RSP International. Ihr Partner in Osteuropa und Zentralasien
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- Elke Dunkle
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1 Interne Kontrolle Empfehlungen des Finanzministeriums und praktische Aspekte Hamburg, 4. Juli 2014 RSP International Ihr Partner in Osteuropa und Zentralasien
2 Internes Kontrollsystem (IKS) als Element der Risikosteuerung im Unternehmen
3 Internes Kontrollsystem Definition (aus dt. Sicht) Das interne Kontrollsystem ist ein Teilsystem des Systems zur Überwachung einer Unternehmung, das die Gesamtheit der Mechanismen zur Kontrolle enthält. Aufgaben: Sicherung und Schutz des vorhandenen Vermögens vor Verlusten; Erstellung genauer, aussagefähiger und zeitnaher Aufzeichnungen; Verbesserung des betrieblichen Wirkungsgrades durch Auswertung von Aufzeichnungen; Unterstützung der innerbetrieblichen Durchsetzung der Geschäftspolitik (Unternehmenspolitik). Quelle: Gabler Wirtschaftslexikon
4 Interne Kontrolle unter IFRS und HGB Generelle Forderung nach Einrichtung eines internen Kontrollsystems Ausgestaltung obliegt der Geschäftsführung Gegenstand der Prüfung des Jahresabschlusses, soweit rechnungslegungsbezogen Keine eigene Instanz und (nur) mittelbare Beziehung zur internen Revision Standards auf internationaler Ebene: COSO (Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission)
5 Interne Kontrolle im Rechnungslegungsgesetz 2011 Artikel 19, FZ 402 vom 6. Dezember 2011 Verbindliche Vorgabe in Form einer Empfehlung Einführung eines Systems der internen Kontrolle der wirtschaftlichen Tätigkeit keine Beschränkung auf das Finanz-und Rechnungswesen Verpflichtend für Unternehmen, die einer Prüfungspflicht unterliegen Anzuwenden seit 1. Januar 2013 MinFin-Empfehlungen stehen im Wesentlichen noch aus (Anwendungsschreiben)
6 Verbindung von interner Kontrolle und Innenrevision COSO I-Framework (vollständiges Inkrafttreten ab 15. Dezember 2014) IKS geht weit über rechnungslegungsbezogene Themen hinaus Verzahnung von Risikomanagement, Interner Revision und Compliance Annäherung der Elemente und Einbindung in ein einheitliches System der Unternehmenssteuerung Notwendige Weiterentwicklung in beiden Ländern erforderlich!
7 Interne Kontrolle im Rechnungslegungsgesetz II Unabhängig von der Ausgestaltung des Rechnungswesens (intern oder extern) Verständnis insoweit, dass eine Instanz geschaffen werden soll (intern oder extern) Naheliegender Schluss: eher Instrument der internen Revision Wesentlicher Unterschied zu unserem Verständnis des IKS!
8 Rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem bei der Auslagerung von Prozessen Prüfung des IKS beim Dienstleister (Buha, HR, IT etc.) Geregelt in: IDW PS 951 = Neufassung der Umsetzung von ISAE 3402 (International Standards on Assurance Engagements) in deutsches Recht Beurteilung durch den WP des Dienstleisters (oder, falls nicht erfolgt, durch den WP des Kunden) - Bescheinigung Eigenverantwortliche Beurteilung der Angemessenheit durch den Jahresabschlussprüfer Verbindung zum russischen Ansatz, da obligatorisch für prüfungspflichtige Unternehmen
9 Ziele Gegenstand der Prüfung: Beschreibung des dienstleistungsbezogenen IKS sowie die hierzu abgegebene Erklärung der gesetzlichen Vertreter des Outsourcingdienstleisters Unterauftragnehmer werden explizit einbezogen oder ausgeschlossen aus Risiken abgeleitete Kontrollziele stehen im Mittelpunkt der Betrachtung Kriterien für die Bewertung des IKS müssen klar definiert sowie beschrieben sein und werden vom Prüfer beurteilt
10 Beziehungen im Ablauf WP Kunde Prüfung des Jahresabschlusses Eigene Beurteilung Outsourcing des Rechnungswesens Vorlage der Bescheinigung über die Prüfung des IKS Prüfung des IKS WP Dienstleister Outsourcingkunde Outsourcingdienstleister Bescheinigung über die Prüfung des IKS
11 Wirkung im russischen Umfeld Keine unmittelbare Umsetzung der im Rechnungslegungsgesetz formulierten Ziele ABER: Einbindung die gesetzlich geforderte Struktur möglich ABER: Externe Zwänge, auch ohne russisches Gesetz WESENTLICH: Vorlauf erforderlich, da keine Zeitpunkt-, sondern eine Zeitraumbetrachtung (Geschäftsjahr, für welches der Jahresabschluss aufgestellt wird)
12 Ihr Ansprechpartner André Scholz Wirtschaftsprüfer/ Steuerberater(DE) Partner Business-Center Kolibris ul. Elektrozavodskaya 52, bld Moscow Telefon: +7 (495) Telefax: +7 (495) Mobil: +7 (985) andre.scholz@rsp-i.com Website:
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