GEMEINSAM ZIELE ENTWICKELN, VEREINBAREN UND ERREICHEN

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1 MINISTERIUM AUFSICHTS- UND FÜR DIENSTLEISTUNGSDIREKTION BILDUNG, WISSENSCHAFT, WEITERBILDUNG UND KULTUR GEMEINSAM ZIELE ENTWICKELN, VEREINBAREN UND ERREICHEN Handreichung für Schulen

2 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, in Rheinland-Pfalz wie in fast allen deutschen Bundesländern wurde das Instrument der Zielvereinbarung eingeführt. Dieses Instrument trägt der größeren Selbstständigkeit von Schulen Rechnung. Schulen arbeiten eigenständig und sind für ihre Qualitätsentwicklung verantwortlich. Grundlage der schulischen Qualitätsarbeit ist der Orientierungsrahmen Schulqualität (ORS). Zielvereinbarungen geben die Möglichkeit, auf der Basis des bisherigen Entwicklungsprozesses Ihrer Schule, unter Einbezug der Ergebnisse aus interner und externer Evaluation, Schwerpunkte für die weitere schulische Qualitätsarbeit zu setzen. Die Beteiligung der gesamten Schulgemeinschaft an der schulischen Qualitätsentwicklung hat in Rheinland-Pfalz eine gute Tradition und ist auch im Zielvereinbarungsprozess notwendig. Die vorliegende Handreichung für Zielvereinbarungen soll Impulse und Anregungen für den Prozess geben, an dessen Ende der Abschluss der Zielvereinbarungen steht. Bei dieser Arbeit wünsche ich Ihnen gutes Gelingen! Ihre Dagmar Barzen Präsidentin Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, im Juni Ziele gemeinsam erreichen 6. Wege und Ziele prüfen erreichen ZIELE entwickeln 1. Ist-Stand prüfen 2. Schwerpunkte herausarbeiten 5. Wege gemeinsam gehen vereinbaren 3. Ziele formulieren und Maßnahmen planen 4. Zielvereinbarungen mit der Schulaufsicht abschließen

3 ZIELE ENTWICKELN 1. Ist-Stand prüfen Der Zielvereinbarungsprozess beginnt mit dem Prüfen des Ist-Standes. Als Grundlage dienen der AQS-Bericht sowie weitere Evaluationsdaten. Der Bezug zur kontinuierlichen Qualitätsentwicklung der Schule ist zu wahren und zu dokumentieren. Ausgehend von Leitfragen setzen sich alle Beteiligten auf der Basis des Orientierungsrahmens Schulqualität (ORS) mit dem vorliegenden Ist- Stand auseinander: Wo steht unsere Schule aktuell? Was sagen die Daten aus? Was ist besonders auffällig? Wo liegen unsere Stärken und Schwächen? Welche unterschiedlichen Perspektiven haben Schüler/innen, Lehrkräfte, Eltern, Schulleitung? Welcher Veränderungsbedarf besteht? 2. Schwerpunkte herausarbeiten Einzelne Schwerpunkte werden herausgearbeitet, dokumentiert und dann in einer Gesamtkonferenz (in großen Systemen in der zuständigen Teilkonferenz) zur Diskussion gestellt. In der Konferenz geht es unter anderem darum: die bisherige Arbeit und die Vorgehensweise transparent zu machen, eine aktive Auseinandersetzung mit Daten und Ergebnissen zu ermöglichen, Sichtweisen und Bewertungen abzugleichen, den Nutzen möglicher Veränderungen abzuwägen, die Rahmenbedingungen und verfügbaren Ressourcen zu berücksichtigen, Entwicklungsschwerpunkte zu priorisieren. Welche Konsequenzen für Veränderungen können abgeleitet werden? Die Ergebnisse werden analysiert und interpretiert. Aus der Identifikation vorrangiger Handlungsfelder ergeben sich Ansatzpunkte für die zielgerichtete weitere Qualitätsarbeit.

4 ZIELE VEREINBAREN 3. Ziele formulieren und Maßnahmen planen Ziele werden nach dem SMART-Prinzip entwickelt. Spezifisch-konkret Ist das Ziel eindeutig und klar definiert? Messbar Ist die Zielerreichung messbar (mit welchen Indikatoren)? Aktiv beeinflussbar Können Lehrer/innen die Zielerreichung weitgehend selbst beeinflussen? Realisierbar Ist das Ziel erreichbar? Terminiert Sind klare Termine festgelegt? Ziele müssen für den Unterricht und für den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler bedeutsam sein; sie sind ergebnis- oder prozessorientiert formuliert. Für das Erreichen der Ziele sind Maßnahmen zu planen und zu dokumentieren. Dabei sind unter anderem folgende Fragen zu stellen: Welche Maßnahmen führen zum Ziel? Welche konkreten Schritte sind zur erfolgreichen Umsetzung notwendig? Welche Ressourcen werden benötigt? Welche Unterstützung wird gebraucht (Fortbildung, Beratung, externe Begleitung)? Welche zeitliche Planung ist angemessen? Wer ist wofür verantwortlich? Alle beteiligten Personen und Gremien (vor allem Schulleitung, Kollegium, örtliche Personalvertretung, Schülerinnen- und Schülervertretung, Elternvertretung, örtliche Vertrauensperson, außerschulisches Personal, Schulträger) sind einzubeziehen. Sofern schwerbehinderte Menschen (oder Gleichgestellte) an der Schule tätig sind, ist die zuständige örtliche Vertrauensperson (ÖVP) zu unterrichten und anzuhören. Die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten sind zu beachten. 4. Zielvereinbarungen mit der Schulaufsicht abschließen Am Ende dieses Prozesses werden die Ergebnisse in das Zielvereinbarungsformular eingetragen. Der Entwurf der Zielvereinbarungen wird durch die Gesamtkonferenz beschlossen und ist Grundlage der verbindlichen Zielvereinbarung zwischen Schulleitung und Schulaufsicht.

5 ZIELE ERREICHEN 5. Wege gemeinsam gehen Gemeinsam Ziele zu erreichen heißt, im vereinbarten Zeitrahmen alle am Schulleben Beteiligten einzubinden. Eine klare Rollen- und Aufgabenverteilung ist Voraussetzung für einen erfolgreichen Prozess. Die Zuständigkeit für das Erreichen der vereinbarten Ziele liegt bei der Schulleitung. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten (etwa bei der Haushaltsplanung oder Verhandlungen mit dem Schulträger) kümmert sie sich um die notwendigen Mittel. Die Schulleitung kann einzelnen Kolleginnen und Kollegen das Prozessmanagement übertragen (z. B. Organisation, Terminierung und Einladung zu Sitzungen, Dokumentation und Berichterstattung gegenüber Schulleitung und Gesamtkonferenz). Hauptaufgabe des Prozessmanagements ist es, den Gesamtablauf und den Zeitrahmen des Zielerreichungsprozesses im Blick zu haben. Für alle Phasen des Prozesses stehen den Schulen vielfältige Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung. 7. Ziele gemeinsam erreichen Motiviert durch den Erfolg gilt es nun, die nächsten Schritte auf dem Weg der kontinuierlichen Qualitätsentwicklung zu gehen. Neue Entwicklungsbereiche werden in den Fokus genommen. Der Prozess, gemeinsam Ziele zu entwickeln, zu vereinbaren und zu erreichen, beginnt von Neuem. 6. Wege und Ziele prüfen An definierten Stellen im Prozess und gegen Ende der festgesetzten Laufzeit wird mit Methoden der internen Evaluation geprüft, ob die vereinbarten Ziele erreicht werden können oder schon erreicht wurden. Gegebenenfalls kann ein Umsteuern oder eine Neuorientierung erforderlich sein. Im Rahmen einer Gesamtkonferenz kommuniziert und erörtert die Schulgemeinschaft das Ergebnis.

6 WEITERE INFORMATIONEN UND HILFREICHE LINKS Gesetzliche Grundlagen Bildungsserver Informationsseite des Ministeriums mit weiteren Links zum Thema Schulqualität (ORS, ZV und AQS) ADD AQS 23 Abs. 2 und 97a Abs. 4 SchulG Fortbildungs- und Beratungsangebote, die für die Zielerreichung hilfreich sind Unterstützung zum ORS Pädagogisches Landesinstitut (PL) ILF EFWI Beraterinnen und Berater mit unterschiedlichen Schwerpunkten können auf Nachfrage von Gesamtkonferenzen, Steuergruppen, Fachgruppen etc. über das Pädagogische Beratungssystem (PäB) angefragt werden: bildung-rp.de/beratung/ paedagogisches-beratungssystem. Schulpsychologinnen und -psychologen des Pädagogischen Landesinstitutes (PL) beraten Schulen ihrer Region auf Nachfrage bei schulpsychologischen Themen. MINISTERIUM AUFSICHTS- UND FÜR DIENSTLEISTUNGSDIREKTION BILDUNG, WISSENSCHAFT, WEITERBILDUNG UND KULTUR Kurfürstliches Palais Willy-Brandt-Platz Trier poststelle@add.rlp.de Redaktion: Hiltrud Gehrlein-Bischoff (verantwortlich) Gestaltung und Realisation: Wolf Typostudio Druckpartner, Mainz Stand: Juni 2012

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