Ein Konzept im Auftrag der Naturschutzkommission Rapperswil-Jona
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- Eike Gerstle
- vor 6 Jahren
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1 Ein Konzept im Auftrag der Naturschutzkommission Rapperswil-Jona
2 1. Einleitung Der Rebberg Höcklistein stellt, insbesondere für Reptilien, einen wertvollen Lebensraum dar. Erhebungen in den Jahren 2009 und 2010 haben gezeigt, dass im östlichen Teil Zaun- und Mauereidechse, Blindschleiche, Ringelnatter und sogar die seltene Schlingnatter noch vorkommen, während westlich des Bacheinschnittes bisher keine Reptilien nachgewiesen werden konnten. Mit geeigneten Lebensraum-Aufwertungen soll die Grundlage geschaffen werden, dass auch der westliche Teil des Rebberges in den nächsten Jahren (wieder) besiedelt werden kann. 2. Zielarten Zauneidechse Mauereidechse Die Zauneidechse bewohnt Wiesensäume an warmen, sonnigen Lagen. Sie ist ein Kulturfolger und war noch vor wenigen Jahrzehnten in allen Gärten verbreitet. Der Lebensraumschwund (Überbauung, Intensivierung der Landwirtschaft, aber auch die hohe Katzendichte) hat die Art vielerorts zum Verschwinden gebracht. Sie kommt im Höcklistein noch zahlreich vor und trifft dort auf ausgezeichnete Lebensraumbedingungen. Neue Trockenmauern, aber auch lückige Wiesenflächen können die Art zusätzlich begünstigen. Die Mauereidechse kommt in Jona im Fuchsenberg verbreitet, im Höcklistein offenbar ausschliesslich rund um das alte Reservoir nahe dem Ostrand des Rebbergs vor. Ihre Vorkommen in der Ostschweiz dürften auf Einschleppungen (zusammen mit Bahnschotter) zurückgehen. Die Art würde wie die Zauneidechse wohl von neuen Trockenmauern profitieren. Eine gezielte Förderung ist aber nicht vorgesehen.
3 Ringelnatter Die Ringelnatter besiedelt in unserer Region hauptsächlich feuchte Lebensräume wie Weiher und Moore. Dort ernährt sie sich schwerpunktmässig von Fröschen. Im Höcklistein wurde die Art in den letzten Jahren wiederholt beobachtet. Im Rebberg dürften ihre Hauptnahrung Mäuse sein. Ausserdem wird sie wohl in den Gartenweihern der angrenzenden Liegenschaften nach Fröschen jagen. Schlingnatter Die Schlingnatter ist unter den bei uns heimischen Reptilienarten die sonnenverwöhnteste. Sie bewohnt mit Vorliebe heisse, nach Süden geneigte und nur schütter bewachsene Flächen. Der Höcklistein ist daher ein idealer Lebensraum für die Schlingnatter. Da ihre Hauptnahrung andere Reptilien sind, ist sie auf gute Bestände an Eidechsen und Blindschleichen angewiesen. Die Schlingnatter ist aufgrund ihrer speziellen Lebensraumansprüche im Mittelland heute die seltenste Reptilienart und daher schutz- und förderungsbedürftig. Gute Unterschlüpfe und die Förderung der Beutetiere sind die wichtigsten Fördermassnahmen. Blindschleiche Die Blindschleiche ist in der Schweiz immer noch verbreitet wenn auch in abnehmender Dichte anzutreffen. Im Siedlungsraum wird sie stark von Katzen dezimiert. Der weitläufige und weitgehend katzenfreie Höcklistein stellt auch für diese Art einen sehr guten Lebensraum dar. Blindschleichen ernähren sich von Schnecken und verschiedenen Insekten.
4 3. Massnahmen Bau von Trockenmauern Trockenmauern sind ein günstiger Lebensraum für sämtliche Zielarten. Die stark besonnte Südwand bietet für die wechselwarmen Tiere ideale Nischen zum sich Sonnen. Durch die nicht verfugten Mauerritzen können die Tiere die Hohlräume im Erdreich hinter solchen Stützmauern erreichen. Trockenmauern sollen dort errichtet werden, wo sie die Bewirtschaftung nicht behindern oder diese sogar erleichtern. Gut geeignet sind Wegränder, hohe Rebterrassen, rollige Böschungen, wo sie zur Stabilisierung beitragen können. Verteilt über den gesamten westlichen Teil des Rebgeländes sollen im Rahmen dieses Projektes ca. 30 bis 50 Laufmeter Trockenmauern realisiert werden. Die Mauern werden durch Fachleute im Rahmen des Programms Umwelteinsatz Schweiz erstellt. Für einfache Hilfsarbeiten werden nach Möglichkeit lokale Schulklassen beigezogen. Mögliche Stellen für neue Trockenmauern im Höcklistein (von links: im Plan Nr. 1, 2, 3) Beispiele von Trockenmauern mit Stützfunktion am Hohentwiel bei Singen (D)
5 Anlegen einer Magerwiese in ungenutztem Rebgelände Die heute ungenutzte, mit Essigbäumen und Eschen überwachsene Fläche im westlichen Höcklistein (Fläche A im Plan) soll in eine Magerwiese umgewandelt werden. Hierzu sind die vorhandenen Gehölzpflanzen zu entfernen (inkl. Wurzelstöcke). Diese zeitintensiven Arbeiten sollen nach Möglichkeit mit Zivildienstleistenden oder mit dem WTL ausgeführt werden. Anschliessend wird die Fläche ist mit einer geeigneten Samenmischung neu angesät. Die Pflege der Wiese wird in den ersten Jahren solange sich noch keine stabile Pflanzendecke gebildet hat relativ schwierig sein. Organisation und Arbeitsteilung sind noch im Detail zu klären. Das Gebiet ist rund 120 Meter lang und 7 m breit. Sie weist eine Fläche von ca. 800 m 2 auf. Die freigelegte Gehölzfläche im Rebberg soll von den Wurzelstöcken befreit werden und sich in eine hochwertige Magerwiese entwickeln (Fläche A im Plan). Entbuschen einer bestehenden Magerwiese am oberen Rand des Rebbergs Eine randlich gelegene Magerwiese (Fläche B im Plan) mit vielfältiger Artenzusammensetzung wird immer stärker von Brombeeren überwuchert. Sie soll entbuscht und wieder regelmässig gemäht werden. Auch hier können Zivildienstleistende oder das WTL zum Einsatzkommen. Die Fläche ist ca. 400 m 2 gross. Verbrachende Magerwiese im Höcklistein (Fläche B im Plan)
6 Asthaufen und Altgrashaufen Asthaufen und Altgrashaufen sind Strukturelemente, die den Reptilienlebensraum zusätzlich aufwerten. Solche Strukturen können im Rahmen der normalen Gehölz- und Wiesenbewirtschaftung an geeigneten Orten ohne Mehraufwand angelegt werden. 4. Zeitplan - Einholen des Einverständnisses bei Bewirtschafter und Eigentümern: Sommer 2010 (bereits erfolgt) - Erstellung Trockenmauern: Frühjahr 2011 (nach Abschluss des Wümmet) - Anlegen Magerwiese: - Entbuschen/Ausstocken: Winter 2010/11 - Ansaat Wiese: Sommer Entbuschung Bestehende Magerwiese: ab sofort (erster Schnitt im Sept erfolgt) 5. Kosten Die Kosten für die Erstellung von Trockenmauern belaufen sich grob geschätzt auf 1000 Franken pro Quadratmeter Mauer. Aufgrund der vorgesehenen Etappierung ist in der ersten und einer allfälligen zweiten Umsetzungsetappe (2011 bzw. 2012/13) mit Kosten für Steinstrukturen von jeweils rund 50'000 Franken zu rechnen. Hinzu kommen die Kosten für die Entbuschung und Magerwiesenanlage auf den Flächen A und B, zusammen rund 30'000 Franken. Bei Umsetzung aller Massnahmen dieses Konzeptes ist somit mit Kosten von rund 130'000 Franken zu rechnen. Die Stadt Rapperswil-Jona wird sich an den Massnahmen mit einem namhaften Beitrag beteiligen. Zudem soll der kantonale Lotteriefonds und das Amt für Natur, Jagd und Fischerei um Unterstützung angefragt werden. Für die Restkosten sollen Beiträge bei Stiftungen beantragt werden. Für Grundeigentümer und Bewirtschafter sollen keine Erstellungs- und Unterhaltskosten entstehen. Für die Magerwiesen können zudem beim Kanton GaöL-Beiträge (ökologische Direktzahlungen) beantragt werden / Norbert Schnyder und Jean-Marc Obrecht
7 Aufwertungsmassnahmen Höcklistein-West. Übersichtsplan A B m 100 m Magerwiesen: A Stockrodung, Neuanlage; B Entbuschung bestehende Wiese Mögliche Standorte für Trockenmauern
8 Übersicht Steinstrukturen Nummer Art der Struktur Länge der Struktur Priorität 1 Stützmauer 9 lm 1* 2 Stützmauer 6 lm 2* 3 Stützmauer 9 lm 1* 4 Stützmauer 13 lm 2* 5 Stützmauer 5 lm 2* 6 Stützmauer 6 lm 1* 7 Stützmauer 5 lm 2* 8 Stützmauer 10 lm 1* 9 Stützmauer 4 lm 2* 10 Steinhaufen/Steinstruktur 3 lm 3 11 Steinhaufen/Steinstruktur 2 lm 3 12 Steinhaufen/Steinstruktur 2 lm 1 13 Steinhaufen/Steinstruktur 4 lm 1 14 Steinhaufen/Steinstruktur 2 lm 2 15 Steinhaufen/Steinstruktur 4 lm 1 16 Steinhaufen/Steinstruktur 2 lm 2 17 Steinhaufen/Steinstruktur 4 lm 1 Total: Total Priorität 1 (Realisierung 2011) Total Priorität 2 (Realisierung 2012/13) Total Priorität 3 (Bedarf zu klären) 90 lm 48 lm 37 lm 5 lm * Von den Stützmauern 1 bis 9, die für die Rebbewirtschaftung eine praktische Bedeutung haben, sollen in der ersten Etappe ca. die Hälfte erstellt werden. Welche dieser Mauern prioritär gebaut werden sollen, wirt in Absprache mit dem Bewirtschafter festgelegt. Die nicht tragenden Steinstrukturen 10 bis 17 könnten mit Unterstützung des lokalen Naturschutzvereins erstellt werden.
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