Versicherungsmaklervertrag. zwischen. und Frau Ursula Dreyer. - im Folgenden: Kunde - - im Folgenden: Makler -

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1 Versicherungsmaklervertrag zwischen und Frau Ursula Dreyer Max-Keith-Str Essen - im Folgenden: Kunde - - im Folgenden: Makler - Der Kunde beauftragt den Makler, ihm künftig Versicherungsverträge zu vermitteln. Die Versicherungsvermittlung umfasst insbesondere die Vorbereitung und den Abschluss von Versicherungsverträgen sowie die Mitwirkung bei der Verwaltung und Erfüllung der Versicherungsverträge, insbesondere im Schadensfall. 1. Pflichten des Maklers Der Makler überprüft den Versicherungsbedarf des Kunden unter Berücksichtigung seiner speziellen Probleme und Bedürfnisse, vermittelt dem Kunden nach Absprache mit ihm die für notwendig erachteten Versicherungsverträge, überwacht und betreut die Versicherungsverträge laufend und nimmt nach Abstimmung mit dem Kunden die Anpassung des Versicherungsschutzes an veränderte Risiko- und Marktverhältnisse vor, unterstützt den Kunden im Schadenfall bzw. nimmt die Schadensabwicklung vor soweit diese Tätigkeiten vom Umfang der Maklervollmacht erfasst werden. Die Maklervollmacht ist Anlage dieses Vertrages. Bei seiner Tätigkeit berücksichtigt der Makler sowohl die Komplexität der angebotenen Versicherung als auch die jeweilige Situation des Kunden, soweit hierfür Anlass besteht. Die Gründe für jeden zu einer bestimmten Versicherung erteilten Rat dokumentiert der Makler unter Berücksichtigung des Schwierigkeitsgrades des angebotenen Versicherungsvertrages in einem Beratungsprotokoll, es sei denn, der Kunde verzichtet schriftlich auf die Beratung und/oder Dokumentation. Der Makler ist unabhängig und an kein Versicherungsunternehmen gebunden. Er ist weder direkt noch indirekt an einem oder mehreren Versicherungsunternehmen beteiligt. Er wird seinen Rat auf eine objektive und ausgewogene Marktuntersuchung stützen, soweit im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart wird. 2. Vergütung des Maklers Die Leistungen des Versicherungsmaklers werden durch die vom Versicherungsunternehmen zu tragende Courtage abgegolten, diese ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Dem Auftraggeber entstehen durch den Abschluss des Maklervertrages daher insofern keine zusätzlichen Kosten. 1

2 3. Pflichten des Kunden Der Kunde hat dem Makler vertrags- und risikorelevante Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Für Schäden, die daraus resultieren, dass der Kunde diese Änderungen dem Makler nicht rechtzeitig mitteilt, übernimmt der Makler keine Haftung. 4. Haftung Der Makler erfüllt seine Verpflichtungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Die Haftung für die Verletzung beruflicher Sorgfaltspflichten ist auf die Mindestversicherungssumme der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung des Maklers (derzeit 1,13 Mio. Euro) beschränkt, es sei denn, der Makler hat seine Pflichten grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt. 5. Altverträge Nicht von diesem Vertrag erfasst werden Versicherungsverträge, die der Kunde vor Abschluss dieses Vertrages bereits abgeschlossen hat. Insbesondere übernimmt der Makler keinerlei Haftung für Schäden aus bereits bestehenden Versicherungsverträgen. Die Betreuung bereits bestehender Versicherungsverträge und die Abwicklung von Schäden, die vor Abschluss dieses Vertrages entstanden sind, durch den Makler bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Im Übrigen kann eine Beratung über bereits bestehende Verträge nur erfolgen, soweit der Kunde den Makler über Altverträge informiert und ihm die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt hat. 6. Kündigung Der Maklervertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann vom Kunden jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Der Makler kann den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Der Vertrag endet zudem mit dem Tod des Maklers. 7. Verjährung Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz verjähren in drei Jahren, die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. 8. Datenschutz Der Kunde willigt ein, dass Daten aus den Antragsunterlagen und/oder der Vertragsdurchführung (z.b. Beiträge, Versicherungsfälle, Kündigungen, Risiko- oder Vertragsänderungen) an Versicherer im erforderlichen Umfang übermittelt werden dürfen. Die Einwilligung zur Datenübermittlung erstreckt sich auch auf die Übermittlung von Daten an Rückversicherer und Versicherungsverbände sowie mit der Vertragsabwicklung- und durchführung betraute Personen. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personenversicherer übermittelt werden, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist. 9. Schlussbestimmungen Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck am nächsten kommt. Unterschrift Kunde Unterschrift Makler 2

3 Ergänzende Mitteilungen Rechtsstellung und Registratur: Ich habe bei der zuständigen IHK zu Essen die Erlaubnis nach 34 d Abs. 1 GewO erhalten. Ich bin im Vermittlerregister eingetragen unter der Registrierungsnummer: D-QIFB- ZZVJK-77 Beteiligungen: Ich halte keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Kein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält eine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an meinen Stimmrechten oder an meinem Kapital. Adressen: Zuständige Erlaubnisbehörde: IHK zu Essen Am Waldthausenpark Essen Telefon: 0201 / Fax: 0201 / ihkessen@essen.ihk.de Internet: Registrierungsbehörde: Deutscher Industrie und Handelskammertag (DIHK) e.v. Breite Straße Berlin Telefon: 0180 / Internet: Schlichtungsstellen für außergerichtliche Streitbeilegung: Versicherungsombudsmann e.v. Postfach Berlin Internet: Ombudsmann für Private Kranken- und Pflegeversicherung Kronenstraße Berlin Internet: 3

4 Maklervollmacht Hiermit erteile ich,, Frau Ursula Dreyer, die Vollmacht, in meinem Namen Versicherungsverträge abzuschließen, zu ändern oder zu kündigen, Erklärungen zu Versicherungsverträgen abzugeben oder entgegen zu nehmen, bei der Schadensabwicklung für von ihm/ihr vermittelte oder betreute Versicherungen mitzuwirken, Versicherungsleistungen aus vom Versicherungsmakler vermittelten bzw. betreuten Versicherungsverhältnissen geltend zu machen, Auskünfte bei Sozialversicherungsträgern einzuholen und Untervollmachten auszustellen. Die Vollmacht ist nicht befristet. Sie kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf bedarf der Schriftform. Unterschrift Vollmachtgeber/Kunde 4

5 Maklervollmacht Hiermit erteile ich,, Frau Ursula Dreyer, die Vollmacht, in meinem Namen Versicherungsverträge abzuschließen, zu ändern oder zu kündigen, Erklärungen zu Versicherungsverträgen abzugeben oder entgegen zu nehmen, bei der Schadensabwicklung für von ihm/ihr vermittelte oder betreute Versicherungen mitzuwirken, Versicherungsleistungen aus vom Versicherungsmakler vermittelten bzw. betreuten Versicherungsverhältnissen geltend zu machen, Auskünfte bei Sozialversicherungsträgern einzuholen und Untervollmachten auszustellen. Die Vollmacht ist nicht befristet. Sie kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf bedarf der Schriftform. Unterschrift Vollmachtgeber/Kunde 5

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