Betreuungsweisung. Caritasverband Koblenz e. V. Engagiert für Menschen

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1 Caritasverband Koblenz e. V. Betreuungsweisung Jugend-Gefährdeten-Hilfe Caritasverband Koblenz e. V. Hohenzollernstraße Koblenz Tel.: (02 61) Fax: (02 61) jugendhilfe@caritas-koblenz.de Engagiert für Menschen

2 Betreuungsweisung Die Betreuungsweisung ist eine richterliche Weisung auf Grundlage des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) in Verbindung mit dem achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Mit der Verhängung einer Betreuungsweisung wird gewährleistet, dass der Jugendliche bzw. Heranwachsende durch einen Betreuungshelfer sozialpädagogisch in seiner Lebensführung unterstützt wird. Die Betreuungsweisung ist eine intensive Einzelfallhilfe. Sie erstreckt sich über einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten und kann im Bedarfsfall auch verlängert werden. Ferner besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Jugendhilfe die Betreuungsweisung auch für Personen unter der Strafmündigkeitsgrenze (unter 14 Jahren) vorzuschlagen. Angeordnet wird die Betreuungsweisung durch den Jugendrichter durch Urteil in Form einer Weisung ( 10 JGG) den Jugendrichter im Rahmen einer Bewährungsauflage ( 23, 88 JGG) das Jugendamt im Rahmen der Gewährung von Jugendhilfe ( 27, 30, 41 SGB VIII) ZIELGRUPPE Zielgruppe sind Jugendliche und Heranwachsende (die Altersgruppe der 14- bis 21- Jährigen), deren Delinquenz Ausdruck eines Sozialisations- oder Erziehungsdefizits ist und deren Straftaten in Bezug auf Häufigkeit und/oder Schwere über eine Bagatellkriminalität hinausgehen. Darüber hinaus eignet sich die Betreuungsweisung als Hilfe für Jugendliche und Heranwachsende, deren problematische Lebenssituation zur Begehung weiterer Straftaten führen könnte. Jugend-Gefährdeten-Hilfe BETREUUNGSWEISUNG 1

3 ZIELE Verhinderung weiterer Straftaten Vermittlung gültiger Rechtsnormen Auseinandersetzung mit Ursachen und Folgen der begangenen Straftaten Aufzeigen von alternativen Lösungsstrategien Sensibilisierung für Verantwortungsübernahme Entwicklung einer eigenen Lebensperspektive Planung und Realisierung von schulischer und/oder beruflicher Integration Themenbezogene Auseinandersetzung sowie lebenspraktische Hilfen in den Bereichen: Wohnen, Familie, Ausbildung, Peergroup, Umgang mit Geld u. a. Unterstützung bei einer eigenverantwortlichen Alltagsbewältigung Berücksichtigung von individuellen Schwierigkeiten und Stärken Stärkung der personalen und sozial-emotionalen Kompetenzen Förderung und Erweiterung neuer sozialer Handlungskompetenzen Klärung sowie Aufbau von Beziehungen und Beziehungsfähigkeit Bewältigung persönlicher Krisen Hinführung zu aktiver und sinnvoller Freizeitgestaltung Vermeidung einer stationären Unterbringung Sicherstellung sozialrechtlicher Ansprüche METHODEN Bei der Betreuungsweisung kommen u. a. folgende sozialpädagogischen Ansätze und Methoden zur Anwendung: systemischer Ansatz (Einbeziehung des gesamten sozialen Umfeldes in den Betreuungsprozess), Alltags- und Lebensweltorientierung (die Problemlagen und die Lebensweise bestimmen die Vorgehensweise), aufsuchende Sozialarbeit, sozialpädagogische Beratung zur Konflikt- und Krisenbewältigung und Netzwerkarbeit (Zusammenarbeit mit und Vermittlung an weiterführende Hilfen wie Drogenberatung, Schuldnerberatung, etc.) Jugend-Gefährdeten-Hilfe BETREUUNGSWEISUNG 2

4 DER ABLAUF DER BETREUUNGSWEISUNG IM ÜBERBLICK Information durch die Jugendgerichtshilfe Auftragsklärung, Kostenzusage, Klienteninformationen Erstgespräch Problemanalyse, inhaltliche Klärung, Zielsetzungen, Zielplan Erstbericht Informationen für Gerichte, Jugendgerichtshilfe und Bewährungshilfe Wöchentliche Kontakte Bearbeitung der spezifischen Probleme, Erarbeitung alternativer Handlungs- bzw. Lebenskonzepte, Umsetzung der Ziele Zwischenbericht Übermittlung von Zwischenergebnissen an Gerichte, Jugendgerichtshilfe und Bewährungshilfe Abschluss der Betreuungsweisung Rückblick und Zusammenfassung der Ergebnisse, Abschlussgespräch Abschlussbericht Informationen über den Verlauf der Betreuung für Gerichte, Jugendgerichtshilfe und Bewährungshilfe Koblenz, im September 1992 (überarbeitet in 2009) Jugend-Gefährdeten-Hilfe BETREUUNGSWEISUNG 3

5 Caritasverband Koblenz e. V. Jugend-Gefährdeten-Hilfe Hohenzollernstraße Koblenz Sachbereichsleitung: Ute Heußlein, Diplom-Pädagogin Telefon: (02 61) Telefax: (02 61) heusslein@caritas-koblenz.de

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