STELLUNG NAHME. zum Gesetzesentwurf der Landesregierung NRW

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1 STELLUNG NAHME zum Gesetzesentwurf der Landesregierung NRW zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren wildlebender Arten (Gefahrtiergesetz GefTierG NRW) 1

2 EINE BUNDESEINHEITLICHE REGELUNG PROBLEM UND REGELUNGSBEDARF Die Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde (DGHT) e. V. ist ein seit 1918 bestehender Zusammenschluss aus Wissenschaftlern, Zoobiologen, Tierärzten sowie privaten Haltern und ist die weltweit größte Organisation dieser Art. Sie unterstützt die Belange des Artenschutzes, die wissenschaftliche Forschung und die sachkundige Pflege von Amphibien und Reptilien. Aufgrund ihrer Naturschutzarbeit ist die DGHT zudem als sachverständige Organisation nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) anerkannt. Im Einleitungstext des Gesetzesentwurfes wird darauf hingewiesen, dass die Bevölkerung vor den Gefahren durch die private Haltung von gefährlichen Wildtieren geschützt werden soll. Hierbei werden besonders die Reptilien hervorgehoben, wobei hier keinerlei Unterschied zwischen harmlosen und gefährlichen Reptilien gemacht wird, sondern exotische Tiere im Allgemeinen mit gefährlichen Tieren synonymisiert werden. Der vorgelegte Gesetzesentwurf des Landeskabinetts der nordrhein-westfälischen Landesregierung zum Gefahrtiergesetz (GefTierG) wird in dieser Stellungnahme fachlich erstbewertet. Für eine fachliche Begutachtung und intensive Beratung durch die Ansprechpartner der Bereiche Wissenschaft, Veterinärmedizin, Tier- und Artenschutz innerhalb der DGHT, stehen diese auf Anfrage gerne zur Verfügung. insbesondere die Haltung der Tiere in Illegalität mit daraus folgenden Tierschutz- und Sicherheitsproblematiken und erheblichen finanziellen Belastungen durch notwendige behördliche Unterbringungen von Tieren. Die Privathaltung von gefährlichen Reptilien hat in Deutschland eine lange Tradition und hat einen hohen Mehrwert für die Gesellschaft. Gefahren für die öffentliche Sicherheit liegen nur in sehr seltenen Ausnahmefällen vor. Der vorliegende Gesetzesentwurf ist unverhältnismäßig zum tatsächlich existierenden Gefahrenpotenzial bei der Haltung der beschriebenen Tiere und stellt einen erheblichen Eingriff in Bürgerrechte dar. In seiner derzeitigen Form ist er nicht zuletzt eine erhebliche finanzielle und bürokratische Belastung für das Land NRW und in der Folge für die einzelnen Kommunen. Die DGHT empfiehlt dringend folgende Anpassungen im Gesetzesentwurf: Zusammenfassung der Stellungnahme Die DGHT befürwortet grundsätzlich eine (möglichst bundeseinheitliche) Regelung für die private Haltung sogenannter gefährlicher Tiere. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jedoch keine Verbesserung im Sinne der öffentlichen Sicherheit oder dem Tier- und Artenschutz erreicht. Verbote bringen nach den Erfahrungen aus anderen Ländern und einhelliger Expertenmeinung erhebliche Probleme. Hierzu gehören Beschränkung der Regelungen auf Tierarten mit tatsächlichem Gefährdungspotenzial für Menschen Genehmigung von privater Haltung von gefährlichen Tieren bei Vorliegen nachvollziehbarer Kriterien (z.b. Sachkundenachweis; Haftpflichtversicherung; Nachweis über die Zuverlässigkeit des Halters; Nachweis über die sichere und tiergerechte Haltung) Für die fachliche Beratung stehen die Ansprechpartner der DGHT dem Land NRW zur Verfügung. Von den etwa bekannten Reptilienarten sind gerade einmal etwa 100 Riesenschlangen (der Terminus Riesenschlange bezieht sich auf Schlangen der Familien Pythonidae/Pythons und Boidae/Boas, gibt aber keinen Aufschluss über die tatsächliche Größe der Tiere. Der größte Anteil der Riesenschlangenarten erreicht eine Gesamtlänge von unter 3 m im ausgewachsenen Zustand und ist für Menschen nicht lebensbedrohlich) ca. 680 echte Giftschlangen (also die Familien Elapidae und Viperidae, die meisten davon sind für Menschen nicht lebensbedrohlich giftig) 2 giftige Echsen (beide Arten nicht lebensbedrohlich giftig) 1 gefährlicher Großwaran (Komodowaran) 25 Krokodile und damit tatsächlich potenziell gefährliche Tiere im Sinne des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren wildlebender Arten (Gefahrtiergesetz GefTierG NRW). Das entspricht einem Anteil von etwa 12,5 % gefährlicher Tiere innerhalb der Reptilien. (Quelle: Hinzu kommen noch alle Trugnatternarten (viele Arten in mehreren Familien), die zwar giftzahntragend sind und damit Gefahrtiere im Sinne des Gesetzesentwurfes darstellen, aber für Menschen bis auf einige wenige Arten tatsächlich ungefährlich sind. Um den vermeintlichen Handlungsbedarf seitens der Politik zu erläutern, werden in der Gesetzesentwurfserklärung Daten des statistischen Bundesamtes zitiert, nach denen im Jahr 2012 knapp und 2013 etwa lebende Reptilien nach Deutschland legal eingeführt wurden. Hieraus wird die Erkenntnis gezogen, dass es aufgrund einer erhöhten Einfuhr von lebenden Reptilien (und damit der angenommen vermehrten Einfuhr von gefährlichen Reptilien ) zu einem rein passiv ansteigenden Gefahrenrisiko kommen würde. Alleine in diesen beiden Jahren hat jedoch die Einfuhr lebender Reptilien in die BRD um über 20 % abgenommen, und wenn die Daten der vorherigen Jahre noch hinzugenommen werden, wird dieses Bild sogar noch mehr entschärft. Den Daten des Statistischen Bundesamts zufolge wurden im Jahr 2006 noch etwa lebende Reptilien nach Deutschland eingeführt, und die Zahlen haben sich seit dem nahezu jährlich verringert wurden also etwa 55 % weniger Reptilien importiert als noch Die Tendenz 3 2

3 ist nachvollziehbar rückläufig. Von einem potenziellen Anstieg der Anzahl der Halter gefährlicher Tiere kann anhand dieser Daten nicht ausgegangen werden. Woher die Schätzungen von zusätzlichen 25 % illegalen Tierimporten (immerhin wären das 2013 etwa bzw rund zusätzlich illegal importierte Tiere) stammen, wird leider nicht angegeben. Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe (ZZF) geht von ca Terrarien in 1,1 % der bundesdeutschen Haushalte aus. Nach aktuellen Schätzungen gibt es in Deutschland ca. 4 Mio. Privathaushalte, in denen exotische Tiere (Achtung: nicht gefährliche Tiere!) gepflegt werden. Dies bedeutet, dass in ca. 10 % aller deutschen Haushalte exotische Tiere gehalten werden. Diese Zahlen geben jedoch in keiner Weise die Häufigkeit der Haltung von gefährlichen Tieren in Privathaushalten wieder; sie stellen nur einen sehr geringen Anteil innerhalb der Halter exotischer Tiere dar. Da alle Krokodil- und Riesenschlangenarten nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen geschützt und somit meldepflichtig sind, sollte die Anzahl der gehaltenen Tiere in deutschen Haushalten leicht über die Anzahl der gemeldeten Tiere bei den Unteren Landschaftsbehörden der jeweiligen Länder und Kommunen zu ermitteln sein. Ein Regelungsbedarf wird weiterhin dadurch begründet, dass sich NRW zu einem Zentrum der Exotenhaltung (auch hier ist keine Rede von gefährlichen Tieren!) entwickelt hätte. Als Beispiel wird Europas größte Terraristikbörse, die viermal jährlich in Hamm stattfindende Terraristika, genannt. Auf der Terraristika werden schon seit vielen Jahren Giftschlangen nur in einem separaten Raum angeboten, sodass der Anteil der Giftschlangenanbieter am Gesamtanbieteranteil leicht ermittelt werden kann. Eine Anfrage beim Organisator der Terraristika ergab, dass auf durchschnittlich ca. 600 Anbieter im regulären Verkaufsbereich gerade einmal ca. 20 Anbieter im Giftschlangenraum kommen, was einen Anteil von etwa 3 % entspricht. Krokodile werden auf der Terraristika (und auf Terraristikbörsen generell) nur äußerst selten angeboten. Im weiteren Verlauf wird aus den Verkaufszahlen im Tierhandel und auf entsprechenden Tierbörsen die Schlussfolgerung gezogen, dass immer mehr Menschen zehntausendfach gefährliche Tiere zur Haltung anschaffen. Nachprüfbare Zahlen sind mangels einer Meldepflicht für gefährliche Tiere nicht zu bekommen. ERLÄUTERUNG ZU DEN BEISPIELEN FÜR GEFÄHRDUNG DER ALLGEMEINHEIT DURCH SOG. GEFÄHRLICHE TIERE Im Verlauf der Entwurfserklärung werden verschiedene Beispiele genannt, welche die vermeintliche Gefahr für die Allgemeinheit durch gefährliche Wildtiere verdeutlichen sollen. Hierbei kommt es seit Jahren zu einer starken Verzerrung der tatsächlichen Gefahr für die Allgemeinheit aufgrund medialer Sensationsberichte und tendenziöser Kommentare von Tierrechtsorganisationen. Eine ausgebrochene Schlange (ob harmlos oder gefährlich) erregt nun einmal mehr allgemeine und mediale Aufmerksamkeit als ein ausgebrochenes Pferd, das zweifellos gefährlich für seine Umwelt ist und was vielfach wöchentlich in Deutschland vorkommt. Im Folgenden werden im Gesetzesentwurf die wenigen Beispiele aus den Medien kommentiert, welche die Dringlichkeit des Handlungsbedarfs unterstreichen sollen. erwähnt, der durch die Presse ein großes öffentliches Interesse erregte. Die Evakuierung und Entkernung des Mehrfamilienhauses hatte Kosten in Höhe von ca Euro verursacht. Dass hierbei ein fachliches Fehlverhalten seitens der verantwortlichen Behörden zu diesem finanziellen Schaden geführt hat, bleibt dabei unerwähnt. Zahlreiche Giftschlangenexperten hatten ein anderes Vorgehen beim Wiedereinfang der Schlange empfohlen. Der Halter selber hat vorbildlich gehandelt und die Behörden über den Ausbruch des Tieres informiert und sich Hilfe beim Wiedereinfang des Tieres erhofft, um Schaden für Dritte abzuwenden. Unter anderem wird die finanzielle Belastung unbeteiligter Dritter und öffentlicher Haushalte durch entflohene oder absichtlich ausgesetzte Gefahrtiere diskutiert. Als Paradebeispiel hierfür wird der Fall einer im März 2010 in Mülheim entflohenen Monokelkobra 5 4

4 Ein weiteres Beispiel ist der Fall eines im August 2013 in Aachen ausgebrochenen Teppichpythons, der erst nach mehreren Tagen gefunden werden konnte. Dies ist zwar sicherlich irritierend für die Anwohner, aber von der Bedrohungslage her harmlos. Bei dem Teppichpython handelt es sich um eine nicht mehr als 2,5 m lange, schlanke und nicht gefährliche Riesenschlange. Auch der angegebene Fall eines Tierhalters aus Köln, der von seiner eigenen Texas-Klapperschlange beim Füttern gebissen wurde und mehrere Tage im Krankenhaus verbringen musste, ist hinsichtlich der Bedrohungslage für die Bevölkerung zu vernachlässigen. Hier wurde eine Person bei der Ausübung ihres Hobbys selbst verletzt, Dritte waren nicht gefährdet. In den FAQ zum Gesetzesentwurf werden in diesem Jahr 57 Einsätze mit exotischen und gefährlichen Tieren durch die Reptilienexperten der Düsseldorfer Feuerwehr genannt. Michael Harzbecker, Oberbrandmeister und Leiter der Reptiliengruppe der Berufsfeuerwehr Düsseldorf, gab bei einem Interview beim Radiosender 1 live am jedoch an, dass Einsätze, bei denen ausgebrochene Giftschlangen eingefangen werden müssen, vielleicht alle zwei, drei Jahre einmal vorkommen. Also nicht häufig. Feuerwehreinsätze wegen exotischer Tiere kommen selten vor, Einsätze wegen tatsächlich gefährlicher Tiere sind aber extrem selten. Aus Bedrohungssicht für die Allgemeinbevölkerung sind die genannten Beispiele daher nicht haltbar und geben keine Begründung für die Notwendigkeit eines Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren wildlebender Arten. Die Problematik der Haltung gefährlicher Tiere wildlebender Arten wird aus Sicht der Gefahrenabwehr mit der Haltung gefährlicher Hunde verglichen. Hier muss aber ganz klar unterschieden werden: Hunde werden vom Halter nach draußen gebracht und kommen so zwangsläufig mit Menschen in Berührung. Dass dort eher Unfälle vorprogrammiert sind, liegt auf der Hand. Giftschlangen oder Krokodile werden jedoch von verantwortungsvollen Haltern sicher untergebracht und dauerhaft von der Umwelt fern gehalten. Es muss an dieser Stelle betont werden, dass in Deutschland nicht ein einziger Giftschlangenbissunfall mit Personen außer mit dem Halter selbst bisher bekannt wurde! Das allgemeine Lebensrisiko ist bei der Haltung von großen Hunden, dem Reit- oder Motorsport statistisch erheblich höher anzusetzen. Als letztes Beispiel aus der Presse wird die vermeintliche Schildkröten-Bissverletzung eines Kindes im Sommer 2013 aufgeführt. Experten identifizierten die Wunde als möglichen Geierschildkrötenbiss. Der See wurde daraufhin unter großem Aufwand leergepumpt, eine Verursacher-Schildkröte konnte dennoch nicht aufgefunden werden, obwohl Geierschildkröten stark aquatisch leben und nur äußerst selten das Wasser verlassen. Da Geierschildkröten einen scharfen, massiven Schnabel haben (und damit durchaus schwere Verletzungen hervorrufen können), sehen Bissverletzungen durch diese Art wie scharfkantige Quetschungen oder Schnitte aus. Sehr ähnliche Verletzungen entstehen jedoch auch, wenn man z. B. mit nackten Füssen in einen abgebrochenen Bierflaschenboden tritt kein seltenes Problem in Badeseen. Im Jahr 2013 soll die Kölner Feuerwehr zu 26 Einsätzen mit exotischen Tieren gerufen worden sein (19 Schlangen, vier Vogelspinnen, drei Reptilien ). Eine Unterteilung in gefährliche und ungefährliche Tiere erfolgte hierbei jedoch nicht. 7 6

5 EINSCHRÄNKUNG DES GRUNDGESETZES KOSTEN, ARBEITSAUFWAND, SONSTIGES Die Mehrzahl der Bundesländer hat eigene Gefahrtierregelungen verfasst, zuletzt 2011 Thüringen und im Mai 2013 Hamburg. In Nordrhein-Westfalen soll aufgrund der aktuellen Entwicklung mit einer Zunahme von Vorfällen mit gefährlichen Tieren zu rechnen sein. Die Erläuterung, dass das Gesetz in der jetzigen Form all jenen den Umgang mit Tieren wildlebender Arten ( ) die sich verantwortungsbewusst, sachkundig und mit großer Hingabe der Beschäftigung der Tierhaltung widmen ermöglicht, ist nicht zutreffend. Die Zucht dieser Tiere soll dem jetzigen Gesetzesentwurf nach nicht mehr erlaubt sein und auch Zukäufe sollen künftig untersagt bleiben. In dem Gesetzesentwurf wird darauf hingewiesen, dass die Umsetzung des Gesetzes die Kreisordnungsbehörden vor Mehrkosten stellen wird und für Amtshandlungen kostendeckende Gebühren eingeführt werden dürfen. Die entstehenden Mehrkosten sollen hierdurch abgedeckt werden. Dies erscheint auf Basis in anderen Ländern gemachter Erfahrungen als Fehleinschätzung. Neben hierbei vorliegenden Tier- und Artenschutzproblemen, stellt dieses auch Eingriffe in Bürgerrechte dar, beispielsweise in das Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit nach Artikel 2, Absatz 1 des Grundgesetzes (GG). Es ist zu betonen, dass aufgrund fehlender Gesetze zur Haltung gefährlicher Tieren in NRW bisher kein Halter etwas Unrechtes getan hat, sofern er nicht das Tieroder das Artenschutzgesetz verletzt hat. Da alle Giftschlangen bis auf wenige Ausnahmen nicht nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen geschützt sind, konnten diese bisher frei gehandelt werden. Trotz dieses Umstands und der relativ hohen Anzahl gehaltener Tiere kam es in Deutschland noch nie zu einem Giftschlangenbissunfall mit Beteiligung Dritter! Entgegen der durch die Medien verzerrten Meinung der Allgemeinbevölkerung hält der weit überwiegende Großteil der Halter gefährlicher Reptilien seine Tiere artgerecht und sicher. Dass dies nicht den Tatsachen entspricht, beweisen die vorliegenden Zahlen und die obigen Erläuterungen. Es kann hier also nicht mit einem berechtigten Sicherheitsinteresse der Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen argumentiert werden. Das subjektive Sicherheitsinteresse der Bürger ist eher auf den unsensiblen Umgang der Medien mit dem Thema und den wachsenden Einfluss von Tierrechtsorganisationen zurückzuführen als auf eine real existierende Gefahr. Dies erscheint nicht verhältnismäßig, zumal dem sachkundigen Halter ein Bestandsschutz bis zum Tod des Gefahrtieres eingeräumt wird. Warum dem Halter aber offenbar die Sachkunde und die Möglichkeit der sicheren Unterbringung eines gefährlichen Tieres mit dem Tod des betreffenden Tieres abhandenkommen soll, und warum dem Halter damit zukünftig die sichere Haltung versagt wird, ist nicht nachvollziehbar. In der jetzigen Form der Gesetzesvorlage werden vor allem seriöse Halter drangsaliert, die den Behörden häufig bekannt sind, da sie ihre Tiere in vielen Fällen bereits gemeldet haben. Der unseriöse Halter hingegen wird sich an einer Gesetzesverschärfung gar nicht erst stören, da er seine Tiere bisher ja auch nicht gemeldet hat. Es besteht die begründete Sorge, dass durch ein Verbot die Anzahl ausgesetzter Tiere erhöht wird, da unseriöse Halter aus Angst vor gesetzlichen Konsequenzen ihre Tiere lieber entsorgen. Dies würde in der Folge zu einem erhöhten Arbeitsaufwand der Ordnungskräfte führen, die in solchen Fällen hinzugerufen werden und sich jetzt tatsächlich vermehrt mit gefährlichen Tieren auseinandersetzen müssen. Da in der Gefahrtierliste pauschal die Haltung für alle Giftzahn tragenden Schlangen verboten wird, fallen hierunter auch alle Arten der sogenannten Trugnattern, die zwar kleine, weit hinten am Kiefer stehende Giftzähne haben, aber bis auf wenige Ausnahmen für Menschen absolut harmlos sind und als größtenteils einfach zu haltende Tiere tausendfach sicher in deutschen Terrarien gepflegt werden. Ebenso werden alle Riesenschlangen mit einer Gesamtlänge über 2 m im erwachsenen Zustand als meldepflichtig deklariert. Auch hier muss die sichere Unterbringung nachgewiesen werden. Dies gilt gleichwohl für die zu Tausenden gehaltenen Spinnen der Gattungen Phoneutria etc. Die Durchführung der Kontrolle zur artgerechten und sicheren Haltung obliegt den Veterinärämtern der jeweiligen Kommunen, die in vielen Fällen nicht über das für eine Beurteilung notwendige Fachwissen verfügen. 9 8

6 Hier müssten zusätzliche Positionen geschaffen werden. In der Gesetzesentwurfserklärung heißt es weiter, dass das Land NRW Unterbringungsmöglichkeiten für beschlagnahmte gefährliche Tiere schaffen würde. Diese sind bisher noch nicht vorhanden und müssen durch das Land NRW finanziert werden. Kein Tierheim in NRW verfügt derzeit über adäquate Unterbringungsmöglichkeiten oder speziell ausgebildetes Personal. Bisher ist der TerraZoo Rheinberg die einzige Auffangstation für Giftschlangen in NRW und der Besitzer des Zoos, Uwe Ringelhan, gibt an, dass der Auffangbereich mit 131 dort befindlichen Tieren fast vollständig belegt ist (Bericht in der Rheinischen Post-Online vom ). In dem Bericht heißt es weiter, dass die Kosten des Zoos bei Euro jährlich liegen, 14 Mitarbeiter werden für die Pflege der Tiere beschäftigt. Größere Gefahrtiere wie Krokodile, Großkatzen, Primaten etc. können in keiner Einrichtung in NRW aufgenommen werden, und Zoos nehmen nur in absoluten Ausnahmenfällen derartige Tiere auf. Die Kosten einer adäquaten Unterbringung für das Land NRW dürften einen mehrstelligen Millionenbetrag verschlingen und werden jährlich anfallende Folgekosten verursachen. Bei adäquater Haltung (und diese muss in einer Auffangstation vorausgesetzt werden, wenn Tiere aus unsachgemäßer Haltung beschlagnahmt werden) leben viele Reptilien 20 Jahre und länger. Eine Euthanasie unliebsamer Wirbeltiere aus wirtschaftlichen Gründen oder weil sie von Natur aus giftzahntragend sind, verbietet sich aufgrund des Tierschutzgesetzes und der tierärztlichen Ethik. VORSCHLÄGE ZUR VERBESSERUNG Die Haltung gefährlicher Tiere ist mit großer Verantwortung verbunden und sollte daher auch kontrolliert werden. Seriöse Halter fordern seit Jahren eine sinnvolle Regelung zur Haltung gefährlicher Tiere. Hiermit ist jedoch nicht ein Verbot gemeint, sondern sinnvolle und umsetzbare Regeln zur Haltung, die sowohl Sicherheits- als auch Tierschutzaspekte miteinander vereinen. Bei der Regelung zur Haltung gefährlicher Reptilien sollte die Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde e. V. stark eingebunden werden. Mit etwa 7000 Mitgliedern aus mehr als 30 Ländern ist sie die weltweit größte Vereinigung ihrer Art. Ihre Besonderheit liegt in der der Zusammenführung professioneller Fachdisziplinen (z.b. Herpetologie, internationaler Artenschutz, Veterinärmedizin) und der Fachkompetenz aus Amateurkreisen. Die DGHT bietet zudem bereits heute Sachkundeschulungen für Gefahrtierhalter an. Die DGHT empfiehlt dem Land NRW dringend folgende Anpassungen im Gesetzesentwurf: Beschränkung der Regelungen auf Tierarten mit tatsächlichem Gefährdungspotenzial für Menschen Genehmigung von privater Haltung von gefährlichen Tieren bei Vorliegen nachvollziehbarer Kriterien (z.b. Sachkundenachweis; Haftpflichtversicherung; Nachweis über die Zuverlässigkeit des Halters; Nachweis über die sichere und tiergerechte Haltung) 11 10

7 WEITERE INFOS? Kontaktieren Sie uns! Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde e. V. Postfach Mannheim Fon: (0) Mail: gs@dght.de Web: IMPRESSUM Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde e. V. N 4, Mannheim Vertreten durch: Präsidium (Vorstand i. S. d. 26 BGB) Präsident: Peter Buchert Vizepräsident: Dr. Axel Kwet Vizepräsident: Dr. Stefan Lötters Vizepräsident: Daniel Schön Hauptschriftleiterin: Darina Schmidt Schatzmeister: Marco Schulz Kontakt: Telefon: +49 (0) Telefax: +49 (0) gs@dght.de Registereintrag: Eintragung im Vereinsregister Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registernummer: VR Verantwortlich für den Inhalt nach 55 Abs. 2 RStV: Andreas Mendt c/o DGHT e.v. N 4, Mannheim Photos: Zeichnungen: Axel Kwet, Benny Trapp Darina Schmidt

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