Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum
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- Helmuth Schenck
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1 Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Kreis Nordfriesland
2 2 Teil 2 Umweltbericht INHALT 1 ARTENSCHUTZ Floristische Potenzialabschätzung und artenschutzrechtliche Prüfung Faunistische Potenzialabschätzung und artenschutzrechtliche Prüfung UMWELTBERICHT Einleitung Kurzdarstellung der Ziele und Inhalte des Flächennutzungsplanes Umweltschutzziele aus übergeordneten Fachgesetzen und Fachplanungen und ihre Berücksichtigung Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustandes und der Umweltmerkmale Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Zusammengefasste Umweltauswirkungen Entwicklungsprognosen des Umweltzustandes Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen Allgemeine umweltbezogene Zielvorstellungen Anderweitige Planungsmöglichkeiten Zusätzliche Angaben Technische Verfahren bei der Umweltprüfung Hinweise zur Durchführung der Umweltüberwachung Allgemein verständliche Zusammenfassung... 8 ANLAGE - KARTE ZUM UMWELTBERICHT, M 1 :
3 3 1 ARTENSCHUTZ 1.1 Floristische Potenzialabschätzung und artenschutzrechtliche Prüfung - Es wird eine Biotoptypenkartierung durchgeführt anschließend Prüfung hinsichtlich der Lebensraumtypen gem. FFH-Richtlinie 1.2 Faunistische Potenzialabschätzung und artenschutzrechtliche Prüfung Im vorliegenden Planungsrahmen sind die zentralen Vorschriften des Artenschutzes gem. 44 BNatSchG für besonders und streng geschützte Arten anzuwenden. Gem. 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG ist die erhebliche Störung der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungsund Wanderungszeiten verboten. Eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. Gem. 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG dürfen darüber hinaus Fortpflanzungs- und Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten nicht aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört werden. Folgende Tierartengruppen sind regelmäßig näher zu betrachten: Groß- und Kleinsäuger einschließlich Fledermäuse Vögel Reptilien Amphibien Libellen Alle Fledermausarten gem. 7 (2) Nr. 14 BNatSchG sind streng geschützt und darüber hinaus auch als Arten des Anhanges IV FFH-Richtlinie nach europäischem Recht streng geschützt. Außerdem sind alle Reptilien-, Amphibien- und Libellenarten gem. 7 (2) Nr. 14 BNatSchG besonders geschützt. - Es wird eine Biotoptypenkartierung durchgeführt anschließend Prüfung hinsichtlich der o. g. Tierartengruppen 2 UMWELTBERICHT Da die Gemeinde Schobüll keinen Landschaftsplan besitzt und Flächen südlich des Hafens landschaftsplanerisch nicht erfasst sind, soll zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes die Fortschreibung des Landschaftsplanes für diese Bereiche erfolgen. Die die Fortschreibung umfassende Fläche ist in der sich in der Anlage befindlichen KARTE ZUM UMWELTBERICHT markiert. Hinsichtlich der in diesem Rahmen notwendigen Biotoptypenkartierung sind ca. 302 ha innerhalb des Dockkooges, des südlichen
4 4 Porrenkooges sowie des Hafengebietes im Rahmen inzwischen durchgeführter Projekte bzw. des Landschaftsplanes der Stadt Husum bereits erfasst. Im Umweltbericht werden alle im vorliegenden Flächennutzungsplan gegenüber ihrem rechtlichen Stand anders dargestellten Flächen betrachtet. Da nur hier mit der Entstehung von Umweltauswirkungen zu rechnen ist, ist eine stadtgebietsumfassende und damit flächendeckende Abarbeitung nicht erforderlich. Untersucht werden die Flächen, die gegenüber dem ursprünglichen Flächennutzungsplan einschließlich seiner Änderungen eine andere Darstellung erhalten. Grundlage für die Beurteilung der Umweltauswirkungen der vorliegenden Planung ist bei diesen Flächen der tatsächliche Bestand. Die sich derart ändernden Flächen sind in der o. g. Karte markiert. Bei Änderungen von Flächendarstellung gegenüber Bebauungsplanfestsetzungen werden die Umweltauswirkungen der vorliegenden Planung auf den rechtlichen Bestand, d. h. der Vorgaben durch den Bebauungsplan, bezogen geprüft. Zur Beurteilung der artenschutzrechtlichen Auswirkungen ist für diese Flächen eine entsprechende Biotoptypenkartierung erforderlich. Die Bereiche sind ebenfalls in der o. g. Karte gekennzeichnet. Die Erfassung der Flächen erfolgt über eine noch durchzuführende Biotoptypenkartierung bzw. eine Kartierung im Rahmen der Landschaftsplanfortschreibung. Die über die geplante Biotoptypenkartierung zu erfassenden Flächen sind in der o. g. Karte mit einer entsprechenden Nummer versehen. 2.1 Einleitung Kurzdarstellung der Ziele und Inhalte des Flächennutzungsplanes Angaben zum Standort Art der Vorhaben und Festsetzungen Umfang des Vorhabens und Angaben zum Bedarf an Grund und Boden Umweltschutzziele aus übergeordneten Fachgesetzen und Fachplanungen und ihre Berücksichtigung Fachgesetze Planerische Vorgaben
5 Schutzgebiete und -objekte Eingriffsregelung Artenschutz 2.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustandes und der Umweltmerkmale Nachfolgend werden für den Plangeltungsbereich der Umweltzustand und die besonderen Umweltmerkmale des Plangebietes auf das jeweilige Schutzgut bezogen dargestellt und die Wirkungen auf die Umwelt bewertet. So können die besonderen Empfindlichkeiten von Umweltmerkmalen gegenüber der Planung herausgestellt und Hinweise auf ihre Berücksichtigung gegeben werden Schutzgut Mensch Für den Menschen können im Zusammenhang mit der vorliegenden Planung Auswirkungen in Form von Lärmimmissionen sowie visuellen Beeinträchtigungen entstehen. Die Freizeitund Erholungsfunktion kann von Bedeutung sein. Immissionsschutz Ver- und Entsorgung Schutzgut Tiere und Pflanzen Auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes sind Tiere und Pflanzen als Bestandteile des Naturhaushaltes in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt zu schützen. Ihre Lebensräume sowie sonstigen Lebensbedingungen sind zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und ggf. wieder herzustellen. Bestand Bewertung
6 Schutzgut Boden Mit Grund und Boden soll gem. 1a (2) BauGB sparsam umgegangen werden Schutzgut Wasser Die Bewirtschaftung des Wasserhaushaltes ist mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung i. S. von 1 (5) BauGB so zu entwickeln, dass auch nachfolgenden Generationen ohne Einschränkungen alle Optionen der Gewässernutzung offen stehen. Beim Schutzgut Wasser sind die Bereiche Grund- und Oberflächenwasser zu unterscheiden Schutzgut Luft und Klima Schutzgut Landschaft Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Unter Kultur- und sonstigen Sachgütern sind Güter zu verstehen, die Objekte von gesellschaftlicher Bedeutung als architektonisch wertvolle Bauten oder archäologische Schätze darstellen und deren Nutzbarkeit durch die entsprechenden Vorhaben eingeschränkt werden könnte Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Die nach den Vorgaben des BauGB zu betrachtenden Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem Maße. Dabei sind Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sowie Wechselwirkungen aus Verlagerungseffekten und komplexe Wirkungszusammenhänge unter den Schutzgütern zu betrachten Zusammengefasste Umweltauswirkungen
7 7 Erhebliche Umweltauswirkungen ergeben sich schutzgutabhängig bau-, anlagen- und nutzungsbedingt. Nachfolgend wird die Abschätzung des Auftretens von erheblichen Umweltauswirkungen in einer Übersicht schutzgutbezogen dargestellt: Schutzgut Mensch Tiere und Pflanzen Boden Wasser Luft und Klima Landschaft Kultur- und Sachgüter Wechselwirkungen Mögliche erhebliche Umweltauswirkungen Auftreten von Erheblichkeiten 2.3 Entwicklungsprognosen des Umweltzustandes Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen Die Belange des Umweltschutzes sind gem. 1 (6) Nr. 7 BauGB bei der Aufstellung der Bauleitpläne und in der Abwägung nach 1 (7) BauGB zu berücksichtigen. Im Besonderen sind auf der Grundlage der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gem. 1a (3) BauGB i. Vbg. m. 18 (1) BNatSchG die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu beurteilen und Aussagen zur Vermeidung, Verminderung und Ausgleich zu entwickeln. Die Bauleitplanung stellt zwar selbst keinen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Nicht unbedingt erforderliche Beeinträchtigungen sind aber durch planerische Konzeption zu unterlassen bzw. zu minimieren und entsprechende Wertverluste durch Aufwertung von Teilfläche soweit möglich innerhalb bzw. außerhalb des Gebietes durch geeignete Maßnahmen auszugleichen Allgemeine umweltbezogene Zielvorstellungen Aus der Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile ergeben sich hinsichtlich der umweltbezogenen Zielvorstellungen Anforderungen aufgrund der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen...
8 Anderweitige Planungsmöglichkeiten 2.4 Zusätzliche Angaben Technische Verfahren bei der Umweltprüfung Für die vorliegende Umweltprüfung wurden die Ergebnisse nachfolgender technischer Verfahren verwendet: Hinweise zur Durchführung der Umweltüberwachung Allgemein verständliche Zusammenfassung Vermerk: Die vorstehende Begründung zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Husum wurde von der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am... gebilligt. Husum, den Siegel... Bürgermeister Stand:
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