Atelierförderung Kapitel 0310 Kulturelle Angelegenheiten Titel Zuschuss an eine Serviceeinrichtung zur Atelierbestandssicherung

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1 Der Regierende Bürgermeister von Berlin Berlin, den 18. Dezember 2013 Senatskanzlei Kulturelle Angelegenheiten VD St Telefon: 9(0) An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen Atelierförderung Kapitel 0310 Kulturelle Angelegenheiten Titel Zuschuss an eine Serviceeinrichtung zur Atelierbestandssicherung Vorgang: 87. Sitzung des Hauptausschusses am Sitzung des Hauptausschusses am rote Nummern: 0149, 0149 A Ansätze (tabellarisch) zu o.g. Titel und zwar für das abgelaufene Haushaltsjahr: ,00 laufende Haushaltsjahr: ,00 kommende Haushaltsjahr: ,00 Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: ,00 Verfügungsbeschränkungen: keine aktuelles Ist: per ,00 Gesamtkosten: ,00 Der Hauptausschuss hat in seinen oben bezeichneten Sitzungen Folgendes beschlossen: Der Hauptausschuss hebt die qualifizierte Sperre für Kapitel 0310, Titel auf. Dem dargestellten Maßnahmenkonzept wird mit folgenden Ergänzungen zugestimmt: 1. Bei Beendigung von Zwischennutzungen in Liegenschaften des Landes Berlin werden die Gegenwerte für werthaltige immobile Investitionen aus Mitteln der Atelierförderung, entsprechend dem Zeitwert nach Veräußerung der Liegenschaft, an das Programm Atelierförderung zu Zwecken der Investitionen zurückgeführt. 1

2 2. Aufgrund der Nichtverlängerung ungünstiger Mietverträge frei werdende konsumtive Mittel sind für Investitionen im Sinne von 1. übertragbar. Dem Hauptausschuss ist jeweils zum Ende eines Kalenderjahres unaufgefordert zu berichten. 3. Ausnahmen von der Regelung, geförderte Ateliers an ein/e Nutzer/in grundsätzlich nur für einen Höchstförderzeitraum von acht Jahren zu vergeben, sind nur in begründeten Einzelfällen möglich, über die der Atelierbeirat nicht gegen die Stimme des Vertreters der Senatsverwaltung für Kultur entscheidet. 4. Bei der angestrebten Zusammenführung von Atelierbeirat und der von der Mitgliederversammlung des bbk Berlin gewählten Fachkommission ist eine paritätische Vertretung der Künstlerinnen und Künstler zu gewährleisten. Der Senator beruft die entsprechenden Mitglieder auf Vorschlag des bbk. Die Senatskanzlei/Kultur wird gebeten, dem Hauptausschuss im Folgebericht zum Jahresende zur Atelierförderung auch über die Umsetzung der neu einzurichtenden einhundert Ateliers zu berichten. Ich bitte, den Bericht für das Jahr 2013 hiermit als erledigt anzusehen. Hierzu wird berichtet: Zusammenfassung Für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 hatte der Senat beschlossen, 100 neue Ateliers in das Atelierförderprogramm des Landes aufzunehmen. In den Berichtsjahren 2012 bis 2013 konnten insgesamt 87 neue Ateliers bei privaten Eigentümerinnen und Eigentümern zu dem bisher üblichen Preis bis zu 7,-- /m² bruttowarm angemietet und an Künstlerinnen und Künstler vergeben werden. Weitere 59 Ateliers befinden sich in der Vorbereitung, d.h. Mietverträge sind abgeschlossen, die Umbaumaßnahmen bis Ende des Jahres beziehungsweise innerhalb des 1. Quartals 2014 beendet. Die Vergabe dieser Ateliers ist ebenfalls zum Teil erfolgt. Im gleichen Zeitraum wurden Mietverträge nicht verlängert bzw. Kündigungen für 66 Ateliers ausgesprochen. In der weiteren Planung des Atelieranmietprogramms befinden sich augenblicklich ausschließlich landeseigene Immobilien, die in den folgenden Jahren für Atelierzwecke hergerichtet werden könnten. Dabei wird der durch das am vom Senat beschlossene und am vom Hautpausschuss mit Maßgaben zustimmend zur Kenntnis genommene Konzept zur Transparenten Liegenschaftspolitik gesetzte Rahmen ebenso zu beachten sein wie die geänderte Landeshaushaltsordnung. 2

3 Im Einzelnen: Aufgegebene private Immobilien Im Haushaltsjahr 2013 wurde der Vertrag eines Atelierhauses mit 51 Ateliers in der Rosenthaler Str. 71 nicht verlängert. Insgesamt sind 66 Ateliers in den Haushaltsjahren 2012/2013 aufgegeben worden. Standorte Fläche m² 2012/2013 Anzahl der Ateliers Anzahl der Künstlerinnen Künstler Miete m² / brutto/warm Hobrechtstr ,14 Grund der Aufgabe Kündigung durch Eigentümerin/Eigentümer (Mieterhöhung) Eichenstr ,27 Übernahme durch Künstler Waldemarstr ,76 Kündigung durch Eigentümerin/Eigentümer (Mieterhöhung) Wartenburgstr ,14 Übernahme durch Künstlerin Rosenthaler Str ,78 Vertragsende Insgesamt Neuanmietung privater Immobilien Neuanmietungen im Haushaltsjahr 2013 von 42 Ateliers erfolgten bei privaten Eigentümerinnen und Eigentümern zu einem Mietzins von bis zu 7,-- /m² bruttowarm. Die privaten Vermieterinnen und Vermieter richteten die Räume für Atelierzwecke her. Es handelt sich hierbei um Räume in Alt-Reinickendorf 28-29, Ringstraße 45 und Tromsöer Str. 6. Standorte Fläche m² Anzahl der Ateliers Anzahl der Künstlerinnen/ Künstler Miete m²/ brutto/warm 2012 Karl-Marx-Str ,00 Wilhelminenhof Str ,83 Donaustraße , gesamt Alt Reinickendorf ,00 Ringstraße ,79 Tromsöer Str , gesamt /2013 Insgesamt Naumannstraße Vergabe im Dezember 7,00 Der Eigentümer des Atelierhauses in der Rosenthaler Str. 71, der den Vertrag über das Jahr 2013 nicht mehr verlängern wollte, hat eine alternative Immobilie mit 23 Ateliers für das Atelieranmietprogramm in der Naumannstraße zu einem 3

4 Mietpreis von 7,-- /m² bruttowarm angeboten. Die Künstlerinnen und Künstler, die vom Atelierbeirat in der Dezembersitzung 2013 ausgewählt werden, können in den vom Eigentümer neu ausgebauten Räumen zu Beginn des Jahres 2014 arbeiten. Neuanmietung und Herrichtung landeseigener Immobilien Die Gesellschaft für StadtEntwicklung (GSE) gemeinnützige GmbH schloss mit der Tempelhof Projekt GmbH einen Vertrag über 13 Räume in der Gebäudeanlage D2 am Columbiadamm 10 zu einem Mietpreis von 6,70 /m² bruttowarm ab. Diese Räume werden mit Mitteln aus dem Programm hergerichtet und im 1. Quartal 2014 vergeben. Über weitere Flächen in der Gebäudeanlage Q des Flughafens Tempelhof wird derzeit verhandelt. Es wird erwartet, dass die Fertigstellung der Ateliers in der Baruther Str. 20 in Kreuzberg zum Ende des Jahres erfolgt, so dass 19 Räume an die Künstlerinnen und Künstler, die bereits durch den Beirat ausgewählt wurden, im Januar 2014 übergeben werden können. Die Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen zur Übertragung in das Treuhandvermögen der GSE steht noch aus. Im Atelierhaus in der Hans-Schmidt-Str. 4 können die zuvor vom Puppentheater- Museum Berlin e.v. als Lager genutzten Räume im Dachgeschoss für Atelierzwecke bis Ende des Jahres 2013 hergerichtet werden. Die Vergabe der 4 Räume erfolgt Standorte Fläche m² Ateliers Vermietung Baruther Str. 20, Berlin Columbiadamm 10 Bauteil D, Berlin Hans-Schmidt-Str. 4, Berlin Insgesamt Geplante Atelierstandorte Die Bezirke, die Berliner Immobiliemanagement GmbH, der Liegenschaftsfonds und die Wohnungsbaugesellschaften haben Angebote unterbreitet, die durch die Gesellschaft für StadtEntwicklung und vom Atelierbeauftragten des Kulturwerks des Berufsverbandes Bildender Künstler Berlins auf Eignung geprüft wurden. Daraus ergab sich, dass rund 10 Immobilien für Atelierzecke nutzbar sind und in der weiteren Planung berücksichtigt werden. Im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) hat die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) den Bestand nach möglichen Atelierstandorten überprüft. Angeboten wurden die sanierungswürdigen Immobilien Friedenstraße 31/ 32, ein ehemaliges Polizeigebäude in Friedrichshain und ein Plattenbau in der Schleizer Str. 67 in Lichtenberg als mögliche Atelierstandorte. Die Immobilie in der Schleizer Str. weist mit schmalen Fluren und niedrigen Decken keine Eignung für eine künstlerische Nutzung auf, hingegen die Immobilie in der Friedenstraße sich sehr gut für Atelierzwecke eignet. Erste grobe Kostenschätzungen belaufen sich auf 4

5 rund 750 T. Die Gespräche mit der Senatsverwaltung für Finanzen und der BIM über das Procedere dauern an. Der Liegenschaftsfonds hat auf Zwischennutzungen einiger seiner Immobilien für Ateliernutzung hingewiesen, dabei waren auch ein Verwaltungsgebäude in der Seestr. 49 und eine Schule in der Putbusser Str. 22 im Wedding. Diese zwei Immobilien werden derzeit ins SILB übertragen. Es besteht mit der Senatsverwaltung für Finanzen Einvernehmen, dass die Immobilien für Atelierzwecke im Rahmen des Atelierprogramms zur Verfügung gestellt werden sollen. Im Haushaltsjahr 2014 sollen, wie bereits dargestellt, für die Ateliernutzung die Immobilien Friedenstraße 31/32, Seestr. 49, Putbusser Str. 22 und in einem weiteren Gebäuteteil Q am Columbiadamm 10 die ersten 10 Ateliers angemietet sowie hergerichtet werden. In den weiteren Jahren entstehen hier weitere 20 Ateliers. Langfristig können insgesamt bis zu 95 Ateliers entstehen. Während die zwei zuletzt genannten Immobilien bereits in 2014 vermietet werden könnten, müssen die Liegenschaften in der Friedenstraße und Seestraße zunächst saniert werden. Standorte Fläche Ateliers (ca.) geplante Verfügbarkeit Friedenstr 31, Berlin Seestraße 49,13347 Berlin Putbusser Str. 22, Berlin Columbiadamm 10 Q, Berlin Gesamt In der weiteren Planung befinden sich folgende landeseigene Immobilien: Standorte Fläche Ateliers (ca.) voraussichtliche Verfügbarkeit Columbiadamm 10 Q, Berlin /2016 Marktstraße 13, Berlin /2015 Danziger Str , Berlin /2015 Berliner Allee ,13088 Berlin /2016 Celsiusstr. 69, Berlin /2015 Kirchgasse 3,13597 Berlin Moritzstraße 13,13597 Berlin Hirschgartenstr. 14,12555 Berlin /2015 Gesamt Zum größten Teil sind Mischnutzungen in diesen Häusern vorgesehen. Die Gesellschaft für Stadt-Entwicklung entwickelt Nutzungskonzepte, übernimmt die Verwaltung und bietet Teilflächen für das Atelieranmietprogramm an. 5

6 Gefährdete bzw. aufgegebene Atelierstandorte außerhalb des Atelieranmietprogramms Ateliers in den Bezirken: In den Bezirken sind auch im Berichtsjahr 2013 die Kultur- bzw. Atelierhäuser in der Kyffhäuser Straße 23 und in der Sigmaringer Str. 1 noch nicht langfristig gesichert. Der Bezirk Tempelhof/Schöneberg beabsichtigt wie bisher, das Kulturhaus in der Kyffhäuser Straße in das Treuhandvermögen der GSE zu geben. Eine Zustimmung durch die Senatsverwaltung für Finanzen steht noch aus. Der Verwaltervertrag für die Sigmaringer Str. 1 mit dem Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf läuft im Jahr 2015 aus. Augenblicklich führen die Vertragsparteien Gespräche hinsichtlich einer Verlängerung des Vertrages. Der Künstlergemeinschaft Kulturplus e.v. in der bezirkseigenen Immobilie am Hohenzollerndamm 177 wurde aufgrund einer zukünftigen Verwaltungsnutzung der Atelieretage gekündigt. Ein adäquater alternativer Standort für die Künstlergemeinschaft konnte seitens des Bezirks nicht angeboten werden. Allerdings wird der Bezirk in seinem Atelierhaus am Nonnendamm weitere Räume ausbauen, so dass 5 Künstlerinnen und Künstler dort unterkommen können. Ein Teil der Künstlerinnen bewerben sich auf freie Ateliers im Rahmen des Atelierprogramms. Bedauerlicher Weise war das Bemühen, das bezirkseigene Atelierhaus im Monbijoupark für Künstlerinnen und Künstler zu erhalten ohne Erfolg. Der Bezirk hielt den Abrissbeschluss aufrecht. Atelierstandorte im Liegenschaftsfonds: Die Liegenschaft Alt - Lietzow 12 in Charlottenburg-Wilmersdorf, die der Bezirk in den Liegenschaftsfonds gegeben hatte, wird wie alle Immobilien einer Kategorisierung unterzogen. Der Liegenschaftsfonds wird sich erst nach Abschluss dieses Clusterverfahrens mit den Künstlern zu einem weiteren Procedere verständigen können. Für die Liegenschaft Axel-Springer-Str. 39 hat der Steuerungsausschuss unter Berücksichtigung des vom Senat beschlossenen Bündnisses für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten eine Direktvergabe an eine Wohnungsbaugesellschaft beschlossen. Dem Verkauf wurde unter der Bedingung zugestimmt, dass die bestehende kulturelle Nutzung beibehalten werden muss. Ein abschließendes Votum der Wohnungsbaugesellschaft zum Kaufangebot liegt dem Liegenschaftsfond noch nicht vor. In der Immobilie in der Prenzlauer Promenade in Pankow werden u.a. Räume für rund 54 Künstlerinnen und Künstler im Rahmen von Zwischennutzungen vom Liegenschaftsfonds vermietet. Die Künstlerinnen und Künstler haben sich für den Erhalt eingesetzt. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und die Senatsverwaltung für Finanzen sowie der Bezirk stimmen mit der Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten überein, dass die teilweise Entwicklung des Bestandsgebäudes für kulturelle Zwecke eine Option sein könnte, die näher geprüft werden sollte. 6

7 Übersicht über die Entwicklung des Atelierbestandes sowie des Atelieranmietprogramms und der Atelierwohnungen in den Jahren 2011 und 2012 Atelierbestand Anzahl der Ateliers Differenz Ateliers mit Belegrechten Atelieranmietprogramm² von SenStadtUm geförderte Atelierwohnungen Landeseigene Immobilien mit vereinbarten Belegrechten selbstverwaltete und gewerbliche Atelierhäuser mit Belegrechten Insgesamt Künstlerinnen und Künstler in Gemeinschaftsprojekten 2. Künstlerinnen und Künstler in Gemeinschafts- und gemeinnützigen Projekten³ 2.1. Künstlerinnen und Künstler in gewerblichen Ateliers mit gemeinnütziger Perspektive (Prenzlauer Promenade, Kunstkaserne) Anzahl Künstlerinnen/Künstler Differenz Insgesamt 541 Erläuterung: 1) Alle Ateliers mit Belegrechten werden vom Atelierbeirat vergeben. 2) Vom Atelieranmietprogramm werden keine Wohnungen sondern nur Gewerbeflächen angemietet. 3) Die Erhebung erfolgte erstmals durch das Atelierbüro. Die Künstler des Atelierhauses am Flutgraben werden hier berücksichtigt (zuvor unter 1.4) da der Kooperationsvertrag mit dem Atelierbüro ausgelaufen ist. Entwicklung des Atelieranmietprogramms Differenz 1. Atelieranmietprogramm (Anzahl der Ateliers gesamt) Anmietung von Privaten (Anzahl der Ateliers) Übergeleitete Ateliers (Anzahl der Ateliers) Landeseigene Immobilien (Anzahl der Ateliers) Nutzfläche m² gesamt 21606, , , Anzahl der m² - Anmietung von Privaten 17770, , , Anzahl der m² - landeseigene Flächen 3835, , Mietkosten durchschnittliche Bruttowarmmiete pro m² 5,89 6,14 0, durchschnittliche Bruttowarmmiete pro Atelier im Jahr 4.662, ,63-139, durchschnittlicher Fehlbedarf pro Atelier im Jahr 2.208, ,47-83,97 4. Anzahl der Künstlerinnen und Künstler im Programm Anzahl der Künstler (m) Anzahl der Künstlerinnen Anzahl der Künstlerinnen und Künstler, die länger als 8 Jahre im Programm sind durchschnittliche Verweildauer in Jahren 5,38 5,50 0,12 5. Mietangebote an Künstlerinnen und Künstler Anzahl der zur Miete angebotenen Ateliers Anzahl der Bewerbungen Erfolgsquote der Bewerbungen 8,6% 15% 6,4% zu 1.2.: Übergeleitete Ateliers wurden in den 90er Jahren von Künstlerinnen und Künstlern übernommen, die ihre Miete nicht mehr bezahlen konnten. Zu 3.: Korrekturbuchungen waren für 2011 erforderlich. 7

8 Entwicklung der geförderten Atelierwohnungen Differenz Anzahl der von SenStadtUm geförderten Atelierwohnungen Anzahl der ausgeschriebenen Atelierwohnungen Anzahl der freigestellten Atelierwohnungen 1) durchschnittliche Miethöhe pro m² nettokalt 4,70 4,85 0,15 1) Atelierwohnungen, für die sich nach der Ausschreibung kein Künstler bzw. Künstlerin bewirbt, werden einmalig von der Belegungsbindung freigestellt. Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister 8

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