Atelierförderung Kapitel 0310 Kulturelle Angelegenheiten Titel Zuschuss an eine Serviceeinrichtung zur Atelierbestandssicherung

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1 Der Regierende Bürgermeister von Berlin Berlin, den Senatskanzlei Kulturelle Angelegenheiten VD Telefon: 9(0) An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen Atelierförderung Kapitel 0310 Kulturelle Angelegenheiten Titel Zuschuss an eine Serviceeinrichtung zur Atelierbestandssicherung Vorgang: 87. Sitzung des Hauptausschusses am Sitzung des Hauptausschusses am rote Nummern: entfällt Ansätze (tabellarisch) zu o.g. Titel und zwar für das abgelaufene Haushaltsjahr: ,00 laufende Haushaltsjahr: ,00 kommende Haushaltsjahr: ,00 Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: ,00 Verfügungsbeschränkungen: keine aktuelles Ist per : ,00 Gesamtkosten: ,00 Der Hauptausschuss hat in seinen oben bezeichneten Sitzungen Folgendes beschlossen: Der Hauptausschuss hebt die qualifizierte Sperre für Kapitel 0310, Titel auf. Dem dargestellten Maßnahmenkonzept wird mit folgenden Ergänzungen zugestimmt: 1. Bei Beendigung von Zwischennutzungen in Liegenschaften des Landes Berlin werden die Gegenwerte für werthaltige immobile Investitionen aus Mitteln der Atelierförderung, entsprechend dem Zeitwert nach Veräußerung der Liegenschaft, an das Programm Atelierförderung zu Zwecken der Investitionen zurückgeführt. 2. Aufgrund der Nichtverlängerung ungünstiger Mietverträge frei werdende konsumtive Mittel sind für Investitionen im Sinne von 1. übertragbar. Dem Hauptausschuss ist jeweils zum Ende eines Kalenderjahres unaufgefordert zu berichten. 1

2 3. Ausnahmen von der Regelung, geförderte Ateliers an eine/e Nutzer/in grundsätzlich nur für einen Höchstförderzeitraum von acht Jahren zu vergeben, sind nur in begründeten Einzelfällen möglich, über die der Atelierbeirat nicht gegen die Stimme des Vertreters der Senatsverwaltung für Kultur entscheidet. 4. Bei der angestrebten Zusammenführung von Atelierbeirat und der von der Mitgliederversammlung des bbk Berlin gewählten Fachkommission ist eine paritätische Vertretung der Künstlerinnen und Künstler zu gewährleisten. Der Senator beruft die entsprechenden Mitglieder auf Vorschlag des bbk. Die Senatskanzlei/Kultur wird gebeten, dem Hauptausschuss im Folgebericht zum Jahresende zur Atelierförderung auch über die Umsetzung der neu einzurichtenden einhundert Ateliers zu berichten. Ich bitte, den Bericht für das Jahr 2012 hiermit als erledigt anzusehen. Hierzu wird berichtet: Zusammenfassung Im Jahr 2012 wurde der Atelierbericht neu strukturiert. Neu ist eine Übersicht über die Entwicklung des Atelierbestands in Berlin. Dabei bleiben gewerblich betriebene Atelierhäuser noch unberücksichtigt. Da diese Atelierhäuser für die Beurteilung der Ateliersituation eine wichtige Rolle spielen, wurde das Atelierbüro beim Kulturwerk des Berufsverbands Bildender Künstler Berlins GmbH (Kulturwerk) gebeten, die Standorte von gewerblich betriebenen Atelierhäusern und die Zahl der Ateliers für den Bericht 2013 zu ermitteln. Neu ist auch die tabellarische Übersicht über die Entwicklung der von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt geförderten Atelierwohnungen, die im Hauptausschuss mehrfach Gegenstand der Beratungen waren. Die zusammenfassende Tabelle über die Entwicklung des vom Land Berlin geförderten Atelieranmietprogramms enthält zusätzliche Informationen über Nutzfläche, Mietkosten, Künstlerinnen und Künstler (Nutzerstruktur) und Mietangebote an Künstlerinnen und Künstler (Verhältnis von Angebot und Nachfrage). In den Jahren 2012 und 2013 sollen insgesamt 100 geförderte Ateliers zusätzlich zur Verfügung gestellt werden wurden 45 neue Ateliers geschaffen. Die Räume wurden zum bisher üblichen Preis von 7 /m² bruttowarm von privaten Eigentümerinnen und Eigentümern angemietet. Landeseigene Objekte konnten nicht akquiriert werden. Geeignete landeseigene Immobilien sind in erster Linie in den Bezirken zu finden. Wegen der komplizierten Zuständigkeiten innerhalb der Bezirke dauert eine Übernahme erfahrungsgemäß mehrere Jahre. 2

3 Übersicht über den Atelierbestand Zahl der Ateliers Differenz 1. Ateliers gesamt mit Belegrechten Atelieranmietprogramm² von SenStadtUm geförderte Atelierwohnungen Landeseigene Immobilien mit vereinbarten Belegrechten selbstverwaltete und gewerbliche Atelierhäuser mit Belegrechten Ateliers in selbstverwalteten Atelierhäusern ohne Belegrechte ca Insgesamt Erläuterungen: 1) Alle Ateliers mit Belegrechten werden vom Atelierbeirat vergeben. 2) Vom Atelieranmietprogramm werden keine Wohnungen sondern nur Gewerbeflächen angemietet. 10 landeseigene Ateliers am Käuzchensteig wurden im Jahre 2011 aufgegeben. Diese Verluste konnten bereits durch die in 2010 neu hergerichteten 17 Ateliers im Atelierhaus Adlershof kompensiert werden. Entwicklung des Atelieranmietprogramms Differenz 1. Atelieranmietprogramm (Zahl der Ateliers gesamt) Anmietung von Privaten (Zahl der Ateliers) Übergeleitete Ateliers³ (Zahl der Ateliers) Landeseigene Immobilien (Zahl der Ateliers) Nutzfläche m² gesamt 21772, ,19-166, m² - Anmietung von Privaten 17936, ,28-166, m² - landeseigene Flächen 3835, , Mietkosten 3.1 durchschnittliche Bruttowarmmiete pro m² 5,79 5,89 +0, durchschnittliche Bruttowarmmiete pro Atelier im Jahr 3.726, , , durchschnittliche Subvention pro Atelier im Jahr 1.570, ,80 +39,48 4. Künstlerinnen und Künstler im Programm Künstler (m) Künstlerinnen Künstlerinnen und Künstler, die länger als 8 Jahre im Programm sind 4.4 durchschnittliche Verweildauer in Jahren 4,95 5,38 5. Mietangebote an Künstlerinnen und Künstler 5.1 zur Miete angebotenen Ateliers Bewerbungen Erfolgsquote der Bewerbungen 16% 8,6% 7,4% Erläuterungen: 3) Übergeleitete Ateliers wurden in den 90er Jahren von Künstlerinnen und Künstlern übernommen, die ihre Miete nicht mehr bezahlen konnten. Entwicklung der geförderten Atelierwohnungen von SenStadtUm geförderten Atelierwohnungen ausgeschriebenen Atelierwohnungen Differenz freigestellten Atelierwohnungen durchschnittliche Miethöhe pro m² nettokalt 4,70 4,70 0 1) Atelierwohnungen, für die sich nach der Ausschreibung kein Künstler bzw. Künstlerin bewirbt, werden einmalig von der Belegungsbindung freigestellt. 3

4 Aufgegebene private Immobilien Im Berichtsjahr 2012 wurden drei Mietverträge bei privaten Eigentümerinnen und Eigentümern gekündigt. In einem Fall war der Grund eine höhere Mietforderung des Vermieters (9,89 /m²/bruttowarm). Die Mietverträge für zwei kleinere Atelierstandorte wurden von den Künstlerinnen und Künstler, die nach über 8 Jahren aus dem Atelieranmietprogramm ausgeschieden sind, übernommen. Damit sind 6 Ateliers mit einer Fläche von rd. 650 m² im Berichtsjahr 2012 aufgegeben worden. Objekte Fläche m² 2008 Ateliers Künstlerinnen/ Künstler Miete m² / brutto/warm 9 Objekte 2949, ,91-9, Grund der Aufgabe Zum Teil Kündigung durch Eigentümerin/ Eigentümer bzw. Kündigung aufgrund der Umstrukturierung 4 Objekte 507, ,91-8,34 1 Atelier wurde vom Künstler übernommen Objekte 166, ,35 bis 8, Hobrechtstr , , Kündigung durch Eigentümerin/Eigentümer, 1 Atelier wurde vom Künstler übernommen Kündigung durch Eigentümerin/Eigentümer (Mieterhöhung) Eichenstr. 4 71, ,27 Übernahme durch Künstler Kündigung durch Eigentümerin/Eigentümer Waldemarstr , ,76 (Mieterhöhung) Wartenburgstr , ,14 Übernahme durch Künstlerin Insgesamt 4.737, Ich berichtete bereits 2011 über steigende Mieten auf dem Immobilienmarkt. Auch 2012 haben private Eigentümerinnen und Eigentümer Kündigungen ausgesprochen, um Mieterhöhungen durchzusetzen. Für die Objekte Fichtestraße 3, Hagelberger Str und Schönhauser Allee 161a wurden Mietpreise über 7,-- /m² bruttowarm vereinbart. Maßgebend dafür sind die besonders guten innerstädtischen Lagen und die Bedeutung der Standorte für die Künstlerinnen und Künstler. Die Mieten betragen 7,39 /m² bruttowarm bis 8,43 /m² bruttowarm. Die Verträge wurden über zwei Jahre abgeschlossen. Neuanmietung privater Immobilien 2012 wurden insgesamt 45 Ateliers bei privaten Eigentümerinnen und Eigentümern neu angemietet. In der Karl-Marx-Str. 58, Bezirk Neukölln, wurden 22 Ateliers, in denen 23 Künstlerinnen und Künstler arbeiten, vergeben. Der private Vermieter sorgte für den Ausbau. In der Donaustr. 83, Bezirk Neukölln, bot ein privater Vermieter 7 Ateliers an, die an 7 Künstlerinnen und Künstler vergeben wurden. Die Karl-Hofer-Gesellschaft hat der Gesellschaft für StadtEntwicklung ggmbh (GSE), die als Serviceeinrichtung des Landes Berlin Ateliers bewirtschaftet, eine Atelieretage in der Wilhelminenhofstraße in Oberschöneweide zur Verwaltung übergeben. Die 16 Ateliers wurden im Rahmen des Atelieranmietprogramms vergeben. 4

5 Objekte Fläche m² Ateliers Künstlerinnen/ Künstler Miete m²/ brutto/warm 2008/2009 Ullsteinstraße , , Gerichtstr , , keine Anmietung 0, , Karl-Marx-Str , ,00 Karl-Hofer-Ateliers 1.200, ,83 Donaustraße , , bis 2011 Insgesamt 4.882, Neuanmietung und Herrichtung landeseigener Immobilien Im Berichtsjahr 2012 standen keine neuen landeseigenen Immobilien für Atelierzwecke zur Verfügung. Die bereits avisierten Projekte konnten nicht bzw. noch nicht umgesetzt werden. Eine 2011 projektierte Immobilie in der Stralsunder Str. 1 konnte nicht realisiert werden, weil der Bezirk Mitte, der das Objekt angeboten hatte, sich nach längeren Verhandlungen entschied, das Gebäude wegen der notwendigen Asbestsanierung abzureißen. Die Fertigstellung der Ateliers in der Baruther Str. 20 in Kreuzberg konnte noch nicht erfolgen, da die vorläufige Besitzeinweisung an die GSE erst zum stattfand. Die Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen zur Übertragung in das Treuhandvermögen der GSE steht noch aus. 19 Arbeitsplätze für bildende Künstlerinnen und Künstler werden bis voraussichtlich Mitte 2013 entstehen. Die Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen zur Übertragung in das Treuhandvermögen der GSE steht noch aus. Im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) hat die BIM GmbH den Bestand nach möglichen Atelierstandorten überprüft. Die BIM GmbH hatte aus dem SILB die Liegenschaft in der Max-Brunnow-Str. 4 mit 64 Räumen für eine längerfristige Ateliernutzung vorgeschlagen. Das Gebäude ist sehr gut geeignet, wurde jedoch wegen des unabweisbaren Bedarfs zunächst vorübergehen dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) zur Unterbringung von Asylbewerbern zur Verfügung gestellt. Sofern das LaGeSo die Nutzung aufgibt, soll die Immobilie an die GSE zur Ateliernutzung übergeben werden. Zudem ist das Objekt Levetzowstr. 3,5 in Berlin Mitte ebenfalls für eine Zwischennutzung für Ateliers angeboten worden. Auch hier wurde das Objekt vorübergehend dem LaGeSo zur Zwischennutzung zur Verfügung gestellt. Nach Aufgabe der Nutzung ist erneut die Eignung des Standortes für Ateliers zu prüfen. Darüber hinaus gibt es erste Überlegungen, den Schul-standort der Poelchau-Schule nach Aufgabe des Objektes durch die Schule 2015/2016 für Ateliers nachzunutzen. 5

6 Objekte Fläche m² Ateliers Künstlerinnen/ Künstler Kosten der Ausbaumaßnahmen Miete m²/euro brutto/warm 2008/2009 Sigmaringer Str , ,98 5,28 Cuvrystraße , ,55 5,20 Schönfließer Str , ,00 5, , , Mariannenplatz , ,00 6, /2012 0, ,00 0, bis 2011 insgesamt 2.505, ,53 Gegenwärtig befinden sich im Atelieranmietprogramm 426 Künstlerinnen und Künstler. Das sind 33 Künstlerinnen und Künstler mehr als im Berichtsjahr Gefährdete bzw. aufgegebene Atelierstandorte außerhalb des Atelieranmietprogramms Ateliers in den Bezirken: In den Bezirken sind auch 2012 die Kultur- bzw. Atelierhäuser in der Kyffhäuser Straße 23, am Nonnendamm 17 und in der Sigmaringer Str. 1 noch nicht gesichert. Der Bezirk Tempelhof/Schöneberg beabsichtigt seit Jahren, das Kulturhaus in der Kyffhäuser Straße in das Treuhandvermögen der GSE zu geben. Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf prüft derzeit, ob die Immobilien Nonnendamm und Sigmaringer Straße im Fachvermögen gehalten werden können. Atelierstandorte im Liegenschaftsfonds: Die Liegenschaft Alt - Lietzow 12 in Charlottenburg-Wilmersdorf, die der Bezirk in den Liegenschaftsfonds gegeben hatte, soll 2013 Jahr im Zuge eines Bieterverfahrens verkauft werden. In dem Haus befinden sich 10 Gewerbeeinheiten, vier werden von Künstlerinnen und Künstler genutzt. Zunächst wurde eine Direktvergabe an die Künstlerinnen und Künstler geprüft. Sie scheiterte, weil die Nutzerinnen und Nutzer nicht in der Lage waren, das Gebäude zu erwerben. Die Liegenschaft Axel-Springer Str. 39 war ursprünglich für den Spätsommer 2012 für ein Bieterverfahren unter Berücksichtigung einer kulturwirtschaftlichen Nutzungsbindung und Übernahme der bestehenden Mietverträge vorgesehen. Wie der Liegenschaftsfonds mitteilt, wurde die Liegenschaft den Wohnungsbaugesellschaften angeboten. Derzeit läuft das Prüfungsverfahren durch die Wohnungsbaugesellschaften. In der Prenzlauer Promenade in Pankow werden Ateliers auf der Basis von Zwischennutzung betrieben. Hier arbeiten 54 Künstlerinnen und Künstler, die sich aktuell für eine langfristige Nutzung einsetzen. Im Rahmen des Atelieranmiet- 6

7 programms ist eine Übernahme der Immobilie, die bereits 2007 auf Eignung für das Programm geprüft wurde, aufgrund des hohen Sanierungsstaus nicht möglich. Der Liegenschaftsfonds hat Investitionskosten von 4-6 Millionen für eine marktübliche Sanierung des Objektes ermittelt. Eine ausschließliche Nutzung für Ateliers ist nicht sinnvoll, weil der Gebäudekomplex mit seinen Quadratmetern Nutzfläche dafür zu groß ist. Es gibt Interessenten, die sowohl die Ateliers halten als auch Wohnen ermöglichen wollen. Derzeit wird geprüft, ob eine Wohnungsbaugesellschaft die Immobilie übernehmen kann. Selbstverwaltete Atelierhäuser: Nach der Räumung des Kunsthauses Tacheles, stehen 30 Ateliers, in denen internationale Künstlerinnen und Künstler arbeiteten, nicht mehr zur Verfügung. Umsetzung von neu einzurichtenden 100 Ateliers Planung neuer Atelierstandorte In den Jahren 2012 und 2013 sollen jeweils 50 neue Ateliers entstehen, bevorzugt in landeseigenen Liegenschaften. Deshalb wurden die Bezirke und die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) gebeten, Häuser bzw. Räumlichkeiten vorzuschlagen, die sich für kulturelle Zwecke eignen. Einige wenige Bezirke haben Immobilien benannt. Der Liegenschaftsfonds wies die Kulturverwaltung auf Zwischennutzungsmöglichkeiten hin. Die GSE ist an die städtischen Wohnungsbaugesellschaften degewo AG, GEWOBAG AG, GESOBAU AG und WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbh herangetreten und hat sich nach konkreten Objekten erkundigt. Derzeit werden einzelne Angebote auf Eignung geprüft. Insgesamt wurden 2012 rund 20 landeseigene Liegenschaften von der GSE und vom Atelierbeauftragten des Kulturwerks auf Übernahme in das Atelierprogramm geprüft. In der engeren Entwicklungsplanung für 2013 befinden sich folgende Standorte: Mit der Tempelhof Projekt GmbH ist die GSE in Verhandlung über 15 Räume im Bereich der Gebäudeanlage D2 auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Tempelhof. Mit dem Bezirk Steglitz-Zehlendorf ist die GSE im Gespräch über die Teilnutzung einer Kita in Lichterfelde Süd. Der Bezirk Treptow-Köpenick hat die Immobilie Hirschgartenstraße 14 für eine kulturelle Nutzung angeboten. Der Standort ist grundsätzlich für Ateliers geeignet. In Vertretung André Schmitz Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei Kulturelle Angelegenheiten 7

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