Andere Leistungsanbieter Konzeptionelle Überlegungen aus Perspektive der Leistungserbringer. 18. April 2018, Nürnberg Werkstätten:Messe 2018

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1 Andere Leistungsanbieter Konzeptionelle Überlegungen aus Perspektive der Leistungserbringer 18. April 2018, Nürnberg Werkstätten:Messe 2018

2 Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) e.v. Fachverband innerhalb des Deutschen Caritasverbandes mehr als Mitgliedseinrichtungen und -dienste darunter rd. 170 Werkstätten für behinderte Menschen rd Mitarbeitende ca Klienten mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen

3 Strategische Überlegungen: Warum ein Anderer Leistungsanbieter? Angebot für Menschen, die bisher die Angebote der WfbM nicht nutzen, obwohl sie leistungsberechtigt sind (Ausdifferenzierung) Angebot außerhalb des bestehenden Leistungsangebotes (Gegenstand der Weiterentwicklung / Expansion) Angebot außerhalb des bestehenden Einzugsgebietes einer WfbM (räumliche Expansion) Umwandlung bestehender Beschäftigungsangebote (z.b. Tagesstruktur, Beschäftigung in Wohnangeboten, Zuverdienstprojekte)

4 Strategische Überlegungen (2) Erweiterung der Dienstleistungen für Träger von Einrichtungen und Diensten der beruflichen Rehabilitation und sonstige Träger, die bereits Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für andere Zielgruppen anbieten (z.b. Berufsbildungswerke, Berufsförderwerke, Bildungsträger, ) Individualisierung und Flexibilisierung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Angebot ohne Aufnahmepflicht, Spezialisierung, Organisationsentwicklung) Einschätzung: Andere Leistungsanbieter führen zu einem Verdrängungswettbewerb.

5 Rahmenbedingungen 60 SGB IX: Für andere Leistungsbieter gelten grundsätzlich die fachlichen Standards, die für eine WfbM gelten. rehabilitativer Ansatz nach 219 SGB IX zu beachten angemessene berufliche Bildung und eine Beschäftigung zu einem der Leistung angemessenen Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsergebnis Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit erhalten, entwickeln, erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei die Persönlichkeit weiterzuentwickeln Keine förmliche Anerkennung erforderlich, aber: Zulassung durch Bundesagentur für Arbeit bzw. den Träger der Eingliederungshilfe durch Abschluss einer Leistungsvereinbarung erforderlich

6 Rahmenbedingungen (2) keine Mindestplatzzahl und keine Anforderungen an räumliche und sachliche Ausstattung wie in einer WfbM Teilleistungen möglich: Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich / Leistungen im Arbeitsbereich / Teile solcher Leistungen mögliche Teilleistungen im Arbeitsbereich: Beschäftigung entsprechend Eignung und Neigung / arbeitsbegleitende Maßnahmen / Förderung des Übergangs auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt (vgl. 58 Abs. 2 SGB IX) keine Aufnahmeverpflichtung Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte

7 Rahmenbedingungen (3) Anforderungen der Werkstättenverordnung (WVO) gelten analog arbeitnehmerähnliches Rechtsverhältnis Auszahlung Arbeitsförderungsentgelt Beschäftigungszeit Wirtschaftsführung und Arbeitsergebnisrechnung und -verwendung Personelle Anforderungen Zulassungsvoraussetzungen (AZAV-Zertifizierung) Fachliche Anforderungen

8 Operationalisierung (Konzept) Rechtsträgerschaft Kooperationen und Netzwerke Zielgruppe Leistungsangebot und rehabilitatives Konzept Ziele und Maßnahmen Leistungsort Personalkonzept

9 Operationalisierung (2) Qualitätssicherung Finanzierungskonzept Marketingkonzept Investitionen Rentabilitätsvorschau für 5 Jahre Chancen und Risiken

10 Fazit Andere Leistungsanbieter erweitern die Wahlmöglichkeit für Menschen mit Behinderungen und/oder psychischen Erkrankungen. Träger von WfbM sollten sich aktiv auf den entstehenden Wettbewerb zu anderen Leistungsanbietern vorbereiten. Der Wettbewerb wird sich zunächst auf die Schulabsolventen vor dem Eingangsverfahren und dem Berufsbildungsbereich konzentrieren.

11 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

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