Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie (VWA) Ostbrandenburg Mitglied im Bundesverband Deutscher Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien
|
|
- Guido Beutel
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bildungsfreistellung im Land Brandenburg mit Tabelle aller anerkannten Studiengänge der Ostbrandenburg, Stand 7. März 2012 Bildungsfreistellung - auch "Bildungsurlaub" - ist ein Anspruch von Beschäftigten auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen. Zehn Tage innerhalb zweier Kalenderjahre stehen für politische, berufliche oder kulturelle Weiterbildung zur Verfügung. Die Freistellung macht eine Teilnahme während der Arbeitszeit möglich. Währenddessen wird der Lohn fortgezahlt. Geregelt ist dies im Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Bildungsfreistellung erleichtert Berufstätigen mit ihrer knappen Zeit die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen und unterstützt so die in ganz Europa verfolgte Idee vom "Lebenslangen Lernen". Der Anspruch auf Bildungsfreistellung im Land Brandenburg setzt eine staatliche Anerkennung der jeweiligen Weiterbildungsveranstaltung voraus. Das ergibt sich aus dem Gesetz zur Regelung und Förderung der Weiterbildung im Land Brandenburg (Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz - BbgWBG) vom 15. Dezember Anerkennungsbehörde ist das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, das auf Antrag des Veranstalters tätig wird. Für das Ergebnis des Prüfverfahrens ist entscheidend, ob die Voraussetzungen der Anerkennung erfüllt sind, die in der Bildungsfreistellungsverordnung (BFV) vom 22. November 1995 in der Fassung der Ersten Änderungsverordnung vom 9. November 2000 festgeschrieben sind. Die Anerkennung erfolgt durch Bescheid. Die Bildungsfreistellung kann durch die Studierenden bei ihrem Arbeitgeber/ihrer Behörde gemäß 17 des Brandenburgischen Weiterbildungsgesetzes beantragt werden. Neben dieser Information sollten als Nachweis für ein tatsächlich absolviertes und ordnungsgemäß durchgeführtes Studium die Kopien der Vor- und Rückseiten der Studienkarten, die Kopien der Semestereinzahlungs- und Immatrikulationsbescheinigungen sowie die letzte Semesterplanung eingereicht werden. Falls Freistellungen in Erwägung gezogen werden sollten, ist zu empfehlen, diese für die im 6. Semester stattfindenden zeitaufwendigen und anspruchsvollen Prüfungen aufzusparen. Außerdem sollten vor Beantragung der Freistellung insbesondere auch die betrieblichen Belange des Arbeitgebers berücksichtigt werden, denn nach 17 des Brandenburgischen Weiterbildungsgesetzes (BbgWBG) kann auch unter Umständen die beantragte Freistellung versagt werden. Die gesetzliche Grundlagen sind veröffentlicht unter Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz (BbgWBG), Bildungsfreistellungsverordnung (BFV). In der Tabelle auf Seite 2 sind alle Studiengänge der Ostbrandenburg aufgeführt, die von der Landesregierung Brandenburg im Sinne des Brandenburgischen Weiterbildungsgesetzes anerkannt worden sind, wobei die Anerkennung nur für präsenzpflichtige Veranstaltungstage gilt. Selbststudienzeiten u.ä. sind von der Anerkennung ausgeschlossen. Anlage auf Seite 2: Tabelle mit allen anerkannten Studiengängen Deutsche Bank Amtsgerichtes
2 Tabelle mit allen Studiengängen der Ostbrandenburg, die im Land Brandenburg im Sinne des Brandenburgischen Weiterbildungsgesetzes anerkannt worden sind, Stand 7. März 2012 Veranstaltung Matr Zeitraum Studienort vom Reg.Nr. 3/04 3/04 9/04 3/05 3/05 9/05 3/06 3/06 9/06 3/07 3/07 9/07 3/08 3/08 9/08 3/09 3/09 9/09 3/10 3/10 9/ bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis k.a k.a Frankfurt(Oder) k.a k.a Frankfurt(Oder) Frankfurt(Oder) Frankfurt(Oder) Frankfurt(Oder) Frankfurt(Oder) Frankfurt(Oder) Frankfurt(Oder) Eberswalde Eberswalde Frankfurt(Oder) Gemäß Wortlaut des Bescheides gilt die Anerkennung nur für präsenzpflichtige Veranstaltungstage. Veranstaltungen außerhalb der Arbeitszeit, Selbststudienzeiten, Online-Präsenzzeiten u.ä. sind von der Anerkennung ausgeschlossen., bitte Fortsetzung auf der nächsten Seite beachten Deutsche Bank Amtsgerichtes
3 Tabelle mit allen Studiengängen der Ostbrandenburg, die im Land Brandenburg im Sinne des Brandenburgischen Weiterbildungsgesetzes anerkannt worden sind, Stand 7. März Fortsetzung- Veranstaltung Matr Zeitraum Studienort vom Reg.Nr bis Frankfurt(Oder) Eberswalde Eberswalde Frankfurt(Oder) Eberswalde Frankfurt(Oder) Frankfurt(Oder) Eberswalde Eberswalde Eberswalde Eberswalde Eberswalde Gemäß Wortlaut des Bescheides gilt die Anerkennung nur für präsenzpflichtige Veranstaltungstage. Veranstaltungen außerhalb der Arbeitszeit, Selbststudienzeiten, Online-Präsenzzeiten u.ä. sind von der Anerkennung ausgeschlossen., Deutsche Bank Amtsgerichtes
4 Bildungsfreistellung im Land Berlin mit Tabelle aller anerkannten Studiengänge der Ostbrandenburg, Stand 7. März 2012 Bildungsfreistellung - auch "Bildungsurlaub" - ist ein Anspruch von Beschäftigten auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen. Während der Freistellung wird der Lohn fortgezahlt. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Bildungsfreistellung während der Arbeitszeit erleichtert Berufstätigen mit ihrer knappen Zeit die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen und unterstützt so die in ganz Europa verfolgte Idee vom "Lebenslangen Lernen". Nach 1(1) in Verbindung mit 3 BiUrlG Berliner Bildungsurlaubsgesetz haben alle Berliner Arbeitnehmer/innen und Auszubildende unabhängig vom Lebensalter nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnisses gegenüber ihrem Arbeitgeber/Ausbildenden Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit/Ausbildung für anerkannte Veranstaltungen der politischen Bildung und/oder der beruflichen Weiterbildung. Der Bildungsurlaub beträgt nach 2(1) BiUrlG für Berechtigte bis zum vollendeten 25. Lebensjahr 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr, über 25 Jahre 10 Arbeitstage innerhalb von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren. Der Anspruch auf Bildungsfreistellung im Land Berlin setzt eine staatliche Anerkennung der jeweiligen Weiterbildungsveranstaltung voraus. Anerkennungsbehörde ist die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales des Landes Berlin (früher die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen des Landes Berlin), die auf Antrag des Veranstalters tätig wird. Für das Ergebnis des Prüfverfahrens ist entscheidend, ob die Voraussetzungen der Anerkennung erfüllt sind. Die Anerkennung erfolgt ebenfalls durch Bescheid gemäß 11 BiUrlG durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales des Landes Berlin (früher die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen des Landes Berlin). Die Bildungsfreistellung kann durch die Studierenden bei ihrem Arbeitgeber/ihrer Behörde beantragt werden. Neben dieser Information sollten als Nachweis für ein tatsächlich absolviertes und ordnungsgemäß durchgeführtes Studium die Kopien der Vor- und Rückseiten der Studienkarten, die Kopien der Semestereinzahlungs- und Immatrikulationbescheinigungen sowie die letzte Semesterplanung eingereicht werden. Wir empfehlen, falls Freistellungen in Erwägung gezogen werden, diese für die im 6. Semester stattfindenden zeitaufwendigen und anspruchsvollen Prüfungen aufzusparen. Außerdem sollten auch insbesondere die betrieblichen Belange des Arbeitgebers bedacht werden, denn entsprechend Berliner Bildungsurlaubsgesetz BiUrlG kann unter Umständen die Freistellung durch den Arbeitgeber auch versagt werden. Gesetzliche Grundlagen zum Berliner Bildungsurlaubsgesetz befinden sich im Internet unter Die Bildungsfreistellung des Senates von Berlin wird benötigt, wenn ein VWA-Studierender einen Arbeitgeber hat, der seinen Firmensitz im Land Berlin hat und dem die staatliche Anerkennung unserer VWA-Weiterbildungsveranstaltung allein durch die Landesregierung von Brandenburg nicht ausreicht Deutsche Bank Amtsgerichtes
5 Tabelle mit Studiengängen der Ostbrandenburg, die vom Land Berlin im Sinne des Berliner Bildungsurlaubsgesetzes anerkannt worden sind, Stand 7. März 2012 Veranstaltung Matr. Zeitraum Studienort vom Betriebswirt/in (VWA) SS 2004 Betriebswirt/in (VWA) SS 2004 Verwaltungs-Betriebswirt/in (VWA) SS 2004 Verwaltungs-Betriebswirt/in (VWA) SS 2004 berufsbegl. 6-semestr.Studiengang BetriebswirtIn (VWA) WS 2004/2005 Berufsbegleitender Studiengang Betriebswirt/in (VWA) Berufsbegleitender Studiengang Verwaltungs-Betriebswirt/in (VWA) Berufsbegl. Studiengang VWA-Diplom BetriebswirtIn Matr. FF-906 WS 2006/ semestr. Studiengang VWA-Diplom Betriebswirt/in (VWA) SS 2008 Beginn in 6-semestr. Studiengang VWA-Diplom Betriebswirt/in (VWA) SS 2008 Beginn in Eberswalde 6-semestr. Studiengang VWA-Diplom Verwaltungs- Betriebswirt/in (VWA) SS 2008 Beginn in 6-semestr. Studiengang VWA-Diplom Verwaltungs-Betriebswirt/in (VWA) SS 2008 Beginn in Eberswalde Berufsbegl. Weiterbildung: Diplom BetriebswirtIn (VWA), Mat. FF-907, 6. Semester (Beginn ) in Frankfurt/Oder Diplom BetriebswirtIn (VWA), Mat. FF-308, 6. Semester (Zeitraum ) VWA-Diplom BetriebswirtIn (VWA), Mat. FF-, 1. Semester (Zeitraum ) VWA-Diplom-Verwaltungs-BetriebswirtIn (VWA), Mat. FF-, 1. Semester (Zeitraum ) Berufsbegl. Weiterbildung in Eberswalde: VWA-Diplom BetriebswirtIn (VWA), Mat. EW-, 1. Semester (Zeitraum ) Berufsbegl. Weiterbildung Eberswalde: VWA-Diplom-Verwaltungs-BetriebswirtIn (VWA), Mat. EW-, 1. Semester (Zeitraum ) Reg.Nr. gem. 11 BiUrlG 3/02 5. Semester Eberswalde IV D /02 5. Semester IV D /02 5. Semester Eberswalde IV D /02 5. Semester IV D /02 5. Semester IV D /03 3/ (6.Sem. Matr 3/03) (6.Sem. Matr 3/03) Eberswalde IV D Eberswalde IV D /06 1. Semester IV D /08 1.Semester II D /08 1.Semester Eberswalde II D /08 1.Semester II D /08 1.Semester Eberswalde II D /07 FF- 308 FF- FF- EW- EW (6. Semester) (6. Semester) II D II D II D II D Eberswalde II D Eberswalde II D Die Anerkennung gilt nur für präsenzpflichtige Veranstaltungstage. Selbststudienzeiten u.ä. sind von der Anerkennung ausgeschlossen Deutsche Bank Amtsgerichtes
6 Tabelle mit Studiengängen der Ostbrandenburg, die vom Land Berlin im Sinne des Berliner Bildungsurlaubsgesetzes anerkannt worden sind, Stand 7. März 2012 EW 313 EW 313 FF (1.Semester) Berufsbegl. Weiterbildung Eberswalde: VWA-Diplom-BetriebswirtIn (VWA), Mat. EW-313, 1. Semester (Zeitraum Berufsbegl. Weiterbildung Eberswalde: VWA-Diplom-Verwaltungs-BetriebswirtIn (VWA), Mat. EW-313, 1. Semester (Zeitraum VWA-Diplom BetriebswirtIn (VWA), Mat. FF-313, 1. Semester ((Zeitraum ) (1.Semester) Eberswalde II D Eberswalde II D II D Die Anerkennung gilt nur für präsenzpflichtige Veranstaltungstage. Selbststudienzeiten u.ä. sind von der Anerkennung ausgeschlossen Deutsche Bank Amtsgerichtes
Vom 30. März 1993 (GVBl. S. 157), zuletzt geändert am 19. Dezember 2012 (GVBl. S. 410)
Bildungsfreistellungsgesetz Rheinland-Pfalz BFG 796 Gesetz des Landes Rheinland-Pfalz über die Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für Zwecke der Weiterbildung (Bildungsfreistellungsgesetz
MehrORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007
UNIVERSITÄT LEIPZIG Inhalt ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 1 Gasthörerschaft 2 Zulassung 3 Geltungsdauer der Zulassung 4 Der Gasthörerschein
MehrZusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag
Kooperativer Studiengang Betriebswirtschaft "Baubetriebswirt-Plus" an der Hochschule Biberach Zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden / Studenten. Firma / Betrieb... Name, Vorname. Straße,
MehrWeiterbildungsbonus Schleswig-Holstein (WBBonus SH)
Landesprogramm Arbeit Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein (WBBonus SH) - Ergänzende Förderkriterien Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein
Mehr800-1. Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz. Vom 21. Januar 1974. Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz: 1 1)
Fundstelle: HmbGVBl. 974, S. 6 800- Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz Vom 2. Januar 974 Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz: Grundsatz ( Durch ihre Freistellung
MehrSatzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Lesefassung vom 21. Januar 2013 Auf Grund von 63 Abs. 2 und 19 Abs. 1 Satz 2 Nr.
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
Mehr(1) Den ehrenamtlich in der Jugendhilfe tätigen Personen über 16 Jahre ist auf Antrag Sonderurlaub zu gewähren:
Sonderurlaubsgesetz Gesetz zur Gewährung von Sonderurlaub für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendhilfe (Sonderurlaubsgesetz) vom 31.03.1984 GVBl. NW vom 27.03.1984 S. 211 (1) Den ehrenamtlich in der
MehrArbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG)
Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung vom 06.11.1984. 1) Geändert durch Gesetz vom 28.03.2000 (SGV.NRW.800).
MehrBERGISCHE UNIVERSITÄT Seite 1 WUPPERTAL
BERGISCHE UNIVERSITÄT Seite 1 WUPPERTAL An die Bergische - Studierendensekretariat 42097 Wuppertal Antrag auf Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte* an der Bergischen Persönliche
MehrAntrag auf Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte* an der Universität Siegen
Studierendensekretariat und International Office Antrag auf Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte* an der Persönliche Angaben Nachname Geschlecht weiblich männlich Geburtsdatum..
MehrZusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag
Dualer Studiengang Bauingenieurwesen "Bauingenieur plus" an der Hochschule Biberach Zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden (Lehrling) / Studenten. Firma / Betrieb... Name, Vorname. Straße,
MehrArbeitsrechtsregelung über Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Fortbildungsordnung)
Fortbildungsordnung 4.13.7 Arbeitsrechtsregelung über Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Fortbildungsordnung) Vom 13. März 1990 (ABl. EKD 1990 S. 204) Lfd. Nr. Änderndes Recht
MehrAntrag auf Zertifizierung als Supervisorin BDP / Supervisor BDP
Antrag auf Zertifizierung als Supervisorin BDP / Supervisor BDP A Allgemeine Daten Frau Herr Titel: Vorname: Name: Postanschrift: Telefon:/Telefax: Email: Sind Sie Mitglied im BDP? (Wenn ja, geben Sie
MehrAntrag auf Feststellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung
Vor- und Zuname des Antragstellers (Personensorgeberechtigter) Datum PLZ Wohnort Posteingang/Eingangsvermerk: Straße, Hausnummer Zurückzusenden an: Landkreis Märkisch-Oderland Jugendamt Puschkinplatz 12
MehrPRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER-
PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTER- ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL befürwortet in der 74. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre
MehrFachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse Hinweise für Studierende in den Bachelorstudiengängen Business Administration (B.A.; Rheinbach) Betriebswirtschaft (B.Sc.;
MehrDann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.
Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es
MehrGesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung - Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) -
Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung - Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) - Vom 6. November 1984 (GV.NRW.1984 S. 678), zuletzt geändert
MehrReglement Mediator SAV / Mediatorin SAV
Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Der Vorstand des Schweizerischen Anwaltsverbandes SAV erlässt nachfolgendes Reglement. A. Grundsatz zum Titel Mediator SAV / Mediatorin SAV 1. Der Schweizerische
MehrKirchengesetz über die Maßnahmen zur Personalförderung (Personalförderungsgesetz PFördG)
Personalförderungsgesetz PFördG 790 Kirchengesetz über die Maßnahmen zur Personalförderung (Personalförderungsgesetz PFördG) Vom 23. November 2007 (ABl. 2008 S. 14), zuletzt geändert am 25. November 2015
MehrMitteilungsblatt Nr. 02-2014
Mitteilungsblatt Nr. 02-2014 Inhalt: vorläufige Zulassungsordnung für den postgradualen Studiengang Master of Social Work Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession (ZulO-MSW-MA) Seite: 1-3 Datum: 26.03.2014
MehrBeruf und Studium kombinieren! Berufsbegleitendes Abendstudium Betriebswirtschaft (VWA) Die Akademie für HÖHER SCHNELLER WEITER BILDUNG
Beruf und Studium kombinieren! Berufsbegleitendes Abendstudium Betriebswirtschaft (VWA) Die Akademie für HÖHER SCHNELLER WEITER BILDUNG Das praxisnahe Studium zur Sicherung der Zukunft Berufliche Weiterbildung
MehrOrientierungstest für angehende Industriemeister. Vorbereitungskurs Mathematik
Orientierungstest für angehende Industriemeister Vorbereitungskurs Mathematik Weiterbildung Technologie Erlaubte Hilfsmittel: Formelsammlung Taschenrechner Maximale Bearbeitungszeit: 1 Stunde Provadis
MehrOrdnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen
Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Aufgrund von 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 des Gesetzes über die Berufsakademie
MehrStudien- und Prüfungsordnung für Master- Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 2. Juni 2006
Studien- und Prüfungsordnung für Master- Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 2. Juni 200 Lesefassung vom 30. Juni 2011 Auf Grund von 8 Abs. 5 in Verbindung mit 34 Abs. 1 des
MehrNeue Regelungen seit 01.07.2014
Infoportal staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstellen und geeignete Personen gemäß 305 InsO. Die vorzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens. Neue Regelungen seit 01.07.2014 Verkürzung des Insolvenzverfahrens
MehrVorgehensweise Wenn Ihr den Antrag ausgefüllt habt, mailt ihn einfach an
Antrag auf Freistellung von Arbeitnehmern für Zwecke der Jugendarbeit Die Seiten zwei bis vier informieren ausführlich über die rechtlichen Grundlagen und die Vorgehensweise der Antragstellung. Auf den
MehrStudieren- Erklärungen und Tipps
Studieren- Erklärungen und Tipps Es gibt Berufe, die man nicht lernen kann, sondern für die man ein Studium machen muss. Das ist zum Beispiel so wenn man Arzt oder Lehrer werden möchte. Hat ihr Kind das
MehrWissenswertes zum Thema Umzug und Reisen
Informationsblatt Wissenswertes zum Thema Umzug und Reisen Wichtige Informationen zum Arbeitslosengeld Agentur für Arbeit Musterstadthausen Umzug Allgemeines Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist davon
MehrWir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des
Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)
MehrBildungs- und Teilhabepaket. Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Bildungs- und Teilhabepaket Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen 1 Allgemeines Sicherlich haben Sie auch schon von dem neuen Bildungsund
MehrInformationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge
1 Informationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge Am 17. November 2011 wurde das Gesetz zur Neuregelung des Beamtenversorgungsrechts
MehrDas Seminar ist eine Prüfungsleistung für Bachelor und Masterstudierende der Informatik!
Das Seminar ist eine Prüfungsleistung für Bachelor und Masterstudierende der Informatik! 1. Eintragung in die Seminarliste via Stud.IP (Bewerbungsverfahren) Die Eintragung in die Seminarliste Ihrer Wahl
MehrInformationen für Weiterbildungsanbieter zur Entgegennahme von Bildungsschecks www.bildungsscheck.brandenburg.de
Informationen für Weiterbildungsanbieter zur Entgegennahme von Bildungsschecks www.bildungsscheck.brandenburg.de Jemand möchte einen von Ihnen angebotenen Kurs zur beruflichen Weiterbildung besuchen und
MehrScheidungsfragebogen
1 Scheidungsfragebogen Personendaten 1. Wer möchte den Scheidungsantrag stellen? Es kann nur einer von beiden Ehegatten den Antrag stellen, auch wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen. Wer den Antrag
MehrAgentur für Arbeit Bad Homburg. Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit
Agentur für Arbeit Bad Homburg Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit Gründungszuschuss Mit einem Gründungszuschuss kann Ihnen der Start in die Selbständigkeit erleichtert werden. Außerdem
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 7 GZ. RV/2188-W/08 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Adr.1, gegen den Bescheid des Finanzamtes Waldviertel, betreffend Einkommensteuer
MehrTarifvertrag über die Förderung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung als Beiträge in den Pensionsfonds (TV Pensionsfonds)
Tarifvertrag über die Förderung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung als Beiträge in den Pensionsfonds () zuletzt geändert durch TV Nr. 137 Stand: Januar 2007 Herausgegeben und
MehrGrundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen
Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut
Mehrb. Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife der Fachrichtung Wirtschaft
6 2. Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife: Sofern Studieninteressierte die fachgebundene Hochschulreife erworben haben, gilt folgendes: Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt gemäß
MehrModalitäten der LSF-Belegung für die Lehrveranstaltungen
Institut für Humangeographie Dipl.-Geograph Jens Schreiber Telefon +49 (69)-798 23552 Telefax +49 (69)-798 28173 E-Mail schreiber@em.uni-frankfurt.de www.humangeographie.de Modalitäten der LSF-Belegung
MehrIch beantrage die Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung für
An die Kreishandwerkerschaft Münster Innung für Kälte- und Klimatechnik Münster Ossenkampstiege 111 48163 Münster Antrag auf Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung gem. 9 Abs. 2 Chemikalien-Klimaschutzverordnung
MehrWeiterbildung mit Kind Informationen zur Nutzung der Kindertagesstätte in der Sparkassenakademie. Stuttgart, Juni 2014
Informationen zur Nutzung der Kindertagesstätte in der Sparkassenakademie Stuttgart, Juni 2014 NEU: ab September 2014 ? Ja klar! Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gehört zu den Top-Themen der heutigen
MehrAntrag auf Pauschal-Förderung Aus dem Hamburger Selbsthilfe-Gruppen-Topf
Antrag auf Pauschal-Förderung Aus dem Hamburger Selbsthilfe-Gruppen-Topf Bitte füllen Sie diesen Antrag aus. Dann schicken Sie den Antrag an diese Adresse: KISS Hamburg, SHG-Topf Wandsbeker Chaussee 8
MehrEröffnung der Nordakademie Graduate School 26. Sept. 2013, 12 Uhr, Dockland, Van-der-Smissen-Str. 9
Seite 1 von 7 Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Wissenschaft und Forschung DIE SENATORIN Eröffnung der Nordakademie Graduate School 26. Sept. 2013, 12 Uhr, Dockland, Van-der-Smissen-Str. 9 Es gilt
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrR i c h t l i n i e n zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit. in der Sportart Fußball. gemäß 2 der Vereinssatzung WIR e.v.
R i c h t l i n i e n zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Sportart Fußball gemäß 2 der Vereinssatzung WIR e.v. Frankfurt (Oder) Allgemeine Förderungsvoraussetzungen: 1. Antragsteller (Oder),
Mehr(Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte. (SächsQualiVO) Verordnung
SächsQualiVO Seite 1 von 5 Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte (SächsQualiVO) Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport über die Anforderungen
MehrÄnderungen und Ergänzungen zum. Arbeitsvertragsrecht der bayerischen. (Erz-)Diözesen - ABD -
Nr. 59 Änderungen und Ergänzungen zum Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen - ABD - Beschlüsse der Bayerischen Regional-KODA vom 08.12.2004 und vom 03./04.05.2005 - Regelung über eine ergänzende
MehrRICHTLINIE ZUR FÖRDERUNG STIPENDIENPROGRAMM ZUR VERBESSERUNG DER MEDIZINISCHEN VERSORGUNG IM LÄNDLICHEN RAUM
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit RICHTLINIE ZUR FÖRDERUNG STIPENDIENPROGRAMM ZUR VERBESSERUNG DER MEDIZINISCHEN VERSORGUNG IM LÄNDLICHEN RAUM Vorbemerkung Der Freistaat Bayern gewährt
MehrTeilzeitarbeit Befristete Arbeitsverträge
Teilzeitarbeit Befristete Arbeitsverträge - Arbeits- und Sozialrechtsinfo, Stand 4/2013 Teilzeitarbeit Wer ist teilzeitbeschäftigt? Teilzeitbeschäftigt sind Arbeitnehmer, deren regelmäßige Wochenarbeitszeit
Mehrvon Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung
Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung
MehrDie JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit. Informationen für Arbeitnehmer. Geringfügige und kurzfristige Jobs
Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit Informationen für Arbeitnehmer Geringfügige und kurzfristige Jobs Die JOB-Vermittlung Wir vermitteln: befristete und geringfügige Beschäftigungen jeder Art. Stunden-,
MehrKurzinformation betreffend das Recht zur Verwendung bzw. Führung des burgenländischen Landeswappens. A) Allgemeines
Kurzinformation betreffend das Recht zur Verwendung bzw. Führung des burgenländischen Landeswappens A) Allgemeines 1. Wo finden sich Rechtsvorschriften über den Gebrauch des burgenländischen Landeswappens?
MehrGesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG)
Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG) vom 29. Januar 1971 (GVBl. S. 323) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2007 (GVBl. S. 628) 1
MehrBundesgesetz über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen
Bundesgesetz über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen im tertiären Bildungsbereich (Ausbildungsbeitragsgesetz) 416.0 vom 6. Oktober 2006 1 (Stand am 1. Januar 2008)
MehrGesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung Ingenieur und Ingenieurin (Ingenieurgesetz - IngG)
Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung Ingenieur und Ingenieurin (Ingenieurgesetz - IngG) Art. 1 (1) Die Berufsbezeichnung "Ingenieur und Ingenieurin" allein oder in einer Wortverbindung darf führen,
MehrTarifvertrag. für Auszubildende mit berufsbegleitendem Studium zum Informatiker/in / Wirtschaftsinformatiker/in (FHdW) bei der
Tarifvertrag für Auszubildende mit berufsbegleitendem Studium zum Informatiker/in / Wirtschaftsinformatiker/in (FHdW) bei der Sartorius AG, Weender Landstr. 96-108, 37075 Göttingen, 2 Zwischen dem Verband
MehrAnleitung für die Teilnahme an den Platzvergaben "Studio II, Studio IV und Studio VI" im Studiengang Bachelor Architektur SS15
Anleitung für die Teilnahme an den Platzvergaben "Studio II, Studio IV und Studio VI" im Studiengang Bachelor Architektur SS15 1 Bitte melden Sie sich über das Campusmanagementportal campus.studium.kit.edu
MehrDFP-/Fortbildungs-Punkte
Stand: 12. Februar 2016 DFP-/Fortbildungs-Punkte Ein Zertifizierungsantrag auf Fortbildungspunkte bei der Bayerischen Landesärztekammer und der Bayerischen Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten
MehrOrdnung über besondere Zugangsvoraussetzungen. für den Internationalen Master-/Promotionsstudiengang
Ordnung über besondere Zugangsvoraussetzungen für den Internationalen Master-/Promotionsstudiengang Molekulare Biologie am Göttinger Zentrum für Molekulare Biowissenschaften (GZMB) Erster Teil Allgemeine
MehrBERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG
Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung
MehrRichtlinie über die Vergabe von Stipendien zur Verbesserung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum
StMUG - Referat 31 2126.0-UG Richtlinie über die Vergabe von Stipendien zur Verbesserung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und
MehrNeu!!! Direktversicherung für Grenzgänger Neu!!!
Egon Traub Beispielhafte Darstellung von einem Monatsbeitrag von 10 oder 37 (=Maximalbetrag) und einem Jahresbeitrag von 1.00 oder 4.44 (=Maximalbetrag) 30 Monatsbeitrag 37 (Maximalbetrag) 10 Monatsbeitrag
MehrAnhang V zur Weiterbildungsordnung SSO
Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO Reglement über die Erlangung eines eidgenössischen oder von der SSO anerkannten Weiterbildungstitels und betreffend die Anerkennung vergleichbarer ausländischer Titel
MehrInformationen zur Zulassung zum Bachelor-Studium an der VWA-Hochschule für berufsbegleitendes Studium
Informationen zur Zulassung zum Bachelor-Studium an der VWA-Hochschule für berufsbegleitendes Studium Bevor Sie weiterlesen: Zunächst einige wichtige Hinweise! 1. Wer an der VWA-Hochschule studieren möchte,
Mehr(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
Lösungen: Fall 1: (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Fall 2: 13 Verhalten während der Berufsausbildung (BBiG)
MehrZypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)
Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen
MehrGA Seite 1 (09/2012) 136. Änderungen
GA Seite 1 (09/2012) 136 Aktualisierung, Stand 09/2012 Wesentliche Änderungen Änderungen Die Weisung wird um eine Regelung zur Ermittlung des Lebensalters bei Nachweis eines unvollständigen Geburtsdatums
MehrBeratung und Unterstützung, Beratung Beistandschaften und
Stadt Hagen Stadt Hagen Beratung Unterstützung, Beratung Beistandschaften Beratung Unterstützung, Unterstützung, Beistandschaften Beurkungen Beistandschaften Beurkungen Beurkungen für Eltern, die bei der
Mehranpassungsfortbildung zum erwerb der staatlichen anerkennung als erzieher/in
anpassungsfortbildung zum erwerb der staatlichen anerkennung als erzieher/in fortbildung und Einsatzfelder inhalte und abschlussprüfung zugangsvoraussetzungen bewerbungsunterlagen 1 2 3 4 Deutsches Erwachsenen-Bildungswerk
MehrHeidelberger Lebensversicherung AG
Heidelberg Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2013 Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung der am Donnerstag, 13. Juni 2013, um 11:00 Uhr, Forum
MehrAUFSTIEGSFORTBILDUNGEN 2016. www.bbz-augsburg.de GLÄNZENDE ZUKUNFT. BBZ.
AUFSTIEGSFORTBILDUNGEN 2016 www.bbz-augsburg.de GLÄNZENDE ZUKUNFT. BBZ. AUFSTIEGSFORTBILDUNG ZUM/R BETRIEBSWIRT/IN [IHK] BERUFSBILD Profitieren Sie von unseren herausragenden Kompetenzen im Sektor der
Mehr1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1.
Merkblatt Starthilfe (Stand: 01.07.2014) Das Ziel der Starthilfeförderung ist der Aufbau nachhaltiger, personenorientierter und sozialraumbezogener ambulanter Unterstützungsangebote. Zielgruppen der Förderung
MehrFachbezogene Berechtigung. beruflich qualifizierter Personen. zum Universitätsstudium INFORMATIONEN. Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Fachbezogene Berechtigung beruflich qualifizierter Personen zum Universitätsstudium INFORMATIONEN - 2 - Was bedeutet Fachbezogene Berechtigung zum Universitätsstudium? Seit dem Wintersemester 1996/97 können
MehrErweitertes Aufnahmeverfahren und Vorbereitungskurs
Erweitertes Aufnahmeverfahren und Vorbereitungskurs Pädagogische Hochschule Schwyz Ausbildung Zaystrasse 42 CH-6410 Goldau T +41 41 859 05 80 ausbildung@phsz.ch www.phsz.ch September 2015 Wege zum Studium
MehrGebührenVO_IWB_2015_02_12
Gebührenordnung für berufsbegleitende Bachelor- und weiterbildende Masterstudiengänge sowie spezielle weiterbildende Studien an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut vom 12. August 2013
MehrHIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN
HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN Zinsen haben im täglichen Geschäftsleben große Bedeutung und somit auch die eigentliche Zinsrechnung, z.b: - Wenn Sie Ihre Rechnungen zu spät
MehrBeschlußempfehlung des Rechtsausschusses der Volkskammer vom 20. Juni 1990. zum. Antrag des Ministerrates vom 6. Juni 1990 (Drucksache Nr.
VOLKSKAMMER der Deutschen Demokratischen Republik 10. Wahlperiode Drucksache Nr. 66 a Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses der Volkskammer vom 20. Juni 1990 zum Antrag des Ministerrates vom 6. Juni
MehrInformationen aus der Landesrechtsstelle Hessen
Informationen aus der Landesrechtsstelle Hessen Beamtenrecht/Arbeitsrecht Arbeits- und Dienstbefreiung bei Erkrankung von Kindern Wenn Kinder krank werden, brauchen sie besonders viel Zuwendung. Hier sind
MehrDie Bachelorarbeit muss laut Prüfungsordnung nicht mehr thematisch dem gewählten Schwerpunktmodul zuzuordnen sein.
Bachelor of Science BWL: Studierende, welche im Sommersemester 2012 die Bachelorarbeit schreiben möchten, müssen sich im Zeitraum 10.01. bis 23.01.2012 in FlexNow voranmelden. Aufgrund der Voranmeldung
MehrDer Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung
Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat Grundlage: Betriebsverfassungsgesetz Gesetzlicher Interessenvertreter der Belegschaft Wird von der Belegschaft gewählt (Betriebsversammlung)
MehrInterimsreglement für die Weiterbildung zum Zertifikat Notfallsonographie
Interimsreglement für die Weiterbildung zum Zertifikat Notfallsonographie 1. Ziel Es werden die Weiterbildung in Notfallsonographie (NFS) mit Zertifikat geregelt sowie die Struktur und Organisation für
MehrZweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung
- 1- Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport über die Ergänzungsprüfungen zum Erwerb des Latinums, des Großen Latinums, des Graecums und des Hebraicums vom 15.Mai 1986 1 Auf Grund von 35 Abs.
MehrDer Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten
Der Vollstreckungsbescheid 12 Fragen und Antworten Was bewirkt der Vollstreckungsbescheid eigentlich? Anerkennung der Schuld durch eine neutrale, eine richterliche Instanz Kein späterer Widerspruch möglich
MehrAusfertigung. Satzungsänderung
Ausfertigung Satzungsänderung Die Vertreterversammlung des Niedersächsischen Versorgungswerkes der Rechtsanwälte hat am 4. September 2013 aufgrund des 4 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes über das Niedersächsische
MehrGewinnbringend Bausparen.
Gewinnbringend Bausparen. Mit attraktiven Zinsen und staatlicher Förderung. Bei Bedarfsfeldkennzeichnung Ideal Bausparen - Rentabel mit bis zu 4% * Guthabenzinsen! * Details siehe Innenseite. Wüstenrot
MehrAufnahmereglement. Z-INA Höhere Fachschule Intensiv-, Notfall- und Anästhesiepflege Zürich
Aufnahmereglement Z-INA Höhere Fachschule Intensiv-, Notfall- und Anästhesiepflege Zürich erstellt 27.05.2010 Schulleitungsteam Z-INA, überarbeitet 20.08.2012, Version 4 genehmigt durch die Aufsichtskommission
MehrRente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen
HBE PRAXISWISSEN Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen Handelsverband Bayern e.v. Brienner Straße 45, 80333 München Rechtsanwältin Claudia Lindemann Telefon 089 55118-122 Telefax 089 55118-118 E-Mail
MehrAnerkennungsordnung. in der Fassung vom 20. November 2009
Anerkennungsordnung in der Fassung vom 20. November 2009 Präambel Die Deutsche Gesellschaft für Mediation e. V. setzt sich gemäß 2 Abs. 1 ihrer Vereinssatzung in der Fassung vom 28. Mai 2008 das Ziel,
MehrAntrag auf gastweisen Schulbesuch nach Art. 43 BayEUG
Antrag auf gastweisen Schulbesuch nach Art. 43 BayEUG Erziehungsberechtigte/r: Name, Vorname Straße PLZ/Ort Email Telefon Um eine schnelle und zuverlässige Bearbeitung sicherzustellen, wird gebeten den
MehrAbfallentsorgungsgebühren
Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz (Abfallgebührensatzung) vom 15.12.2005 in der Fassung der achten Änderungssatzung vom 17.12.2014 Aufgrund des 7 und 8 der Gemeindeordnung
MehrAntrag auf Förderung ambulanter Hospizarbeit nach 39a Abs. 2 SGB V. Erwachsene Name und Ort des ambulanten Hospizdienstes:
Antrag auf Förderung ambulanter Hospizarbeit nach 39a Abs. 2 SGB V Erwachsene Name und Ort des ambulanten Hospizdienstes: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit stellen wir für unseren ambulanten Hospizdienst
Mehr