VERTRAG ZUR ZEITWEISEN UNTERBRINGUNG VON FRETTCHEN
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- Erna Weber
- vor 6 Jahren
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1 VERTRAG ZUR ZEITWEISEN UNTERBRINGUNG VON FRETTCHEN Vertragspartner sind: und der/dem Frettchenhalter/in: Vertragsgegenstand sind die zu betreuende Frettchen: Die zu betreuenden Frettchen sind im Anhang einzeln aufgeführt. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen des Tierhalters gemacht. Ansprechpartner für Notfälle / Person des Vertrauens, wenn der Frettchenhalter nicht erreichbar ist: Haustierarzt: Notfall: Website: Seite 1 von 5
2 Betreuungszeitraum Die Frettchen werden in der Zeit vom bis vom Betreuer verwahrt, betreut und gepflegt. Es werden insgesamt Frettchen in Betreuung gegeben. Während dieser Zeit bleibt der Tierhalter/Eigentümer Tierhalter im Sinne von 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung). Vertragsvereinbarungen 1 Die Betreuung der Tiere ist unentgeltlich. Für Futter, Streu, Wäsche, Reinigungsmittel und sonstige Verbrauchsartikel ist eine Tagespauschale von zu entrichten. 2 Für eventuell Anfallende Tierarztkosten sind pro Frettchen als Kaution zu zahlen. Ist kein Tierarztbesuch notwendig, wird die Kaution am Ende der Urlaubspflegezeit zurückgezahlt. 3 Diese Tagespauschale sowie die Kaution sind im Voraus, spätestens bei Abgabe des Tieres beim Betreuer, zur Zahlung fällig. 4 Für Schäden, die das Tier während der vereinbarten Zeit beim Betreuer erleiden könnte, übernimmt der Betreuer keine Haftung. Die Haftung des Betreuers wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. 5 Die Tiere werden ausschließlich in den Räumen/Freigehege des Betreuers untergebracht. Da alle möglichen Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden, kann bei einem Ausbruch oder Verletzung eines Tieres keine Haftung übernommen werden. Für eventuell auftretende Erkrankungen der betreuten Tiere und deren Folgen, auch nach der Betreuung, kann der Betreuer nicht haftbar gemacht werden. 6 Bei trächtigen Tieren besteht keine Haftung im Falle von Geburtsschäden. Alle anfallenden Kosten für Verpflegung, Betreuung und Ärztliche Versorgung der Elterntiere und Welpen werden in voller Höhe vom Tierhalter bei Abholung der Tiere beglichen. 7 Sollten die Tiere bis 10 Tage nach dem Abholtermin noch nicht abgeholt worden sein (vorausgesetzt der Betreuungsvertrag wurde nicht verlängert) ist der Betreuer dazu berechtigt, über die Tiere frei zu verfügen. 8 Der Tierhalter verpflichtet sich zur telefonischen Erreichbarkeit, während der Betreuungszeit oder benennt einen Ansprechpartner seines Vertrauens um dem Betreuer zu jeder Zeit einen telefonischen Kontakt zu ermöglichen. 9 Der Impfpass wurde dem Betreuer ausgehändigt und wird nach Ende des Pensionsaufenthalts dem Tierbesitzer wieder ausgehändigt. 10 Nach Vereinbarung kann der Impfschutz mittels Titerbestimmung belegt werden. 11 Die Tiere müssen im eigenen Interesse über einen ausreichenden Impfschutz verfügen. Dies beinhaltet einen aktuellen Impfschutz gegen Tollwut und Staupe. Seite 2 von 5
3 12 Spätestens bei Übergabe der Tiere ist dem Betreuer eine, von einem Labor durchgeführte Kotprobe auszuhändigen. Die Kotprobe darf maximal 4 Wochen alt sein und muss Aufschluss über einen eventuellen Giardien und Kokzidien Befall geben. 13 Die Kosten für Tierarztbehandlungen und Medikamente gehen zu Lasten des Halters. 14 Der Tierhalter ist verpflichtet über jegliche Art von Krankheiten vor Vertragsunterzeichnung den Betreuer darüber in Kenntnis zu setzen. Bei Bedarf ist ein Medikamentenplan dem Betreuer auszuhändigen. 15 Der Tierhalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen vom Betreuer ausgewählten Tierarzt bei Erkrankung, Verletzungen oder Unfalles seines Tieres erfolgen sollen. Die dadurch entstehenden Kosten werden in voller Höhe vom Tierhalter übernommen und bei Abholung der Tiere beglichen. Der Betreuer wird zuerst versuchen den Tierhalter zu informieren. Sollte dies nicht möglich sein wird der Betreuer in bester Absicht für das Wohl des Frettchens handeln. Sollte aus Tierärztlicher Sicht eine Behandlung, zum Wohle des Tieres unumgänglich sein, dürfen die nötigen Behandlungen ohne das Einverständnis des Tierhalters in Auftrag gegeben werden. In dieser Situation verpflichtet sich der Tierhalter die Kosten der nötigen Behandlungen, gegen Vorlage einer entsprechenden Bestätigung des behandelnden Tierarztes, in voller Höhe zu übernehmen. 16 Bringt ein Frettchen eine ansteckende Krankheit oder Parasiten mit, trägt der Halter dieses Frettchens alle dadurch entstehenden Kosten wie z. B. für die Desinfektion oder Behandlung angesteckter Frettchen. 17 Der Betreuer verpflichtet sich, die zu betreuenden Tiere im oben genannten Zeitraum gemäß dem Tierhalter bekannten Räumlichkeiten unterzubringen und zu versorgen. 18 Der Betreuer verpflichtet sich, die Tiere während der Betreuungszeit artgerecht zu halten, zu versorgen, sowie Quälereien und Misshandlungen, auch von Dritten, zu verhindern. 19 Im Falle eines Ableben des/der Tiere soll der Besitzer umgehend informiert werden nicht informiert werden 20 Mit dem/der verstorbenen Tier/Tiere soll wie folgt verfahren werden Tierarzt/Tierverwertung Tiefkühltruhe Plastiktüte/Karton Wird vom Ansprechpartner des Vertrauens abgeholt 21 Mündlich getroffene Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Änderungen sind nur bei schriftlicher Vereinbarung gültig. 22 Alle Punkte des Vertrages wurden eingehend besprochen und ausgefüllt. Der Tierbesitzer bestätigt mit seiner Unterschrift, alle nötigen Informationen an den Betreuer weitergegeben zu haben und alle erforderlichen Fragen wahrheitsgetreu beantwortet zu haben. Der Betreuer verpflichtet sich, das Tier Seite 3 von 5
4 des Tierhalters nach bestem Wissen und verantwortungsvoll zu betreuen und zu versorgen. Schlussbestimmungen 23 Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertrags- Bestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt. 24 Es gilt das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zusatzvereinbarungen Ort, Datum Unterschrift Tierhalter Unterschrift Betreuer Seite 4 von 5
5 Angaben zum Frettchen Transponder: Ja Nein Chip Nr.: Alter: Farbe/Zeichnung: Geschlecht: Fähe Rüde Erkennungsmerkmale: Kastriert: operativ chemisch Impfung: Staupe Tollwut Gewicht: Medikamente: (Typ, Häufigkeit, Dosierung etc.) Vorerkrankungen: (Staupe, Frakturen, Entwicklungsstörungen etc.) Unverträglichkeiten: (Futter, Streu, Medikamente, Narkose etc.) Besondere Eigenarten: (Zwicken/Beißen, Wasserbudler, etc.) Charakter: Krallen geschnitten: Ja Nein Ohren geputzt: Ja Nein Ort, Datum Unterschrift Tierhalter Seite 5 von 5
Name des Tieres: Geschlecht: Alter: Jahr(e) 0 Freigänger 0 Wohnungskatze Geschlecht: Alter: Jahr(e)
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