Voraussetzungen Steuer- & Baurecht

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2 Voraussetzungen Steuer- & Baurecht Definition Landwirtschaft Im Steuerrecht (BewG) über die Vieheinheiten (VE) je produziertes MS 0,12 VE, wenn Ferkel über 30kg 0,10 VE für Mastplätze ca. 35 ha LF für Mastplätze ca. 140 ha ohne bzw. 70 ha mit Betriebsteilung Im Baurecht (BauGB) u. a. über die Futterfläche (Privilegierung) je MS ~ 2,6 dt Futterverbrauch, davon mind. 50% selbsterzeugt bei ~ 80dt Ertrag je ha 1 ha LF für ca. 25 Mastplätze tatsächliche Futtererzeugung nicht notwendig bei fehlender Fläche Verlust der Privilegierung im Aussenbereich, Genehmigung als Kann-Bestimmung ( 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB) Genehmigung ohne Privilegierung sieht Rückbauverpflichtung vor, die z. B. über eine Bankbürgschaft abzusichern ist. 2

3 Umsatzbesteuerung in der Schweinemast optierend (gewerblich) pauschalierend (landwirtschaftlich), bis pauschalierend (landwirtschaftlich), ab Schlachterlös 122,00 132,98 135,05 Bestandsergänzung 55,00 58,85 58,85 Futter 37,50 40,13 40,13 Tierarzt, Medikamente 1,60 1,86 1,90 Beiträge, TSK 0,80 0,80 0,80 Energie, Wasser 1,50 1,74 1,79 Verluste, anteilig 2,30 2,46 2,46 sonstiges 0,45 0,50 0,54 Summe Direktkosten 99,15 106,33 106,46 Direktkostenfreie Leistung je Mastschwein 22,85 26,65 28,59 je Mastplatz 57,13 66,63 71,48 Stallplatz Anschaffungswert 350,00 406,00 416,50 10% Jahreskosten 35,00 40,60 41,65 Überschuss 22,13 26,03 29,83 Differenz + 3,90 + 7,70 3

4 Genehmigungsvoraussetzungen Düngerecht in der Schweinemast Nährstoffanfall (1,5 m³/platz&jahr): Schweinemast 700g, einphasig: 11,9 kg N, 5,5 kg P2O5 nährstoffreduziert: 9,8 kg N, 4,4 kg P2O5 Schweinemast 800g, einphasig: 13,6 kg N, 6,0 kg P2O5 nährstoffreduziert: 11,2 kg N, 4,8 kg P2O5 Nährstoffentzug: ertrags- und fruchtartunabhängig: 170 kg N/ha zzgl. 30% Lagerverluste (Gülle) 243 kg N/ha Anfall ertrags- und fruchtartabhängig: Ø kg P 2 O 5 je nach Standortklasse (S T, Spanne 20kg) und Fruchtart (Hafer CCM, Spanne 25kg) Besatzdichte je ha (eigenbewirtschaftet und Abnahmevertrag) Ø Schweinemastplätze je ha 4

5 Möglichkeiten des betrieblichen Wachstums in der Schweinemast Organisationsform steuerlich erforderliche Fläche Zupacht Pachtpreis je ha Pachtpreis insgesamt Pachtbelastung Schweinemast erforderliche Güllefläche fehlende Güllefläche Kosten Gülleabgabe je cbm abzugebende Güllemenge Kosten Gülleabgabe insgesamt DkfL je Mastplatz DkfL, Mastplätze./. Zinsansatz Umlaufvermögen AW Gebäude (350 netto/platz)./. Gebäudekosten (10% vom AW)./. Kosten Betriebsorganisation -Buchführung, BG, - Betriebsversicherungen - Gewerbesteuer./. Lohnansatz Überschuss Landwirtschaft 45,0 ha 45,0 ha 66,0 ha ,0 ha 21,0 ha 0,0 ha 0,00 6,00 6,00 0, cbm 0 cbm , Gewerbe 0,0 ha 0,0 ha 0 66,0 ha 0,00 6, cbm ,

6 Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Schweine Spaltenweite - Saugferkel 11mm - Absatzferkel 14mm - Zuchtläufer & Mastschweine 18mm - Jungsauen, Sauen & Eber 20mm Auftrittsbreite - Saug- & Absatzferkel 50mm - andere Schweine 80mm Liegebereich - Mastschweine 50%, Sauen 0,95 bzw. 1,3 m² - maximal 15% Perforation Fensterfläche - mindestens 3% - wenn bautechnisch nicht erreichbar, dann 1,5% 6

7 Allgemeine Anforderungen an das Halten von Schweinen Beschäftigungsmaterial - ausreichende Menge - jederzeit Zugang - zum Untersuchen, Bewegen und Erkunden - keine Spezifikationen Wasser - jederzeit Zugang zu Wasser in ausreichender Menge - bei Gruppenhaltung zusätzlich getrennt von der Futterstelle Personal - Fachkenntnisse über Bedürfnisse, Haltung & Verhalten von Schweinen - Kenntnisse über Tierschutzrecht Beleuchtung - 8 Stunden 80 Lux Schadgase & Geräusche - max. 20ppm NH 3, 5ppm H 2 S & 3.000ppm CO 2 - max. 85db (A) 7

8 Besondere Anforderungen an das Halten von Saugferkeln - Absetzalter 4 Wochen bzw. 3 Wochen bei separatem Stall - bis 10 Tage 30 C, < 10kg 20 C, < 20kg 18 C, > 20kg 16 C Absatzferkeln - Gruppenhaltung ab mindestens 5kg - Flächenbedarf bei über 20kg 0,35 m² - Fütterung rationiert 1:1, tagesrationiert 1:2, ad lib. 1:4 - max. 12 Ferkel je Tränke Zuchtläufern und Mastschweinen - Gruppenhaltung - Flächenbedarf bei 50 bis 110kg 0,75 m² Jungsauen und Sauen - vier Wochen nach Decken bis eine Woche vor Abferkelung Gruppenhaltung - Flächenbedarf Jungsau 1,65 m², Sau 2,25 m², jeweils +/-10% - Anbindung ist verboten 8

9 Gebäudekosten je Mastschwein in Abhängigkeit vom Stallsystem Kleingr., 15MS je Bucht am Quertr., 240 MS/Abteil, 0,75m²/MS Großgr., 44/46MS je Bucht am Sensor, 268 MS/Abteil, 0,75m²/MS Großgruppe mit Sortierhilfe, 302 MS/Abteil, 0,70m²/MS Großgruppe mit Sortierhilfe, 282 MS/Abteil, 0,75m²/MS je Abteil je Platz je Abteil je Platz je Abteil je Platz je Abteil je Platz Baukörper mit Güllelager, Futterzentrale, Lüftung & Heizung Gitter Tröge & Ventile Sortieranlage Gesamtkosten Gebäudekosten je MS (2,5 Umtr.) 16,00 13,70 14,00 15,00 9

10 Umsetzung der Nutztierhaltungsverordnung In allen Ställen sofort umzusetzen Beleuchtung (80 Lux, 8 Stunden) Jederzeit Zugang zu Wasser Jederzeit Zugang zu Beschäftigungsmaterial 6 m² Mindestfläche für Eber ab 24 Monate mindestens 8% Rohfaser oder 200g Rohfaseraufnahme für tragende Sauen Nur bei Neubau sofort umzusetzen zusätzliche Tränken getrennt von der Futterstelle Vorrichtungen zur Verminderung von Wärmebelastung Perforationsverbot im Bauchbereich von Sauen bei Einzelhaltung neue Flächenvorgaben 3% Fensterfläche bzw. 1,5% in Ausnahmefällen bei vorhandenen Ställen umzusetzen alle Bestimmungen ab

11 Genehmigungspflicht nach BImSchG und UVPG Mastplätze und mehr => Generell Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) mit Öffentlichkeitsbeteiligung 385 bis 1999 Mastplätze und > 2,49 GV je ha LF => Allgemeine Vorprüfung der Umweltverträglichkeit, UVP mit Öffentlichkeitsbeteiligung möglich bis 1999 Mastplätze und < 2,5 GV je ha LF => Standortbezogene Vorprüfung der Umweltverträglichkeit, UVP mit Öffentlichkeitsbeteiligung möglich 385 bis Mastplätze und < 2,5 GV je ha LF oder unter 385 Mastplätze (<50 GV) => keine Genehmigungspflicht nach BImSchG und UVPG... bei gemischten Beständen erfolgt eine prozentuale Aufrechnung (4. BImSchV, 7.1 des Anhangs)! Mastplatz = 0,13 GV 11

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