Gemeinschaftsschule Zukunft gestalten. Norbert Zeller Leiter der Stabsstelle Gemeinschaftsschulen, Schulmodelle, Inklusion
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- Swen Dressler
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1 Gemeinschaftsschule Zukunft gestalten Leiter der Stabsstelle Gemeinschaftsschulen, Schulmodelle, Inklusion
2 Gemeinschaftsschule für alle Kinder sind unterschiedlich länger gemeinsam lernen voneinander und miteinander lernen menschliche Unterschiede als Bereicherung empfinden Menschen mit Behinderung gehören dazu Folie 2
3 Gemeinschaftsschule für alle Kinder sind unterschiedlich GRUNDGESETZ Art. 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Art. 3 (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. LANDESVERFASSUNG Art. 11 (1) Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage das Recht auf eine seiner Begabung entsprechende Erziehung und Ausbildung. (2) Das öffentliche Schulwesen ist nach diesem Grundsatz zu gestalten. Folie 3
4 Wie sieht eine Gemeinschaftsschule aus? Aufbau und Abschlüsse: zwei- oder mehrzügig, im Einzelfall einzügig; Ganztagsschule; alle 3 Bildungsstandards RS HS nach 10 Abitur GS 1 4 Sekundarstufe I 5 10 HS nach 9 Sek. II falls genügend Schüler Folie 4
5 Wie sieht eine Gemeinschaftsschule aus? GMS kann folgende Klassen umfassen: Folie 5
6 Wie sieht eine Gemeinschaftsschule aus? Beispiele für Übergangsmöglichkeiten: Nach Klasse 9: Beruf, Berufsfachschulen Nach Klasse 10: Beruf, berufliche Gymnasien, allgemeinbildende Gymnasien Nach Klasse 13: Beruf, Universitäten Folie 6
7 Bildungsstandards alle Bildungsstandards werden angeboten (HS, RS, Gym) jedes Kind erreicht den bestmöglichen Abschluss Entwicklung bleibt für alle Kinder offen Folie 7
8 Bildungsplan Bildungsplanreform aller allgemein bildenden Schulen bis 2015/16 vorgesehen Bildungspläne WRS(HS)/RS/ Gym bilden nach vertikaler und horizontaler Abstimmung Grundlage für die Gemeinschaftsschule Durchlässigkeit des Schulsystems ist gewährleistet Jahrgangsstufen 5/6 arbeiten zunächst auf der Grundlage des Bildungsplans RS von 2004 Folie 8
9 Antrag auf Gemeinschaftsschule Alle weiterführenden allgemein bildenden Schulen können sich zur GMS entwickeln Antrag des Schulträgers mit Zustimmung der Schulkonferenz nach Vorliegen der gesetzlichen Grundlagen Antrag basiert auf pädagogischem Konzept, das konsequent individuelles und kooperatives Lernen der Schülerinnen und Schüler in den Mittelpunkt stellt baulichen Voraussetzungen, die die Umsetzung der GMS ermöglichen Mindestschülerzahl Folie 9
10 09/ / / / /2013 Zeitplan Kabinettsbeschluss und parlamentarische Beratungen Änderung Schulgesetz Starterschulen beginnen Stichtag für weitere Anträge für GMS Start für weitere GMS 2014 Folie 10
11 Die 34 ersten Folie 11
12 Lehr- und Lernkultur Lerngruppen statt Klassen (Teiler 28) Maximum an individuellem und Optimum an gemeinsamem Lernen schülerzentriertes, selbstverantwortliches Lernen zielorientierte Lehrerinputs Lehrkräfte als Lernbegleiter Teamarbeit von Schülern und Lehrern Folie 12
13 Zusammen leben, lernen, lachen Gemeinschaftsschule ist gebundene Ganztagsschule rhythmisierter Tagesablauf Netzwerk von Partnern Sozialarbeit an Schulen außerschulische Jugendarbeit Sport, Vereine usw. berufliche Orientierung Schulbauförderrichtlinien werden überarbeitet Folie 13
14 Zuweisung von Lehrerwochenstunden Mo Di Mi Do Fr Mittag Mittag Mittag Mittag Im Rahmen der gebunden Ganztagsschule: 3-tägige GTS: 2 = 2 LWS pro LernG bzw. 12 LWS pro Zug 4-tägige GTS: = 5 LWS pro LernG bzw. 30 LWS pro Zug GMS Zusätzlich pro Zug: 12 LWS für besondere Aufgaben GMS (= 2 LWS pro LernG) 6 LWs Starthilfe (1. Jahr 3 LWS, 2. Jahr 2 LWS, 3. Jahr 1 LWS) Im Rahmen der Stundenzuweisung auch für andere Schularten: 20 Teilungspoolstunden (= 3,33 LWS pro LernG) 12 LWS für individuelle Förderung (= 2 LWS pro LernG) Pro 23 Schüler(innen): 2 LWS (Pool der unteren Schulaufsichtsbehörde) Folie 14
15 Leistungsbeurteilung ganzheitliche Leistungsmessung nicht nur nach Noten Ergänzung durch differenzierte verbale Beurteilungen Noten beim Wechsel auf andere Schulen oder in den Abschlussklassen Folie 15
16 Elternarbeit - Erziehungspartnerschaft GRUNDGESETZ Art. 6 (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. Eltern müssen vom Konzept überzeugt werden verpflichtende Grundschulempfehlung abgeschafft Eltern werden vom Konzept überzeugt sein große Chancen für ihre Kinder Eltern sind Partner der Gemeinschaftsschule intensiver Informationsaustausch über den Leistungs- und Entwicklungsstand ihrer Kinder Folie 16
17 Unterstützung für Lehrkräfte Begleitung und Fortbildung von Schulleitungen, Lehrerinnen und Lehrern Vernetzung der Gemeinschaftsschulen untereinander kollegiale Beratung Folie 17
18 Vorteile der Gemeinschaftsschule Schülerinnen und Schüler werden in ihrer Einzigartigkeit wahrgenommen können Lerninhalte und Lerntempo in angemessener Weise selbst bestimmen und entwickeln dadurch Freude am Lernen werden bestmöglich in ihren Stärken gefördert können auf Lehrkräfte und weitere Partner der Schule nach Bedarf zurückgreifen behalten nach der Grundschule ihr gewohntes Umfeld erleben einen verlässlichen, rhythmisierten Tagesablauf Folie 18
19 Vorteile der Gemeinschaftsschule Eltern haben eine wohnortnahe Schule mit allen Abschlussmöglichkeiten erleben, dass Selbstverantwortung und Persönlichkeit ihrer Kinder gefördert werden werden regelmäßig über den Leistungs- und Entwicklungsstand ihrer Kinder informiert profitieren von den Vorteilen der Ganztagsschule Folie 19
20 Vorteile der Gemeinschaftsschule für Lehrerinnen und Lehrer: hohe Zufriedenheit durch Möglichkeit, auf Schülerinnen und Schüler individuell einzugehen Teamarbeit statt Einzelkämpferdasein Identifikation mit dem Konzept der Gemeinschaftsschule neu konzipierten Bildungsplan Unterstützung durch Fortbildung und Beratung Folie 20
21 Vorteile der Gemeinschaftsschule für Gemeinden und Wirtschaftsbetriebe: Attraktivität des Wohnortes durch breites Bildungsangebot enger persönlicher Kontakt zu Schulleitung, Lehrkräften und Schülern selbstständige, lernbereite Jugendliche als Auszubildende Standortsicherung für Unternehmen Folie 21
22 eine leistungsstarke, sozial gerechte Schule: gemeinsam werden wir sie erreichen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Folie 22
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