Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in NRW Saerbeck, 29. April 2014
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- Hilko Graf
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1 Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in NRW Saerbeck, 29. April 2014 Norbert Erhardt, Landwirtschaftskammer NRW, Fachbereich Landbau und nachwachsende Rohstoffe
2 Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in NRW Gentechnik in der Pflanzenzüchtung Rechtlicher Rahmen Gute Fachliche Praxis Was wird /wurde in NRW angebaut? Saatgut mögliche Kontamination Standpunkt der Landwirtschaftskammer
3 Gentechnik in der Pflanzenzüchtung gezielter, zusätzlicher Einbau erwünschter Gene (GV-Konstrukt) in eine bereits fertige, bekannte Pflanzensorte mono-/oligogen bedingte Änderung des Genoms einer Sorte - in einem/wenigen Merkmalen (Resistenzen, Inhaltsstoffe) - von anderen Sorten der gleichen Art - von anderen Arten (Viren, Bakterien, Tieren) Dauer: wesentlich kürzer, da mit definiertem, in der Regel genau vorhersehbarem Züchtungsergebnis! kostengünstig zielgerichtet - Neue Sorte ändert sich nicht in vielen, sondern nur in einem ganz bestimmten Merkmal (z.b. Zünslerresistenz) keine langwierigen, unsicheren Rückkreuzungen erforderlich.
4 Mon 810 mit EU-Zulassung für den Anbau seit 1998: Konstrukt, basierend auf Bacillus thuringiensis (Bt) Maispflanze produziert ein Protein, das gezielt gegen den Maiszünsler wirkt Konstrukt kann in jede Maissorte übertragen werden Zahlreiche Sorten in der EU, 8 Sortenzulassungen in Deutschland kein Anbau in Deutschland seit 2009 wichtigstes Anbauland in der EU ist Spanien (ca. 30 % Marktanteil) aktuell in der Diskussion: P1507 (Herculex), zünslerresistent, resistent gegenüber Glufonisat (Import als Futtermittel und zur Verarbeitung seit 2006 möglich)
5 Rechtlicher Rahmen nach Gentechnikrecht Was wird angebaut bzw. geprüft? Freisetzungsversuche (nach Gentechnikrecht) Gentechnische Veränderungen, die (noch) nicht als Lebens- oder Futtermittel genehmigt sind Praxisanbau (nach Gentechnikrecht) Gentechnische Veränderungen, die als Lebens- oder Futtermittel genehmigt sind, Risikobewertung abgeschlossen (EU = Mon 210) Wie wird geprüft? Öffentliches Verfahren, Bekanntmachung, Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange Sicherheitsauflagen für Durchführung und Erntegut (nicht verkehrsfähig) Intensive Überwachung Keine Bekanntmachung, Standortregister seit 2005 Überwachung Anbau nach guter fachlicher Praxis
6 Gute fachliche Praxis (nach Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung) Mitteilungspflicht (Feldnachbar) Anfragepflicht (Aufsichtsbehörde/ Standortregister) Anpassungspflicht (Abstandsregelungen) Bewirtschaftungsmaßnahmen (Feldhygiene, Durchwuchs) Regelungen zur Beförderung und Lagerung Dokumentation und Aufzeichnung weitere Regelungen
7 Was wird /wurde in NRW angebaut? Bei der LK NRW Weitere Versuche Freisetzungsversuche (nach Gentechnikrecht) Freisetzungsversuche von 1996 bis 2002 als Mittelprüfung Pflanzenschutz (Rüben, Mais) ab 2003 als Auftragsversuch der Fa. Monsanto im Rahmen der Begleitforschung Versuchsorte: Bönen und Werne) Raps, Rüben, Kartoffeln bei Züchtern, Forschungsinstituten Praxisanbau (nach Gentechnikrecht) Wertprüfungen mit gentechnisch veränderten Maissorten im Auftrag des Bundessortenamtes an den Standorten Haus Düsse, Neulouisendorf und Rheinberg- Alpsray bis 2003, danach abgelehnt Wertprüfungen (1. Prüfjahr) an Züchterstandorten, bis 2007 Norbert Erhardt, Landwirtschaftskammer NRW, Fachbereich Landbau und nachwachsende Rohstoffe
8 NRW ist seit 2011 Mitglied im europäischem Netzwerk gentechnikfreier Regionen Ziele: Wahlfreiheit der Bevölkerung sicherstellen gentechnikfreie Landwirtschaft ermöglichen Koexistenz Verunreinigungen von Saatgut mit GVO ist nicht auszuschließen internationale Saatgutproduktion und Saatguthandel Intensive Saatgutkontrollen sind notwendig Nulltoleranz ist nicht zu garantieren
9 Gesamtposition der LK zur grünen Gentechnik 1. Risikoanalyse (für Verbraucher und Umwelt) ist Aufgabe des BVL 2. Die Landwirtschaftskammer kann Nutzen und Risiko für Landwirtschaft, eingeschränkt auch Risiko für die Umwelt beurteilen 3. Die Landwirtschaftskammer rät momentan vom Anbau ab: Hohes Haftungsrisiko Keine Verbraucherakzeptanz, Keine pflanzenbauliche Notwendigkeit 4. Gentechnik sollte als Verfahren beurteilt werden, also Nutzen/ Risikoanalyse für jeden Einzelfall 5. Die Diskussion sollte versachlicht werden.
10 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Norbert Erhardt, LWK NRW 10
11 Reinhard Lemke, GB 6 Land- und Gartenbau und GB 7 Tierhaltung, Tiergesundheit
12 Verwertung von Produktionsrückständen am Beispiel der Rinderhaltung in NRW A) Proteinbedarf Erforderliches Extraktionsschrot 1. Milchkühe (400 Tsd., 1/3 Grünlandstandorte, kg ECM) t SES/Jahr 2. Mastbullen t SES/Jahr 3. Färsenaufzucht t SES/Jahr 4. Mutterkühe (65 Tsd. Tiere) t SES/Jahr SES insgesamt t SES/Jahr B) Erforderliche Mengen an RES rd t RES/Jahr C) Mögliches RES aus NRW- Rapsproduktion in 2013 rd t RES/Jahr Reinhard Lemke, GB 6 Land- und Gartenbau und GB 7 Tierhaltung, Tiergesundheit
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