Sicherungen: Das Bundesteilhabegesetz auf dem Prüfstand

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1 Sicherungen: Das Bundesteilhabegesetz auf dem Prüfstand - Vortrag - Wissenschaft trifft Praxis: Personzentrierung Inklusion Enabling community am 26. Februar 2016 im Hotel Aquino Tagungszentrum Katholische Akademie, Berlin Dr. Rolf Schmachtenberg Leiter der Abteilung V im Bundesministerium für Arbeit und Soziales 1

2 Inhaltsverzeichnis 1. Handlungsbedarfe 2. Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz 3. Ziele des Bundesteilhabegesetzes die Eingliederungshilfeleistungen heute 4. Struktur des Gesetzes 5. Regelungsinhalte im Zeichen der Person(en)zentrierung 6. Zeitplan 2

3 1. Handlungsbedarfe Handlungsbedarfe insbesondere: Unklare Zuständigkeiten und unverbindliche Koordinierung der Leistungen Sozialhilfe oftmals Ausfallbürge für unzureichende vorgelagerte Leistungssysteme Zu starke Heranziehung von Einkommen und Vermögen in der EGH - zu geringe Anreize für die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Heranziehung des Partnereinkommens Beschränkung der Teilhabe am Arbeitsleben auf anerkannte WfbM Angebotsform (Differenzierung der Leistungen nach ambulant und stationär ) bestimmt Leistung Ausgabensteigerungen in der EGH von zuletzt 4 % Keine Wirksamkeitskontrollen bei den Leistungen der EGH 3

4 1. Handlungsbedarfe Bewusstseinswandel Perspektivenwechsel im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention von der Separation zur Inklusion von der Einrichtungs- zur Person(en)zentrierung von der Fremd- zur Selbstbestimmung von der Betreuung zur Assistenz vom Kostenträger zum Dienstleister von der Defizitorientierung zur Ressourcenorientierung Nichts über uns ohne uns! 4

5 2. Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz AG BTHG als Themengeber: 10

6 3. Ziele des Bundesteilhabegesetzes 1. Umsetzung der UN-BRK Verbesserung der Selbstbestimmung Personzentrierung fördert die Selbstbestimmung 2. Bremsen der Ausgabendynamik Personenzentrierung soll passgenaue Hilfen ermöglichen 6

7 4. Struktur des Bundesteilhabegesetzes Herauslösen der Eingliederungshilfe aus dem SGB XII und Integration als neuer Teil 2 ins SGB IX Versorgung SGB XII Leistungen zum Lebensunterhalt Fürsorge EGH Fachleistungen Teil 2 Teil 1 SGB IX Teil 3 Versicherung 7

8 4. Struktur des Bundesteilhabegesetzes BTHG wird als Artikelgesetz ausgestaltet Artikel 1: Neufassung des SGB IX in drei Teilen Teil 1: Allg. Reha- und Teilhaberecht Teil 2: Eingliederungs -hilferecht Teil 3: Schwerbehindertenrecht Folgeänderungen in anderen Gesetzen: Artikel 2. Artikel 23 8

9 5. Regelungsinhalte Eingliederungshilfeleistungen heute Wohnen Betreuung in stationären Wohneinrichtungen Betreuung in ambulanten Wohnformen Gesundheit Medizinische Reha Hilfsmittel Arbeiten Beschäftigung in einer Werkstatt Betreuung in einer Tagesstätte Kinder & Jugendliche Hilfen zum Besuch einer Hochschule Betreuung von Schülern und Azubis in Internaten/Heimen Betreuung von Kindern im Vorschulalter

10 5. Regelungsinhalte Personenzentrierung Personenzentrierung Aufhebung der Differenzierung zwischen stationärer, teilstationärer und ambulanter Maßnahmen Trennung von Fachleistungen der EGH und existenzsichernden Leistungen zum Lebensunterhalt Ermöglichung einer selbstbestimmten Lebensführung (Art. 19 UN-BRK)

11 5. Regelungsinhalte Personenzentrierung - Trennung der Fachleistungen von existenzsichernden Leistungen Trennung der Fachleistungen von den existenzsichernden Leistungen Konzentration auf die Fachleistung der Eingliederungshilfe durch: Trennung der (Fach-) Leistungen der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen Wegfall der Unterscheidung zwischen ambulanter und stationärer Leistungserbringung Hinweis: Keine Abschaffung von stationären Einrichtungen! Personenzentrierung Fachleistungen SGB IX Betreuungsleistungen Assistenzleistungen Hilfsmittel Existenzsichernde Leistungen SGB II / SGB XII Wohnen Lebensmittelversorgung Bekleidung einmalige Bedarfe (z.b. Erstausstattung) evtl. Kranken- /Pflegeversicherung Bildungsbedarfe (z.b. Klassenfahrten) Mehrbedarfe 11

12 5. Regelungsinhalte Personenzentrierung - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Alternativen zur WfbM: Beschäftigung bei einem anderen Leistungsanbieter oder einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Unbefristeter Lohnkostenzuschuss für Arbeitgeber, die dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen mit einer wesentlichen Behinderung beschäftigen (Budget für Arbeit) Personenzentrierung Wahlmöglichkeiten zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit Arbeitsmöglichkeiten nach individuellem Leistungsvermögen im Einzelfall notwendige Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz Neue Wege aus der Einbahnstraße WfbM Rückkehrrecht in die WfbM 12

13 5. Regelungsinhalte Personenzentrierung - Leistungen zur Sozialen Teilhabe Leistungen zur Sozialen Teilhabe Eindeutige Begriffsdefinition Soziale Teilhabe Strukturierung der Leistungen in einem weiterhin offenen Leistungskatalog unter Aufnahme bisher unbenannter Leistungen Leistungstatbestand Assistenzleistungen (beinhaltet auch Leistungen für behinderte Eltern - Elternassistenz ) Leistungstatbestand Leistungen zur Mobilität Personenzentrierung Leistungen der Lebensgestaltung Möglichkeiten einer individuellen und den persönlichen Wünschen entsprechenden Lebensplanung werden gestärkt Anknüpfung der Leistungen an die jeweiligen Lebensbereiche 13

14 5. Regelungsinhalte Personenzentrierung - Unabhängige Teilhabeberatung Unabhängige Teilhabeberatung Beratung und Unterstützung: Flächendeckende Beratungsangebote durch ein Bundesprogramm unter Einbindung der Länder wird etabliert Schwerpunkt auf Peer Counselling, Beratung von behinderten Menschen durch behinderte Menschen. Personenzentrierung Unabhängigkeit der Beratung: Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen werden gestärkt Position des Leistungsberechtigten / Ratsuchenden gegenüber den Reha- Trägern und Leistungserbringern im sozialrechtlichen Dreiecksverhältnis wird gestärkt 14

15 5. Regelungsinhalte Person(en)zentrierung - Verbindliches Teilhabeplanverfahren Verbindliches abweichungsfestes Teilhabeplanverfahren Leistungen wie aus einer Hand durch Verbindliches Teilhabeplanverfahren für alle Rehabilitationsträger Für alle Reha-Träger verbindliche Regelungen der Prävention, Bedarfsermittlung und Leistungskoordinierung (Schärfung 7 SGB IX) Personenzentrierung Person()zentrierte Elemente: Zuständigkeitsklärung Bedarfsermittlung (nach einheitlichen Maßstäben) Teilhabeplan Fallkonferenzen mit Zustimmung des Betroffenen 15

16 5. Regelungsinhalte Fazit zur Personenzentrierung Mit dem BTHG wird die Eingliederungshilfe von einer einrichtungszentrierten Leistung zu einer personenzentrierten Leistung neu ausgerichtet. Die Unterstützung wird sich unter ganzheitlicher Perspektive unabhängig von der Wohnform an dem individuellen Bedarf orientieren. Jenseits dieser Wirkungen wird das Thema Person()zentierung aber auch den gesellschaftlichen Bewusstseinswandel im Lichte der UN-BRK hin zu einer inklusiven Gesellschaft fördern. 16

17 5. Regelungsinhalte Fazit in der Gesamtschau Das BTHG soll darüber hinaus zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung der Selbstbestimmung enthalten: - Leistungen wie aus einer Hand - Teilhabeplanverfahren - Teilhabekonferenz - Unabhängige Beratung - Stärkung der Prävention - 17

18 6. Zeitplan Frühjahr 2016 Kabinett Januar Stufe der Verbesserungen bei der Einkommens- und Vermögensheranziehung in der EGH Bis Januar 2020 Schrittweises Inkrafttreten weiterer Regelungen, insbesondere im SGB XII Ende 2016 Januar 2018 Verabschiedung und Grundsätzliches vorgezogenes Inkrafttreten des Inkrafttreten der SGB IX - neu Verbesserungen im Schwerbehindertenrecht 18

19 Eine Gesellschaft, die behinderte Menschen aller Art nicht als natürlichen Teil ihrer selbst zu achten und zu behandeln weiß, spricht sich selbst das Urteil. Gustav Heinemann Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 19

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