Deutsche Rentenversicherung Nord Dr. med. Cornelia Schäfer 4
5 31 Sozialgesetzbuch VI Sonstige Leistungen (Auszug) Als sonstige Leistungen zur Teilhabe können erbracht werden: stationäre Heilbehandlung für Kinder von Versicherten, Beziehern einer Rente wegen Alters, wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder für Bezieher einer Waisenrente, wenn hierdurch voraussichtlich eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit beseitigt oder eine beeinträchtigte Gesundheit wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann Folie 9 Für die Antragstellung werden benötigt Spezielle Antragsformulare Befundbericht des behandelnden (Kinder-)Arztes Unterstützung finden Sie in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen rentenversicherung in den gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation im Internet www. deutsche-rentenversicherung.de Folie 10 Deutsche Rentenversicherung Nord Dr. med. Cornelia Schäfer 5
6 kommen für folgende Erkrankungen in Betracht Krankheiten der Atemwege allergische Krankheiten Hautkrankheiten Herzkrankheiten und Kreislaufkrankheiten Leber-, Magen-, Darmkrankheiten Nieren- und Harnwegskrankheiten Stoffwechselkrankheiten Entzündliche und nichtentzündliche Krankheiten des Bewegungsapparates Neurologische Krankheiten Psychosomatische und psychomotorische Störungen, Verhaltensstörungen Übergewicht in Verbindung mit weiteren Risikofaktoren und anderen Krankheiten Adipositas (Body-Mass-Index oberhalb der 97. Perzentile) Folie 11 können sowohl als Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung als auch der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden gleichrangige Zuständigkeit keine Weiterleitung von Anträgen (nur bezogen auf stat. Leistungen) Folie 12 Deutsche Rentenversicherung Nord Dr. med. Cornelia Schäfer 6
7 können sowohl bei der gesetzlichen Krankenversicherung als auch bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. können grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr erbracht werden, unter bestimmten Voraussetzungen auch darüber hinaus (maximal bis zum 27. Lebensjahr) kommen für leibliche Kinder, Stief-, Pflegekinder, Enkel oder Geschwister in Betracht, sofern diese das Kind in den Haushalt aufgenommen haben oder überwiegend unterhalten. umfassen bei Kindern bis zum 8. Lebensjahr (und darüber hinaus aus speziellen medizinischen Gründen) auch die Kosten für eine Begleitperson. Folie 13 Versicherungsrechtliche Voraussetzungen Das Versicherungskonto des beantragenden Elternteils muss bestimmten Vorgaben entsprechen Auch Kinder und Jugendliche, die eine Waisenrente erhalten, können eine Kinderrehabilitation in Anspruch nehmen Ausschlussgründe können z.b. sein beamtenrechtliche Ansprüche gleichartige Leistungen eines anderen Rehabilitationsträgers (z.b. wegen eines Schulunfalls) Folie 14 Deutsche Rentenversicherung Nord Dr. med. Cornelia Schäfer 7
8 Weitere Ausschlussgründe (Beispiele) bei akuten Krankheiten bei Infektionskrankheiten vorübergehenden Episoden (Bsp. Infektanfälligkeit) wenn die Aussicht auf eine spätere Erwerbsfähigkeit nicht verbessert werden kann Folie 15 Kinder mit chronischen Erkrankungen in KITA und Schule Noch Fragen? Deutsche Rentenversicherung Nord Dr. med. Cornelia Schäfer 8
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