1) Was versteht man unter dem Begriff Kindeswohl? 2) Was sind Frühe Hilfen? 3) Die Insoweit erfahrene Fachkraft

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1 1) Was versteht man unter dem Begriff Kindeswohl? 2) Was sind Frühe Hilfen? 3) Die Insoweit erfahrene Fachkraft Netzwerkkoordinatorin Tina Rosenberger

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3 1627 BGB Ausübung der elterlichen Sorge Die Eltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohl des Kindes auszuüben. Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie versuchen, sich zu einigen. 6 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz Ziele und Aufgaben der Kindertageseinrichtungen (2) Die Kindertageseinrichtungen nehmen ihren Auftrag zum Wohl des Kindes im ständigen engen Austausch mit den Eltern wahr und gewährleisten deren Anspruch auf Information und Beratung hinsichtlich aller Fragen zur Entwicklung ihres Kindes. Eltern werden durch das pädagogische Fachpersonal auf Angebote zur Familienbildung sowie der Frühförderung hingewiesen. Dazu kooperieren die Kindertageseinrichtungen mit geeigneten Einrichtungen in ihrem Sozialraum.

4 Kindeswohl: Unbestimmter Rechtsbegriff Zentrale Rechtsnorm und Entscheidungsmaßstab Konkretisierung im Einzelfall notwendig Arbeitsdefinition nach Maywald Ein am Wohl des Kindes ausgerichtetes Handeln ist dasjenige, welches die an den Grundrechten und Grundbedürfnissen von Kindern orientierte, für das Kind jeweils günstige Handlungsalternative wählt.

5 7 Grundbedürfnisse von Kindern (nach Greenspan und Brazelton) Das Bedürfnis nach beständigen liebevollen Beziehungen Das Bedürfnis nach körperlicher Unversehrtheit und Sicherheit Das Bedürfnis nach individuellen Erfahrungen Das Bedürfnis nach entwicklungsgerechten Erfahrungen Das Bedürfnis nach Grenzen und Strukturen Das Bedürfnis nach stabilen, unterstützenden Gemeinschaften und kultureller Kontinuität Das Bedürfnis nach einer sicheren Zukunft

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8 Bundeskinderschutzgesetz (seit ) 1 Kinderschutz und staatliche Mitverantwortung 1) Ziel des Gesetzes ist es, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen und ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu fördern.... 4) Zu diesem Zweck umfasst die Unterstützung der Eltern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsrechts und ihrer Erziehungsverantwortung durch die staatliche Gemeinschaft insbesondere auch Information, Beratung und Hilfe. Kern ist die Vorhaltung eines möglichst frühzeitigen, koordinierten und multiprofessionellen Angebots im Hinblick auf die Entwicklung von Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren für Mütter und Väter sowie schwangere Frauen und werdende Väter (Frühe Hilfen).

9 Frühe Hilfen: Informations-, Beratungs- und Hilfsangebote für werdende Eltern und Familien mit Kindern von 0-3 Jahren von Anfang an, für alle Kinder gute Lebens- und Entwicklungsbedingungen ermöglichen Vorbeugend und freiwillig unterstützen Familien in schwierigen Lebenssituationen Vermittlung von weiterführenden Hilfen

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11 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (4) In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass 1. deren Fachkräfte bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes oder Jugendlichen eine Gefährdungseinschätzung vornehmen, 2. bei der Gefährdungseinschätzung eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzugezogen wird sowie 3. die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche in die Gefährdungseinschätzung einbezogen werden, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird.

12 6 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz Ziele und Aufgaben der Kindertageseinrichtungen 2a) Werden in einer Kindertageseinrichtung gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes bekannt, so hat das pädagogische Fachpersonal dem nachzugehen und bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuzuziehen. Die Eltern sowie gegebenenfalls das Kind sind einzubeziehen, wenn hierdurch der wirksame Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt wird. Wenn das pädagogische Fachpersonal dies für notwendig erachtet, hat es bei den Eltern auf die Inanspruchnahme geeigneter Hilfe hinzuwirken, erforderlichenfalls ist das Jugendamt einzubeziehen.

13 Insoweit erfahrene Fachkraft: Fachkraft gemäß 72 SGB VIII Kenntnisse über rechtliche Grundlagen des Kinderschutzes besitzen Persönlich geeignet und psychisch belastbar (professionelle Distanz) Kenntnisse im Hilfesystem (Kooperation) Struktur-/Prozess- und Methodenkompetenzen Erkennen Beurteilen Handeln Die insoweit erfahrene Fachkraft ist nur beratend tätig, nicht fallführend!

14 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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