Strafrecht Allgemeiner Teil I

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1 Strafrecht Allgemeiner Teil I Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht unter Einschluss des internationalen Strafrechts Prof. Dr. iur. Frank Meyer, LL.M Seite 1

2 Lektion 3 - Allgemeine Voraussetzungen der Strafbarkeit Strafrecht Allgemeiner Teil, Lehrstuhl Prof. Dr. iur. Frank Meyer Seite 2

3 Gegenstand der Lehre von der Straftat Was ist eine Straftat? Formulierung möglichst allgemeiner Aussagen über alle Verbrechen und ihre Merkmale sowie über die Beziehungen, in denen die einzelnen Verbrechensmerkmale zueinander stehen Eine Straftat ist danach eine rechtswidrige und schuldhafte tatbestandsmäßige Handlung (sog. klassische Lehre vom Verbrechen) Strafrecht Allgemeiner Teil, Lehrstuhl Prof. Dr. iur. Frank Meyer Seite 3

4 Grundidee und Funktion der Straftatlehre Integriertes (dynamisches) System von grundlegenden (Lehr-)Meinungen über die konstitutiven Merkmale einer Straftat Inbegriff und Verkörperung des aggregierten Wissens über das Wesen der Straftat Instrument zur differenzierten und systematischen Analyse der Strafbarkeit Strafrecht Allgemeiner Teil, Lehrstuhl Prof. Dr. iur. Frank Meyer Seite 4

5 Dreistufiger Deliktsaufbau Prüfung der Voraussetzungen der Strafbarkeit erfolgt heute in drei Schritten: Tatbestand Rechtswidrigkeit Schuld Untergliederung dient Strukturierung der Prüfung Sie erlaubt eine differenzierte Identifizierung und Einordnung von relevanten Gedanken und Argumenten Sie ermöglicht es, die verschiedenen Aspekte eines Falles zueinander ins Verhältnis zu setzen Strafrecht Allgemeiner Teil, Lehrstuhl Prof. Dr. iur. Frank Meyer Seite 5

6 Dreistufiger Deliktsaufbau Tatbestand Umschreibung des verbotenen Verhaltens, das mit Strafe bedroht ist Typifiziert das strafrechtliche Unrecht Garantiert das Gesetzlichkeitsprinzip Umfasst objektive und subjektive Verantwortlichkeit für die Verwirklichung eines Straftatbestandes Strafrecht Allgemeiner Teil, Lehrstuhl Prof. Dr. iur. Frank Meyer Seite 6

7 Dreistufiger Deliktsaufbau Rechtswidrigkeit Gewährleistet eine umfassende Abgrenzung von legalem und illegalem Verhalten (bzw. von Freiheitssphären) im Einzelfall Sichert Einheit der Rechtsordnung Gilt aber als durch die Tatbestandsmässigkeit indiziert Erschöpft sich meist in Prüfung des Vorliegens von Erlaubnissätzen (Rechtfertigungsgründe) Strafrecht Allgemeiner Teil, Lehrstuhl Prof. Dr. iur. Frank Meyer Seite 7

8 Dreistufiger Deliktsaufbau Schuld Gewährleistet Vorliegen persönlicher Vorwerfbarkeit für rechtswidrige Tatbestandsverwirklichung durch Sicherstellung, dass Handelnder über hinreichende mentale Kapazität verfügte, um Anforderungen des Rechtssystems zu genügen (Schuldfähigkeit) Verifizierung der Unrechtseinsicht im konkreten Fall (Unrechtsbewusstsein) Freistellung von persönlicher Verantwortung bei Unzumutbarkeit der Normbefolgung (Entschuldigungsgründe) Strafrecht Allgemeiner Teil, Lehrstuhl Prof. Dr. iur. Frank Meyer Seite 8

9 Dreistufiger Deliktsaufbau Dreistufiger Deliktsaufbau liefert Rahmen für den Aufbau strafrechtlicher Gutachten Strafrecht Allgemeiner Teil, Lehrstuhl Prof. Dr. iur. Frank Meyer Seite 9

10 Zur Nachbereitung Gehen Sie aufmerksam Kernaussagen und Elemente der Lehre von der Straftat durch und prüfen Sie kritisch, inwiefern sich diese im StGB wiederfinden oder ihm entnommen werden können. Prägen Sie sich den dreistufigen Deliktsaufbau ein und studieren Sie mit diesem Wissen noch einmal Aufbau und Strukturen des StGB STRATENWERTH, Allgemeiner Teil I: Die Straftat, 8, S (Pflichtlektüre) Strafrecht Allgemeiner Teil, Lehrstuhl Prof. Dr. iur. Frank Meyer Seite 10

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