Der Start in das Berufsleben Rahmenbedingungen Chancen und Möglichkeiten

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1 Der Start in das Berufsleben Rahmenbedingungen Chancen und Möglichkeiten Fachtagung zum Welt Down-Syndrom Tag Mai

2 Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v. 1958: gegründet von betroffenen Eltern und Fachleuten Selbsthilfevereinigung, Eltern-, Fach- und Trägerverband für Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Familien bundesweiter Zusammenschluss von unterschiedlichen Angeboten und Einrichtungen (Beratungs- und Betreuungsangeboten, Angebote im Bereich Arbeit und Wohnen, etc.) Ziel: gleichberechtigter Zugang zu allen Lebensbereichen 2

3 System der beruflichen Teilhabe stark differenziertes System Besondere Förderinstrumente und - einrichtungen Orientierung an bestehenden Angeboten und Diagnose, als an der Person Art. 27 der UN-BRK Inklusiver Arbeitsmarkt keine Diskriminierung Wunsch- und Wahlrecht Lebensunterhalt selbst verdienen 3

4 Phasen der beruflichen Teilhabe Berufliche Orientierung Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen Berufliches Orientierungsverfahren Vertiefte Berufsorientierung Andere 4

5 Phasen der beruflichen Teilhabe Berufliche Bildung Berufsbildungsbereich WfbM Innerbetriebliche Qualifizierung Länderspezifische Übergangsmaßnahmen Berufsbildungs / Berufsförderwerke Ausbildung / Helferausbildung Andere 5

6 Phasen der beruflichen Teilhabe Arbeit, lebenslanges Lernen und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Tagesförderstätte Arbeitsbereich, Außenarbeitsgruppe, ausgelagerter Arbeitsplatz, WfbM Unterstützte Beschäftigung Integrationsbetriebe Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Budget für Arbeit (neu) Andere Anbieter (neu) In den drei Phasen stehen Menschen mit Behinderungen verschiedene Unterstützungsleistungen zur Verfügung. Für die Rahmenbedingungen und die Ausgestaltung einzelner Maßnahmen der beruflichen Teilhabe sieht die Bundesvereinigung Lebenshilfe jedoch dringenden Weiterentwicklungsbedarf. 6

7 Schule Werkstufe: Vorbereitung auf den Übergang (z. T. Praktika, Zukunftskonferenzen, etc.) Sonderarbeitsmarkt Angebote für Menschen mit hohem Hilfebedarf Förder- und Betreuungsbereich Tagesstruktur im stationären Wohnen 7

8 Angebote für Menschen mit hohem Hilfebedarf Förder- und Betreuungsbereich/ Tagesförderstätte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Teilhabe am Arbeitsleben rechtlich nicht verankert Kein Arbeitsentgelt Keine Rentenversicherung und Unfallversicherung Keine Erwerbsminderungsrente nach 20 Jahren Betreuungsschlüssel (1:3) 8

9 Schule Werkstufe: Vorbereitung auf den Übergang (z. T. Praktika, Zukunftskonferenzen, etc.) Sonderarbeitsmarkt Angebote für Menschen mit hohem Hilfebedarf Förder- und Betreuungsbereich Tagesstruktur im stationären Wohnen Werkstatt für behinderte Menschen Berufsbildungsbereich Arbeitsbereich 9

10 Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) Berufsbildungsbereich Eingangsverfahren (3 Monate) Berufliche Bildung (24 Monate): Grundkenntnisse & vertiefende Kenntnisse Ausbildungsgeld (63 / 75 ) Betreuungsschlüssel (1:6) Träger BA 10

11 Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) Auftrag der Werkstatt Die Werkstatt für behinderte Menschen ist eine Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Sie hat behinderten Menschen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, eine angemessene berufliche Bildung und eine Beschäftigung zu einem ihrer Leistung angemessenen Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsergebnis anzubieten und zu ermöglichen, ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln. Sie fördert den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch geeignete Maßnahmen. Sie verfügt über ein möglichst breites Angebot an Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen sowie über qualifiziertes Personal und einen begleitenden Dienst. Zum Angebot an Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen gehören ausgelagerte Plätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Die ausgelagerten Arbeitsplätze werden zum Zwecke des Übergangs und als dauerhaft ausgelagerte Plätze angeboten. 11

12 Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) Arbeitsbereich Mindestmaß wirtschaftlich verwertbare Arbeit Arbeitnehmerähnliches Rechtsverhältnis Beschäftigung bis zum Eintritt ins Rentenalter möglich Arbeitsentgelt durchschnittlich 180 Leistungen der Sozialversicherung (KV, PV, RV, UV) Erwerbsminderungsrente nach 20 Jahren Betreuungsschlüssel (1:12) 12

13 Schule Werkstufe: Vorbereitung auf den Übergang (z. T. Praktika, Zukunftskonferenzen, etc.) Sonderarbeitsmarkt Angebote für Menschen mit hohem Hilfebedarf Tagesstruktur im stationären Wohnen Werkstatt für behinderte Menschen Berufsbildungsbereich Arbeitsbereich Unterstütze Beschäftigung Förder- und Betreuungsbereich Berufsbildungswerke Außenarbeitsplätze (WfbM) erster Arbeitsmarkt = reguläre Beschäftigung Nachteilsausgleiche Beschäftigungspflicht Integrationsfirmen 13

14 14

15 BerufsBildungswerke BBw Zielgruppe: Menschen mit Behinderung im Sinne des SGB IX Träger: Berufsbildungswerke in den Ländern Angebote: AE ( Arbeitserprobung) EA (Eignungsabklärung) BvB (Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen) Ziel: Abschluss eines nach der Handwerksordnung oder dem Berufsbildungsgesetz anerkannten Berufs. ( z.b. Kfz Mechatroniker, Kaufmann/Kauffrau Einzelhandel, Hauswirtschaft Rechtstellung der Teilnehmer: Arbeitnehmer Vergütung: Unterscheidung zwischen Ausbildungsgeld und der Berufsausbildungsbeihilfe, Beratung durch die BA Weitere Hinweise und Informationen auf der Seite : 15

16 Auszug aus dem RefE zum BTHG Stand Andere Leistungsanbieter Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen nach den 57, 58 haben, können diese auch bei einem anderen Leistungsanbieter in Anspruch nehmen. Die Vorschriften für Werkstätten für behinderte Menschen gelten mit folgenden Maßgaben für andere Leistungsanbieter: 1. sie bedürfen nicht der förmlichen Anerkennung, 2. sie müssen nicht über eine Mindestplatzzahl und die für die Erbringung der Leistungen in Werkstätten erforderliche räumliche und sächliche Ausstattung verfügen, 16

17 Auszug aus dem RefE zum BTHG Stand Andere Leistungsanbieter Sie können ihr Angebot auf Leistungen nach 57 oder 58 oder Teile solcher Leistungen beschränken, Sie sind nicht verpflichtet, Menschen mit Behinderungen Leistungen nach 57 oder 58 zu erbringen, wenn und solange die Leistungsvoraussetzungen vorliegen. Eine Verpflichtung des Leistungsträgers, Leistungen durch andere Leistungsanbieter zu ermöglichen, besteht nicht. Für das Rechtsverhältnis zwischen dem anderen Leistungsanbieter und dem Menschen mit Behinderungen gilt 221 entsprechend. (Arbeitnehmerähnlicher Status) 17

18 Auszug aus dem RefE zum BTHG Stand Budget für Arbeit (1) Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen nach 58 haben und denen von einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit einer tarifvertraglichen oder ortsüblichen Entlohnung angeboten wird, erhalten mit Abschluss dieses Arbeitsvertrages als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ein Budget für Arbeit. (2) Das Budget für Arbeit umfasst einen Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber zum Ausgleich der Leistungsminderung des Beschäftigten und die Aufwendungen für die wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz. Der Lohnkostenzuschuss beträgt bis zu 75 Prozent des vom Arbeitgeber regelmäßig gezahlten Arbeitsentgeltes höchstens jedoch 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach 18 Absatz 1 des Vierten Buches. Dauer und Umfang der Leistungen bestimmen sich nach den Umständen des Einzelfalls. Durch Landesrecht kann von dem Prozentsatz der Bezugsgröße nach Satz 2, zweiter Halbsatz abgewichen werden. 18

19 Auszug aus dem RefE zum BTHG Stand Uhr 61 Budget für Arbeit (3) Ein Lohnkostenzuschuss ist ausgeschlossen, wenn zu vermuten ist, dass der Arbeitgeber die Beendigung eines anderen Beschäftigungsverhältnisses veranlasst hat, um den Lohnkostenzuschuss zu erhalten. (4) Die am Arbeitsplatz wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung kann von mehreren Leistungsberechtigten gemeinsam in Anspruch genommen werden. (5) Eine Verpflichtung des Leistungsträgers, Leistungen zur Beschäftigung bei privaten oder öffentlichen Arbeitgebern zu ermöglichen, besteht nicht. 19

20 Weiterentwicklung der Teilhabe am Arbeitsleben Ziel ist ein inklusiver Arbeitsmarkt Förderung von Übergängen auf den ersten Arbeitsmarkt Schaffung von Alternativen (insb. in Richtung allg. AM) Flexibilisierung der Teilhabeleistungen (ortsunabhängig) Ziel: mehr Arbeitsplätze für Menschen mit einer Behinderung Rückkehrrecht in die Werkstatt 20

21 Weitere Informationen

22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 22

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